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an Bremen, so daß es im Kirchenrangc fortan über Hamburg stand. Der Papst Honorius III. gab dazu seine Bestätigung.
Es hatten bis dahin zwischen den Domcapitcln zu Hamburg und Bremen wegen des Vorrangs allerhand Streitigkeiten geherrscht, namentlich konnte man sich lange über das Recht der Wahl des Erzbischofs nicht einigen. Die Erzbischöfe hatten den Titel stets nach der hamburgischcn Kirche geführt, dennoch aber in Bremen Hof gehalten, wodurch die Benennung bremischer Erzbischof seit Jahr- Hunderten in Ucbnng gekommen war. Für Bremen lag in soweit ein Vorthcil darin, als cs bei unmittelbarer Nähe des Erzbischofs den Bürgern immer bisher gelang, von dessen Rechten Einiges an sich zu bringen. Namentlich war das während der häufigen Fehden der Fall, worin er oftmals der Freundschaft und Hülfe der Stadt bedurfte.
13. Vernichtungskainpf wider die Stedinger.
Wenn Biederkeit und Rechtschaffenheit, sowie Aufkärung in religiösen Dingen von jeher als Hauptzug im Charakter der Bremer galt, und diese Eigenschaften, gottlob, auch jetzt noch ihre Geltung haben, so muß es um so betrübender erscheinen, daß unsere Vorfahren im 13. Jahrhundert zu einem Werke die Hand boten, welches wir im gerechten Zorn als ein Werk der Scheinhciligkcit und des Fanatismus nnchristlichcr Pfaffen verabscheuen müssen. Scham und tiefste Betrübniß erfüllt unser Herz, wenn wir bedenken, daß Bremen s Bürgerschaft sich zum Werkzeug einer kirchlichen Macht hcrgab, die in ihrer Ausartung und furchtbaren Entsittlichung der härtesten Benennung Werth erscheint. Und doch können wir nicht umhin, jene
werde» müssen und wird sich darin ergeben, wie nnchristlich seine Dcnk- und Handlungsweise war, obwohl er im Sinne der sogena » nten Kirche Christi sich hohes Verdienst erwarb.