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7. Bereinigung erzbischöflicher Macht mit weltlicher Hoheit.
Bei der Gründung von Bisthümern an der Nordgrenze seines ausgedehnten Reiches hatte Kar! der Große lediglich den Zweck im Auge, durch Ausbreitung des Christenthumes die unterjochten Völker fester mit den Franken zu verbinden. Gleich wie eine Sprache sämmt- liche deutschen Gauvölker als Brüder eines Stammes erwies, sollte auch das Band einer Religion sie alle umschlingen. Ein Gott, Icho- vah, sollte in den Herzen seines Volkes leben, ein Glaube vor den Altären christlicher Tempel in heiliger Andacht die Kniee Aller beugen. Dies große Werk der Einigung im Geiste zu fördern, war die Hauptaufgabe der Priester. Die Bisthümcr sollten daher in ursprünglicher Bestimmung nur Religionsanstalten sein, die weltliche Macht in ihren Gebieten ward durch Grasen vertreten. Aber nur zu bald wurde es anders. Habgier uud Eigennutz, verbunden mit dem Gelüste nach Herrschaft war ja leider das Merkmal der alleinseligmachenden Kirche seit ihrem Entstehen, warum sollte cs sich hier nicht auch geltend machen? Das sichtbare Oberhaupt der Kirche Christi gebot längst über Land und Leute, warum sollten die untergeordneten Geistlichen nicht auch darnach trachten, in ihren Sprengel» weltliche Hoheit zu gewinnen? Das Trachten nach Herrschaft ist ein eigenthümlicher Reiz, dem so leicht kein Sterblicher, der ihn empfindet, zu widerstehen vermag, den Priesterschlauheit immer am ehesten zu befriedigen gewußt hat.
Einhundert Meierhöfe kamen unter Bischof Willerich an die Kirche zu Bremen. Von diesen Gütern hatten die Geistlichen anfangs nur die Nutznießung, die Herrschaft darüber verblieb dem Kaiser durch seinen Vogt. Auf solche Schenkung ließ sich schon eine Macht gründen. Dazu kam noch der Auftrag an den Bischof, den Vogt in feiner Amtsführung zu beobachten. Da machte man es so, daß die geschenkten Güter über kurze Zeit der Kirche als völliges Eigenthum zuficlen. Laßt euch dies etwas ausführlicher schildern!
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