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Die Bremer Papyri / von Ulrich Wilcken
Entstehung
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88
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Wilcken:

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Darunter freier Rand

1 2; [t<cou]ias Pap. 6 1. Kon-avTHaai. 6 Schluß hinter »ye\iova ein Füllstrich. Ebenso in 8. 16 toioGtov Pap. 1. toioüto. 17 TTaaavou^iog Pap. 1. TTaavou^iog.

Übersetzung.

An Apollonios, den Strategen des Apollonopolites Heptakomias, von Pachompsais, Sohn

des Par--, und Arnums, S.des--ris, und Phaesis, Sohn des Orsenuphis, und

Psentazbez, Sohn des Psentazbez, und Psentazbes, seinem Bruder, (2. H.) Pächtern der Insel bei dem Dorfe Ptenis. (i.H.) Auf Grund eines Briefes des Flavius Philoxenos, des erlauchten Epistrategen, hast du durch (vacat), den Diener, uns befohlen, zu dem erlauchten Präfekten nach Memphis, oder wo auch immer er sein werde, hinabzufahren wegen des beim Hafen Terythis im Antaiopolitischen (Gau) ermordeten Decurio. Weil du nun, da im jetzigen Jahr eine mangelhafte Nilschwelle gewesen ist, uns, wie es mit deiner Fürsorge für die kaiser­lichen Angelegenheiten im Einklang steht, gezwungen hast, sehr viel vom Nil nicht bewässertes

Land durch Schöpfarbeiten zu bewässern, so haben wir notwendigerweise wegen der-- >

damit wir nicht bedrückt werden, das unbewässerte Land, das neben den Antaiopolitischen Feldern liegt, an Pächter aus dem Dorfe Ptenis im Antaiopolitischen (Gau) in Afterpacht gegeben. Wir bitten, auch über diese an den Strategen des Antaiopolitischen (Gaues), Chairemon, zu schreiben, damit, entsprechend dem (vom Epistrategen) geschriebenen Brief, auch sie zusammen mit denen aus Terythis zu dem erlauchten Präfekten hinabgebracht werden, vor dem wir den Nachweis erbringen werden, daß wir nichts Derartiges verbrochen haben.

Es sind aber: nach dem ersten Pachtvertrag (nun folgen die Namen der Afterpächter der 4 Verträge; zum Schluß): das macht 12 Namen.

Einzelbemerkungen.

4. Wiewohl die Petenten in dem Nachtrag nur als yecopyo'x bezeichnet werden, werden sie doch Domanialpächter (&hu6ctioi y- o.a.) gewesen sein. Dafür spricht der Hinweis auf die Kupiaxa irpciYuaTa in Z. 10 und überhaupt das Verhalten des Strategen ihnen gegenüber in der Bewässerungsfrage (Z. 10). Es ist auf Rechnung des Nachtrags zu setzen, daß hier Shviookov fehlt.

4. Zu Fl. Philoxenos vgl. Nr. 6 und 11.

6. Zu diesem Ladungsbefehl des Apollonios vgl. jetzt P. Mich. 6629 (Aegyptus XV 266), 7«.

8. Ein Dorf TepG-fris gibt es auch indem benachbarten Gau von Heptakomia, vgl. P. Giss.III S. 129 und oben Nr. 14, 16. Auch im Faijüm ist ein solches Dorf (Hamb. 17), auch im Oxyrhynchites (vgl. Wb. III).

11. Das Verbum örnaefea-frai (gegenseitig verehren) ist belegt, aber nicht das Substantivum äima^eia. In welchem Sinne dies an unserer Stelle zu fassen ist, ist mir nicht klar. Von einer gegenseitigen Verehrung zwischen diesen Pächtern und Apollonios kann doch nicht die Rede sein.

14. Mit rij Ypafj>«<"? iTncrroXiji wird auf den Brief des Epistrategen in Z. 4 hingewiesen. Der Zusatz von YP a ^ e 'a^i zeigt, daß hier offenbar üttö toO Kpa-norou imorpaTHYou o. ä. versehentlich ausgelassen ist. Sonst wäre das Wort ja überflüssig.

15. Das aui'KaTtvex'frcöo'i weist darauf hin, daß die des Mordes Verdächtigen in einem Gesamttransport von der Regierung zum Konvent geschafft werden.

19. Es ist bemerkenswert, daß sich unter den Afterpächtern ein aktiver und ein gewesener EipHi/o^uXaj sowie ein äpxi^>uXa^ befinden.