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Die Bremer Papyri : / von Ulrich Wilcken
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Die Bremer Papyri

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Einzelbemerkungen.

i. Wenn es erlaubt ist aicairo zu lesen, so sehe ich keine andere Rettung, als dies zu ai a(uvaY6uei/ai) «Srrro zu ergänzen, wiewohl das a kein Anzeichen einer Abkürzung trägt. Dies wäre mit der Drachmensumme zu verbinden.

2. Der Artikel toO kann hier wie in Z. 3 (ebenso in 7 und 8) nicht mit dem folgenden Eigennamen verbunden werden. Es muß hinter den Eigennamen ein dazugehöriges Nomen ergänzt werden. Am nächsten liegt K>»Hpou.

3. Zu den airoi/Sai als Pächtergabe vgl. Preis. Wb. I 477. Die Schlußsumme hinter >*= Y iV0VTm ( l8 ° Drachmen 2 Obolen) ist die Summe der vorhergehenden drei Einzel­posten. Rechnung stimmt, ebenso in Z. 4 die Hinzuzählung der 18 Drachmen 2 Obolen.

9. Die Summierung der Artabensummen (von Z. 58) bleibt mir unklar. Die Summe der von mir gelesenen Zahlen, i88'/ 6 Vs Artaben, steht jedenfalls nicht da. Der Passus ist z. T. zerstört. Ob ich das zu erwartende liri cw(t6) richtig gelesen habe, ist mir zweifel­haft. Dahinter steht vielleicht ein co, über dem ct mit einem schrägen Strich steht. Hier paßt weder <£>ct(ciutcos) noch cos (irpoKciTai). Letzteres wäre auch anders geschrieben. Viel­leicht steckt etwas ganz anderes in dieser Zeile.

11. 31 Drachmen 4 Obolen und 18 Dr. 2 Ob. ergeben zusammen die in Z. 10 erwähnten 50 Drachmen. Dazu paßt die Auflösung der Sigle L mit (cbi/) oder auch (toutcoi') in Z. 10.

12. Mit dem noch unsicher und unvollständig gelesenen Schlußworte toTc; (i[.].eiaveptoic; ist, glaube ich, ein Fest gemeint. Wir wissen ja, daß in Pachtangeboten die Pachtlustigen öfter versprechen, an einem bestimmten Festtage dem Verpächter dies oder das zu spenden (vgl. z.B. Amh. 93,12: äuEcn-ccrioic; x°üv : auch vorher in Z. 11). So wird auch hier eine Extragabe für den Verpächter an diesem Festtage gegeben sein. Die Lesung toTc; ist schwer zu erkennen, aber hiernach durch den Zusammenhang geboten.

16. »Die obigen« 198 Dr. 4 Ob. sind die oben in Z. 4 genannten. Im übrigen verstehe ich die Rechnung dieser Zeilen noch nicht.

Zwei Bankschecks (Nr. 46 und 47).

Nr. 46. Ein Scheck für einen Festredner.

P. 27 (Bibl.). H. 14.5 cm. Br. 11.5 cm. Die 1. Hand (Recto, parallel der Paginabreite)

ist eine rechtsgeneigte Cursive.

Der Text enthält zunächst von Z. 113 einen Brief vom 20. Oktober 110, in dem ein Mnesitheos einem Bankier den Auftrag gibt, dem Redner Licinius Dr[....] 400 Drachmen auszuzahlen als Honorar dafür, daß er am 9. Oktober bei einer Ehrung des Aurelius X im Gymnasium eine Festrede gehalten hat. Unter diesen Zahlungs­auftrag hat dann Licinius in Z. 1315 seine Quittung geschrieben, nachdem er die Summe auf der Bank abgehoben hatte. Dieselbe Struktur zeigt Nr. 47. Dadurch rücken diese beiden Texte in eine Reihe mit P. Fay. 100 (a. 99) und P. Meyer 6, 1320 (a. 125) 1 , von denen man bereits mit Recht angenommen hat, daß diese Zahlungsaufträge nicht der Bank, sondern dem Geldempfänger zugestellt worden sind. Beweisend sind dafür die Worte in P.Meyer 6, Ii: toG irpoeivie'vou noi rn-icTTdXiaaTos, mit denen der Empfänger auf den darauffolgenden Zahlungs­auftrag hinweist. Ein solches liricrTaXua, das dem Geldempfänger zugestellt wird,

1 Nur ist in dem letzteren Text keine Zahlung erfolgt.