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Die Bremer Papyri : / von Ulrich Wilcken
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Die Bremer Papyri

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von 'Ißicoy war. Daß Phatres Dorfschreiber für beide Dörfer wäre, wird man freilich nicht annehmen dürfen, da er dies auch im Titel ausgedrückt hätte 1 .

22. Dies Dorf %\&v ist m. E. nicht mit P.M.Meyer, Giss. III S. 5 mit dem Dorf %\&>v N£(lva (Oxy. III 488, Giss. 82) 2 zu identifizieren. In dieser amtlichen Unterschrift hätte Phatres den volleren Namen nennen müssen, wenn der hier gemeint gewesen wäre. Dasselbe gilt von der Eingabe der Presbyter von %\&v in 26, 3.

Nr. 25. Eingabe des Dorfschreibers von Ibion u. a.

P. 72 (Bibl). H. 4.5 cm. Br. 10 cm. Die Schrift (Recto, parallel der Paginabreite) ist eine rechtsgeneigte Cursive (andere Hand als in Nr. 24).

Diese Eingabe ist nicht wie Nr. 24 von Phatres allein gemacht, sondern nach ihm werden noch mehrere Personen genannt. Vielleicht waren es die irpea^uTepoi KdbuHs Mßtcövoc, (vgl. Nr. 26), die hier zusammen mit dem Dorfschreiber auftreten. Für die engen Beziehungen zwischen diesem Collegium und dem Dorfschreiber spricht, daß es ihn eventuell vertreten konnte 3 .

'^TfoXAcovicoi <7TpaTHY[äbi] '^iroXXcovoJiroXiTOu) [('EirTajKco^iag)] irapa (j)aTpHTOC, KoonoYpaviUaTecoc, [ J l(Jicövos] k[cu '£]pu(ou Vj/diToc, kcu TTeTevTafioc,

k[oi] TTavY°P°'[ a w' 0 S...... ]<ä Kai ]

5 [----------M ]

2 ['Ißicwog] ergänzt nach Nr. 24, 22.

Nr. 26. Eingabe der Dorfältesten von Ibion. Zw.

P. 37 (Bibl.). H. 15 cm. Br. 12.5 cm. Die Schrift (Recto, parallel der Paginabreite)

ist eine unregelmäßige Cursive.

Die Bedeutung dieses Textes hegt in den neuen Aufschlüssen über die poli­zeilichen Aufgaben und Befugnisse dern-peo-^üTepoi koouhs, jenes Kollegiums der Dorfältesten, das erst in der Kaiserzeit konstituiert worden ist 4 . Wir erfahren hier, daß sie die Häuser von Personen, die wegen der Ermordung eines eipHco^uXa^ ins Gefängnis geworfen waren, zu bewachen hatten, und weiter, daß sie dies jetzt nicht ausführen könnten, weil die meisten von ihnen mit dem andern eipw/oijmXaj zur Aufspürung zweier Personen in die südlichen Gaue hätten hinaufziehen

1 Vgl. P.M. Meyer, P.Hamb. I S. 26.

a Daß in Giss. 82, 6 mit thv a(ÜTHv) Mßiüira auf 'lllicwa Neßva zurückverwiesen wird, ist natürlich kein Gegenargument. Das heißt nur »dasselbe Ibiön«, nämlich '-N^a.

* Vgl. Fr. Oertel, REXI 1283, der auf Wenger, Die Stellvertretung usw. S. 67 hin­weist.

4 Vgl. W. Grundz. 43, vor allem die vortreffliche zusammenfassende Darstellung von F. Oertel, Die Liturgie S. 146fr. Für die Polizeidienste dieser irpeCT&uTepoi vgl. auch Rvl II 88 und 89. *