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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
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Schluß.

Die Eingliederung der lutherischen Dom- gemeinde in die Breinische Landeskirche und die Auslösung der reformierten Airche Bremens.

Der Dom zu Bremen war, wie oben dargelegt, im Jahre ^623 durch den Lrzbischof Friedrich, einen dänischen Prinzen, für den lutherischen Gottesdienst wieder eröffnet worden. Lr war durch den Westfälischen Frieden mit dem Bistume Bremen an die schwe­dische Arone gefallen, und diese, wie die spätere hannoversche Regie­rung, hatten den lutherischen Gottesdienst ausrecht erhalten. Line lutherische Gemeinde für die Lutheraner in der Stadt aber hatte der Rat beim Dome nicht errichten lassen. Die lutherischen Geist­lichen am Dome waren für ihn, wie für die Bürgerschaft, fremde Pre­diger, hannoversche Untertanen, Sie nannten sich selbst königlich Großbritannische und kurfürstlich Braunschweigisch-Lüneburger Dom­prediger. Von der königlichen Regierung in Stade waren sie er­nannt; ihre Gemeinde, die sich um ihre predigten sammelte, hatte ihnen keinerlei Vorschriften zu geben, ebensowenig aber auch die Regierung der Stadt Bremen. Der Dom konnte also auch keine Parochialrechte in der Stadt beanspruchen und ausüben. Zwar durften jetzt die Domgeistlichen die Ainder der Lutherischen taufen, doch wurden die Taufen eingetragen in die Airchenbücher der städtischen Gemeinden, in denen die Eltern der Täuflinge wohnten, und die Taufgebühren mußten an die Airchspielsherren entrichtet werden; Proklamationen und Aopulationen durften nur in den Stadtkirchen vorgenommen werden,nur die Alerisei und dem Rate nicht Untergehörige" konnten sich von den Dompredigern einsegnen