Druckschrift 
Bd. 6, Lfg. 1 (1940) 1434 - 1436
Entstehung
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Vorläufiges Geleitwort.

Der 6. Band des Bremischen Urkundenbuches wird in etwa vier Lieferungen, von denen die erste hiermit vorgelegt wird, erscheinen und umfaßt nur etwa zwölf Jahre. Er unterscheidet sich von den früheren Bänden dadurch, daß in weit größe­rem Umfange die in den Urkunden auftretenden Persönlichkeiten näher nach­gewiesen wurden. Das ist nicht zum wenigsten durch die in den letzten zwanzig Jahren angefertigten Register zu den Stadtbüchern ermöglicht worden, welche, wie das älteste Lassungsbuch und das Scheidebuch, gerade mit dem Jahre 1434 ihren Anfang nehmen, indem man sich offenbar nach Beendigung der bürgerlichen Wirren dazu entschloß, in größerem Umfange geordnete Aufzeichnungen über öffentliche Rechtshandlungen vorzunehmen.

Hinzu kam weiter vor allem das Register, das der leider zu früh verstorbene Dr. Alfred Schmidtmayer über die noch unveröffentlichten Urkunden bis zum Jahre 1500 angefertigt hat. Aber auch Band 4 und 5 des Bremischen Urkunden­buches, das von Fr. v. Spreckelsen für die ersten 25 Bände des Bremischen Jahr­buches herausgegebene Register, ältere Quellenwerke und die Bestände auswärtiger Archive, unter denen in erster Linie das Staatsarchiv Hannover und das Stadt­archiv Lüneburg zu nennen sind, habe ich herangezogen, wobei auch die Ur­kunden des bremischen Domkapitels, soweit sie in Beziehung zum städtischen Leben standen, nicht außer acht gelassen sind.

Weit mehr als früher bin ich zu der Form des Regests übergegangen, was in Zukunft noch ausgiebiger geschehen wird. In der Editionstechnik wie in der Orthographie sind die moderneren Grundsätze befolgt. Daß aber in der An­wendung derselben, auch bei scheinbaren Inkonsequenzen, wie in den Hinweisen auf die Stadtbücher und in der Auswahl der rein kirchlichen Urkunden vieles dem Takte des Bearbeiters überlassen bleiben mußte, darf wohl billiger Beurteilung anheimgestellt werden.