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parteiamtliche Tageszeitung
vas Amtsblatt des Negierenden Bürgermeisters der Lreien Hansestadt Bremen
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der Nationalsozialisten Vremens
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Neichsprotektor feierlich emgefükrt
Truppenparade aufdempragerwenielsplatz
V. Vrauchttsch begrüßte v. Neurach aus der Vurg / Geschützdonner verkündete die tzmtsübergabe
Kradschützen gaben das kelett durch die Stadt
(Von unserem nsck krag entsandten I-.-V.-Sonderdericktsrstatter)
Prag, 8. April.
Die grötzte staatspolitische Konzeption der Neuzeit» die friedliche Einordnung des zur Feindseligkeit aufgehetzten fremden Volkssplitters innerhalb des deutschen Lebensraumes in gemeinsame höhere Entwicklungsbahnen und damit in ein besseres, von der Vernunft regiertes Europa hat nach der strategisch-administrativen nun auch ihre staatsrechtliche Verwirklichung gefunden. Der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren, Freiherr von Neurath, übernahm am Mittwoch in öffentlich feierlicher Form in Prag seine Amtsgeschäfte. Unter den Salutschüssen der Geschütze, bei Flaggenhissung und militärischer Ehrenbezeugung führte der Oberbefehlshaber des Heeres aus dem Hof der Präger Burg auf uraltem deutschen Kulturboden im Schalten des gotischen Wunders des Veitsdomes, den Reichsprotektor in sein Amt ein.
Es sprach zuerst Generaloberst von Brauch lisch und nach ihm Reichsminister von Neu rath. Staatspräsident Dr. Hacha stattete dann dem Reichsprotektor einen Besuch ab, den von Neurath erwiderte.
Eine große Parade der in Prag und Umgebung liegenden Truppen der Heeresgruppe III auf dem Wenzelsplatz schloß sich dem feierlichen Akt an. Der Reichsprotektor, der Oberbefehlshaber des Heeres, Staatspräsident Dr. Hacha, Vertreter des ehemaligen tschechischen Heeres, die Oberbürgermeister von Prag und der Chef der tschechischen Polizei waren gekommen, u.U das prachtvolle militärische Schauspiel zu sehen. Die Fahrt des Reichsprotektors und des Oberbefehlshabers des Heeres vom Bahnhof und vom Flugplatz zur Burg und von der Burg zur Parade spielte sich mit eindrucksvoller Feierlichkeit ab. Ehreneskorten von Kradschützen gaben das Geleit. Die Bevölkerung von Prag zeigte lebhafte, Anteilnahme.
Bei der Ankunft von Neuraths auf dem Bahnhof war unter den Ehrenkompanien, die Heer. Luftwaffe- und Polizei stellten, auch eine Abteilung tschechischer Polizei angetreten. Den Reichsprotektor, der um 10 Uhr mit dem Sonderzug eintraf, begrüßten am Bahnhof der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe 3, General Blas- kowitz, in Begleitung mehrerer Generäle, die beiden Oberbürgermeister der Moldaumetropole und der Chef der tschechischen Polizei. Auf dem Burghof wurde der Reichsprotektor von Generaloberst von Vrauchttsch begrüßt. Ein Ehrenbataillon des Heeres hatte hier mit Fahnen und Musikkorps Aufstellung genommen.
Nach der Parade stellte Staatspräsident Dr. Hacha dem Reichsprotektor auf der Burg die Protektoratsregierung vor. Es folgten interne Besprechungen des Reichsprotektors.
kne 52 beachte von Vrauchttsch
Straff ausgerichtet sind die Kradschützen der 111. Panzerdivision mit ihren schweren Maschinen und mit den
Panzerspähwagen aufmarschiert. Die Luftwaffe ist mit ihrer Ehrenkompanie vertreten. Kurz vor S Uhr kommt von Westen her eine cku 52 in Sicht, kurvt und landet. Die Kommandoflagge des Oberbefehlshabers des Heeres flattert am Bug der Maschine. Generaloberst von Vrauchttsch wird vom Kommandierenden General des 16. Armeekorps, Generalleutnant Hoettner, und
von dem Stadtkommandanten von Prag, Freiherrn von Gablenz, begrüßt. Die Reihen der Luftwaffeneskorte und des Kradschützen-Eeschwaders erstarren. Unter den Klängen des Prasentiermarsches schreitet der Oberbefehlshaber des Heeres die Fronten ab. Dann schallt Lärm. Motoren donnern auf: das Kradschützengeschwader setzt sich zur Ehremeskorte nach der Burg in Bewegung.
vombengeschwader über dem vettsdom
Auf dem Burghof hat sich indessen eine Kompanie des Wachbataillons formiert. Gegen 9.36 Uhr kommt die Spitze der Ehreneskorte, die den Oberbefehlshaber des Heeres geleitet, in Sicht. Kommandos ertönen. Die Gewehre fahren zum Präsentiergriff hoch. Generaloberst von Brauchitsch ist auf der Vurg eingetroffen. Er wird vom Chef der Heeresgruppe III, General Vlas karr» itz, und von allen in Prag anwesenden Generalen der deutschen Wehrmacht begrüßt, während ein Bombengeschwader über den Veitsdom hinwegbraust. Von Brauchitsch begibt sich dann zum Staatspräsidenten Dr. Hacha. dem er einen offiziellen Besuch abstattet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
fllbert Lebrun wiedergewichll
Mit 506 von S04 Stimmen — Wutgeheul der Sozialdemokeaten und Kommunisten
bvr. Paris, 8. April.
Der bisherige französische Staatspräsident Lebrun ist am Mittwochnachmittag gegen 18 Uhr vom Versailler Kongreß im ersten Wahlgang zum Präsidenten der Republik wiedergewählt worden. Nahezu die Hälfte des Kongresses hat gegen den „Kandidaten der nationalen Einigung" und der Regierung, Daladier, gestimmt. 566 Stimmzettel von den 964 gültigen Stimmen der Mitglieder des Kongresses entfielen auf Lebrun, der bei seiner ersten Wahl vor sieben Jahren, obwohl er damals nicht als „Kandidat der nationalen Einigung" auftrat, nahezu einstimmig gewählt worden war.
Sodann erhielten:
der Sozialdemokrat Bedouce.151 Stimmen
der kommunistische Senator Cachin ... 74 „
Senator Godart (Linker Flügel der
Radikalsozialen Partei).57 „
Kammerpräsident Herriot.53 „
der ehern. Kammerpräsident Vouisson . . 15 „
der ehern. Kriegsmarineminister Pietri . 16 „
der Landwirtschaftsminister Queuille . . 3 »
verlorene Stimmen 35, davon sollen auf Marschall Petain 19 gefallen sein.
Die Stadt Versailles war mäßig geschmückt, die Teilnahme der Bevölkerung auffallend gering. Das Hauptereignis, das Mittagessen der Abgeordneten und Senatoren im Trianon-Hotöl, nahm den üblichen Verlauf. Die plötzliche Absage des Ministerpräsidenten Daladier, obwohl er einen großen Tisch bestellt hatte, rief Aufsehen hervor. Während des Abstimmungsvorganges im Schloß von Versailles wurden zahlreiche Abgeordnete von ihren Freunden demonstrativ beklatscht, so der Kommunist Marty, der rechtsstehende Senator Pietri, der zugunsten Lebruns auf seine Wahl verzichtet hatt« und auch Ministerpräsident Daladier. der erst kurz vor Beginn der Sitzung eintraf.
Die Sozialdemokraten und Kommunisten verlangten in Versailles in unaufhörlichen Sprechchören den sofortigen Rücktritt Lebruns. Immer wieder ertönte der Ruf: „Demission! Demission!"
In Pariser innenpolitischen Kreisen sind Gerüchte in Umlauf, wonach auf Grund der Wiederwahl Lebruns und der zu erwarteUden Neubestätigung des Kabinetts Daladier eine Erweiterung der innenpolitischen Vollmachten und eine weitergehende Entwicklung zu einer regelrechten Diktatur zu erwarten sei.
erweiterter flustrag an die Vitler-Jugenb
Zwei neue Erlasse des siilirers! — Verkiindung der lugenddienstpflicht — Schaffung einer freiwilligen Stamm-Kl.
Berlin, 6. April.
Der Führer hat soeben zwei Durchführungsverordnungen zum Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 erlasse». Nach der Schaffung der Arbeitsdienstpflicht und der Wehrpflicht wird nun auch der Dienst in der Hitler-Jugend zum Ehrendienst am deutschen Volk erklärt. Die erste Durchführungsverordnung stellt nochmals die ausschließliche Zuständigkeit des Jugendführers des Deutschen Reichs für alle Aufgaben der körperlichen, geistigen und sittlichen Erziehung der gesamten Jugend des Reichsgebietes außerhalb von Elternhaus und Schule fest. Auf den Geschäftsbereich des Jugend- führers des Deutschen Reichs gehen nach dieser ersten Verordnung aus dem Geschäftsbereich des Reichs- erziehnngsministeriums alle Angelegenbeiten der Jugendpflege, des Jugendherbergswerkes sowie der Unfall- und Haftpflicht im Interesse der Jugendpflege über. Die Frage der Zuständigkeit sür das Landjahr bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten. Hinsichtlich der Finanzgebarung für die Aufgaben des Jugendführers des Deutschen Reiches wird der NSDAP. besondere Verantwortung übertragen.
wer gehört;ue Stamm-lMler-Zugend!
Mit der I. Verordnung wird innerhalb der Hitlerjugend die Stamm-Hitlerjugend gegründet. Wer seit dem 26. April 1938 der Hitlerjugend angehört, ist Angehöriger der Stamm-HJ. Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der Hitlerjugend gut geführt haben, und ihrer Abstammung nach die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erfüllen, können in die Stamm-HJ. aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Stamm-Hä. kann bei Personen über 18 Jahre, die in der Führung oder der Verwaltung der HJ. eingesetzt werden sollen, sofort erfolgen. Gliederung der NSDAP. ist nur die Stamm-HJ. Die Zugehörigkeit zu ihr ist freiwillig.
Der Reichsminister des Innern.bestimmt im Einvernehmen mit dem Jugendführer des Teutschen Reiches, dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Finanzen die den Iugendführer des Deutschen Reiches Nachgeordneten staatlichen Dienststellen.
Die Dauer der Dienstpflicht wird in der Zweiten Durchführungsverordnung der sog. Jugend-Dienstverordnung geregelt. Sie gilt für Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bestätigt die bisherige Einteilung der Hitler-Jugend in „Deutsches Jungvolk" für die 16- bis 14jährigen Jungen, „Hitler- Jugend" für die 14- bis 18jährigen Jungen, den „Jung- mädelbund" für die 16- bis 14jährigen Mädel, den „Bund Deutscher Mädel" für die 14- bis 18jährigen Mädel. Schüler und Schülerinnen in der Grundschule, die das zehnke Lebensjahr bereits vollendet haben, wer
den bis zum Verlassen der Grundschulklassen vom Dienst in der Hitler-Jugend zurückgestellt. Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben bis zur Schulentlassung Angehörige des Deutschen Jungvolks oder des Jungmädel- bundes.
Alle Jungen und Mädel der Hitler-Jugend unterstehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer erläßt. Der Zugehörigkeit zur HJ. unwürdig und damit von der Gemeinschaft der Hitler-Jugend ausgeschlossen sind Jugendliche. die ehrenrührige Handlungen begehen, wegen ehrenrühriger Handlungen vor Inkrafttreten der Verordnung aus der Hitler-Jugend ausgeschlossen worden sind. ferner die durch ihr sittliches Verhalten in der Hitler-Jugend in der Allgemeinheit Anstoß erregen und dadurch die Hitler-Jugend schädigen.
Die Zweite Durchführungsverordnung regelt im einzelnen die Frage der Untauglichkeif, der Zurückstellung, Befreiung vom Dienst und der blutsmäßiaen Anforderungen.
Mindirtietten-Zugend ausgenommen
Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen beide Elternteile oder der Vater nach ihrem Volkstums- bekenntnis zur dänischen oder polnischen Volksgruppe gehören, sind auf Antrag derjenigen, denen die Sorge für ihre Person zusteht, von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend zu befreien. Steht das Recht zur Pflicht, für die Jugendlichen zu sorgen, mehreren zu, und stellt jeder von ihnen den Antrag, so kann der Jugendliche be
freit werden. Der Antrag ist an die untere Verwaltungsbehörde zu richten. Weitere Vorschriften hierüber werden erlassen. Die Verordnung regelt im besonderen die Aufsicht über die Jugendorganisation in der dänischen und der polnischen Volksgruppe, die beim Reichsminister des Innern liegen wird.
Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit mit dem Wohnsitz im Ausland oder sofern sie sich nur vorübergehend im Deutschen Reich aufhalten, sind zum Dienst in der Hitler-Jugend nicht verpflichtet.
verpflichtet rur flnmeldung
Alle Jugendlichen sind bis zum 15. März des Kalenderjahres, in dem sie das zehnte Lebensjahr vollenden, bei dem zuständigen HJ.-Führer zur Aufnahme in die Hitlerjugeno anzumelden. Treten bei einem Jugendlichen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Hitlerjugend nach diesem Zeitpunkt ein, z. B. Entlassung aus der behördlichen Verwahrung, dauernde Niederlassung im Deutschen Reich — so ist der Jugendliche innerhalb eines Monats nach Eintritt der genannten Voraussetzungen anzumelden. Für die Anmeldung ist der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen verpflichtet. Die Aufnahme erfolgt zum 26. April eines jeden Jahres, die Entlassung nach Ablauf der festgesetzten Dienstzeit und bei Mädchen dann. wenn sie in den Ehestand treten.
Führer und Führerinnen bleiben nach Ablauf der in 8 1 festgesetzten Zeit Angehörige der Hitlerjugend. Ihre Entlassung erfolgt auf besondere Anordnung. Auf ihren Antrag sind sie zu entlassen. Für die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruht die Zugehörigkeit zur Hitlerjugend. Angehörige des Reichsarbeilsdienstes dürfen sich im Dienst der Hitlerjugend nicht betätigen.
8 12 der Zweiten Durchführungsverordnung regelt die Strafbestimmungen, denen solche Personen unterliegen, die als gesetzliche Vertreter den Anmeldunas- vorschriften nicht Genüge leisten oder Jugendliche böswillig vom Dienst in der Hitlerjugend abzuhalten versuchen. Für die Jugendlichen der Jahrgänge 1921 bis 1929, die bisher der Hitlerjugend noch nicht angehörten, bestimmt der Jugendführer des Dritten Reiches den Zeitpunkt der Einberufung zur Hitlerjugend.
(Siehe auch Seite 2)
„8e»«WzM"
Frankreichs ewiger Verrat an den Polen — England opferte Polen dem russische» Zaren.
(Oraktbsriobt unseres ilVarsebausr Vertreters)
j. b. Warschau, 6. April.
Nach der ChamLevlain-Erklärung zum angeblichen „Schutz" der polnischen Unabhängigkeit schrieben einige Warschauer Blätter, man möge sich Loch über die Bedeutung dieser Erklärung, die niemand erbeten habe, keiner falschen Täuschung hingeben; England habe bestimmt nur sein eigenes Interesse im Auge, und Polens Unabhängigkeit sei ja überhaupt nicht „bedroht". Tatsächlich mutet diese englische Garantie-Zusicherung, der sich auch Frankreich angeschlossen Hat, reichlich komisch und vor allem höchst unaufrichtig an. Man braucht nur einen Blick in die Geschichte des letzten Jahrhunderts zu werfen, um festzustellen, wie sehr die Westmächte gerade die polnische Unabhängigkeit verhöhnt und sogar unterdrückt haben.
Schon vor der dritten Teilung Polens Hatte Frankreich „Interessen" im polnischen Königreich zu vertreten.
K-e-e» Llee HlckeAMe -a« AarAeAay
erscheinen am kommenden Sonnabend die bremischen Zeitungen nicht. Unsere Oster-Ausgabe erscheint am Ostersonntag zur gewohnten Stunde.
Frankreich bemühte sich nämlich, bei den polnischen Königswahlen einen Franzosen auf den polnischen Thron zu bringen. Die Manöver, die es dazu ins Werk setzte, füllen ganze Bände und bestanden darin, den wahlberechtigten Adel zu kaufen, Kämpfe und Unruhen in Polen zu inszenieren und das Ausland zum Eingreifen aufzureizen. Schon während dieser betrüblichen Zeit polnischer Geschichte wollte sich Frankreich in Polen einen Stützpunkt im Rücken des Reiches schaffen.
Nach der Teilung Polens stand die „polnische Frage" mit Unterbrechung ein ganzes Jahrhundert lang auf dem politischen Programm der Westmächte. Höchst aufschlußreich ist jedoch, wie sie mit dieser größtenteils von Rußland beherrschten Nation verfuhren. Die polnischen Freiheitskämpfer hatten das Land verlassen, um im Ausland Hilfe für ihren Befreiungskampf zu suchen. Napoleon war es, der diese Polen sammelte, eins „Polnische Legion" schuf und dann schließlich vorgab, die Freiheit Polens zu erkämpfen. In den Kriegen 1796/97 und 1799/1862, in denen sich die Polen unter französischer Führung anerkannt tapfer schlugen, Halts Napoleon angeblich „zunächst" eine der Teilungsmächts, nämlich Oesterreich, besiegen wollen. Aber im Frieden von Lunsville 1862 hatten die Franzosen das polnisch« Kampfziel einfach vergessen. Und nicht nur das! Im Artikel 18 dieses Friedensvertrages verpflichtete sich Frankreich sogar ausdrücklich, „die Umtriebe der sogenannten (!) polnischen Freiheitskämpfer nicht mehr zu dulden".
Um diesen Verrat recht gründlich zu machen, schickte Napoleon die nun lästig gewordene ,-Polnische Legion" nach Westindien, wo sie elend zugrunde ging. Vier Jahre später erinnerte sich Napoleon abermals des polnischen Freiheitsdranges, weil er französischen Interessen gerade dienlich sein konnte. So hetzte Frankreich 1866 und dann 1812 ein zweites Mal die Polen zu sinnlosen Ausständen auf, erst gegen Preußen, dann gegen Rußland, jeweils ohne die versprochene Unterstützung zu gewähren. Die Ausstände sollten ja gar nicht gelingen! Frankreich brauchte nur gerade den wirkungsvollen Druck auf Preußen und auf Rußland, und so opferte es einfach die polnischen Kämpfer für die französischen Ziele.
Nach dem großen polnischen Aufstand von 1863, der schwerste Verluste kostete, trat plötzlich Napoleon III.
IMMMI,II,IIMMMM,„„II,I„NIMI,I„NIIIMM„„„„„„„„IIIIIMII„„„„„„„„I
Unser Vssssspisset
(Unsere bsntigs Ausgabe nwkaLt 18 Seiten)
Der französische Staatspräsident Lebrun wurde in Versailles mit 566 von 964 Stimmen wiedergewählt. Der Erste Lord der Admiralität, Lord Stanhope, spielte in einer von ihm selbst erzeugten Angstpanik eine seltsame Rolle.
Neichsprotektor Freiherr von Neurath wurde in Prag feierlich in sein Amt eingeführt.
Zum Gesetz über die Hitler-Jugend umrden vom Führer zwei Durchführungsverordnungen erlasse«. Zwischen dem Oberbürgermeister der Hansestadt Köln und dem Vertreter der Hansestadt Bremen wurden auf der Jubelfeier der „Neptun" in Köln herzlichste Worte des Einvernehmens gewechselt. Der Franzose Dorrt plant einen offiziellen Angriff auf den deutschen Weltrekord Dieterles.
Es werden neuerdings wieder stark innerdeutsche Kämpfe Max Schmelings erwogen.
Die deutsche Nanga-Parbat-Kundfahrt startete itt München.