112 deutsche Städte beweisen:
I
Gesunde Umwelt — erste Bürgerpflicht
Landeswettbewerbe „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" mit großem Erfolg abgeschlossen
Um im Bundesgebiet diejenigen Städte festzustellen, die besonders vorbildlich und unter aktiver Beteiligung ihrer Bürger die städtebauliche Entwicklung vorbereiten und verwirklichen, schrieb der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen einen Bundeswettbewerb aus. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem Deutschen Gemeindetag, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtebund und dem Deutschen Städtetag. Die Organisation und Durchführung dieses Wettbewerbs übertrug der Minister der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft, die den ersten gleichlautenden Wettbewerb vor vier Jahren ebenfalls erfolgreich durchgeführt hat.
Alle Gemeinden der Größenordnung von 3000 bis 50 000 Einwohner konnten sich beteiligen. Voraussetzung war allerdings, daß sie sich in einem vorausgegangenen, gleichlautenden Landeswettbewerb für eine Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert hatten.
Diese Landeswettbewerbe sind jetzt abgeschlossen und von den einzelnen Ländern diejenigen Gemeinden benannt, die als landesbeste am Bundeswettbewerb teilnehmen werden. In Baden-Württemberg haben sich neun Gemeinden am Landeswettbewerb beteiligt, zwei davon können am Bundeswettbewerb teilnehmen: Sindelfingen und Spaichingen. In Bayern wurde der Appell des Wettbewerbs besonders freundlich aufgenommen. 25 Gemeinden stellten sich im Landeswettbewerb. Fünf von ihnen nehmen am Bundeswettbewerb teil: Aschau, Dillingen, Kempten, Traunreut und Treuchtlingen.
Als guter Motor zur Neuordnung der Umwelt erwies sich der Wettbewerb in Hessen. Zehn hessische Gemeinden beteiligten sich, drei davon qualifizierten sich für die oberste Stufe. Es sind: Allendorf, Wetzlar und Zierenberg.
21 Städte nahmen in Niedersachsen am Landeswettbewerb teil. Die Landesjury benannte fünf von ihnen für den Bundeswettbewerb: Bremervörde, Hameln, Jever, Rotenburg und Vienenburg.
Das Land Nordrhein-Westfalen, in dem der damalige Minister Joseph Franken den ersten Wettbewerb als eine Art
Modell gestartet hatte, nutzte auch diesen Wettbewerb als Anregung, um menschengerechte, städtebauliche Leistungen zu fördern. Es beteiligten sich 22 Städte und Gemeinden, von denen sechs am Bundeswettbewerb teilnehmen werden: Bergkamen, Bigge-Olsberg, Brüggen, Büttgen, Kempen und Schleiden.
In Rheinland-Pfalz qualifizierten sich zwei Gemeinden für den Bundeswettbewerb, es sind Speicher und Wittlich. Am Landeswettbewerb beteiligten sich zehn Gemeinden. Die Gemeinden Elmshorn, Kronshagen und Tarp werden das Land Schleswig-Holstein sicher würdig im Bundeswettbewerb vertreten, nachdem insgesamt elf Gemeinden am Landeswettbewerb dabei waren.
Das Saarland hat für den Bundeswettbewerb „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" einen Teilnehmer gemeldet. Es ist die Gemeinde Rohrbach. Am Landeswettbewerb haben sich vier Gemeinden beteiligt.
Die Vorprüfung der 27 Einsendungen der Teilnehmer am Bundeswettbewerb „Bürger, eis geht um Deine Gemeinde" hat das Institut für Städtebau und Siedlungswesen in Bonn (Direktor Prof. Dr. Gassner) übernommen. Um der Bundesprüfungskommission, die im November 1970 im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zusammentritt, ein möglichst gerechtes Abwägen der einzelnen Leistungen zu gewährleisten und um auch den Gemeinden gerecht zu werden, die ihre Planungsunterlagen und Berichte aus sachlichen Gründen nicht wettbewerbsgemäß ausarbeiten können, wird im Juli eine Reisejury der Bun- desprufungskommission die genannten 27 Städte und Gemeinden aufsuchen, um die eingereichten Unterlagen durch visuelle Prüfung an Ort und Stefle zu ergänzen. Nur so ist eine gerechte Beurteilung möglich.
Die Reisejury besteht aus: Ministerialrat Klaus G. Schöning, Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen, Generalsekretär Horst Hammler, Deutsche Gartenbau-Gesellschaft und Dr.-Ing. Herbert Strack, Wissenschaftlicher Rat im Institut für Städtebau und Siedlungswesen.
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