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DIE KUNDIGE RULLE
Ì
elchergeftalt bey der Ehrliebenden BürgerfchafFt von
Jahren zu Jahren in einen gar merklichen Abgang ge- rathen feye, der, auf dem Sonntag Laetare, altüblichen Herkommen und Gewohnheit nach, angefetzter Proclamation der Kundigen Rolle beyzuwohnen, ift mehr dann zu bekannt. So hat auch die bisherige Erfahrung gleichfalls zur Gniige bezeiget, wie anftatt Jhrer, allerhand Gefindel, fo unerlaubter als unanftändiger und unordentlicher Weife, fich herzu gedrungen, unter denen noch etwa in geringer Anzahl lieh Vorgefundenen Bürgern dargeftellet, dadurch aber nichts anders verurfachet habe, als daff durch deifen beftändiges zu und ab- lauffen, und dadurch erregtes Gewühl und Gedränge der Leute, die behörige Aufmerckfamkeit nicht allerdings in Ruhe und Stille ununterbrochen beobachtet werden mögen.
Ob nun zwaren Ein Hochedlerund Hochweifer Rath die-, fer Stadt gerne gefehen, daif es bey der, von denen Löblichen Vorfahren am Regiment eingeführten öffentlichen Abkündi -
DER STADT BREMEN
KVNDIGE RVLLE
PUBLIC. BREMAE MDCCLVI.
gang,