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Bedarf nicht hin. Die Jagd ist unbedeutend und die Weser wird vornemlich nur von der städtischen Fischergilde beschifft, deren Fischereigerechtigkeit sich indessen nicht blos auf den das Gebiet durchströmenden Theil des Flusses beschränkt, sondern sich auch weiter hinab in das angränzende Flufsgebiet erstrecht. Nur einige Dörfer dürfen einen beschränkten Antheil an der Weserfischerei nehmen, wogegen aber den Landbewohnern die Beschiffung der Wümme, Lesum und Ochum einen nicht unergiebigen Nahrungszweig darbietet. Auch an mannigfachem andern Erwerbe fehlt es ihnen nicht. Die Schifffahrt, besonders die Grönlandsfahrt auf den Wallfischfang, die den Matrosen nur einen Theil des Jahrs beschäftigt und ihm noch immer Zeit zu seinen ländlichen Geschäften läfst, desgleichen der Schiffbau auf mehreren Werften zu Vegesack und in der Burg, und der Betrieb, der durch drei Ziegelbrennereien , einige Kalkbrennereien u. s. w. geschafft wird, müssen zunächst angeführt werden. In einigen Dörfern halten die Landleute besondere Gespanne von Pferden zu Frachtfuhren, in andern beschäftigen sich die Häuslinge mit Straf'sen- püastern und machen auf dieses Geschäft weite Wanderungen, selbst bis nach Bufsland; Flechten von Netzen, Körben und Matten im Winter, Lein Weberei (wenn gleich durch die Eifersucht der städtischen Zunft unnatürlich beschränkt) und dergleichen dient zum Geldgewinne, vornemlich den geringeren Landbewohnern, deren übergrofse Menge ohne die Nähe einer reichen Stadt auf dem zum Theil schlechten,
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