Nach meiner Auffassung sind demnach im Bundesbaugesetz ausreichende rechtliche Sicherungen dahin getroffen, daß der Natur- und Landschaftsschutz bei der Bauleitplanung, soweit das im Hinblick auf die anderen jeweils in Frage stehenden öffentlichen Belange vertretbar ist, Berücksichtigung findet."
Grünanlage Wilhadiplatz
Von der „Aufbaugemeinschaft Bremen" wurde dem „Grünen Kreis" ein Betrag von 6715,— DM überwiesen mit der Maßgabe, ihn für die Ausstattung der Grünanlage Wilhadiplatz, in der Hauptsache für Ruhebänke, zu verwenden. Der Betrag stammt größtenteils aus Spenden, die ursprünglich für die Erhaltung des Wilhaditurms bestimmt waren.
Ideenverbreitung
Sie geschah durch Veröffentlichung einschlägiger Artikel, Verteilung von Broschüren wie „Grüner Lebensraum um des Menschen willen", „Gesundheit — Technik — Natur, Raumordnung um des Menschen willen", und Werbeblättern für Balkonblumenschmuck und Be- pflanzung von Blumenkästen. Von letzteren wurden über Wohnungsbaugesellschaften wiederum 8500 Stück verteilt.
Plan des Gartenbauamtes zur Grünanlage auf dem Platz der abgerissenen Wilhadi- Ruine.
Schlußwort
Bekanntlich stützt sich die Arbeit der „Grünen Kreise" auf die Grüne Charta von der Mainau, die eine Reihe von Grundforderungen für einen gesunden Lebensraum, zusammengestellt von berufenen Sachkennern, enthält. Im Sinne dieses Anliegens war die Jahrestagung des „Landesver
bandes der Kleingärtner, Kleinsiedler und Gartenheimer für Bremen und Umgebung" am 5. 4. 1964 ein bemerkenswertes Ereignis, weil auf ihr Prof. Dr. Paul Fleig, Freiburg, in geradezu leidenschaftlicher Weise den Wert des Gartens für die Familie aufzeigte und seinen Vortrag mit folgendem Appell an den Staat schloß:
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