Ausgabe 
(31.8.1940) Nr. 239
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ömiler Zeilm

parteiamtliche Hageszeitung

vas flmtsblatt des Negierenden Vürgermeisters der Lreien fjansestadt Vremen

Anzilgs« - Grundpreise'

Die I uuo hohe und 22 nun breite Zeile im Anzeigentell 13 Die 78 null breite und 1 mw hohe Zeile lm Terttell 75 Ermäßigte Grundpreise lfür Klein u. Farn'""- anzeigen u. a.) sowie sonstige Be­dingungen Preisliste 8 Nachlaß­staffel S. Für Anzeigen durch den Fernsprecher keine Gewähr. -An­nahmeschluß 16 Uhr. Geschäfts­stellen: 6n Bremen: Am Geeren Nr. S/8. Fernspr. 5 41 21. Nachtruf und sonntagS' Fernsprecher 51115; Obernstraße 86, Fernspr. 5 4121- Vn Svke: Mübiendamm Nr. 2-

der Nationalsozialisten Vremens

flmlliches verkünüungsblatt des veichsstattßalters in Oldenburg und Vremen

Nr. 2Z9 / 10. Zcchrgang

Sonnabend. Z1. flugust 1940

kinzelpreis 15 Npf.

d er Schiedsspruch von Wie n

Kegelimg der örenzziestung zwischen Ungarn und Numanien

so feindliche Flugzeuge abgeschossen

Ueberraschende Vorstöße nach England / Flugplätze und Anlagen der RAF. erheblich beschädigt / Er­folgreiche Lustkämpse

Berlin. 30. August

Unsere Kampf- und Jagdflieger unternahmen am Freitag mehrere überraschende Vorstöße nach der britischen Insel. Eine Anzahl von Flugplätzen und Anlagen der RAF. wurden durch Bomben erheblich beschädigt. Bei diesen Angriffen sowie bei dem Ueberfliegen der englischen Südküste ent­wickelten sich zahlreiche Lustkämpfe über den süd­lichen Grafschaften und dem Kanal. Nach den bisher vorliegenden Meldungen sind hier achtzig feindliche Flugzeuge durch unsere Jäger abge-z schössen worden. Die eigenen Verluste halten sich in mäßigen Grenzen und betragen nur 21 Flug­zeuge.

Nüstungsanlagen in Vrand geworfen

Bomben auf britische Flugplätze, Industrie- und Flug­zeugwerke sowie Hafenanlagen / 21 feindliche Flug­zeuge abgeschossen / U-Voot versenkte drei Handelsschiffe

Berlin, 30. August.

Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:

Gestern beschränkte sich die Tätigkeit der Luftwaffe aus bewaffnete Aufklärung, in deren Verlaus es zu mehreren Luftkämpfen über Südostengland kam.

In der Nacht zum 38. 8. glissen Kampssliegerverbände mehrere Flugplätze in den Erasschasten Lincoln und Susfolk, Industrieanlagen in Felixtowe, Flugzeugwerke in Weybridge und Langley-Slouth sowie die Hafen­anlagen von Dundee, Leith, Hartlepool und Liverpool an. Ausgedehnte Brände in den einzelnen Zielen, be­sonders im Hasen von Liverpool, zeigten den Erfolg der Angriffe. Britische Häsxn wurden weiter vermint.

Auch in der letzten Nacht warfen britische Flugzeuge in Westdeutschland Bomben auf nichtmilitärische Ziele. Im Ruhrgebiet wurden an mehreren Orten Wohn­viertel getroffen. Es gelang jedoch, die entstandenen Brände durch den Sicherheit- und Hilfsdienst rasch zu löschen. Der sonst angerichtete Sachschaden ist gering­fügig.

Bei ihren nächtlichen Einflügen in das Ruhrgebiet wurden zwei feindliche Flugzeuge durch Flak und in den Luftkämpfen des Tages 19 feindliche Flugzeuge ab­geschossen und sechs Sperrballone zerstört. Sieben eigene Flugzeuge kehrten nicht zurück.

Ein Unterseeboot hat aus einem stark gesicherten Ge­leitzug heraus bei Nacht drei feindliche Handelsschisfe von insgesamt 21 üüü BRT. versenkt."

Zwei Schiffe überfällig

New York, 3V. August.

Der venezuelänische OeltankerBolivar" (2651 BRT.) ist seit langem überfällig und gilt als verloren. Aus Nassau (Bahama) wird gemeldet, daß der britische DampserOr- duna" (15 606 BRT.) feit zwei Wochen überfällig ist.

Wien,-30. August

Die ungarische und die rumänische Regierung haben an die Reichsregierung und die italienische Regierung das Ersuchen gerichtet, die zwischen Ungarn und Rumänien bestehenden strittigen Fragen hinsichtlich der von Rumänien vorzunehmenden Gebiets­abtretungen an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu regeln. Die Reichsregierung und die italienische Regierung haben diesem Wunsche entsprochen und der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der Königlich Italienische Minister des Aeußern, Graf Ciano, haben heute im Namen der deutschen und der italienischen Regierung folgenden Schiedsspruch gefällt:

Die königlich-rumänische und die königlich-ungarische Regierung Habetz sich an die Reichsregierung und an die königlich-italienische Regierung gewandt, mit dem Ersuchen, die zwischen Rumänien und Ungarn schwe­bende Frage des an Ungarn abzutretenden Gebietes durch einen Schiedsspruch zu regeln. Aus Grund dieses Ersuchens und auf Grund der von der königlich- rumänischen und der königlich-ungarischen Regierung mit diesem Ersuchen verbundenen Erklärung, einen solchen Schiedsspruch ohne weiteres als für sie verbind­lich anzuerkennen, haben der deutsche Reichsminister des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen seiner Majestät des Kö­nigs von Italien und Albanien, Kaisers von Acthiopien, Graf Galeazzo Ciano, nach nochmaliger Aussprache mit dem königlich-rumänischen Minister der Auswärti­gen Angelegenheiten, Michael Manoilescu, und dem königlich-ungarischen Minister der auswärtigen An­gelegenheiten, Graf Stephan Csaky, hente in Wien salzenden Schiedsspruch gefällt:

1. Als endgültige Grenze zwischen Rumänien und Un­garn wird die in die anliegende Karte eingezeichnete Grenze festgelegt. Die genauere Grenzziehung an Ort und Stelle bleibt einer rumänisch-ungarischen Kom­mission überlassen.

2. Das hiernach an Ungarn fallende, bisher rumä­nische Gebiet wird von den rumänischen Truppen inner­halb einer Frist von 14 Tagen geräumt und in ord­nungsmäßigem Zustande an Ungarn übergeben. Die einzelnen Etappen der Räumung und Besetzung sowie deren sonstige Modalitäten sind sofort durch eine ungarisch-rumänische Kommission festzusetzen. Die königlich-rumänische und die königlich-ungarische Re­gierung haben dafür Sorge zu tragen, daß sich die Räu­mung und Besetzung in voller Ruhe und Ordnung voll­zieht.

3. Alle rumänischen Staatsangehörigen, die am heu­tigen Tage in dem von Rumänien abzutretenden Ge­biet ansässig sind, erwerben ohne weiteres die ungarische Staatsangehörigkeit. Sie sind berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten für die rumänische Staatsangehörigkeit zu optieren. Die Personen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, haben das ungarische Staatsgebiet innerhalb einer weiteren Frist von einem Jahr zu verlassen und werden von Rumä­nien übernommen. Sie können ihr bewegliches Ver­mögen frei mit sich führen, sie können ferner ihr un­bewegliches Vermögen bis zu ihrer Abwanderung li­quidieren und den Erlös gleichfalls frei mit sich neh­men; falls die Liquidierung nicht gelingt, sind sie von Ungarn zu entschädigen. Ungarn wird alle mit der Umsiedlung der Optanten zusammenhängenden Fragen

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Wien, 36. August.

Das Deutsche Nachrichten­büro erfährt über die neue Grenzziehung zwischen Un­garn und Rumänien: Die

neue Grenze beginnt südwest­lich Nagyscalonta (Salonta) an der bisherigen ungarisch-ru­mänischen Grenze, führt in nordöstlicher Richtung etwa t6 Kilometer südöstlich von Großwardein vorbei und ver­läuft darin in östlicher Rich­tung dicht südlich der Eisen­bahn von Großwardein nach Klausenburg und südlich an Klausenburg vorbei bis zu einem Punkte etwa 36 Kilo- meter nordnordwestlich Neu­markt. Bon dort führt sie süd­westlich von Neumarkt vorbei nach Südosten, wobei die Bahnlinie von Schaeßburg nach Kronstadt bei Rumänien verbleibt. Etwa 22 Kilometer nordöstlich von Kronstadt wen­det sie sich in einem nach Sü­den ausgebuchteten Bogen ost­wärts zum Hauptkamm der Karpaten, denen sie dann übereinstimmend mit der alten ungarisch-rumänischen Grenze aus der Zeit vor dem Welt­krieg nach Norden bis zu dem Punkte folgt, wo sie die neue Grenze zwischen Rumänien und Sowjetrußland erreicht.

Ueber das an der Grenze zwischen Rumänien und Bul­garien auf unserer Karte schraffiert gezeichnete Gebiet werden noch bis zu seiner end­gültigen Abtretung an Bulga­rien Verhandlungen geführt.

in großzügiger und entgegenkommender Weise behan­deln.

4. Die dem ungarischen Volkstum angehörenden un­

garischen Staatsangehörigen, die in dem 1919 von Un­garn an Rumänien abgetretenen, jetzt bei Rumänien verbleibenden Gebiet ansässig sind, erhalten das Recht, innerhälb einer Frist von sechs Monaten für die un­garische Staatsangehörigkeit zu optieren. Für die Per sonen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, gelten die vorstehend unter 3 niedergelegten Grund­sätze. /

5. Die königlich-ungarische Regierung übernimmt die feierliche Verpflichtung, die Personen, die auf Grund dieses Schiedsspruches die ungarische Staatsangehörig­keit erwerben, aber dem rumänischen Volkstum angehö­ren, den übrigen ungarischen Staatsangehörigen in jeder Weise gleichzustellen. Die königlich-rumänische Regierung übernimmt feierlich die entsprechende Ver­pflichtung für die in ihrem Staatsgebiet verbleibenden rumänischen Staatsangehörigen ungarischen Volkstums.

6. Die Regelung sonstiger sich aus dem Souveräni­tätswechsel ergebenden Einzelsragen bleibt unmittel­baren Verhandlungen zwischen der königlich-rumäni­schen und der königlich-ungarischen Regierung über­lassen.

7. Falls sich bei der Durchführung dieses Schiedsspruch Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben, werden die kö­niglich-rumänische und die könitzlich-ungarische Regie­rung sich hierüber unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so wer­den sie diese Frage der Reichsregierung und der könig­lich-italienischen Regierung zur endgültigen Entschei­dung unterbreiten.

Wien, 38. August 1948.

Vas prowkell der Schlußsitzung

hat folgenden Wortlaut:

Protokoll

Bei den Besprechungen, die in Wien am 26. und 36. August 1946 zwischen den Vertretern Deutschlands, Italiens, Ru­mäniens und Ungarns über die zwischen Rumänien und Ungarn schwebende Frage des an Ungarn abzutretenden Gebietes stattgefunden haben, ist von den Vertretern Rumäniens und Ungarns aus Grund ihrer Vollmachten an die Reichsregierung und die italienische Regierung das Er­suchen gestellt worden, diese Frage durch einen Schiedsspruch zu regeln. Die Vertreter Rumäniens und Ungarns haben dabei erklärt, daß ihre Regierungen einen solchen Schieds­spruch ohne weiteres als für sie verbindlich anerkennen würden.

Der deutsche Reichsminister des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen seiner Majestät des Königs von Italien und Albanien. Kai­sers von Aetiopien, Gras Galeazzo Ciano. haben sich dar­aufhin namens und im Auftrag ihrer Regierungen bereit- erklärt, dem Ersuchen der königlich-rumänischen und der königlich-ungarischen Regierung zu entsprechen und haben nach nochmaliger Aussprache mit dem königlich-rumänischen Mini­ster der Auswärtigen Angelegenheiten. Michael Manoi­lescu. und dem königlich-ungarischen Minister der Aus­wärtigen Angelegenheiten, Gras Stesan Csaky, heute in Wien im Schloß Belvedere den erbetenen, laut Anlage in Abschrift diesem Protokoll beigefügten Schiedsspruch gefällt und den Vertretern Rumäniens und Ungarns in doppelter Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache aus­gehändigt.

Der königlich-rumänische Minister der Auswärtigen An­gelegenheiten und der königlich-ungarische Minister der Aus­wärtigen Angelegenheiten haben von dem Schiedsspruch und seiner Anlage Kenntnis genommen und namens ihrer Regierungen nochmals die Erklärung bestätigt, daß sie den Schiedsspruch als endgültige Regelung annehmen und daß sie sich verpflichten, ihn vorbehaltlos durchzuführen. Aus­gefertigt in deutscher und italienischer Sprache in vierfacher Urschrift.

Wien, 36. August 1946.

Im Anschluß an den Schiedsspruch hat zwischen den Außen­ministern der Achsenmächte einerseits und dem rumänischen Außenminister andererseits ein Notenaustausch stattgefunden, in dem Deutschland und Italien die Integrität und Unver- letzlichkeit des rumänischen Staatsgebietes garantieren und die rumänische Regierung diese Garantie annimmt.

Vor deutsch-rumänische Notenwechsel

hat solgcnden Wortlaut.

Eure Exzellenz!

Namens und im Austrage der deutschen Regierung habe ick; die Ehre, Eurer Exzellenz folgendes mitzuteilen: Deutsch­land und Italien übernehmen mit Wirkung vom heutigen Tage an die Garantie für die Integrität und Unverletzlich- keit des rumänischen Staatsgebietes. Genehmigen Eure Ex­zellenz die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hoch­achtung.

gez.: Ribbentrop."

An seine Exzellenz

den Königlich-Rumänischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten,

Herrn Michael Manoilescu.

Eure Exzellenz!

Namens und im Auftrage der königlich-rumänischen Re­gierung habe ich die Ehre. den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom heutigen Tage zu bestätigen, wonach Deutsch­land und Italien mit Wirkung von heute an die Garantie für die Integrität und Unvcrletzlichkeit des rumänischen (Fortsetzung auf Seite 2)

Schiedsspruch schuf die Lösung

Q. tt. Berlin, 30. August.

Die letzte Revision im Donauraum, eine wichtige und schwierige Frage der europäischen Politik hat durch den in Wien gefällten Schiedsspruch der Achsenmächte ihre endgültige Lösung gefunden.. Da Nie beteiligten Länder, Ungarn und Rumänien, zu einer Regelung in den mit den Gesprächen in München, Salzburg und Rom durch die Initiative der Achsenmächte vorbereite­ten Verhandlungen nicht zu kommen vermochten, haben die Regierungen Ungarns und Rumäniens einen Appell an die Regierungen der Achsenmächte gerichtet, der die Bekundung zu einer friedlichen Lösung bedeu­tete. Diesem Ruf nach einer Entscheidung auf dem Wege zur Erhaltung des Friedens in Südosteuropa und der Schaffung einer endgültigen Regelung in den schwierigen Fragen der territorialen Neuordnung zwi­schen Ungarn und Rumänien haben der Führer und der Duce entsprochen. Die Regelung ist durch den Reichsaußenminister von Ribbentrop und Außenminister Graf Ciano auf Wunsch der beteiligten Länder ge­fällte Schiedsspruch gefunden worden. Die beiden Län­der haben den Schiedsspruch angenommen. Neben dem Schiedsspruch wurde aber in Wien als zweiter poli­tischer Akt von Bedeutung der Notenaustausch zwischen den Außenministern der Achsenmächte und dem ru­mänischen Außenminister vollzogen, durch den die Achsen­mächte die Integrität und Unverletzlichkeit des rumä­nischen Staatsgebiets garantieren und Rumänien die Garantie annimmt. Schließlich sind noch bedeutsame Minderheitenabkommen zwischen dem Reich und Un­garn sowie Rumänien, die Volksdeutschen in den bei­den Ländern betreffend, abgeschlossen worden.

Durch diesen Schiedsspruch und diese Garantie hat eine Zeit der Unruhe und Unsicherheit im Slldostraum ihr Ende gefunden, die durch die Pariser Vorortver­träge von England und Frankreich bewußt geschaffen worden war. Es wurde eine Revision vollzogen, die unerläßlich war, weil der rumänische Staat, wie er 1019 mit den Gewaltdiktaten geschaffen worden war, der Berechtigung entbehrte. Er war nicht aus eigner Kraft geschaffen und hat sich auch aus eigner Araft nicht erhalten können. Die Achsenmächte haben das außerordentlich schwierige Problem gelöst, das sich gerade zwischen Ungarn und Rumänien in einer Fülle von Einzelfragen bot. So war die Entschuldung zwischen Ungarn und Rumänien grundsätzlich anders gelagert als die zwischen Bulgarien und Rumänien, zwischen denen es in den grundsätzlichen Fragen verhältnismäßig schnell und auf dem Wege der gegenseitigen Vereinba­rung zur Regelung kam. In der Süddobrudscha, die Bulgarien zurückforderte, handelte es sich um ein völ­kisch gesehen rein bulgarisches Gebiet, in dem nur einige türkische Minderheiteneinsprengsel ohne Bedeutung vor­handen waren, neben den nicht zu berücksichtigenden Rumänien, die erst nach der Abtretung der Dobrudscha zugewandert waren.

Der zwischen Ungarn und Rumänien umstrittene Raum hingegen war ein starker Mischraum im Laufe der Jahrhunderte geworden und bis heute geblieben. In ihm saßen rund 3,5 Millionen Rumänen. 1,5 Milli­onen Magyaren und 600 008 Deutsche. Eine reine ge­bietsmäßige Scheidung der Volkstumsgruppen war in keiner Weise gegeben. Insbesondere bot die Frage der Ezekler Ungarn eine Schwierigkeit, weil sie keine direkte Verbindung mit dem westlichen ungarischen Bolksboden besaßen. Ungarn hatte dem Grundsatz nach-eine Restitu­tion in Jntegrum gefordert, also eine völlige Löschung der Verhältnisse, wie sie der Vertrag von Trianon geschaffen hatte. Rumänien hatte die reine bevölke- rungstechnische Lösung gewünscht, der ohne Frage die historischen und geographischen Verhältnisse entgegen­standen.

Interessant ist, daß in gewissen Belgrader Regierungs­kreisen schon offen über den jugoslawischen Beitrag zu der neuen Ordnung im Südosten gesprochen wird. Die vorstehend wiedergegebenen Zahlen lassen die ethnogra­phischen Schwierigkeiten der Lösung für diese letzte Re­vision im Donauraum erkennen. Diese Revision war notwendig, um der von England und Frankreich gewall­ten Unruhe und Unsicherheit in diesem Raum ein Ende zu setzen.

Die Grenzziehung, die in dem 102 000 Quadratkilo­meter großen umstrittenen Gebiet zu entscheiden war, mußte eine Synthese versuchen zwischen den historischen alten Rechten Ungarns und den geographischen Eegeben-

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In Wien wurden durch einen deutsch-italienischen Schiedsspruch die territorialen Fragen zwischen Ungarn und Rumänien gelöst; zum Schutz der deutschen Volks­gruppen wurden besondere Abmachungen getroffen.

Die deutsche Lustwasse setzte ihre Angriffe gegen eng­lische Rüstungswerke und Hafenanlagcn fort; bei den gestrigen Luftkämpfen wurden 86 britische Flugzeuge ab­geschossen.

In London wurde innerhalb von sechs Stunden dreimal Fliegeralarm gegeben.

England verweigert auch deutschen Rettungsbooten den Schutz des Roten Kreuzes.

Der Führer stiftete einenNarvik-Schild".

Die Annahmcsperre für Feldpostpäckchen wird am 1. Sep­tember wieder aufgehoben.

Der B. d. U.-Admiral Dönitz dankte der Bewegung des Nordsecgaues sür die bewiesene herzliche, kameradschaft­liche Verbundenheit mit der Kriegsmarine.