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vreiner Zeitmo
parteiamiliche Tageszeitung
Has flmtsblatt des Negierenden Bürgermeisters Ser Freien kjansestadt Vremen
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Die 22-mm-Zeile im Anzeigenteil 13 4A4. die 78-mm-Feile im Tert- teil 7Z e^. Ermäßigte Grundpreise (für kleine, Familienanzeigen u. a.» sowie sonstige Bedingungen Preisliste 7 (Nachlaßstaffel 0). Für Anzeigen durch den Fernsprecher keine Gewähr. Annahmeschluß 16 Uhr. Geschäftsstellen: 8n Bremen: Am Geeren 6—8, Fern
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der Nationalsozialisten Vremens
sinnliches verkiindungsblatk des Neichsstatchalters in Oldenburg und vremen
Nr. Z24 / 8. Jahrgang
Donnerstag, 24. November 19Z8
Linzelpreis 15 Nps.
Kulturelles vündnis Verlin-Nom
In Italiens Hauptstadt wurde gestern das bedeutsamste Kulturabkommen oller Zeiten unterieichnet
krgänrung der stchse
Rom, 24. November
Der italienische Autzenminister Graf Ciano und der deutsche Botschafter von Mackensen haben am Mittwochoormittag im Palazzo Chigi in Gegenwart des italienischen Unterrichtsministers Bottai und des Ministers für Volksbildung Alfieri sowie des Leiters der Kulturpolitischen Abteilung des Reichsministeriums des Auswärtigen, Ministerialdirektor Stieve, das deutsch-italienische Kulturabkommen unterzeichnet.
Die beiden befreundeten Staaten haben mit diesem Abkommen ein sür die Ausgestaltung und Vertiefung ihrer Beziehungen entscheidendes Werk geschaffen, das die kulturelle Ergänzung der politischen Achse Rom- Berlin bildet und sowohl inhaltlich wie hinsichtlich seiner vertragstechnischen Durcharbeitung das bedeut- samste Kulturabkommen darstellt, das bis heute besteht. Erwähnung verdient die lebhafte Mit- wirtung und bereitwillige Förderung, die der Reichs- minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Rüst sowie der italienische Unterrichtsminister Bottai dem Zustandekommen des Vertrages im Lause der letzten Monate haben ««gedeihen lassen.
Das Abkommen erstreckt sich nicht nur auf die vielfältigen der staatlichen Betreuung unterliegenden Gebiete des kulturellen Lebens und auf die Kulturinstitute in beiden Ländern, sondern umsaht auch die zahlreichen zwischen der NSDAP. und der faschistischen Partei entwickelten Beziehungen, die, soweit sie ihren Niederschlag in vertraglichen Bestimmungen gefunden haben, zum Bestandteil des Kulturabkommens gemacht wurden.
Die deutschen wissenschaftlichen Institute in Italien wie auch ihre Leiter und Beamten erhalten durch das Abkommen eine völkerrechtlich anerkannte Grundlage. Italien, das bisher für die Erforschung der deutschen Kultur nur wenige Einrichtungen im Reiche hatte, wird nunmehr in dem Brennpunkt des deutschen kulturellen Lebens eine Reihe von Instituten gründen, die zusammen mit den deutschen Instituten in Italien eine lebendige Mittlerrolle zwischen den beiden Kultur- kreisen einnehmen werden. Im besonderen werden in dem Abkommen auch das Italienische Institut sür germanische Studien in Rom und die von Reichsminister Frank und dem italienischen Justizminister Solmi begründete Deutsch-Italienische Juristische Arbeitsgemeischaft, ferner die bestehenden Austauschbeziehungen unter den Gelehrte«, Studenten und Schülern der beiden befreundeten Länder Hervorgehoben, die durch das Abkommen eine willkommene Förderung erfahren werden.
Weitere Artikel betreffen die Gründung von deutschen Schulen in Italien und italienischen Schulen in Deutschland, den Austausch von Lehrkräften und Schülern und die Abhaltung von S p r a ch ku r s e n, um auf diese Weise eine beträchtliche Steigerung, schon beim Schulunterricht augesangen, der Kenntnisse der deutschen Sprache rn Italien und der italienischen Sprache in Deutschland zu erreichen. Schließlich werden von dem Abkommen, durch das ein paritätisch gebildeter Deutsch-Italienischer Kulturausschuh eingesetzt wird, auch alle von den beiden
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vor äsutsoko Lot^okakier v. Uaokensen bei >ior IIuierseivIiiiuuK ües üontseb-itulieniselien Ivuliurabkommens. keebis: ävr iialieuirviie L.uLemuiiiistei' 6uuk 6iauv. (krssss-HoüwanN)
Propagandaministerien betreuten Kulturbeziehungen berücksichtigt, deren Pflege sich die vertragschließenden Staaten auf allen Gebieten in weitem Mähe angelegen sein lassen werden.
Aus sämtlichen Bestimmungen des Kulturabkommens, bei dessen Unterzeichnung auher den Mitgliedern des
italienischen Auhenministeriums auch zahlreiche deutsche und italienische Schriftleiter anwesend waren, ergibt sich seine weittragende Bedeutung sür die künftige Gestaltung und Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden politisch befreundeten und geistig verwandten Ländern und Regimen.
Judas Mordlietze überschlägt sich
Soll Amerika der Zuchtkiiusler-„Moral" unterworfen werden?
Newyork, 24. November.
Die Newyorker „Daily News" veröffentlicht eine Zuschrift des Juden Max Rosenberg, in der dieser sich zu der ungeheuerlichen Forderung versteigt, man solle 12 berufsmäßig« Mörder aus dem Zuchchaus unter der Bedingung freilassen, daß sie Adolf Hitler und seine Mitarbeiter ermorden.
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Obschon uns der zügellose Haßausbruch eines blutgierigen Vertreters der jüdischen Rasse nicht überrascht — er entspricht auch in diesem Falle ganz dem von uns gezeichneten Charakterbild des widerlichen hebräischen Parasitentums —, verdient die zynische öffentliche Aufforderung zur Ermordung des deutschen Staatsoberhauptes doch mit dem Ausdruck stärksten Protestes angeprangert zu werden. Die Welt mag sich an Hand der verbrecherischen Zuschrift jenes israelitischen Vagabunden davon überzeugen, datzder Jude mit aller ihm eigenen Schamlosigkeit und Bestialität politische Morde organisiert. Sowohl das' Ziel dieser sich geradezu überschlagenden hebräischen Hetze wie das Rezept, das zur Ausführung des Mordplanes
empfohlen wird, müßte eigentlich in dem von Humanität nür so triefenden offiziösen Amerika einen beispiellosen Entrüstungssturm hervorrufen. Doch ein Land, in dem eine Zeitung wie „Daily News" sich ohne weiteres zum Sprachrohr der völkervergiftenden jüdischen Morökampagne machen darf und dessen Presse auch sonst zu einem großen Teil von jüdischen Grohbetrügern dirigiert wird, ist bereits aller Voraussetzungen zu einer einmütigen, unmittelbaren und durchgreifenden Protestaktion beraubt. Der jüdische Verbrecher triumphiert in USA. (wenigstens nach außen hin) und jagt das ängstliche „demokratische Weltgewissen" vollends zu Tode. Was nun aber die ohnmächtige Wut der hebräischen Gangster betrifft, so könnten sie, sofern ihnen im Land der unbegrenzten (Mord-Möglichkeiten niemand in den Arm fallen sollte, ruhig hundert, ja tausend ihrer Zuchthäusler in Freiheit setzen lassen — die lebende Mauer, die das deutsche Volk Mann sür Mann um den Führer errichtet hat, weist keine Lücken auf! Möge sich der geifernde Haß jüdischer Sklavenseelen an ihr den Schädel einrennen! m>ü.
2 0 pforeniige Hbgsbe vom Vermögen
llurchfüstrung der IuöenKontributionen
kine Verordnung des Neilksfinanzmimsters über die Sükneleistung — Zaklung ist in vier reilbetrögen zu leisten
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Der 23. November 1938 wird in der Geschichte der abendländischen Kultur für immer als historischer Tag verzeichnet stehen. So beziehungsreich auch im Laufe'der Jahrhunderte die kulturellen und zivilisatorischen Verhältnisse der Völker untereinander gewesen sein mögen, so umfassend vielleicht manche Ausstrahlungen weltanschaulicher Ideen und künstlerisch-philosophischer Strömungen römischer und germanischer Prägung jemals waren, o fehlten ihnen doch stets die allein eine Dauer verbürgenden Grundlagen. Da sie nur Gemeingut einer gewissen „geistigen Oberschicht" waren und vor allem in den Völkern selbst keine Verankerung fanden, blieben sie allen Schwankungen unterworfen, ohne eine in dieTiefe und Breite gehende Gültigkeit zu erlangen. In den zwei Jahrtausende alten deutsch-italienischen Beziehungen begegnet uns nur zu oft diese Erfahrung. Wir brauchen nur an die epigonenhaften Experimente der Renaissance und desKlas- izismuszu erinnern oder an den sogenannten talienischen „Rationalismus" und die deutsche „M y st i k". Die zwischen den Völkern stehen- den Wände des Nichtverstehens oder Mißver- stehens konnten schon deshalb nicht eingerissen werden, weil die persönliche Beziehung von Volk zu Volk fehlte.
Welch grundsätzlicher undrevolutio- närer Wandel in den vergangenen Jahren zwischen der deutschen und der italienischen Nation stattfand, wird in seiner tiefsten Bedeutung erst jetzt in dem am 23. November unterzeichneten Kulturabkommen klar, das die Krönung des Werkes der politischen Achse Berlin — Rom brachte. Dieses politische System konnte nur dann die ihm zukommende Funktion ausüben, wenn es auf gemeinsamen Idealen und Weltanschauungen beruhte, wenn es der inneren Gemeinsamkeit der nationalsozialistischen und der faschistischen Revolution entsprach und in der kameradschaftlichen Freundschaft der beiden Völker seine unverrückbare Verankerung fand. Der persönliche Kontakt mußte aber notwendigerweise nicht nur eine enge Beziehung von Mensch zu Mensch, sondern auch des ungeheuren Reichtums der beiderseitigen Kulturen mit sich bringen.
So haben sich nunmehr die beiden größten Kulturvölker der Welt zu einem kulturellen Bündnis vereinigt, das in der Geschichte ohne Beispiel ist. Es umfaßt alle Gebiete des kulturellen Lebens einschließlich der Kunst, der Geschichte, der Sprache, der Philosophie und nicht zuletzt der Wissenschaft. Die deutsch-italienische Kulturachse stellt zugleich aber auch ein Bündnis zweier junger und gesunder Völker gegen die Unkultur diese rWelt dar, eine Abwehrfront gegen die geistige Destruktion, deren Träger der Bolschewismus in allen seinen Erscheinungen — inbegriffen die dekadenten Exzesse jüdischer und negroider Elemente — ist. Der besondere Charakter dieser Kulturachse wird vor allem durch ein Merkmal unterstrichen, das höchste Beachtung verdient: das deutsch-italienische Kulturabkommen basiert nicht nur auf den der staatlichen Kompetenz im üblichen völkerrechtlichen Sinne unterliegenden
Berlin. 2t. November.
Der Reichsfinanzminister hat soeben eine Durchfüh- ruugsverordnuna über die Sühneleistung der bilden erlassen, die im Reichsgesetzblatt Teil 1, Nr. 186, vom -2. November 1838, bekanntgegeben wird. -ie bestrmmt, d°'g die Kontribution von einer Milliarde Reichsmark als Vermögensabgabe von den Juden deutscher Staatsangehörigkeit und von den staatenlo>en -»»den Angezogen wird. Abgabepflichtig ist ieder -oude nach 8 5 der Ersten Verordnung zum Reichsburgerge>etz, der nach der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 sein gesamtes >n- und ausländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten hatte. Juden fremder Staatsangehörigkeit unterliegen nicht der Abgabepflicht.
Bei Mischehen ist nur der jüdische Ehegatte mit feinem vermögen abgabepflichtig. Die Abgabe wird nach dem Gesamtwert des Vermögens nach dem stand vom 12 . November 1938 bemessen, sie wird ^btwen, menn der Gesamtwert des Vermögens nach Llbzug der Verbindlichkeiten, jedoch vor Abrundung °000 RM. nicht übersteigt. Der Gesamtwert ist aus volle 1000 Rill. n°ch unten abzurunden. Die Abgab- betragt insgesamt 2.0 v. H. des V « rmöhens. Sie zersallr in v -er Teilbeträge von je 5 v. H. des Vermögens. Der
erste Teilbetrag ist am 15. Dezember 1938 fällig, die weiteren Teilbeträge am 15. Februar, 15, Mai und 15, August 1939. Die Zahlungen sind ohne besondere Aufforderung zu leisten. Ehegatten haften für die Abgabe des anderen Ehegatten als Gesamtschuldner. Das gilt nicht für Mischehen. Die Abgabe ist an das Finanzamt zu entrichten, in dessen Bezirk der Abgabepflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Abgabepflichtige, die im Inland weder einen Wohnsitz noäh ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist das Finanzamt Berlin-Moäbit-Weit zuständig.
Zahlungen aus Versicherungsansprüchen von Juden deutscher Staatsangehörigkeit und von staatenlosen Juden nach der Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben vom 12. November 1938 sind unverzüglich an das zuständig« Finanzamt zu leisten. Diese Zahlungen werden auf die Abgabe des aus der Versicherung berechtigten Juden angerechnet. Uebersteigcndc Beträge verbleiben dem Reich. Der Reichsfinanzminister wird ermächtigt. Bestimmungen darüber zu treffen, inwieweit Finanzämter in geeigneten Fällen Wertpapiere und Grundbesitz in Zahlung nehmen können. Die Abgabe fließt dem Reich zu. Es bleibt vorbehalten, die Zahlungspslicht zu beschränken, sobald der Betrag von einer Milliarde
Reichsmark erreicht ist, oder die Zahlungspflicht zu erweitern, soweit dies zur Erreichung des Betrages von einer Milliarde Reichsmark erforderlich ist.
Judengesetze in Vanzig verkündet
Danzig, 24. November.
Zn der Ausgabe des Danziger Gesetzblattes vom 23. November 1838 ist eine Verordnung des Senats zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre veröffentlicht. Die bedeutsame Rcchtsverordnung bezweckt, wie das deutsche Vorbild und die unter dem Namen „Nürnberger Gesetze" bekannten gesetzlichen Bestimmungen. die Rcinerhaltung des deutschen und des ihm artverwandten Blutes und die Ausmerzung des jüdischen Einschlages.
Nach der Verordnung ist verboten die Eheschließung zwischen Ariden einerseits und Staatsangehörigen dent- ^chen oder artverwandten Blutes und stäatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Eroß- elternteil haben, andererseits. Die trotz dieses Verbotes geschlosseyen Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung im Auslande geschlossen sind. Zuchthausstrafe bei Zuwiderhandlung sichert die Beachtung des Verbotes.
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Onrvr Vsssssmvsvl
Eyamberlain und Halifax sind in Paris eingetroffen.
Die ungarische Regierung Jmredy ist zurückgetreten. In Rom wurde das deutsch - italienische Kulturabkommen unterzeichnet.
Ein Vertrag zwischen Deutschland und der Tfchecho- Slowakei regelt die Staatsangehörigkeit und Op- tionssragen.
Die antideutsche jüdische Mordhetze nimmt ungeheuerliche Formen an.
Der Reichsfinanzminister erläßt eine Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden. Schwere Stürme wüteten über der Nordsee.
An den neuen Stoppstraßen in Bremen wurden die entsprechenden Berkehrsschilder angebracht.
In Habenhausen wurde ein Schulneubau gerichtet. Eine neue Segelflug-Höchstleistung wurde durch den NSFK.-Sturmsührer Ziller erzielt.
Eine verstärkte deutsche Nachwuchs-Boxstaffel schlug Belgien 11:5.