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Wilcken:
Übersetzung.
Hermaios (wünscht) Apollonios, dem sehr Geehrten, Freude. Nachdem ich berechnet habe, daß es das beste ist, wenn für die Prüfung der staatlichen und privaten Felder, die laut Anzeige in die Vermessung des unproduktiven (Landes) einbezogen sind, ortszugehörige Wohlhabende mit herangezogen werden, damit nicht die Grenzbestimmer — [durch] Besitzer von Privatland in die Irre geführt werden, habe ich die Namen ausgezogen und sende sie dir, o Herr, damit du, wenn es dir gut scheint, befiehlst, daß sie übergeben werden und daß die Personen, auch zugleich mit dem Schreiber der Metropole, sogleich zu mir kommen. (2. H.) Ich wünsche dir Gesundheit, mein Herr!
Einzelbemerkungen.
4ff. Man beachte, daß der ganze Kontext des Briefes, von Z. 4—25, eine einzige Periode ist. Sie ist gut erhalten bis auf Z. 15, wo ich das Loch nicht zu stopfen weiß.
5 ff. Diese Anzeigen (oH\iav$i{vTcav)), daß gewisse staatliche und private Felder in die CTXotvtoiJioi uTroXoyou einbezogen sind, müssen von den betreffenden Behörden (wie dem KcouoypauviaTeüq) erfolgt sein. Aber diese Anzeigen werden zurückgehen auf die airoYpa^ 0 ' der betreffenden Besitzer resp. Domanialpächter über aßpoxia o. ä. Darum bedürfen diese Angaben der Prüfung (k%eraa\<;), die praktisch durch die bricrKe^ic; erfolgt. Vgl. W. Grundz. S. 2o6f. Daß die ä-iroYpa*|>cu (zugunsten der Besitzer) oft falsch waren, ist bekannt. Vgl. W. Chrest. S. 273.
8. Roberts undSkeat haben kürzlich (Aegyptus XIII467 f.) festgestellt, daß die mehrfach angenommene Verbindung yfi \nz6Xoyo<; nicht belegt ist (auch unsere Bremer Texte stimmen hierzu). Sie setzen vielmehr dort, wo man an [yR] üttoXoyos gedacht hatte, ein Substantivum 6 uttoXoyoi; ein, übersetzen dies aber z.B. S.459 doch mit land ofDeduction. Jedenfalls kann hier in der Verbindung mit axoivio-yiofc; m.E. nur anLand gedacht werden; ebenso inNr.13,8.
10/11. Wenn Hermaios hier wünscht, daß to-ttikoi euox'Voveq herangezogen werden, so meint er vielleicht, daß Leute, die dort, wo die Nachprüfungen stattfinden, zu Hause sind, sich besonders gut zum Ausgleich zwischen den oft widerstreitenden Interessen der eirioKe^is und der Landbesitzer eignen, zumal die eTnoxeirrai, wie wir aus Nr. 2 erfuhren, aus fremden Gauen genommen wurden. Er scheint im besonderen anzunehmen, daß die Besitzer ihre Schikanen gegen die opioSefiercu, die im Dienste der eirioKcvj/ic; arbeiteten, im Vertrauen auf die ihnen lokal nahestehenden eüaxiVovec; eher aufgeben würden. So habe ich oben vermutet, daß Apollonios in Nr. 3 den inwK&irrai mitteilt, daß er nach dem Vorschlage des Hermaios eüaxiVovci; einführen wolle, damit sie (die rmaKrirTcu) nicht untätig seien. In ihrer Tätigkeit konnten sie wohl behindert werden, wenn die Landbesitzer die Grenzbestimmer, wie es in unserem Text heißt, in die Irre führten. Aber ich gebe diese Kombination der Texte nur mit allem Vorbehalt. Jedenfalls erfahren wir hier, daß die Eigentümer von Privatland (nicht auch die Domanialpächter!) oft versuchten, die Grenzbestimmer durch falsche Aussagen oder sonstwie in die Irre zu führen, um eine für sie günstige Grenzführung zu erreichen.
14. Die Nilüberschwemmungen machten in jedem Jahr eine Nachprüfung und eventuell eine neue Grenzbestimmung für die Parzellen nötig, wie schon Strabo XVII p. 787 C ausführt (dvdyKH 8h ai/aueTpeTcrö-ai irdXii/ Kai TrdXii'). Das war die Sache der opioSeTtorai. Ebenso hatten sie durch Nachmessen die Bodenqualität festzustellen, wieviel Land von der Nilschwelle erreicht war usw. (Preis. Wb.). An unserer Stelle muß toO 6p[io8e'i]t<Tou ein Schreibfehler sein für to\i% opioSeucrag. Zu iv ooroi? ist gewiß eSd^ecri hinzuzudenken (s. Z. 10). Der Sinn des Relativsatzes dürfte sein, daß solche Sabotagen verhindert werden sollen auf den Feldern, die in der Hand von Eigentümern von Privatland sind, womit im Hinblick auf Z.9 gesagt ist, daß die Domanialpächter keine solche Sabotage betreiben. Aber wie die Lücke in Z. 15 zu füllen ist, ist mir zweifelhaft.
25. Auch in Nr. 13, 11 ff. läßt Hermaios den YP<W a Teui; th? uHTpo-rroXeco? zu sich schicken. Zu diesem Beamten vgl. auch Nr. 23, 1.
26. Die drei persönlichen Unterschriften des Hermaios in Nr. 12—14 erweisen die Identität der Handschriften durch die Eigentümlichkeit, daß, wiewohl das a\ von '£ppä>o-&ca mit einer bekannten Ligatur voll ausgeschrieben ist, trotzdem ein ganz überflüssiger horizontaler Abbreviaturstrich darübergesetzt ist.