VIII. Die Staaten und Kolonien.
^. Die Staaten.
Von den zahlreichen Ländern und Ländchen der Südsee (siehe die beigeheftete „Politische Übersichtskarte von Australien nnd Ozeanien") sind nur wenige noch im Besitze der Eingeborenen: bei weitem die »leisten sind bereits unter die europäischen Mächte verteilt; und was noch an Selbständigkeit besteht, das verdankt die Fortdauer seiner Existenz nur der Nebenbuhlerschaft der europäischen Mächte. So bewahrt auf den Samoa-Jnseln der Einfluß dreier fremder Mächte das Land vor Annexion durch eine von ihnen, und die Neuen Hebriden sind mir deshalb der Einverleibung entgangen, weil sich England und Frankreich nicht über ihre Teilung einigen können. Auch bilden von den wenigen noch selbständigen Inselgruppen nur drei geschlossene Staaten: die Tonga-Inseln, die Samoa-Jnseln und Hawaii; der Rest, also die noch nicht dein europäischen Kolonialbesitz eingefügten kleineren Gebiete, steht in loser Abhängigkeit von unbedeutenden Häuptlingen uud beschränkt sich auf die Neuen Hebriden und die Santa-Cruz-Jnseln. Im ganzen haben die drei Staaten ein Areal von 20,792 gicm und 152,565 Einwohner, die letztgenannten lockeren Gebilde 14,165 «zZm und etwa 90,000 Einwohner, eine jede Grnppe somit eine Bevölkerungsdichtigkeit von 6—7 Einwohnern im Quadratkilometer. Am dichtesten bevölkert sind die Tonga-Inseln mit 22, am schwächsten die Santa-Cruz-Jnseln mit 5 Bewohnern im Quadratkilometer.
1. Are Tonga-Inseln.
Das Königreich der Tonga-Inseln umfaßt die gesamte Tonga-Gruppe, enthält auf 997 <ikm Areal 22,000 Einwohner (darunter 250 Fremde) und hat, soweit man seine Geschichte kennt, stets an inneren Wirren, Fehden zwischen den Oberhäuptlingen, später auch au religiösen Kämpfen zwischen Heiden und Christen, in den vierziger Jahren endlich durch die gegenseitige Eifersucht der europäischen Konfessionen uud Nationalitäten, namentlich der Engländer und Franzosen, stark gelitten. Seit 1845 vereinigte König Georg, englischen Einflüssen zugänglich, die ganze Inselgruppe unter sich, brach 1851 den Widerstand der französisch gesinnten Häuptlinge und erteilte 1862 eine Verfassung, wonach die bisherigen Leibeigenen freie Pächter des Landes wurden und alle männlichen Einwohner über 16 Jahre eine Steuer von 6 Dollar jährlich zu entrichten hatten. Der Verkauf von Land an Europäer wurde nicht gestattet, so daß sich dieses noch jetzt im Besitz der eingeborenen Häuptlinge befindet. Seit 1876 mnrde auch deutscher Einfluß auf den Tonga-Inseln bemerkbar, der sich in Gestalt eines Freundschaftsvertrags zwischen