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Die Bremer Papyri : / von Ulrich Wilcken
Entstehung
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Die Bremer Papyri

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Nr. 29. Der vermißte Schluß von P. Ryl. II 82.

P.54(Bibl.)- H. 10.5 cm. Br. 15.3cm. Die Schrift (7 verschiedene cursiveHandschriften) steht auf Recto, parallel der Paginabreite.

Dieser Text, in dem 7 Personen sich zu einem Eide bekennen, setzt voraus, daß in dem verlorenen oberen Teil ein Eid vorangegangen ist. Es war mir eine freudige Überraschung, als ich bemerkte, daß die sämtlichen Personen, die hier unterschreiben, in der eidlichen Erklärung von Ryl. II 82 (a. 113), die gleichfalls aus dem Apollono- polites stammt, wiederkehren. Es sind dort 11 linneXHTat ein toG XiuvacruoG M(£>vos, die unter dem Kaisereid versichern, daß in ihrem Gebiet nur 55 Aruren vom Nil nicht bewässert seien (a(LpoxeT]v) und daß sie, soweit möglich, ihre künst­liche Bewässerung {hraw~ke\o%a\) erzwingen würden 1 . Darauf folgen von Z. 17 an, ganz im Stil unseres Textes, die eigenhändigen Unterschriften der Epimeleten, die aber nach einigen Zeilen abbrechen. Es kann nun kaum ein Zufall sein, daß das Bremer Fragment genau in die Lücken dieser verstümmelten Unterschriften hinein­paßt, so daß es äußerst wahrscheinlich ist, daß wir hier den Schluß von P. Ryl. II 82 vor uns haben. Freilich, ehe man dies mit völliger Sicherheit be­haupten kann, müßten die beiden Fragmente konfrontiert werden, wobei ein paar kleine Unstimmigkeiten sich wohl ausgleichen würden. Sachlich könnte vielleicht gegen diese Zusammenfügung angeführt werden, daß dann 2 von den 11 Personen nicht unterschrieben haben, nämlich TTa-ronToGs J 0po-i/o(ü$tos) in Ryl. Z. 3 und TTa-ronToGs 'Eiz-friecos in Ryl. Z. 4. Wie wichtig die Unterschrift genommen wurde, zeigt, daß für den abwesenden TTcrö-coTHs (Ryl. Z. 1) sein Sohn 'OpowoG^is unter­schrieben hat (Ryl. Z. 18). Wer also das Fehlen jener beiden Unterschriften für ausgeschlossen hält, müßte annehmen, daß der Bremer Text zu einem analogen Bericht aus anderer Zeit von derselben Überschwemmungs-Kommission gehörte, die aber um jene 2 Personen gekürzt wäre. Aber die Ausführungen in den »Einzel­bemerkungen« sprechen doch stark für die Zusammengehörigkeit. Um die Ver- gleichung zu erleichtern, werde ich den Zeilen des Bremer Textes die Nummern des Ryl. Pap. geben, auch die verschiedenen Hände nach dem Ryl. P. numerieren.

(3. H.) 20 ['Gpjjucts Tr(peo-^.) TTa-frcoTou oucbuoKa t6v TrpoKEtuevov o]pKov.

(4. H.) 21 ['^l^oXXobi'io^f?) TTo[pTio]yT05(?) o[udbuoKa t6v irpoKernevoi/o]pKov.

(5. H.) 2i TToAXoGc, \J/aiTOs 6)jt[cbu.oKa t6v irpoKei']iievoi/ opxov.

(6. H.) 23 \J/evo-ei/TrTVTSts VJ/arro? [6ncovi]oKa töv -rrpoKeiviei/oi/

24 opKov 035 -rrpÖKeiTai. (7. H.) TTa-frcoTHc; '&peus ouojjieKa t6v

25n-poKeinei'ov opyov. (8. H.) (jDarfpHq] (paT[p]e'cos ououovca tov irpo K op^ (9. H.) 26 Vj/ais 'Ovvcfe^pios oncbiioKa tovrrp[oKtU£(vo>') Sp]i<ov cbg Trpo^

Freier Rand von 7.5 cm Höhe

1 Im Gegensatz zu den Editoren betont Westermann (IEA XI 176 A. 1), daß dies eine besonders günstige Situation war. Es liegt in der Tat kein Anlaß vor, von evtl days zu sprechen. Die Formulierung in Z. iof. spricht für Westermann. Wenn wir nur wüßten, wie groß das Gebiet dieser Commission war!