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Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen / von Ad. Storck. Mit 16 Kupfern
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nobis läse, der Ungelehrte aber schlechtweg ein Pater noster sagte, ihnen dafür ein Ablafs auf hun­dert Tage ertheilt werden würde.

Zu den prachtvollsten Scenen des Domshofes gehörte ohnstreitig die Einführung eines neu gewähl­ten Erzbischofs, wenn der Schenk *), der Püt­jen **), der Küchenmeister ***), der Frohn ****), der Kämmerer *****) und der Brodspinner *****»), sämmtlich stiftische Vasallen aus den ersten Fami­lien, ihr Amt mit vielem Glänze wahrnahmen. Beim Einzug trug der Hofmarschall[) das Schwerdt vor-

*) Das Erbschenkenamt war anfänglich bei der Familie von Grö­pelingen, dann bei der von Issendorf.

**) Pütjen heilst in Niedersachsen ein wenig kosten oder schluck­ten. Der Pütker war also der Vorschmecker beim Erzbi- schof. Dieses Hofamt war bei der Familie von der Borch.

***) Das Erbküchenmeisteramt war bei dem Geschlecht der Schulten.

****) Der Erbfrohn hatte das Amt, bei ausgeschriebenen Land- und Lehentagen den Standen anzusagen, wann sie bei dem Erzbischof zur Audienz zugelassen wurden. Diefs Amt war bei den Herren von der Borch, als Herren von Schonebeck.

*****) Der Erbkä'mmerer ritt bei dem feierlichen Einzug des Erz­bischofs in die Stadt Bremen unmittelbar vor demselben; nur wenn Vasallen von l'reiherrlichem oder gräflichem Stande zuge­gen waren, ritten diese zunächst, und vor ihnen erst der Käm­merer. Dieses Amt war bei der Familie von Luneberg.

******) Eigentlich Brodspender. Er reichte bei öffentlichen Freu­denmahlen dasBrod und besorgte auch bei solchen Gelegenheiten die Spende der Lebensmittel an die Armen, Erzbischof Rhode nennt keine Familie, so mit diesem Amt bekleidet gewesen. Vielleicht hing die Ernennung zu demselben, so wie die zu dem Amt des Erbdrosten von der Willkühr des Erzbischofs ab.

f) Dieses Amt war in der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bei der Familie Kind von der Cronenburg, darauf bi-i den von Bachtenbruke.

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