Ausgabe 
(8.7.1937) Nr. 184
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parteiamtliche Tageszeitung

TlachrichtenblaN der Deutschen flrbeitssront Bremen

flmtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Bremen

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vüs amtliche verkündungsblatt des Neichsstaichalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. 1 S 4 / 7 . Irchrgang

Vonnerslag, S. lull 1SZ?

kinzelpreis 15 Npf.

Englische Seeleute meiden Notspanien!

Miere schließen sich der Mannschaft an

Unser Vagssspiogel

General Franco fordert von Frankreich und England die Anerkennung der spanische» National-Regierung als kriegführende Macht. Englische Seeleute verweigerten in Danzig die Ausfahrt nach Rot-Spanien.

Der verhaftete Attentäter Salazars stand mit Valencia, Moskau und Paris in Verbindung. Der mit Spannung erwartete Bericht der Palästina-Kommission wurde veröffentlicht. Auf Grund eines neuen Reichsgesetzes ver­leiht nur der Führer Orden.

Der deutsche Handelsverkehr mit Ungarn soll erheblich erweitert werden.

Das Motorschiff „Dresden" erledigte seine Probefahrt.

Der Bremer Vulkan hat das SV. Lloyd- Schifs abgeliefert.

Reichsarbeitssührer Hierl besichtigte die Arbeiten des RAD. im Arbeitsgau XVII. Bremens Bevölkerung gab Vürgerquartiere sür Nienburger Pioniere.

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wenn Jugendliche lns flusland reisen

Bestimmungen des Reichsinnenministers und des Jugendsührers des Deutschen Reiches

Berlin, 7. Juli.

Der Jugenidsührer des Deutschen Reichs hat eine Verordnung über die Auslandsreisen von Angehörigen der Hitler-Jugend erlassen, die alle bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet auf­hebt und durch neue ersetzt. In der Verordnung, die am 15. Juli in Kraft tritt, heißt es:

Angehörige der Hitler-Jugend bedürfen für Auslandsreisen der Zustimmung des Jugend­führers des Deutschen Reichs oder der von ihm ermächtigten Dienststellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei Reisen, die Angehörige der Hitler-Jugend in Begleitung ihrer Eltern (El- ternteil) oder ihres gesetzlichen Vertreters unter­nehmen; bei schulamtlich veranstalteten Fahrten unter Leitung von Lehrern; bei Erholungsfahr­ten, die von der Reichszentrale „Landaufenthalt für Stadtkinder" durchgeführt werden. Die Zu­stimmung ist ferner nicht erforderlich innerhalb des sogenannten kleinen Erenzverkehrs.

Der Reichs- und Preußische Mini­ster des Innern hat im Reichsministerial­blatt für die innere Verwaltung einen Rund­erlaß über die paßtechnische Behandlung der Reichsangehörigen vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bei Auslandsreisen veröffentlicht, die eine Ergänzung der allgemein geltenden Paßbestimmungen darstellen. Danach dürfen Einzelpässe an diese Jugendlichen nur ausgestellt werden, wenn sie eine Boscheinigung des Jugendführers des Deutschen Reichs^ oder einer der von ihm ermächtigten Dienststellen darüber vorlegen, daß der Auslandsreise zuge­stimmt wird oder der Jugendliche nicht der Hit­ler-Jugend angehört. Der Paß wird regelmäßig nur auf ein Jahr ausgestellt; bei Wehrpflichtigen und Atbsitsdienstpflichtigen darf die Geltungs­dauer nicht über den 31. Dezember des Jahres hinauslaufen, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden. Die mit der Paßnachschau und Erenz- überwachmmg betrauten Dienststellen haben den Auftrag, auf Jugendliche, die das Reichsgebiet verlassen wollen, besonders zu achten, und sie an der Ausreise zu hinoern, wenn sie nicht die vor­geschriebene Bescheinigung des Jugendsührers des Deutschen Reichs besitzen.

kin neues Verbot aus Prag

Sudetendeutsche dürfen nicht zum Breslauer Sängerfest fahren

((bligsvsv Orabtbsricbt cksr „Bremer Leitung") In. Dresden, 8. Juli.

Der goschäftsführende Ausschuß des Sänger­bundes der Sudetendeutschen hat seine Vereine davon in Kenntnis gesetzt, daß das Präger In­nenministerium eine geschlossene Beteiligung des Sängerbundes der Sudetendeutschen sowie der einzelnen Vereine am Breslauer Sängerfest ver­boten hat. Die Bundesvereine sind verpflichtet worden, jede vorbereitende Tätigkeit für die Be­teiligung am deutschen Sängerfest einzustel­len. -Auch diejenigen sudetendeutschen Sänger, die als Einzelbesucher nach Vreslau fahren, dür­fen sich auf ausdrückliche Anweisung der Präger Behörde an keiner Veranstaltung in Breslau als Mitwirkende beteiligen. Es ist ihnen auch unter­sagt, ihre Sängermütze sowie irgendwelche sude- tendeutschen Vereins- und Ehrenabzeichen zu tragen. Auch am Festzug und an sonstigen Ver­anstaltungen dürfen >ie nicht teilnehmen. Die Derbotsmaßnahmen der Präger Machthaber gehen soweit, daß sie sogar Abördnungen von Vereinen des Sudetendeutschen Sängerbundes untersagte, an irgendwelchen Veranstaltungen in Breslau teilzunehmen. Der Sängerbund des Su- detendeutschtums hat unverzüglich alle Schritte eingeleitet um eine Zurückziehung des Ver­botes der Teilnahme an einer völlig unpolitischen Veranstaltung der deutschen Sänger zu erwirken. Man darf gespannt sein, ob Prag sich veranlaßt sieht, seine Maßnahmen daraufhin einer Revi­sion zu unterziehen oder ob es die Tschechen bei dieser neuen Herausforderung des Sudeten- deutschtums belassen wollen.

Zwischenfall in Vanzig

(ZiZsnsr Drabtbsriobt cksr „Bremer Leitung") -is, Danzig, 8. Juli.

Am Dienstag kam es im Danziger Hasen zu einem aufschlußreichen Zwischenfall. Teile der Be­satzung der englischen Dampfer „Essex Judge" und „Essex Lance" verließen kurz vor der planmäßigen Abfahrt die Schiffe und begaben sich zum eng­lischen Konsulat in Danzig. Die englischen Dampfer, die polnische Kohlen geladen hatten, haben bis heute nicht auslaufen können. '

Es hat mit dieser verzögerten Abfahrt folgende Bewandtnis: Beide Schiffe, die derselben

Londoner Reederei gehören, kamen am 26. und 27. Juni leer aus Valencia in Danzig an und wurden hier von einer französischen Maklerfirma

abgefertigt. Als die Besatzung erfuhr, daß sie nicht nach Gibraltar, wie angegeben, sondern nach Rotspanien fahren sollte, verweigerten 15 Mann die Arbeit. Schiffsoffiziere und Ingenieure haben sich ihnen angeschlossen. Die Schiffsleitung versuchte, andere Seeleute anzu­heuern; es ist ihr aber nicht gelungen, einen Ersatz zu schaffen, da sich trotz der doppelten Heuer nur vier Polen bereit fanden die Spanienfahrt anzu­treten.

flnschlag auf Salazar geklürl

Spuren nach Valencia, Moskau und Paris

(Bigsvsr Oralitbsrictit der „Bremer Leitung")

v. Paris, 8. Juli.

Aus Lissabon kommt die erfreuliche Meldung, daß es den portugiesischen Polizeibehörden

gelungen ist, das verbrecherische Attentat auf Ministerpräsident Salazar mit der Verhaftung des Attentäters zu klären. Der 30jährige Atten­täter war Leiter einer kommunistischen Organi­sation in Portugal. Obwohl seine Flucht sorg­fältig vorbereitet war, scheiterte sie, da die portugiesischen Land- und Seegrenzen sofort einer scharfen Kontrolle unterzogen wurden. Die Nach­forschungen nach den Mittätern und Hinter- männern ergaben die einwandfreie Feststellung, daß der Verbrecher vorher mit Valencia, Moskau und Paris in Verbindung stand. Es ist jedenfalls der Beweis erbracht, daß der Anschlag auf Ministerpräsident Salazar ei» systematisch vor­bereitetes Verbrechen bolschewistischer Terroristen war.

Senf NimmtMchied von os.

Der Minderheitenschutz nach Ablauf der Kon­vention

Am 18. Juli läuft die Genfer Konvention in Oberschlesien ab.

Vor etwa drei Wochen tauchte ein Bild auf, das den letzten Händedruck zeigte, den der Präsident der gemischten deutsch-polnischen Kommission für Oberschlesien, der Schweizer Talonder, mit dem Gauleiter und Oberpräsidenten von Schlesien, Pg. Wagner, wechselte. Die Gesichter beider Männer spiegeln aufrichtige Freundlichkeit wider, nur bei dem greisen Präsidenten Talonder bricht ein leiser Untertan von Müdigkeit mit durch. Wer wollte sich auch darüber wundern? Als vor mehr als 15 Jahren, am 1». Mai 1922, zwischen den Re- gierungsvertrstern Deutschlands und Polens die Verhandlungen über ein deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien, die un­ter dem Vorsitz Lalonders stattgefunden hatten, ab­geschlossen wurden, begann auf dieser Grundlage für Talonder eine schwere Arbeit. Er übernahm die Leitung der gemischten Kommission, die nun für die Dauer der Gültigkeit des Abkommens, chiso 15 Jahre lang, über die Durchführung des Vertra­ges wachen mußte. Eine Arbeit, die nur teilweise zum Erfolg führen konnte, da sich ihr immer wie­der Hindernisse in den Weg stellten, die nur mit Hilfe einer starken und entschlossenen Rücken­deckung hätten überwunden werden können. Der Völkerbund aber, der offiziell diese Rückendeckung sein sollte, hat in allen schwierigen Fällen — wie überall — auch in Oberschlesien restlos ver­sagt.

Als die Botschafterkonferenz der „Alliierten und assoziierten Mächte" am 20. Oktober 1921 auf Rat­schlag des Völkerbundsrates in die Teilung Obet- schlestens — trotz des eindeutigen deutschen Abstim­mungssieges — einwilligte, da waren sich die ver­antwortlichen Staatsmänner durchaus darüber im klaren, ein wie schwieriges Problem sie mit der Teilung schufen. Die Teilungsbeschluß wurde denn auch als eine „ohne Widerspruch anzu­nehmende Entscheid u na" Deutschland und Polen übermittelt mit der Maßgabe, die ent­stehenden Unzuträglichkeiten durch einen besonde­re!. Vertrag — eben die spätere Genfer Konven­tion — abzumildern. Denn, so heißt es in oer Mantel-Note zu dem Teilungsbeschluß, „in An­betracht der Tatsache, daß die verschiedenen Volks­teile geographisch zerstreut liegen, andererseits aber stark untereinander vermengt sind, mußte jede Teilung dieses Gebietes dazu führen, daß auf beiden Seiten der Grenzlinie ziemlich beträchtliche Minderheiten verblieben, und daß wichtige Interessengebiete auseinandergerissen wurden".

Das deutsch-polnische Abkommen über Ober­schlesien die „Genfer Konvention", mußte des­halb sehr umfangreich werden, und seine 606 Ar­tikel gliedern sich in fünf Teile: Allgemeine Be­stimmungen über das geltende Recht und die Enteignung, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Schutz der Minderheiten, soziale Fragen, wirt­schaftliche Fragen. Allgemein schwierig waren bei­spielsweise die verkehrstechnischen Fra­gen zu lösen. Denn die neugezogene Grenze zer­schnitt an Hunderten von Stellen wichtige Ver­kehrswege, Eisenbahnlinien, Straßenbahnlinien, Städte, Dörfer, Gehöfte, ja selbst einzelne Häuser. Tausende von Arbeitern, deren Wohnstätten dies­seits der Grenze lagen, hatten ihre Arbeitsstät­ten jenseits der Grenze usw. Zu schweren Kom­plikationen führten auch die Dolkstumsverhält- nisse, und bis zum Jahre 1933 hat sich der Völker­bund fortwährend mit Beschwerden der deut­schen Volksgruppe aus dem polnischen Teil Ober­schlesiens über Verstöße gegen die Genfer Kon­vention besassen müssen. Geholfen hat er aber nur sehr selten.

Letzten Endes hat die Genfer Konvention die Entwicklung, wie sie aus nationalen Gründen von Polen gewünscht wurde, nicht aufhalten können. Es gab immer neue Möglichkeiten, den deutschen Besitzstand in Ostoberschlesien zu verringern, den deutschen Einfluß zu verdrängen und der deut­schen Bevölkerung ihre kulturellen Rechte vorzu­enthalten. So ist es schließlich zu den heutigen Verhältnissen in Ostoberschlesien auf bevölke­rungspolitischem Gebiet gekommen. Und auch auf wirtschaftlichem und verkehrstechnischem Gebiet ging die Entwicklung in immer stärkerem Maße in der Richtung einer Lösung der Abhängigkeit der beiden Gebiete voneinander. Soweit diese Lösung noch nicht erfolgt ist, sind bereits zwischen der deutschen und polnischen Regierung neue Abmachungen getroffen, die Handel und Ver­kehr auch über den 15. Juli dieses Jahres, den Tag des Ablaufs der Genfer Konvention hinaus, sichern. Das ist hinsichtlich des Grenzverkehrs, des Eisenbahnverkehrs, des Kapitalverkehrs und auf vielen anderen Einzelgebieten der Fall.

Eine Neuregelung des Minderheitenschutzes durch zwischenstaatliche Verhandlungen ist nicht mehr erfolgt. Nach dem 15. Juli ist die Lage in Oberschlesien auf dem Gebiete des Volkstums- schutzes folgende: In dem deutschen Teil Ober­schlesiens — für den die Genfer Konvention eben­falls Gültigkeit hatte — genießt die polnische Be­völkerung von jetzt ab den vollen Schutz der deutschen Gesetze. Sie kann ihr kulturelles Eigen­leben im Rahmen der Vereinsgesetzgebung aus­bauen, wie es ja auch bereits in den letzten Jah­ren in verhältnismäßig großem Umfange, ohne jede Beeinträchtigung durch die deutschen Behörden geschehen ist. Die preußische Schulgeietzgebung bietet darüber hin­aus der polnischen Jugend Bildunasmöglichkeiten in ihrem eigenen, nationalen Sinne in einem solchen Umfange, wie ihn alle deutschen Volks­gruppen im Ausland für sich gern verwirklicht

fromo bestellt aus seinem kecht

Spanische Nationalregierung fordert Anerkennung als kriegsichrende Macht / Warnung an kngland und Frankreich

Salamanca, 8. Juli

Der Oberste Befehlshaber und Staatschef der spanischen Nationalregierung, General Francs, hat an die ausländischen Mächte eine Note gerichtet, in der er darauf Hinweist,'daß sich Spa­nien durch seinen Kampf zur Verteidigung der Zivilisation und zur Vernichtung des Kommunis­mus sowie durch die vielen Toten, die für Liese Ideale gefallen sind, das Recht erkauft hat, den Respekt aller zu fordern und klar zu allen zu sprechen, ganz besonders zu denen, die, wie Frankreich und England, durch Taten oder durch Unterlassungen zugunsten der Valencia- Volschewisten unterminiert hätten. Das nationale Spanien fordere, daß man ihm nicht länger die Anerkennung als krieg­führende Partei verweigere. Ferner bringt die Note die von Valencia ausgestreute Behauptung, gewisse Mächte verfolgten bestimmte Interessen in Spanien, zur Sprache und bezeichnet sie als „Pr op a ga n da l ü g e und als unver­einbar mit dem Geist der nationalspanischen Regierung."

Die Note schließt mit den Worten: „Wenn die ausländischen Mächte unsere Kriegsrechte nicht anerkennen, so dürfen sie sich auch nicht wundern,

wenn wir morgen in unserer Außenpolitik und unseren wirtschaftlichen Auslandsbeziehungen die Haltung jener Länder, die uns ihre Feindschaft beweisen, mit in Rechnung ziehen werden."

Maknung an Sie Westdemokratien

Rom, 8. Juli.

Die Note General Francos wird von der ge­samten italienischen Presse als eine ernste Mahnung an die Adresste der beiden Westdemokratien begrüßt und als die rich­tige Antwort auf gewisse Manöver der fran­zösischen Presse bezeichnet, die seine Annäherung an London prophezeien wollten. „Tribuna" schreibt, Franco erkläre klar und deutlich, daß die Nationen, die ihn in seinem Kampf moralisch unterstützten, hierbei keinerlei Vorteile suchten, sondern lediglich für die Verteidigung der europäischen Kultur und die Befreiung Europas von der bolschewistischen Gefahr ein­träten. Ebenso erkläre er aber auch, daß das nationale Spanien die feindselige Haltung jener Länder in Zukunft nicht vergessen könne die entweder durch ihre Aktionen oder durch Unter­lassungen (so wie England) den spanischen Bolschewisten zu Hilfe gekommen seien. Was die Freiwilligen betreffe, so habe diese Frage mit der Kontroll, und einer Anerkennung als kriegführende Partei nichts zu tun. Dieses Pro­blem sei in seinem Wesen durch den Artikel des

„Popolo d'Jtalia" klar umrissen worden: „Die Legionäre werden in Spanien bleiben, solange ihre volle Verpflichtung die sie gegenüber der nationalen spanischen Regierung auf sich ge­nommen, haben, fortdauert."

Wie könne, so fragt „Lavoro Faszista", England immer noch das Vorhandensein der Regierung Franco leugnen und ihr nicht einmal die Eigen­schaft einer kriegführenden Macht zuerkennen, während es gleichzeitig durch drei Konsuln in seinem Gebiet vertreten sei und mit ihm wegen der Sicherung von Vergwerkskonzessio- nen verhandele. Es sei zu hoffen, daß die Rote Francos England und Frankreich endlich ver­anlasse, das zu tun, was sie schon seit langem hätten tun müssen.

Nosenbaum stnanrierte waffenschmuggel nach Notspanien

Zürich, 8. Juli.

Das Züricher Bezirksgericht verurteilte den jüdischen Rechtsanwalt Rosenbaum und den Kommunisten Max Brunner wegen verbotener Unterstützung der Feindseligkeiten in Spanien zu vier M o n a t e n e f a n g n i s und sechs­tausend Franken Geldstrafe bzw. einem Monat Gefängnis und hundert Franken Geldstrafe. Rosenbaum hatte große Waffensendungen von Meine! nach Barcelona finanziert, ' während Brunner Kurierdienste besorgte und die Wasfen- und Munitionstransporte von Meine! nach Sow­jetspanien begleitete. (Siehe auch Seite 2)

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Bis -um keiedsparleitag ist alles kertix! Bin Blick auk cksv Lloäsllbau äsr Bsupttribüvs am Llärrlslä.

(Bokkmavv)