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Wilcken:
Übersetzung.
Besarion (wünscht) Apollonios, dem sehr Geehrten, Freude. Oft habe ich (dir) geschrieben, indem ich (dich) ersuchte wegen der Forderung des Arbeiters und wegen der Episkepsis. Auch jetzt bitte ich, daß du, wie du versprachst, helfest, damit ich von diesen schwebenden Geschäften loskomme. Ich will jetzt stromauf fahren und bin mißmutig, bis ich das schwebende Geschäft, das ich in Alexandrien habe, erledigt habe, und wenn die Götter helfen--
Einzelbemerkungen.
6. Zur Konstruktion epccrrcö "va verweist Mayser II 1 S. 243 auf Oxy. IV 744, 13 (IpooTW <re oöv, "va uh &y<»vidow, Lidd. Scott auf Luk. 7, 36 ('Hpon-oc Se ti? tcoi> ^apicraicov "va fyäyy uet 5 auToO).
8. Das (SotiXouai, gegenüber seinem Herrn angewendet, spricht wohl dafür, daß es sich eher um eine vorübergehende Unterbrechung seiner alexandrinischen Tätigkeit als um ein definitives Aufgeben seines Postens handelt.
9. Merkwürdig ist die Schreibung ätuucöi für d-6-uucö. Das t ist völlig sicher. Aber das co ist sehr eigenartig verkürzt, so daß das Wort mich lange vexiert hat (ich glaubte a-run« lesen zu sollen).
10. Zu eKirXe|co vgl. Nr. 11, 35.
Nr. 18. Brief an Apollonios betreffs Beendigung eines auf dem Konvent behandelten Streitfalles.
P. 58 (Bibl.). — H. 10 cm. Br. 22 cm. — Die I.Hand (Recto, parallel der Paginabreite) ist eine aufrechte große Halbunziale, mit auseinanderstehenden Buchstaben. Die 2. Hand
ist eine eng verbundene Cursive.
Der Wert dieses Fragments liegt darin, daß es uns die Betätigung des Strategen auf dem Konvent direkt bezeugt. Wohl habe ich schon in meiner Arbeit über den ägyptischen Konvent (Arch. IV S. 414) angenommen, daß auch die Strategen auf dem Konvent, zu dessen Sprengel der Gau gehörte, zu erscheinen hatten, und zwar nicht nur für die Revision der Gauverwaltung (SiaXoyiojioc, im engeren Sinne), aber einen direkten Beleg dafür besaß ich nicht (S. 413). Ich habe jetzt nicht feststellen können, ob wir inzwischen Belege dafür gefunden haben. Jedenfalls bezeugt unser Text, daß Apollonios den Konvent dieses Jahres besucht hatte, und weiter, daß ihm sein nächster Vorgesetzter, der Epistratege der Thebais, persönlich dort den Auftrag gegeben hat, den in Frage stehenden Streitfall, der schon vor den Konvent gelangt war, nach seiner Rückkehr in seinen Gau durch Rückgabe der strittigen Grenzen an den X. zu Ende zu führen. Die richterliche Entscheidung war also schon auf dem Konvent erfolgt. Dem Strategen scheint nur die Exekution übertragen zu sein. Vgl. Mitt. Grundz. S. 28f. Die kurze Darlegung des Streitfalles selbst, die im Anfang des Briefes gegeben sein wird, ist mit diesem verlorengegangen.
Oben abgebrochen TC0[ • ]•[•••........]•[••]
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