Druckschrift 
Bd. 3 (1904)
Entstehung
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LrKlärung

der anliegenden Historischen Karte des bremischen

Gebiets.

Mit freundlicher Erlaubnis des Herrn Professor Dr. Franz Buchenau ist die von ihm für sein WerkDie freie Hansestadt Bremen und ihr Gebiet', zweite Auflage 1882 gezeichnete und dort als Tafel VIII, in der dritten Auflage des Werks aber, 1900, unverändert als Tafel VI veröffentlichte historische Karte des bremischen Gebiets auch diesem Bande mitgegeben worden.

Mit rotem Flächendruck sind diejenigen Gebietsteile bezeichnet, in deren Besitz Bremen sich befand, als es 1646 die Reichsfreiheit erwarb. Es sind die um die Stadt Bremen am rechten und linken Weserufer gelegenen Gohen Hollerland, Blockland, Werder­land und Vieland;!) dann das Amt Blumenthal nebst dem Gericht Neuenkirchen, von denen die Stadt jenes im Jahre 1436 (Bd. I, S. 330), dieses im I. 1516 (Bd. II, S. 4) erworben hatte; endlich die Herrschaft Bederkesa, die die Stadt zum Teil im Jahre 1381 im Kriege erobert (Bd. I, S. 237) zum Teil 1411 durch Pfandkauf von den Herzogen von Sachsen-Lauenburg erworben hatte (Bd. I, S. 271 f.). Über den Verlust von Bederkesa (1654), Blumenthal und Neuenkirchen (1741) gibt der vorliegende Band S. 100 und S. 221 f. Auskunft.

>) Dazu gehört auch noch das hier nur rot umränderte Gericht Borgfeld, das Bremen 1535 durch Kauf erwarb (Bd. II, S. 232).