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ömiler Zeilm
parteiamtliche Hageszeitung
vas flmtsblatt des Negierenden Vürgermeisters der Lreien fjansestadt Vremen
Anzilgs« - Grundpreise'
Die I uuo hohe und 22 nun breite Zeile im Anzeigentell 13 Die 78 null breite und 1 mw hohe Zeile lm Terttell 75 Ermäßigte Grundpreise lfür Klein u. Farn'""- anzeigen u. a.) sowie sonstige Bedingungen Preisliste 8 Nachlaßstaffel S. Für Anzeigen durch den Fernsprecher keine Gewähr. -Annahmeschluß 16 Uhr. Geschäftsstellen: 6n Bremen: Am Geeren Nr. S/8. Fernspr. 5 41 21. Nachtruf und sonntagS' Fernsprecher 51115; Obernstraße 86, Fernspr. 5 4121- Vn Svke: Mübiendamm Nr. 2-
der Nationalsozialisten Vremens
flmlliches verkünüungsblatt des veichsstattßalters in Oldenburg und Vremen
Nr. 2Z9 / 10. Zcchrgang
Sonnabend. Z1. flugust 1940
kinzelpreis 15 Npf.
d er Schiedsspruch von Wie n
Kegelimg der örenzziestung zwischen Ungarn und Numanien
so feindliche Flugzeuge abgeschossen
Ueberraschende Vorstöße nach England / Flugplätze und Anlagen der RAF. erheblich beschädigt / Erfolgreiche Lustkämpse
Berlin. 30. August
Unsere Kampf- und Jagdflieger unternahmen am Freitag mehrere überraschende Vorstöße nach der britischen Insel. Eine Anzahl von Flugplätzen und Anlagen der RAF. wurden durch Bomben erheblich beschädigt. Bei diesen Angriffen sowie bei dem Ueberfliegen der englischen Südküste entwickelten sich zahlreiche Lustkämpfe über den südlichen Grafschaften und dem Kanal. Nach den bisher vorliegenden Meldungen sind hier achtzig feindliche Flugzeuge durch unsere Jäger abge-z schössen worden. Die eigenen Verluste halten sich in mäßigen Grenzen und betragen nur 21 Flugzeuge.
Nüstungsanlagen in Vrand geworfen
Bomben auf britische Flugplätze, Industrie- und Flugzeugwerke sowie Hafenanlagen / 21 feindliche Flugzeuge abgeschossen / U-Voot versenkte drei Handelsschiffe
Berlin, 30. August.
Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:
„Gestern beschränkte sich die Tätigkeit der Luftwaffe aus bewaffnete Aufklärung, in deren Verlaus es zu mehreren Luftkämpfen über Südostengland kam.
In der Nacht zum 38. 8. glissen Kampssliegerverbände mehrere Flugplätze in den Erasschasten Lincoln und Susfolk, Industrieanlagen in Felixtowe, Flugzeugwerke in Weybridge und Langley-Slouth sowie die Hafenanlagen von Dundee, Leith, Hartlepool und Liverpool an. Ausgedehnte Brände in den einzelnen Zielen, besonders im Hasen von Liverpool, zeigten den Erfolg der Angriffe. Britische Häsxn wurden weiter vermint.
Auch in der letzten Nacht warfen britische Flugzeuge in Westdeutschland Bomben auf nichtmilitärische Ziele. Im Ruhrgebiet wurden an mehreren Orten Wohnviertel getroffen. Es gelang jedoch, die entstandenen Brände durch den Sicherheit- und Hilfsdienst rasch zu löschen. Der sonst angerichtete Sachschaden ist geringfügig.
Bei ihren nächtlichen Einflügen in das Ruhrgebiet wurden zwei feindliche Flugzeuge durch Flak und in den Luftkämpfen des Tages 19 feindliche Flugzeuge abgeschossen und sechs Sperrballone zerstört. Sieben eigene Flugzeuge kehrten nicht zurück.
Ein Unterseeboot hat aus einem stark gesicherten Geleitzug heraus bei Nacht drei feindliche Handelsschisfe von insgesamt 21 üüü BRT. versenkt."
Zwei Schiffe überfällig
New York, 3V. August.
Der venezuelänische Oeltanker „Bolivar" (2651 BRT.) ist seit langem überfällig und gilt als verloren. — Aus Nassau (Bahama) wird gemeldet, daß der britische Dampser „Or- duna" (15 606 BRT.) feit zwei Wochen überfällig ist.
Wien,-30. August
Die ungarische und die rumänische Regierung haben an die Reichsregierung und die italienische Regierung das Ersuchen gerichtet, die zwischen Ungarn und Rumänien bestehenden strittigen Fragen hinsichtlich der von Rumänien vorzunehmenden Gebietsabtretungen an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu regeln. Die Reichsregierung und die italienische Regierung haben diesem Wunsche entsprochen und der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der Königlich Italienische Minister des Aeußern, Graf Ciano, haben heute im Namen der deutschen und der italienischen Regierung folgenden Schiedsspruch gefällt:
Die königlich-rumänische und die königlich-ungarische Regierung Habetz sich an die Reichsregierung und an die königlich-italienische Regierung gewandt, mit dem Ersuchen, die zwischen Rumänien und Ungarn schwebende Frage des an Ungarn abzutretenden Gebietes durch einen Schiedsspruch zu regeln. Aus Grund dieses Ersuchens und auf Grund der von der königlich- rumänischen und der königlich-ungarischen Regierung mit diesem Ersuchen verbundenen Erklärung, einen solchen Schiedsspruch ohne weiteres als für sie verbindlich anzuerkennen, haben der deutsche Reichsminister des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen seiner Majestät des Königs von Italien und Albanien, Kaisers von Acthiopien, Graf Galeazzo Ciano, nach nochmaliger Aussprache mit dem königlich-rumänischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Michael Manoilescu, und dem königlich-ungarischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Stephan Csaky, hente in Wien salzenden Schiedsspruch gefällt:
1. Als endgültige Grenze zwischen Rumänien und Ungarn wird die in die anliegende Karte eingezeichnete Grenze festgelegt. Die genauere Grenzziehung an Ort und Stelle bleibt einer rumänisch-ungarischen Kommission überlassen.
2. Das hiernach an Ungarn fallende, bisher rumänische Gebiet wird von den rumänischen Truppen innerhalb einer Frist von 14 Tagen geräumt und in ordnungsmäßigem Zustande an Ungarn übergeben. Die einzelnen Etappen der Räumung und Besetzung sowie deren sonstige Modalitäten sind sofort durch eine ungarisch-rumänische Kommission festzusetzen. Die königlich-rumänische und die königlich-ungarische Regierung haben dafür Sorge zu tragen, daß sich die Räumung und Besetzung in voller Ruhe und Ordnung vollzieht.
3. Alle rumänischen Staatsangehörigen, die am heutigen Tage in dem von Rumänien abzutretenden Gebiet ansässig sind, erwerben ohne weiteres die ungarische Staatsangehörigkeit. Sie sind berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten für die rumänische Staatsangehörigkeit zu optieren. Die Personen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, haben das ungarische Staatsgebiet innerhalb einer weiteren Frist von einem Jahr zu verlassen und werden von Rumänien übernommen. Sie können ihr bewegliches Vermögen frei mit sich führen, sie können ferner ihr unbewegliches Vermögen bis zu ihrer Abwanderung liquidieren und den Erlös gleichfalls frei mit sich nehmen; falls die Liquidierung nicht gelingt, sind sie von Ungarn zu entschädigen. Ungarn wird alle mit der Umsiedlung der Optanten zusammenhängenden Fragen
Sie Neugestaltung aus dem Valkan
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Wien, 36. August.
Das Deutsche Nachrichtenbüro erfährt über die neue Grenzziehung zwischen Ungarn und Rumänien: Die
neue Grenze beginnt südwestlich Nagyscalonta (Salonta) an der bisherigen ungarisch-rumänischen Grenze, führt in nordöstlicher Richtung etwa t6 Kilometer südöstlich von Großwardein vorbei und verläuft darin in östlicher Richtung dicht südlich der Eisenbahn von Großwardein nach Klausenburg und südlich an Klausenburg vorbei bis zu einem Punkte etwa 36 Kilo- meter nordnordwestlich Neumarkt. Bon dort führt sie südwestlich von Neumarkt vorbei nach Südosten, wobei die Bahnlinie von Schaeßburg nach Kronstadt bei Rumänien verbleibt. Etwa 22 Kilometer nordöstlich von Kronstadt wendet sie sich in einem nach Süden ausgebuchteten Bogen ostwärts zum Hauptkamm der Karpaten, denen sie dann übereinstimmend mit der alten ungarisch-rumänischen Grenze aus der Zeit vor dem Weltkrieg nach Norden bis zu dem Punkte folgt, wo sie die neue Grenze zwischen Rumänien und Sowjetrußland erreicht.
Ueber das an der Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien auf unserer Karte schraffiert gezeichnete Gebiet werden noch bis zu seiner endgültigen Abtretung an Bulgarien Verhandlungen geführt.
in großzügiger und entgegenkommender Weise behandeln.
4. Die dem ungarischen Volkstum angehörenden un
garischen Staatsangehörigen, die in dem 1919 von Ungarn an Rumänien abgetretenen, jetzt bei Rumänien verbleibenden Gebiet ansässig sind, erhalten das Recht, innerhälb einer Frist von sechs Monaten für die ungarische Staatsangehörigkeit zu optieren. Für die Per sonen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, gelten die vorstehend unter 3 niedergelegten Grundsätze. /
5. Die königlich-ungarische Regierung übernimmt die feierliche Verpflichtung, die Personen, die auf Grund dieses Schiedsspruches die ungarische Staatsangehörigkeit erwerben, aber dem rumänischen Volkstum angehören, den übrigen ungarischen Staatsangehörigen in jeder Weise gleichzustellen. Die königlich-rumänische Regierung übernimmt feierlich die entsprechende Verpflichtung für die in ihrem Staatsgebiet verbleibenden rumänischen Staatsangehörigen ungarischen Volkstums.
6. Die Regelung sonstiger sich aus dem Souveränitätswechsel ergebenden Einzelsragen bleibt unmittelbaren Verhandlungen zwischen der königlich-rumänischen und der königlich-ungarischen Regierung überlassen.
7. Falls sich bei der Durchführung dieses Schiedsspruch Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben, werden die königlich-rumänische und die könitzlich-ungarische Regierung sich hierüber unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der Reichsregierung und der königlich-italienischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unterbreiten.
Wien, 38. August 1948.
Vas prowkell der Schlußsitzung
hat folgenden Wortlaut:
Protokoll
Bei den Besprechungen, die in Wien am 26. und 36. August 1946 zwischen den Vertretern Deutschlands, Italiens, Rumäniens und Ungarns über die zwischen Rumänien und Ungarn schwebende Frage des an Ungarn abzutretenden Gebietes stattgefunden haben, ist von den Vertretern Rumäniens und Ungarns aus Grund ihrer Vollmachten an die Reichsregierung und die italienische Regierung das Ersuchen gestellt worden, diese Frage durch einen Schiedsspruch zu regeln. Die Vertreter Rumäniens und Ungarns haben dabei erklärt, daß ihre Regierungen einen solchen Schiedsspruch ohne weiteres als für sie verbindlich anerkennen würden.
Der deutsche Reichsminister des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen seiner Majestät des Königs von Italien und Albanien. Kaisers von Aetiopien, Gras Galeazzo Ciano. haben sich daraufhin namens und im Auftrag ihrer Regierungen bereit- erklärt, dem Ersuchen der königlich-rumänischen und der königlich-ungarischen Regierung zu entsprechen und haben nach nochmaliger Aussprache mit dem königlich-rumänischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. Michael Manoilescu. und dem königlich-ungarischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Gras Stesan Csaky, heute in Wien im Schloß Belvedere den erbetenen, laut Anlage in Abschrift diesem Protokoll beigefügten Schiedsspruch gefällt und den Vertretern Rumäniens und Ungarns in doppelter Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache ausgehändigt.
Der königlich-rumänische Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und der königlich-ungarische Minister der Auswärtigen Angelegenheiten haben von dem Schiedsspruch und seiner Anlage Kenntnis genommen und namens ihrer Regierungen nochmals die Erklärung bestätigt, daß sie den Schiedsspruch als endgültige Regelung annehmen und daß sie sich verpflichten, ihn vorbehaltlos durchzuführen. Ausgefertigt in deutscher und italienischer Sprache in vierfacher Urschrift.
Wien, 36. August 1946.
Im Anschluß an den Schiedsspruch hat zwischen den Außenministern der Achsenmächte einerseits und dem rumänischen Außenminister andererseits ein Notenaustausch stattgefunden, in dem Deutschland und Italien die Integrität und Unver- letzlichkeit des rumänischen Staatsgebietes garantieren und die rumänische Regierung diese Garantie annimmt.
Vor deutsch-rumänische Notenwechsel
hat solgcnden Wortlaut.
„Eure Exzellenz!
Namens und im Austrage der deutschen Regierung habe ick; die Ehre, Eurer Exzellenz folgendes mitzuteilen: Deutschland und Italien übernehmen mit Wirkung vom heutigen Tage an die Garantie für die Integrität und Unverletzlich- keit des rumänischen Staatsgebietes. Genehmigen Eure Exzellenz die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
gez.: Ribbentrop."
An seine Exzellenz
den Königlich-Rumänischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Michael Manoilescu.
„Eure Exzellenz!
Namens und im Auftrage der königlich-rumänischen Regierung habe ich die Ehre. den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom heutigen Tage zu bestätigen, wonach Deutschland und Italien mit Wirkung von heute an die Garantie für die Integrität und Unvcrletzlichkeit des rumänischen (Fortsetzung auf Seite 2)
Schiedsspruch schuf die Lösung
Q. tt. Berlin, 30. August.
Die letzte Revision im Donauraum, eine wichtige und schwierige Frage der europäischen Politik hat durch den in Wien gefällten Schiedsspruch der Achsenmächte ihre endgültige Lösung gefunden.. Da Nie beteiligten Länder, Ungarn und Rumänien, zu einer Regelung in den mit den Gesprächen in München, Salzburg und Rom durch die Initiative der Achsenmächte vorbereiteten Verhandlungen nicht zu kommen vermochten, haben die Regierungen Ungarns und Rumäniens einen Appell an die Regierungen der Achsenmächte gerichtet, der die Bekundung zu einer friedlichen Lösung bedeutete. Diesem Ruf nach einer Entscheidung auf dem Wege zur Erhaltung des Friedens in Südosteuropa und der Schaffung einer endgültigen Regelung in den schwierigen Fragen der territorialen Neuordnung zwischen Ungarn und Rumänien haben der Führer und der Duce entsprochen. Die Regelung ist durch den Reichsaußenminister von Ribbentrop und Außenminister Graf Ciano auf Wunsch der beteiligten Länder gefällte Schiedsspruch gefunden worden. Die beiden Länder haben den Schiedsspruch angenommen. Neben dem Schiedsspruch wurde aber in Wien als zweiter politischer Akt von Bedeutung der Notenaustausch zwischen den Außenministern der Achsenmächte und dem rumänischen Außenminister vollzogen, durch den die Achsenmächte die Integrität und Unverletzlichkeit des rumänischen Staatsgebiets garantieren und Rumänien die Garantie annimmt. Schließlich sind noch bedeutsame Minderheitenabkommen zwischen dem Reich und Ungarn sowie Rumänien, die Volksdeutschen in den beiden Ländern betreffend, abgeschlossen worden.
Durch diesen Schiedsspruch und diese Garantie hat eine Zeit der Unruhe und Unsicherheit im Slldostraum ihr Ende gefunden, die durch die Pariser Vorortverträge von England und Frankreich bewußt geschaffen worden war. Es wurde eine Revision vollzogen, die unerläßlich war, weil der rumänische Staat, wie er 1019 mit den Gewaltdiktaten geschaffen worden war, der Berechtigung entbehrte. Er war nicht aus eigner Kraft geschaffen und hat sich auch aus eigner Araft nicht erhalten können. Die Achsenmächte haben das außerordentlich schwierige Problem gelöst, das sich gerade zwischen Ungarn und Rumänien in einer Fülle von Einzelfragen bot. So war die Entschuldung zwischen Ungarn und Rumänien grundsätzlich anders gelagert als die zwischen Bulgarien und Rumänien, zwischen denen es in den grundsätzlichen Fragen verhältnismäßig schnell und auf dem Wege der gegenseitigen Vereinbarung zur Regelung kam. In der Süddobrudscha, die Bulgarien zurückforderte, handelte es sich um ein völkisch gesehen rein bulgarisches Gebiet, in dem nur einige türkische Minderheiteneinsprengsel ohne Bedeutung vorhanden waren, neben den nicht zu berücksichtigenden Rumänien, die erst nach der Abtretung der Dobrudscha zugewandert waren.
Der zwischen Ungarn und Rumänien umstrittene Raum hingegen war ein starker Mischraum im Laufe der Jahrhunderte geworden und bis heute geblieben. In ihm saßen rund 3,5 Millionen Rumänen. 1,5 Millionen Magyaren und 600 008 Deutsche. Eine reine gebietsmäßige Scheidung der Volkstumsgruppen war in keiner Weise gegeben. Insbesondere bot die Frage der Ezekler Ungarn eine Schwierigkeit, weil sie keine direkte Verbindung mit dem westlichen ungarischen Bolksboden besaßen. Ungarn hatte dem Grundsatz nach-eine Restitution in Jntegrum gefordert, also eine völlige Löschung der Verhältnisse, wie sie der Vertrag von Trianon geschaffen hatte. Rumänien hatte die reine bevölke- rungstechnische Lösung gewünscht, der ohne Frage die historischen und geographischen Verhältnisse entgegenstanden.
Interessant ist, daß in gewissen Belgrader Regierungskreisen schon offen über den jugoslawischen Beitrag zu der neuen Ordnung im Südosten gesprochen wird. Die vorstehend wiedergegebenen Zahlen lassen die ethnographischen Schwierigkeiten der Lösung für diese letzte Revision im Donauraum erkennen. Diese Revision war notwendig, um der von England und Frankreich gewallten Unruhe und Unsicherheit in diesem Raum ein Ende zu setzen.
Die Grenzziehung, die in dem 102 000 Quadratkilometer großen umstrittenen Gebiet zu entscheiden war, mußte eine Synthese versuchen zwischen den historischen alten Rechten Ungarns und den geographischen Eegeben-
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In Wien wurden durch einen deutsch-italienischen Schiedsspruch die territorialen Fragen zwischen Ungarn und Rumänien gelöst; zum Schutz der deutschen Volksgruppen wurden besondere Abmachungen getroffen.
Die deutsche Lustwasse setzte ihre Angriffe gegen englische Rüstungswerke und Hafenanlagcn fort; bei den gestrigen Luftkämpfen wurden 86 britische Flugzeuge abgeschossen.
In London wurde innerhalb von sechs Stunden dreimal Fliegeralarm gegeben.
England verweigert auch deutschen Rettungsbooten den Schutz des Roten Kreuzes.
Der Führer stiftete einen „Narvik-Schild".
Die Annahmcsperre für Feldpostpäckchen wird am 1. September wieder aufgehoben.
Der B. d. U.-Admiral Dönitz dankte der Bewegung des Nordsecgaues sür die bewiesene herzliche, kameradschaftliche Verbundenheit mit der Kriegsmarine.