Europaische Wasser-Charta
Der Ministerausschuß nimmt auf Grund der Empfehlung 436 (1965) der beratenden Versammlung über die Bekämpfung der Gewässerverschmutzung in Europa die nachstehenden Grundsätze der Wasser-Charta an, die durch das Europäische Komitee zum Schutz der Natur und der natürlichen Hilfsquellen vorbereitet worden sind.
Er berücksichtigt dabei
die Entschließung Nr. 10 (XXI) (1965) der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen, mit der Grundsatzerklärung über die Bekämpfung der Gewässerverschmutzung in Europa, und die internationalen Normen für das Trinkwasser der Weltgesundheitsorganisation.
Er geht von der Überzeugung aus,
daß der Fortschritt der modernen Zivilisation in vielen Fälle eine wachsende Gefährdung der natürlichen Hilfsquellen bedeutet,
daß das Wasser einen hervorragenden Platz unter den natürlichen Hilfsquellen einnimmt,
daß der Wasserbedarf namentlich auf Grund der beschleunigten Entwicklung der Industrieballungsräume in Europa wächst und
daß Maßnahmen zur Erhaltung von Menge und Güte des Wasserdargebots ergriffen werden müssen,
wozu ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig ist: eine Wasser-Charta, mit folgenden Grundsätzen soll ein besseres Verständnis für diese Probleme wecken:
I. Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.
Das Wasser fällt hauptsächlich als Regen oder Schnee aus der Atmosphäre auf die Erde. Uber Gletscher, Bäche, Seen und Ströme fließt es den Meeren zu. Bei seinem Kreislauf verweilt ein Teil im Boden und in der Pflanzendecke. Durch Verdunstung kehrt es in die Atmosphäre zurück. Das Wasser ist für Menschen, Tiere und Pflanzen lebensnotwendig,- 2 A> des menschlichen Körpers bestehen aus Wasser, bei den Pflanzen beträgt dieser Anteil 9 /io.
Der Mensch benötigt das Wasser als Nahrungsmittel und im Haushalt, als Energiequelle, als Transport- und Produktionsmittel für die Wirtschaft. Es dient ihm auch zur Erholung, die das moderne Leben mehr und mehr erfordert.
II. Die Vorräte an gutem Wasser sind nicht unerschöpflich. Deshalb wird es immer dringender, sie zu erhalten, sparsam damit umzugehen und, wo immer möglich, zu vermehren.
Durch die Steigerung des Wasserbedarfs der Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Industrie sind die Wasservorkommen Gegenstand einer wachsenden Nachfrage. Es wird immer schwieriger werden, diesen Wasserbedarf zu befriedigen und gleichzeitig den Lebensstandard zu
erhöhen, solange nicht jeder das Wasser als ein kostbares Gut schätzt, das man schützen und haushälterisch verwenden muß.
III. Wasser verschmutzen heißt, den Menschen und allen anderen Lebewesen Schaden zuzufügen.
Die Gewässer sind Lebensraum zahlreicher Organismen, die dazu beitragen, das Wasser sauber zu halten. Wenn die Gewässer übermäßig verschmutzt werden, wird diese Lebensgemeinschaft so gestört, daß das Selbstreinigungsvermögen geschädigt wird.
Oberflächen- und Grundwasser müssen gegen Verschmutzung geschützt werden.
Jede wesentliche Minderung der Menge und Qualität eines fließenden oder stehenden Gewässers birgt die Gefahr schädlicher Folgen für Menschen und andere Lebewesen in sich.
IV. Die Qualität des Wassers muß den Anforderungen der Volksgesundheit entsprechen und die vorgesehene Nutzung gewährleisten.
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers können verschieden sein, je nach Verwendungsart, sei es als Trinkwasser, für den Hausbedarf, für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke, für Fischerei und Erholung. Dennoch sollte Vorsorge getroffen werden, die Gewässer in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten, denn alles Leben dieser Erde in seiner unendlichen Vielfalt hängt letztlich von einer guten Beschaffenheit des Wassers ab.
V. Verwendetes Wasser ist den Gewässern in einem Zustand wieder zurückzuführen, der ihre weitere Nutzung für den öffentlichen, wie für den privaten Gebrauch nicht beeinträchtigt.
Verunreinigung ist eine im allgemeinen durch den Menschen hervorgerufene Veränderung in der Qualität des Wassers, die es für den weiteren menschlichen Gebrauch, für die Nutzung durch Industrie und Landwirtschaft, für die Fischerei, für Zwecke der Erholung, für Haustiere und alle Lebewesen in der freien Natur ungeeignet oder schädlich werden läßt.
Die Beseitigung der Abfälle oder der Abwässer, die physikalische chemische oder biologische Verunreinigung der Gewässer hervorrufen, darf die öffentliche Gesundheit nicht gefährden und muß die Grenzen der Selbstreinigungskraft des Gewässers berücksichtigen. Die sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Wasserbehandlungsmethoden sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
VI. Für die Erhaltung der Wasservorkommen spielt die Pflanzendecke, insbesondere der Wald, eine wesentliche Rolle.
Es ist notwendig, die Pflanzendecke, besonders die Wälder, zu erhalten und sie dort, v/o sie nicht mehr vorhanden ist, so schnell wie möglich wiederherzustellen. Der Wald hat als ausgleichender Faktor für den Wasserabfluß große Bedeutung. Ebenso sind die Wälder für die Wirtschaft und als Erholungsstätten von besonderem Wert.
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