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Der Aufbau : Bürger und Stadt
Entstehung
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Sperrung der Innenstädte vom Autoverkehr?

von Günther Schütze

Die Forderung nach einer autolosen Stadt ist besonders in den letzten Jahren wiederholt und mit Nachdruck erhoben wor­den. Politiker, Planer und offizielle kommunale Stellen haben sich hierzu in allen Massenmedien geäußert. Solange es sich hierbei um Forderungen nach sinnvollen Fußgängerbereichen unter Berücksichtigung aller notwendigen Verkehrsvorausset­zungen handelt, ist dagegen sicher nichts einzuwenden; im Gegenteil, diese Entwicklung ist zu fördern und zu unterstützen. Wenn aber durch Unverständnis oder Nichterkennenwollen politisch verbrämt die radikale Sperrung der Innenstädte vom Autoverkehr gefordert und allen Ernstes auch von offiziellen Stellen als tragbare Lösung angepriesen wird, ist es an der Zeit, das Gesamtproblem einmal sachlich zu durchleuchten. Auch die Energiekrise wird nichts daran ändern, daß wir zumin­dest für Jahrzehnte weiterhin mit dem Auto leben müssen und leben wollen.

Diese Tatsache kann weder wegdiskutiert noch durch die Verteufelung des Autos aus der Welt geschafft werden. Die Wirt­schaft jedes Landes, ohne Unterschied, ob Industriestaat oder Entwicklungsland, ist auf das Transportmittel Auto angewiesen. Die Sperrung ganzer Stadtteile würde nicht nur für diese allein, sondern für die Entwicklung der Städte insgesamt schwerwie­gende Folgen nach sich ziehen.

Das Ziel muß es deshalb sein, ein Miteinander aller Verkehrsmittel, die sich sinnvoll ergänzen müssen, herbeizuführen.

Die folgende Gegenüberstellung der Kriterien soll zur Versachlichung des Themas beitragen. Sie soll darüber hinaus auch

im Einzelfall helfen, unsachgemäßen und übertriebenen Forderungen entgegenzutreten.

Aus: BAG-Nachrichten, 2/19

In den 50er und Anfang d'er 60er Jahre forderten Planer und Bürger eine

autogerechte Stadt".

Heute, unter dem Eindruck der auf uns zukommenden Voll­motorisierung, wird die Forderung nach einer autolosen Stadt"

erhoben. Ist das eine Planungsalternative? Planung ist

Entwicklung

d. h. ständige Uberprüfung aller Planungsmaßnahmen hin­sichtlich ihrer Auswirkungen und Anpassung an veränderte Verhältnisse.

Die Forderung nach derautogerechten Stadt" ist eine Utopie.

aran zweifelt niemand mehr. Untersuchungen zeigen:

Breitere Straßen ziehen mehr Verkehr an und erzeugen stär- ere Stauungen. Der alte Wunsch, jedes beliebige Ziel mit dem Auto zu erreichen, erfordert breite Straßen, Parkbauten und Parkflächen, die die Städte zerstören.

Folgerung:

Unter Berücksichtigung menschlicher Maßstäbe und Bedürf­nisse müssen alle Verkehrsarten aufeinander abgestimmt sein und sich gegenseitig ergänzen. Dabei kann der Verkehr nur dienende Funktion haben. So ist eineverkehrsgerechte Stadt" zu sehen.

Nachdem Fußgängerbereiche besonders gut angenommen wurden, wird ein Gegensatz zu früher auf einmal die autolose Stadt"

gefordert. Von einem Extrem ins andere zu fallen, sollte je­doch unbedingt vermieden werden.

Auch dieautolose Stadt" ist eine Utopie.

Eine völlige Sperrung vom Autoverkehr wird die Städte zwar von Verstopfungen befreien, aber gleichfalls veröden lassen.

Die Städte und insbesondere die Innenstädte sind zur Auf­rechterhaltung ihres Wirtschaftslebens auf das Kraftfahrzeug angewiesen.

Der Wirtschaftsverkehr

als notwendiger Verkehr ist vorerst durch kein anderes Ver­kehrsmittel zu ersetzen. Zum erwünschten Wirtschaftsver­kehr zählt aber auch der Verkehr zu Kultur-, Verwaltungs­und Geschäftszentren.

Die Meinung der Sachverständigen

Bereits im Bericht der

Sachverständigenkommission (Oktober 1974)

zur Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird auf die Notwendigkeit und Viel­falt des Wirtschaftsverkehrs hingewiesen.

.. .im Vordergrund steht dabei der Einzelhandel ... (Seite 81 Abs. (149). ...Zum Wirtschaftsverkehr im engeren Sinne ist auch der gesamte Einkaufsverkehr der Hausfrauen zu rechnen, der zum großen Teil mit Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel vor sich geht, in steigendem Umfang sich aber auch bereits auf den privaten Kraftwagen verlagert" ... (Seite 81 Abs. 151).

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