Drittes Kapitel.
Der Aeichstag von 1653; Aufhebung der Ucht.
Ä,m 14. Februar 1652 schlössen die braunschweig-lüneburgischen Fürsten, Schweden für die Herzogtümer Bremen und Werden und der Landgraf von Hessen-Kassel in Hildesheim einen Bund, der die Aufrechthaltung des Friedens und zu dem Ende die Ausrichtung einer guten Kreisverfassung, vor allem aber die Stärkung des braunschweigischen und schwedischen Einflusses im niedersächsischen Kreise zum Ziele hatte. ^)
Während der Verhandlungen hatten die schwedischen Abgeordneten, unter denen der Kanzler Stucke sich befand, die bremische Angelegenheit wiederholt zur Sprache gebracht. Kurfürsten und Stände, hatten sie vorgetragen, dürften zu dem ungegründeten Ansprüche Bremens auf Reichsunmittelvarkeit nicht stille sitzen, denn sonst würden alle großen Städte sich in solchen Stand setzen. I. Königl. Maj. würde keinen Reichs- oder Kreistag antreten, da Bremen admittiert würde. Und beim Abschlüsse des Bündnisvertrages hatten sie zu Protokoll gegeben: wenn I. K. Maj. mit der Stadt Bremen etwas anfingen, damit hätten die anderen Korrespondierenden nichts zu thun. 2)
1) Köcher, Gesch. von Hannover und Braunschweig I S. 42 ff.
2) daselbst S. 47 und 43.