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Der Wiederaufbau : Mitteilungsblatt bremischer Aufbauorganisationen
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Erstaunen wecken. Ist das denn nicht in der Praxis längst geklärt und zudem in Gesetzen festgelegt? Ist das eine Frage, die eine Antwort lohnt, die also, entsprechend dem Vorsatz, der mit diesen Überlegungen verfolgt wird, in eine größere Tiefe, in eine bessere Erkenntnis der Zusammen­hänge führt?

Wenn man glaubt, daß die Dinge, so wie sie heute lie­gen, auf das beste geordnet sind, erübrigt sich allerdings jede Frage. Es gibt aber zahlreiche ernst zu nehmende Stim­men, die unzufrieden sind und nach einer tieferen und besseren Begründung des Planungsanspruchs auf Änderung der Umwelt dringen.

Das ist zunächst der Kreis der unmittelbar von der Pla­nung Betroffenen, denen ein vermeintliches oder auch sehr reales Opfer beim Vollzug der Planung zugemutet wird. Ganz klar, daß sie am ehesten eine unbestreitbare Autori­tät hinter der Planung sehen wollen, eine Instanz, die ihnen die Gewißheit gibt, daß ihr Opfer unvermeidlich, sein Um­fang wohlerwogen ist.

Darüber hinaus sind alle Bürger eines Gemeinwesens, die an seiner Gestaltung Anteil nehmen, von den Maßnah­men zu seiner Änderung irgendwie betroffen. Und ist im Grunde nicht jeder Steuerzahler betroffen, da über den Weg des Finanzausgleiches das Geld des gesamten Volkes in den Aufbau hineinfließt? Und ist dieser Aufbau nicht nur eine Investition großen Maßstabes, sondern auch gleichzeitig ein Zeichen kulturellen Standes? Von hier aus gesehen, ergibt sich ein noch dringlicherer Anlaß, daß ein großer Kreis sich für die Planung interessiert und ihre Auftraggeber kennt.

Wie wichtig diese Frage ist, geht auch aus dem Wesen städtebaulicher Planung hervor. Ist sie nach unserer Be­griffsbestimmung doch nichts anderes als die Auseinander­setzung eines einheitlich vorgestellten Willens zur Gestal­tung der Stadt mit den zahlreichen verschieden gerichteten Trägern privaten oder öllentlichen Bauwillens. Planung und ihr Vollzug bestehen darin, diese verschiedenen Willen in eine Einheit zu bringen, sie, in gewissem Umfang und so­weit es durch das allgemeine Wohl geboten ist, zu ersetzen durch einen gemeinsamen bauherrlichen Willen.

Vor dem Kriege hatte es der Städtebauer in dieser Be­ziehung verhältnismäßig einfach. Er mußte bei derNeu­gestaltung deutscher Städte" den Willen des Staates voll­ziehen, der eindeutig auf den repräsentativen Städtebau gerichtet war. Nach dem Zusammenbruch baute sich das öffentliche Leben aus seinen kleinsten Zellen, den Gemein­den, wieder auf. Und gleichzeitig wurden die Gemeinden und ihre Parlamente zu den ersten und eigentlichen Bau­herren der Städte. Die neuen Aufbaugesetze haben den Auf­sichtsbehörden ein weitgehendes Genehmigungsrecht bei der Stadtgestaltung vorbehalten, die entscheidende Rolle ist dabei aber der Selbstverwaltung verblieben.

Damit sind also die Bürger über ihre gewählte Vertre­tung zu den Bauherren ihrer Städte geworden. Ist damit nicht der Grundsatz derPlanung durch das Volk" in idealer Weise verwirklicht? Es scheint, wie oben schon angedeutet wurde, nicht der Fall zu sein, die Wirklichkeit hinter der Idee wieder einmal um vieles zurückzubleiben. Erinnern wir uns: wer Bauherr einer Stadt sein will, muß wissen und bestimmen, was für das ganze Gemeinwesen, was für das allgemeine Wohl gut und richtig ist. Man kann ruhig darüber sprechen, daß eine aus Gruppen der politischen Parteien gebildete Versammlung ihre besonderen Schwie­rigkeiten hat, in Sachen des Städtebaues zur echten Salus publica vorzustoßen. ..

. . . Weiß es etwa der Fachmann, der Städtebauer? Er glaubt es zu wissen. Und er macht von seinem Wissen kräftig Gebrauch. Aber hier ergibt sich nun, daß die Aus­sagen das Fachmanns, sobald sie drohen verbindliche Wir­kung zu bekommen, eine nur geringe Autorität besitzen. Die schon festgestellte Eigenart der städtebaulichen Planung bringt es mit sich, daß ihre Zielsetzungen und Methoden keine wissenschaftliche Gewißheit besitzen, keinen Zustim­mungszwang erzeugen können. Hinzu kommt, daß sich hier das Junge, Unfertige, erst Beginnende des Berufes deutlich offenbart. Auch die Fachleute sind sich nicht einig. Und was sie an Begründung liefern können, reicht nicht aus, um das als sachlich notwendig Erkannte auch weiteren Kreisen überzeugend darzutun.

Dabei soll hier noch gar nicht von den Schwierigkeiten gesprochen werden, die in der Person der Planer liegen. Das soll an anderer Stelle später und ausführlicher geschehen. Hier sei nur angedeutet, daß offenbar die Planer, gerichtet auf die Zukunft und ihre wünschenswerte Gestaltung, ihre

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besondere Mühe haben, die Beine auf dem Boden der Ge­genwart zu behalten. Die Planung mit ihrer unleugbar idealen Grundstruktur zieht offenbar idealistische Typen unwiderstehlich an. Und da diese es ebenso offenbar in der Regel wenig verstehen, ihre Vorschläge mit Worten zu be­gründen, insofern also immer noch an den Folgen der babylo­nischen Sprachverwirrung leiden, ist ihr Widerhall oft denk­bar gering . . .

Neue Wege

So ist es verständlich, daß man nach anderen Formen gesucht hat, die Bürger zu Bauherren ihrer Stadt zu machen, und damitPlanung durch das Volk" zu verwirklichen. In einer Reihe von Städten entstanden sogenannteAufbau­gemeinschaften", freie Vereinigungen von Bürgern, um An­regungen für die Planung zu entwickeln und an der Ausfüh­rung teilzunehmen. Fast allenthalben ist es beim Zusam­menschluß der Grundstücksbesitzer in den Neuordnungs­gebieten geblieben. Sicher haben diese ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn es um ihr Hab und Gut geht. Aber eine Gruppe, die nur auf diesen Personenkreis beschränkt bleibt, kann ja nur ein Sonderinteresse vertreten. Sie kann zu unserer eigentlichen Frage, wer die gültige Bauherrschaft der Stadt sei, wer also wisse, was für die Gesamtheit gut tue, nichts Wesentliches aussagen. So sind in vielen Fällen die Aufbaugemeinschaften, v/o sie über die Gründungsver­sammlung hinaus am Leben blieben, zu Bünden von Pla- nungsgeschädigten geworden mit dem eindeutigen Ziel, ihre Interessen gegen die Ansprüche der Behörden zu wahren.

Eine rühmliche Ausnahme macht hier anscheinend nur die Stadt Bremen, die von jeher in Bauweise und Baurecht eine Sonderstellung unter den deutschen Städten einnimmt. Hier hat sich eine Form der Aufbaugemeinschaft herausgebildet, die einer Planung durch das Volk nahekommt.

In Stichworten sei hier ihre Entwicklung wiedergegeben.

Die Luftschutzgemeinschaften der Straßen des Geschäfts­gebietes blieben auch nach dem Kriegsende zusammen, um die ersten Maßnahmen zum Wiederaufbau einzuleiten. Sie sorgten zunächst für die Enttrümmerung. Folgerichtig über­legten sie danach, wie der Aufbau gestaltet werden müsse und beauftragten freie Architekten mit de;- Planung für ihre Straßen. Und nun stellte sich heraus, daß hier nicht jede Gruppe für sich denken und handeln könne, sondern daß man einen gemeinsamen Plan zumindest für die gesamte Altstadt aufstellen müsse. So entstand dieWiederaufbau­gemeinschaft Stadtmitte Bremen", über der Arbeit ergab sich weiter, daß man in der Stadtplanung nie einen Teil, und sei er auch so wichtig wie die City einer Stadt, für sich betrachten kann, sondern daß man stets das Ganze sehen muß. Man blieb also auch nicht bei der Planung für die Alt­stadt stehen, sondern erzielte in jahrelanger Arbeit eine Organisation für das ganze Stadtgebiet, dieAufbaugemein­schaft Bremen", die zur Auftraggeberin für eine Gesamt­planung wurde . . .

. . . Was beispielhaft an den Bremer Vorgängen ist, soll noch einmal zusammenfassend festgehalten werden. Hier scheint es in hohem Maße gelungen zu sein, das Sonder­interesse auszuschalten und, unabhängig von der Behörde, eine Planung mit dem Blick auf das Wohl des Stadtganzen aufzustellen. Es scheint weiter gelungen, dabei nicht als Geg­ner, sondern als Partner der Behörde zu wirken, der zwar eine eigene Auffassung entwickelt, jedoch nur, um die be­hördliche Planung vor Einseitigkeit zu bewahren und einer Sicht der Dinge vom anderen Standpunkt aus begründete und überzeugende Form zu geben. Und endlich hat man hier für die Arbeit von Aufbaugemeinschaften das Gebiet erschlossen, das ihnen wesentlich leichter zugänglich ist, als den Zwangsmitteln der Behörde: Neuordnung des Grund­besitzes, entsprechend den Bebauungsplänen durch freiwil­lige Vereinbarung.

Zum Erfolg haben glückliche Umstände beigetragen, die nicht überall in gleichem Maße vorhanden sein werden: die Bremer Tradition, die ein hohes Maß von Eigentätigkeit und Selbstverantwortung der Bürger bei öffentlichen Aufgaben zu allen Zeiten kennt, und Persönlichkeiten, die mit Idealis­mus und fachlichem Können die Aufgabe meisterten.

Präambel zu der Satzung der Aufbaugemeinschaft Bremen

Zum Zwecke des Wiederaufbaues Bremens haben sich die Anlieger der Geschäfts- und Kontorstraßen in mehrere Wie­deraufbau-Gemeinschaften zusammengeschlossen. Sie gehen von der Erkenntnis aus, daß der einzelne das schwierige Werk des Aufbaues allein nicht durchführen kann und mit