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Die Bremer Papyri / von Ulrich Wilcken
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157
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Die Bremer Papyri

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16_24. Diese Urkunde gehört zu den &iaypccJ|>ai, die man als »unselbständige« bezeichnet,

weil sie einen vorhergehenden Vertrag voraussetzen. Sie ist ein Bankkontoauszug, der in Gegenwart der Demetria aufgesetzt ist (Z. 27), durch den sie offiziell benachrichtigt wird, daß die von Herakles ihr geliehene Summe zur Abhebung bereitliege. Darunter steht von Z. 2735 die von Demetria zwei Tage später ausgestellte Quittung an die Bank, daß sie die Summe abgehoben habe.

Aus der großen Literatur über die Siaypa^ai will ich hier nur auf die klärenden Aus­führungen von Otto Gradenwitz in den Melanges Nicole S. 193fr. hinweisen, der zu­gleich die Unterschiede zwischen dem hermopolitischen und dem arsinoitischen Formular treffend herausgearbeitet hat. Daß das Formular sowohl für das Notariat wie für die Bank im Dorfe Thallu sich in allem Wesentlichen an das von Hermopolis anschließt, habe ich schon oben erwähnt. Bekannt ist, daß solche Siaypa^ai, die nur Auszüge aus dem Geschäfts­buch der Bank sind, gewisse Ellipsen aufweisen. Zumal die wörtliche Fassung dieser Ellipsen wohl noch diskutabel ist, habe ich mich oben in der Übersetzung darauf beschränkt, nur das positiv von der Bank Gesagte wiederzugeben.

17. Statt SiaypaJjms steht in Amh. 95, 16 an dieser Stelle Siaypa^H, während sonst überall, soweit ich sehe, die Abkürzung SiaypS steht, die man nach dem Amh. Pap. auflöst. Es fragt sich jetzt, welche Schreibung die richtige ist. Entscheidet man sich für Staypa^fis, so ist, wiederum mit Annahme einer Ellipse, am-iypa^ov hinzuzudenken. Dafür sprechen die Fälle, in denen diese Urkunden (mit einem etwas anderen Formular) an der Spitze als 'dvVTiypaloi/ Siaypafjms bezeichnet werden und doch die Unterschrift des Empfängers tragen, also vollgültig sind. Vgl. Lond. III S. 137, 2iff. (Hermopolis), S. 168 (den ich wegen Z. 8 auch nach Hermopolis setze), BGU II 415 (Faijüm) und unsere nächste Nr. 69. Hier­nach gab man den Empfängern zur Unterschrift Abschriften,oder, wie Mitt eis, Trapezitika (1899) S. 32 es schon gedeutet hat, Auszüge aus dem Geschäftsbuch des Trapeziten. Ich glaube somit, daß Siaypafjms vorzuziehen ist 1 . S. hierzu unten S. 158.

18. Zu der Namensform 'HpaKXetSus s. oben S. 155.

22. Vor as erwartet man die Geldsumme, die auch sowohl in Straßb. 52, 24 wie in Flor. 1, 22 an dieser Stelle steht. Es ist ungeschickt, daß unser Schreiber sie am Schluß in Z. 25 nennt; dies gehört aber zu seinem Stil, denn es wiederholt sich in Nr. 69.

24. Es ist wertvoll, daß hier cr[ui/ypa]!|>)J Safeiou geschrieben ist. Sowohl in Straßb. 52, 25 wie in Flor. 1, 23 hat der Schreiber das avvypafyy ausgelassen. Dies hat z. B. Graden­witz 1. c. S. 199 dazu geführt, dies Saveiou mit dem dort folgenden üiro-&HKy zu verbinden, wodurch er zu einer irrigen Auffassung der voranstehenden Urkunde (als Pfandurkunde) gekommen ist. Vgl. auch S.201.

26. Hier fehlt die Unterschrift des Bankbeamten. Vgl. Straßb. 52, 27; Flor, 26. Die schrägen gewundenen Striche, die hier statt der liegenden Kreuze stehen, sind, wie ich oben zu Nr.26, 14 S.7I erwähnte, eher Ersatz für das Siegel, als daß sie nur den leeren Raum füllen sollten. So ist immerhin eine gewisse Beglaubigung durch die Andeutung des Siegels gegeben, aber ein Ersatz für die Unterschrift des mit Namen genannten Beamten ist das Siegel doch nicht, denn in Flor. 1, 17 stehen die das Siegel andeutenden Kreuze hinter der vollen Unterschrift des Agoranomiebeamten. Vgl. auch Flor. 28, 7.

27. Die wichtigen Worte rjrHKoXou-0-HKci -ri? irp. Siaypa^^i gehören zu dem festen For­mular speziell der hermopolitischen Diagraphe-Unterschriften; sie fehlen im Faijüm.

28. '&vaipeTCT-&ai (s. auch Z.4) wird gern speziell vom Abheben von der Bank gebraucht. 30. Merkwürdig ist die Verschreibung von Ka-ruSiKeg für KaToiKiKaTg.

Nr. 69. Bankurkunde über ein Darlehen der Eudaimonis-fSoeris?].

P. 51 (Bibl.). 2 Fragmente, H. je 6 cm. Br. je 17 cm. Beide Handschriften (Recto, parallel der Paginabreite) eine ausgeschriebene Cursive. Die 2. Hand ist kleiner und enger.

Der obere Text ist ebenso wie Nr. 68 Col. II eine »unselbständige« 8iaypaJ|>ri, der die Unterschrift des Schuldners folgt, denn in Z. 7 und 11 wird auf einen voran-

1 Es wäre noch zu prüfen, ob in Amh. 95, 16 vielleicht Staypa?f> H mit etwas hoch­gerücktem h geschrieben ist, so daß auch hier 8itxypai|>H(s) zu lesen wäre.