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Bilder aus der Geschichte Bremens, in zusammenhängender Folge dargestellt, nebst einer kurzen, geographischen Beschreibung des bremischen Staates / von Johann Krüger
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19. Die Kasalsbrüder.

Es war doch eine unruhvolle, vielbewegte Zeit, jene ehrwürdige, alte, die jetzt hinter uns im Staube der Jahrhunderte begraben liegt; eine Zeit, die uns im Vergleich mit der gegenwärtigen in mehr als einer Beziehung seltsam verkommt. Jenes tolle Wogen und Treiben, jenes Uebcrsprudeln der markigen Kraft, jenes wilde Auf­brausen der Leidenschaften erscheint heutzutage unserer Betrachtung fast unerklärlich und unbegreiflich. Wenn wir in den alten Jahr­büchern lesen, drängt sich uns oft die Frage auf, wie konnten bei nie endenden Fehden, bei ununterbrochener Kampf- und Raublust, bei so häufiger Umgestaltung der Verhältnisse und steter Unsicherheit des Besitzes unsere Vorfahren sich Wohl und glücklich fühlen? Wir verstehen und fassen das oftmals nicht, weil cs uns schwer fällt, in die Denk- und Handlungsweise früherer Zeitalter uns zurück und ganz hinein zu versetzen, und gelangen dann am Ende zu dem wenig befriedigenden Resultate, daß Gewohnheit Vieles leichter und erträglich mache, daß sie zu einer veränderten Auffassung der Freuden und Leiden des Lebens wesentlich beitrage. Wir kennen nur einen ruhigen mehr gleichmäßigen Verlauf unserer Tage und fügen uns cinmüthiger den Regeln und der vorgcschriebenen Ordnung des größeren Ganzen, während damals der Einzelne als Glied eines von anderen Korpo­rationen scharf abgesonderten, streng für sich abgegrcnztcn Standes mehr Bedeutung und höheren Einfluß hatte.

Recht deutlich läßt sich jener unruhige, bald so, bald anders vorherrschende Geist unter der bremischen Einwohnerschaft an den vielfältigen Aenderungen erkennen, welche in der Zahl der Naths- gliedcr und der Dauer ihrer Amtsführung vorgingen. Laßt euch darüber einige kurze Bemerkungen mittheilen, an die sich denn der Hauptinhalt dieses Abschnittes ankm'ipfcn wird.

In der Mitte des 13. Jahrhunderts finden wir die Anzahl der Nathsgliedcr auf zwölf beschränkt, wobei die zweckmäßige Einrichtung Geltung hatte, daß alle halbe Jahre die Hälfte derselben abging und diese durch Neuwahl in den vier Vierteln der Stadt ersetzt wurde. Die Abgcgangencn sollten erst nach vier Jahren wieder wählbar sein.