Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1766) Bremensia
Entstehung
Seite
591
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Baßv^liscbcr Vertrag.

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schehen soll) daß alßdan sie , die unsere Gliedtmas- sen dieser ihr berurten Zusagungh, an gemelten unseren Schulden und Beschwerungh, zu rathen^ zu helffen, noch in einiger Massen, woranne nichts zu thuen verpflichtet, sondern hiermit sollen vor- lcdigett, und benommen sein, Jedoch im Fall Wir, bei gemeinen unseren Gliedtmass'n ange­tragen wurden, Als; hetten Wir hir wider gehan­delt, oder handeln lassen, daß soll unß unser wu» digh Thumbeapittul anzeigen, und unsere Ant­wort anhören, Alles; ohneGcserde, und haben deß zu Uhrkundt und steter Haltungh unser Fürst­lich , groß Jngesiegell an diesen Brieff zu hangen, wissentlich befohlen.

Geschehen zu Laßdaell, Donnerstages nach I^rancilci, nach Christi unsers Erlösers Gebunt Fui.ffiehen Hundert, und im Vier und Dreißig­sten Jhar.

lo. Erzbischof Christoffers Vergleich mir den Standen des Erzst-fts, al­les im Stande zu lassen, nichts zu veräußern, und ihm zur Tilgung seiner Schulden, mit einer Steuer aus dem ganzen Stifte, zu Hülfe zu kommen. A. 1554-

AAir Lhrisioffer von Gorces Gnaden Srzdischyf cho Bremen/

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