Ausgabe 
(29.3.1938) Nr. 87
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Vachrichlenblatt der Deutschen Arbeitsfront Vremen

Amtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Vremen

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«uver.ag Weser-Ems G.

Das amtliche Derkündungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Dremen

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Nr. S7 / S. 1<ckrgang

dienstag, 29. Mär; 195S

kinzelpreis 15 Npf.

Neue soziale Sroßtat im Deiche

stusbau -er Kin-erbeilzilfen und kbestandsdarlelzn

Weiterer ^amilie nlaNenausaleick ab l. flpril

klzestands-arlelzn als Mittel zur vekämpsung der Landflucht / einmalige und lausende Veilzilsen für kinderreiche Familien / fluch Kinder über lS lalzre werden berücksichtigt / oberste kinkommensgrenze 8000 Mark

Berlin. 2S. März.

Montag gab Staatssekretär Reinhardt vor Vertretern der Presse wichtige Neuerungen in der Gewährung von Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilsen und Ehestandsdarlehen, letztere auch als Mittel zur Bekämpfung der Landflucht, bekannt.

Berlin, 29. Bsärz.

Wir haben, so sagte der Staatssekretär, seit August 1933 bis heute bereits mehr als 900060 Ehestandsdarlehen im Gesamt­betrag von rund 600 Mill. RM. gemährt. Wir merden weiterhin rund 15000 Ehestands- Larlehen monatlich gewähren. Es wird demnächst bestimmt 'werden; daß Töchtern aus kinderreichen Familien bei ihrer Verheiratung 'ein noch h'öheres Ehestandsdarlehen gewährt wer­den kann.

Ich habe heute einen Erlaß unterschrieben, durch den das Ehestandsdarlehen auch zu einem Mittel zur Bekämpfung der Land­flucht wird. Weist ein Ehemann, der ein Ehe­standsdarlehen erhalten hat, nach, daß er nach Abschluß seiner Schulausbildung ununterbrochen in der LaNd- oder Forstwirtschaft oder als länd­licher Handwerker tätig gewesen ist, so werden die zu entrichtenden Tilgungsbeträge des Ehestands­darlehens auf die Dauer von fünf Jahren, min­destens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebens­jahres, zinslos gestundet. Weist dieser Volksgenosse bei Ablauf der Stumdungszeit nach, daß er bis dahin weiter ununterbrochen in der Land- oder Forstwirtschaft oder als ländlicher Ar­beiter tätig gewesen ist, so werden ihm die noch zu entrichtenden Tilgungsbeträge erlassen. Das bedeutet, daß aus dem Ehestandsdarlehen ein Geschenk wird. Bei dieser Maßnahme bleibt eine durch Arbeitsdienst, Militärdienst, Krankheit oder Erwerbslosigkeit verursachte Unterbrechung der vorgeschriebenen Tätigkeit außer Betracht. Die vorgeschriebene bisherige Tätigkeit erstreckt sich nur auf den Ehemann, nicht auch auf die Ehefrau. Der in der Land- oder Forstwirtschaft oder im ländlichen Handwerk tätige Volksgenosse erhält dieses Geschenk auch dann, wenn seine Ehe­frau aus der Stadt stammt. Der Erlaß enthalt eine ,

weitere Maßnahme;i»r vekämpfung der

Landflucht

viese besteht darin, daß für Landwirts- und forstwirtstöchter, die im land- oder forstwirt- chaftlichen Betrieben von Verwandtem ans­teigender Linie beschäftigt sind, das Ehestands­darlehen auch dann gewährt wird. wenn infolge hier Verheiratung eine Ersatzkraft nicht ein- i e st e l l t wird. .

Die Zahl der Eheschließungen und die Geburten- iffer sind im Adolf-Hitler-Deutschland bedeutend

lestiegen. In den fünf Jahren 1933 bis 1937 ,md nsgesamt460 000 Ehen meh^9' chlossen worden als in den vorangegangenen llnf Jahren 1928 bis 1932. Professor B u r g - >örfer vom Statistischen Reichsamt hat fest­

gestellt, daß in den vier Jahren 1934 bis 1937 im Deutschen Reich insgesamt 1,2 Millionen Kinder mehr geboren worden sind als bei Fortdauer der Heiratsverhältnisse und Frucht- barkeitsverhältnisfe zu erwarten war, die Anfang des Jahres 1933 in Deutschland bestanden.

480 000 Ehen mehr und 1200 000 Kinder mehr, das ist der größte Segen, den das Werk des Führers dem deutschen Volk bis jetzt gebracht hat.

Die erhöhten Geburtenzahlen bleiben zwar noch immer unter der Geburtenzahl zurück, die zum vollen Ersatz der heute lebenden Generationen erforderlich wäre, Pros. Burgdörfer stellt jedoch in einem Aufsatz fest, daß, verglichen mit dem Stand von 1932/33,. kein anderes Land in Europa eine ähnliche Zunahme der Ehe­schließungen und der .Geburten auszuweisen hat, wie das nationalsozialistische Deutsche'Reich.

Es ist ein ehernes Gebot des National­sozialismus, den Eltern die Aufzucht und Er­ziehung ihrer Kinder durch Herbeiführung eines F am i l i enl a st e n a u s g l e i ch e s weitmöglichst zu 'erleichtern. Diesem Gebot ist bereits durch verschiedene Anfangsmaßnahmen entsprochen worden: Erstmalig dadurch, daß die Steuern an die bevölkerungspolitischen Grund­sätze des Nationalsozialismus angepaßt worden sind, soweit das die allgemeine Finanzlage bereits zuließ. Es ist beabsichtigt, nach einer Reihe von Jähren die Steuertarife so zu gestalten, daß allgemein zwei erwachsene Kinder einem minder­jährigen Kind gleichgestellt werden.

Wir gewähren einmalige Kinderbeihilfen und rufende Kinderbeihilfen: Einmalige zur ange­legenen Einrichtung des Haushalts minderbemit- >lter kinderreicher Familien und lausende zum ülweisen Ausgleich der Familienlasten kinder- eicher Familien.

Wir haben von Oktober 1935 bis heute an 30 000 minderbemittelte Familien einmalige llnderbeihilfen im Durchschnittsbetrag von 30 RM. gewährt. Gesamtbetrag 185 Mill. RM. iadurch sind drei Millionen Kinder mit durch- chnittlich 6 2 RM bedacht worden. Die richtigste Voraussetzung für die Gewäh- ung einer einmaligen Kinderbeihilfe ist, daß die amilie mindestens vier Kinder unter 6 Jahren umfaßt und der zum Haushalt Ver­nichtete zu dem in der Verordnung gezogenen treis von Minderbemittelten gehört.

Mit der Gewährung laufender Kinderbeihilfen oben wir im Sommer 1936 begonnen. Bis Sep- rmber 1937 war die Gewährung laufender ünderbeihilfen auf So z i a l v e r s, ch e r t e eschränkt, seit 1. Oktober 1937 ist sie auf iichtsozialversicherte ausgedehnt worden. Vor Oktober 1937 wurden je 10 RM. monatlich für- 90 000 Kinder gewährt. Seit Oktober 1937

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werden je 10 RM. monatlich für je 500 000 Kinder gewährt. '

Am 13. März 1938 ist eine Verordnung erschie­nen, demzufolge mit Wirkung ab April 1938 der nächste Schritt zum Ausgleich der Familienlasten getan wird.

Ver kreis See veilMeberechtigten wird wesentlich vergrößert

Ab April 1938 werden alle diejenigen kinder­reichen Familien laufende Kinderbeihilfen erhal­ten, deren Einkommen im abgelaufenen «Kalender­jahr 8000 RM. nicht überschritten hat. Diese Einkommenshöchstgrenze gilt für Sozialver­sicherte und für Nichtsozialversi- ch e r t e.

Eipe weitere Ausdehnung des Kreises der bei- hilseberechtigten Kinder besteht darin, daß mit Wirkung ab 1. April 1938 auch Kinder berück­sichtigt werden, die zwar das 18. Lebensjahr, aber nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben: a) Wenn sie sich in Schulausbildung oder in Aus­bildung für einen künftigen gegen Entgelt aus­zuübenden Beruf befinden oder dauernd erwerbs­unfähig find, und b) wenn sie nicht eigenes Ein­kommen von mindestens 30 RM. monatlich haben.

Die Sozialversicherten werden mit Wirkung ab 1.. April 1938 laufend Kinderbeihilfen bereits er­halten, wenn mindestens drei mitzu­zählende Kinder vorhanden sind, und zwar monatlich je 10 Reichsnkark für das dritte und für das vierte und je 20 RM. monatlich für das fünfte und jedes weitere Kind.

Jeder Arbeiter und jeder Angestellte, dessen Ein­kommen im Kalenderjahr 1937 nicht mehr als 8000 RM. betragen hat, wird 'ab 1. April 1938 monatlich je 10 RM. für das dritte und für das vierte Kind und je 20 RM. für das fünfte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren bzw. 21 Jah­ren als Kinderbeihilfe erhalten.

Das ist eine Verbesserung des Lebenshaltungs­standes der Kinderreichen, wie sie in keinem anderen Land der Welt geschieht, und wie sie auch in Deutschland nicht möglich sein würde, wenn in Deutschland nicht nationalsozialistisch re­giert werden würde. Und dazu ist zu bemerken, daß auch dieser Ausbau der Kinderbeihilfen noch nichtdas Ziel darstellt, sondern daß der Weg nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten fortgesetzt werden wird bis zum vollständigen Ausgleich der Familienlasten.

Bei Arbeitern und Angestellten, die sich rni öffentlichen Dienst befinden, werden die Kinderzu­schläge, die sie als Gefolgschaftsnritglieder in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben erhal­ten, angerechnet werden.

Die Verordnung vom 13- März 1938 bringt aber noch eine

wettere grundlegende Neuerung für die kinderreichen

Diese Neuerung gilt für alle kinderreichen Volks­genossen ohne Rücksicht darauf, ob sie Sozialver­sicherte sind oder nicht. Es werden mit Wirkung ab 1. April für Kinder, deren besondere Förde­rung nach nationalsozialistischer Weltanschauung geboten erscheint, Ausbildungsbeihilfen zum Besuch von mittleren und höheren Schulen, von nationalpolitischen Erziehungsanstalten und von Fachschulen oder Hochschulen gewährt. Dabei ist es einerlei, 1. ob der Antragsteller Sozial­versicherter oder Nichtsozialversicherter ist. Frei­stellen und Ausbildungsbeihilfen werden auch für förderungswürdige Kinder von kinderreichen Beamten gewährt: 2. wie groß das Einkommen des Antragstellers ist: 3. wie alt das Kind ist, für das die besondere Förderung beantragt wird, ob unter 16 oder 21 Jahren oder darüber.

Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung von Freistellen oder Ausbildungsbeihilfen sind:

1. Es müssen aus der Ehe des Antragstellers mindestens vier Kinder hervorgegangen sein und zur Zeit der Antragstellung leben. Dabei kommt es nicht darauf an, wie a l t ras Kind ist. ob einige Kinder bereits verheiratet sind, oder ob sie eigenes Einkommen haben. Es werden alle lebenden Kinder mitgezählt. Eine Witwe, eine alleinstehende oder geschiedene Frau gilt auch dann als kinderreich, wenn sie weniger als vier Kinder hüt:

2 Das Kind muß erbgesund und geistig und sportlich entwicklungsfähig sein.

Beim Besuch von mittleren und höheren Schu­len werden Beihilfen für das Schulgeld, für die Kosten der Lebenshaltung und stir die Beschaffung von Lehrmitteln gewäb.» Wird die Unterbringung eines Kindes in einer natio­nalpolitischen Erziehungsanstalt gewünscht, !o wird, wenn däs Kind aus einer Familie mit mindestens vier Kindern stammt und förderungs- würdig ist, eine Aüsbildungshilfe gewährt, die

(FortjetzMg auf Sepie 2)

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lialckiir von 8el,irae!> spiaeli vor «lein alten, schönen Rathaus in Osnabrück nur Volks­abstimmung nnä -mr keiodstagsrvadl. (Lrssss-Hokkwann.)

Von k. v/oltsi- vorks, ksickslsstsr ctsi- un6 ksickskousrnilllii'si'

Für jeden Deutschen ist es wohl das stärkste Erlebnis dieser historischen Tage und Wochen, erneut zu erkennen, daß die Nation einmütig und geschlossen hinter dem Führer steht. Alte Gegensätze des Standes, der Her­kunft, des Besitzes, sind überwunden. Stadt und Land befehden sich nicht mehr, auch sie sind im Nationalsozialismus geeint. Der Führer hat das einst vernachlässigte, fast vergessene Landvolk wiedex in die Gemein­schaft aller Deutschen zurückgeführt. Nicht nur das, die Sicherung und Förderung des Landvolkes ist zu einer entscheidenden Richtschnur der nationalsozialistischen Staatsführuäg geworden.

Die nationalsozialistische Bewegung sieht in einem gefunden Bauerntum den besten Garanten für die Erhal­tung völkischer Lebenskraft. Man braucht nur mit klarem Blick das Ge­schehen der Jahrtausende zu übersehen, um zu erkennen, daß zu allen Zeiten nur ein gesundes, lebenskräftiges Landvolk auf freier Scholle den Bestand von Volk und Nation sicherte. Jede Staatspolitik, die sich . gegen das Bauerntum richtete, brachte noch immer nicht nur das Landvolk selbst in Ge­fahr, sondern zerstörte auch allmählich den ganzen Staat, der eine solche verfehlte Poli­tik trieb.

Die bauernfeindliche Politik der liberalislisch-kapitalistischen Wirtschaftsepoche war eine der tiefsten Ursachen des Nieder­gangs der deutschen Bolkskraft in der Sy- stemzeit. Unter dem Einfluß der liberalisti- ichen Staatsführung und unter der zerstö­renden Wirkung eines kapitalistischen Wirt­schaftssystems wurde damals das deutsche Bauerntum aus seiner blutsmäßigen Bin­dung an die Scholle gelöst und einem

bodenfremden, gewissenlosen Schisbertum ausgeliefert.

Das deutsche Landvolk wird nie vergessen, in welcher Lage es sich damals befand. Nur, wenn man die Not der damaligen Zeit sich klar vor Augen hält, kann man die Größe der Leistung ermessen, die der National­sozialismus in fünf harten Arbeitsjahren

Unser lagesspiegel

Der Vormarsch der nationalspanischen Trup­pen in Katalonien und Aragonien geht siegreich weiter.

Zu einem neuen nationalen Erlebnis wurde die Führer-Wahlkundgebung in der Reichs­hauptstadt.

In eindringlicher Rede sprach Neichsleiter Rofenberg in Dortmund über den lOOOjähri, gen Kampf um das Eroßdeutsche Reich.

Eörings Rede zum Wiederaufbau Oesterreichs fand im Ausland starke Beachtung.

Staatssekretär Reinhardt verkündete den weiteren Ausbau von Kinderbeihilfen und Ehestandsdarlehen.

Das Rcichs-Autobahnnctz wird um 1100 Kilo- meter erweitert.

Am morgigen Mittwoch besucht ganz Vremen die Großkundgebung des Neichsleiters Dr. Lcy in den Hanfa-Lloyd-Eoliath-Werken.

Hauptdiensistellenleiter Pg. Schmeer sprach aus dem Wahlbctriebsappell der AE. Weser.

In diesem Sommer werden drei neue Bremer Schullandheime fertiggestellt.

Auch der zweite Tag des Bremer Berufs- ringer-Turniers brachte hervorragenden Sport.