Ausgabe 
(9.12.1936) Nr. 342
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parteiamtliche Lageszeitung

Hachrichtenblatl der Deutschen flrbeitsfront vremen

kes"

der Nationalsozialisten Vremens

Amtsblatt des Senats der Freien Hansestadt vremen

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Das amtliche verkündungsbiatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. 542 / 6. Jahrgang

Mittwoch, S. Vezember 1SZ6

kinzelpreis 15 Npf.

heute Prozeß gegen den Mörder dustloffs

Unssr lagssspiegel

I« Chur beginnt heute der Prozeh gegen den Mör-er Wilhelm Gnstloffs.

In der Schweiz tritt ein neues Staatsschutz­gesetz gegen den Kommunismus in Kraft.

Spanische marxistische Mordbanden haben einen Geistlichen lebendig begraben.

In Wien kam es zu einem tollen jüdische» Theaterskandal.

In Anwesenheit des Führers lies in Kiel das SchlachtschiffGneisenau" vom Stapel.

Heute abend spricht der Jugendsiihrer des Deutschen Reiches über alle Sender.

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen liegt weiter über Vorjahrshöhe.

Reichsminister Dr. Schacht tritt für eine straffe Elektrizitäts-Perbundwirtschast ei».

Die Arbeitskammer Weser-Ems tagte unter Leitung von Eauobmann Pg. Dieckelmann in Vremen.

Eine hervorragende Ausstellung ihrer Näh­arbeiten für das WHW. zeigt gegenwärtig in Bremen die NS.-Frauenschast.

Der Engländer Ronald Walker übertraf den Weltrekord des deutschen Olympiasiegers Joses Manger.

-lag See deutschen Polizei"

Aufklärungsaktion im ganzen Reich am 16. und 17. Januar

R. Berlin, 8. Dezember. Die bereits mehrmals verschobene Polizei-Auf- klärungswoche wird auf Anordnung des Reichs- fllhrers SS. und Chefs der deutschen Polizei endgültig am 16. und 17. Januar in verkürzter Form alsTag der deutschen Polizei" zur Durch­führung kommen. Die gesamte deutsche Polizei ein­schließlich der Technischen Nothilfe und der Feuer- löschpolizei tritt für diese Tage in denDienst des Winterhilfswerks. Die Angehörigen der Feuerlöschpolizei, der Technischen Nothilfe und des NSKK. werden ein besonderes, auf denTag der deutschen Polizei" hinweisendes Ansteck-Ab- zeichen verkaufen. Der Chef der deutschen Polizei hat an die gesamte Polizeibeamtenschaft einen Aufruf zu einer Sonderspende für das WHW. gerichtet.

Die Hauptaufgabe desTages der deutschen Polizei" liegt jedoch in der Aufklärung der gesamten Bevölkerung über die vielen Möglich­keiten ihrer Mithilfe an der Lösung der polizei­lichen Aufgaben. Presse, Rundfunk und Film werden in den Dienst dieser Aktion gestellt. In allen Städten werden Sondervorführungen guter Kriminal-Kurzfilme veranstaltet. Die wichtigsten Verkehrsgrundsätze werden auf den öffentlichen Plätzen vorgeführt. Die Polizei wird auch in die Schulen gehen, um dort Aufklärung zu schaffen. Sämtliche Dienststellen der Partei und alle Glie­derungen der Bewegung haben ihre Mithilfe am Tag der deutschen Polizei" zugesagt, so daß der Erfolg dieser Aktion jetzt schon sichergestellt ist.

Vlasmuftk bei der Luftwaffe

Berlin, 8. Dezember.

Das Reichsluftfahrtministerium hat im Zuge seiner Bestrebungen die Blasmusik, die im heutigen Musikleben einen breiten Raum einnimmt, zu fördern, einigen jüngeren anerkannten Kompo­nisten Aufträge zur Schaffung von Originalblas- nvusikwerken für die Luftwaffe erteilt.

kwig-Sestrlger dienst entlassen

Zena, 8. Dezember.

Die thüringische Dienststrafkammer verurteilte den Professor Dr. Hans Leisegang aus Jena wegen Dienstvergehens zur Dienstentsetzung. Vier Fünftel seines Dienstbezuges wurden ihm auf fünf Jahre belassen. Leiseganq war bereits am 11. Juni 1S36 von der ersten Strafkammer des Landgerichtes Weimar auf Grund des 8 134 a des Strafgesetzbuches in Tateinheit mit Vergehen gegen 8 3 des Heimtückegesetzes zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, nachdem sowohl das thüringische Sondergericht 1935 als auch spä­ter im Wiederaufnahme-Verfahren die Straf­kammer des Landgerichtes Weimar gegen den An­geklagten die gleiche Strafe ausgesprochen hatte. Die Verhandlungen gegen Leisegang waren die Folge von abfälligen Bemerkungen, die er als Angehöriger des ehemaligen Stahlhelms bei der Trauerkundgebung für den verstorbenen Reichs­präsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg anläßlich der Uebertragung der Führer-Rede ge­macht hatte.

Sonderauftrag für 0e. Mesen-Köln

Berlin, 8. Dezember.

Der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Dr. Riesen, hat im Rahmen des Vierjahres- planes einen Sonderauftrag in Berlin übernommen. Um sich hierfür frei zu machen, hat er um Enthebung von seinen Amtsgeschäften als Oberbürgermeister gebeten. Der Reichs- und preu­ßische Minister des Innern' hat diesem Antrage stattgegeben und auf Vorschlag des Gauleiters in Köln als Beauftragten der NSDAP. den Haupt- geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Köln Dr. Karl Georg Schmidt zum Oberbürger­meister der Stadt Köln berufen.

j Her We stovst» frankfurter vor den Nichten»

Vrolibriefe

an das Kanlon-IZericht

Lonclsrbsriokt kür äis Lartsiprssss

von

Uslmut Künäormann

Chur, 8. Dezember.

Am Vorabend des großen Prozesses gegen den Mörder Wilhelm Gnstloffs stehen die Straßen Churs bereits im Zeichen des Weltereignisses, das sich in den Mauern dieser Stadt abspielen wird.

zVillivtm tlustlokk, äas Opkor äor jüdischen Lloräbvt^e

Die sonst so stille Hauptstadt des Kantons Grau- bünden, in dessen Bereich der Tatort Davos liegt, ist eine Stadt von alter Tradition. Aus allen Epochen der Baukunst sind hier Bauwerke erhal­ten. Das Gebäude, in dem der Prozeß stattfinden wird, ist ein Verwaltungsbau neueren Datums. Es befinden sich in ihm neben dem Kantonsgericht noch andere Regierungsbehörden sowie der Große Ratssaal des Kantons Eraubünden. Aus Platz­gründen hat man diesen parlamentarischen Sitzungssaal für die Verhandlung gegen David Frankfurter bestimmt. Die 230 Sitze des Saales reichten für die angemeldeten Pressevertreter nicht aus, so daß zahlreiche Journalisten abgewiesen werden mußten. Die Sitze des Saales sind in einem großen Halbkreis m Parlamentsform an­gebracht. In der Mitte vor dem Platz des Präsi­diums ist breits eine Bank für den Mörder auf­gestellt, links und rechts davon befinden sich Pulte für Verteidiger und Staatsanwalt. Zahlreiche Polizeikräfte sind aus anderen Städten zusam­mengezogen worden. Offensichtlich sorgen die Schweizer Behörden rechtzeitig vor, um etwaige kommunistische Sympathiekundgebungen für den Juden Frankfurter verhindern zu können, von deren Möglichkeit hier in einzelnen Kreisen ge­sprochen wird.

Chur, sonst nur Durchreisestation nach Davos und Arosa, ist heute das Reiseziel der Weltpresse geworden. Zahllose Juden bevölkern Straßen und Kaffes. Es ist fast, als ob der Kurfürstendamm von 1828 in das biedere Schweizer Landstädtchen verpflanzt worden wäre. Eine große Newyorker Zeitung hat es im übrigen für richtig gehalten, den bekannten jüdischen Hetzer Emil Ludwig-Cohn mit der Berichterstattung über Chur zu beauf­tragen. Von jüdischer Seite werden bereits die ersten Versuchsballons losgelassen: Man macht

augenblicklich inMitleid" für den Mörder und verbreitet Gerüchte über ein altes körperliches Leiden, das bei ihm wiederaufgetreten sei.

Die anderen Pressevertreter befassen sich mehr mit der Tatsache, daß dem Gericht zahlreiche Drohbriefe zugegangen sind, sowie mit der Frage nach den unmittelbaren Hintermännern des Mör­

ders. Auch über das liederliche Vorleben David Frankfurters werden zahlreiche neue Einzelheiten berichtet.

Dabei findet die neue Verordnung starke Be­achtung, die die Schweizer Regierung, im Hin­blick auf die allgemeinen bolschewistischen Um­triebe erlassen hat. (Wir berichten hierüber aus­führlich an anderer Stelle. Die Schriftl.) Man zieht Parallelen zu dem Problem, das der Prozeß in Chur zum Gegenstand hat. Hier handelt es sich nicht nur um eine verbrecherische Mordtat an einem ebenso schuldlosen wie aufrechten Mann, die Sühne fordert, sondern auch um einen bluti­gen Anschlag auf den inneren Frieden der Völker.

Der jüdische Holder Navid P'rankkurter

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stie Schwch wehrt sich gegen den Kommunismus

kin neues Staatsschutzgeseh soll als dringlicher Vundesbeschluß sofort in Kraft treten

Basel, 8. Dezember

Der schweizerische Bundesrat hat der Bundes­versammlung den Entwurf eines neuen Staats- schutzgesetzes zugestellt. Es soll in Form eines dringlichen Bundesbeschlusses sofort in Kraft gesetzt werden und bis zum 31. Dezember 1941 laufen. Es unterliegt damit nicht der Volksabstimmung und kann nicht vom Volk ver­worfen werden.

Die Botschaft verhehlt nicht, daß sie sich in er­ster Linie gegen die unter ausländischem Einfluß stehenden kommunistischen Umtriebe richtet. Der Bundesrat überschätze die Gefahr in keiner Weise, die der Sicherheit des Landes durch die kommu­nistische Partei und die kommunistischen Neben- organisationen, wie Internationale Rote Hilfe, Rote Gewerkschastsinternationale, Revolutionäre Eewerkschastsopposition, Internationale Arbeiter- hilse, Proletarische Freidenker, Freunde der Sowjet-Union usw. drohen. Die heutige Zu­spitzung der internationalen Lage und die auf den 7. Weltkongreß der Kommunistischen Inter­nationale in Moskau vom Juli und August 1935 zurückzuführende Verstärkung der kommunistischen Propaganda und Agitation erforderten schärfere staatliche Gegenmaßnahmen.

Die kommunistische Gefahr, so fährt der Bundes­rat fort, besteht darin, daß die kommunistische Partei der Schweiz eine Sektion der kommunisti­schen Internationale ist, die ihrerseits oder von einer Großmacht unterstützt wird. Die kommuni­stische Partei der Schweiz als Sektion der kommu­nistischen Internationale ist verpflichtet, alle Be­schlüsse der Moskauer Zentralstellen durchzufüh­ren. Trotz gegenteiliger Behauptungen der kommunistischen Internationale erstrebt sie in Wirklichkeit die Errichtung einer marxi­stischen Diktatur.

Ueber die kommunistische Wühlarbeit in der Schweiz hat die Bundesanwaltschaft u. a. folgende Feststellungen gemacht: Sie mußte sich mit kommunistischen wirtschaftlichen Unterneh­mungen wie der FirmaImprimo b", Aktien­gesellschaft in Basel, befassen, die mit dem Agen­ten der kommunistischen Internationale, Eder­lei», in Geschäftsverbindung stand und andere verdächtige Ausländer ins Land zog. Weiter er­innert sie an die Genossenschaftsdruckerei Basel, die u. a. die ZeitschriftKommunistische Inter­nationale",Die Rundschau" und anderes Propa­gandamaterial herausgibt. In zunehmendem

Maße seien Agenten der kommunistischen Inter­nationale in der Schweiz tätig gewesen.

Der Bundesrat mußte in Anwendung des Ar­tikels 70 der Bundesverfassung wegen Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit im Jahre 1933 gleich vier, 1934 neun, 1935 16 und in diesem Jahre bereits 25 Kommunisten aus­weisen. Es heißt dann weiter, es kann nicht bestritten werden, daß durch die Machenschaften einer unter internationaler Leitung stehenden und in allen Einzelheiten wohlorganisierten und mit allen Mitteln der Illegalität arbeitenden Um­sturzpartei die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere die Staats einrichtnngenge- fährdet werden. Die Gefahr kann sich bei einer Steigerung der nationalen Spannungen oder bei einer Verlegung des westeuropäischen Zentrums der internationalen kommunistischen Tätigkeit nach der Schweiz noch verschärfen."

Von einem absoluten Verbot der kommunisti­schen Partei will der Bundesrat einstweilen noch absehen. Um Gewaltstreichen und Angriffen vor­zubeugen, sind sogenannte Selbstschutz- und An- griffsverbände, sowie das Tragen von Partei- uniformen verboten. In einer besonderen Be­stimmung behält sich der Bundesrat vor, bei dringender Gefahr für die innere oder äußere

Sicherheit der Eidgenossenschaft 1. die kommu­nistische Partei, ihre Nebenorganisatiönen oder Unternehmungen, die anarchistischen, sowie die gegen den schweizerischen Staat gerichteten Ver­einigungen aufzulösen, ihre Vermögen ein­zuziehen und ihre Presseorgane zu verbieten, 2. Schweizer Bürgern, die sich im Interesse einer dieser vorgenannten Bewegungen ins Ausland be­geben wollen, die Ausreise zu verbieten.

Kommunistische Umtriebe mit Einschluß der Propaganda und Agitation, mögen sie sich gegen den Staat, die gesellschaftliche Ordnung oder den religiösen Frieden richten, werden, wenn nicht schwerere Strafen zutreffen, mit Gefängnis be­straft, ebenso die kommunistische Propaganda un­ter Minderjährigen. Ausländer, die sich an kom­munistischen Umtrieben beteiligen, werden nach Berbiißung der Gefängnisstrafe ausgewiesen. Diese Handlungen werden auch verfolgt, wenn sie im Auslande begangen werden und sich gegen die Schweiz richten. Ausländische Kommunisten dür­fen sich nicht ohne Bewilligung der zuständigen Behörden in der Schweiz aufhalten.

loller Ilieaterslmndal ln Vlen

ftus der Maske eines ..fchauspielerischen Naturtalentes schlüpft der Jude Leo Neust

Wien, 8. Dezember.

Ein toller Theaterskandal, in dessen Mittel­punkt der aus Berlin emigrierte jüdische Schau­spieler Leo Reuh steht, beschäftigt zurzeit die Wiener Oesfentlichkeit.

Dem jüdischen Theaterregisseur Max Reinhardt, dessen richtiger Name klangvoll Moses Gold­mann lautet, stellte sich im Sommer in Salz­burg ein Mann namens Kaspar Brandhofer vor, der behauptete, aus einem Tiroler Dorf zu stam­men und ein schauspielerisches Naturtalent zu sein. Reinhardt, der natürlich kein Ohr für wah­ren Volkston hat, ließ sich tatsächlich täuschen und empfahl denbiederen Mann" an das Theater in der Josefsstadt, wo er für eine Rolle der dra- maturgierten NovelleFräulein Elfe" des ver­storbenen jüdischen Literaten Schnitzler verpflich­tet wurde. Die Wiener Judenpresse griff begierig di« zahlreichen Röklamenotizen über: dasur­

wüchsige" Talent aus den Tiroler Bergen auf, und bald warKaspar Brandhofer" Mittelpunkt des Theatergesprächs. Allerdings hatten die ari­schen Kollegen Brandhofers ein besseres Ohr für die sonderbare Mundart diesesVolks­künstlers", dessen Gemauschel einen stark öst­lichen Klang hatte, als Reinhardt-Goldmann und die jüdische Direktion des Theaters in der Josefsstadt. Sie erkannten auch, daß der wunder­bare rotblonde Vollbart Brandhofers offensicht­lich nicht auf seine Tiroler Abstammung, sondern auf die Verwendung von Wasserstoffsuperoxyd hinwies. Die Direktion des Theaters in der Josefsstadt sah sich nun, als sich die Gerüchte, daß Kaspar Brandhofer ein Schwindler sei, immer mehr verstärkten, gezwungen, den Mann regel­recht ins Verhör zu nehmen. Unter dem Druck der Beweise mußte sich Brandhofer schließlich zu dem Geständnis bequemen, in Wahrheit der besagte !Leo Reuß zu sein. .

Me Nation blickt nack llzur

k.btü. Der Mörder des vorbildlichen natio­nalsozialistischen Kämpfers Wilhelm Gustloff, der Jude David Frankfurter, wird sich heute und in den nächsten Tagen für seine hinter­listige, fluchwürdige Bluttat vor dem Kan­tongericht in Chur zu verantworten haben. Auf der Anklagebank sitzt nicht nur dieser überaus charakteristische Vertreter einer Rasse, deren Genossen kürzlich in einer eng­lischen Zeitung treffend alsRatten der Menschheit" bezeichnet wurden; aus der An­klagebank fitzen wenn auch nicht persön­lich und nicht mit dem Mut zum Selbst­bekenntnis alle jüdischen Hinter- männer der systematischen Meuchelmord­hetze. Wir haben uns an dieser Stelle bereits ausführlich mit den verbrecherischen Ver­leumdungsmethoden der vom Weltjudentum gekauften und kommandierten Schweizer Linkspresse beschäftigt. Nicht genug, daß ihrem verwirrenden Kesseltreiben einer der treuesten Mitstreiter des Führers zum Opfer fallen mutzte: dieser schamlose Presseseldzug hat auch vor dem Toten und seinen nächsten Angehörigen nicht haltgemacht, er hat das friedliebende deutsche Volk durch unerhörte Schmähungen der nationalsozialistischen Füh­rerschaft zu einmütigem Protest herausgefor­dert, und er geht jetzt, unmittelbar vor dem Prozeßbeginn, zu frechen Fälschungen 7 mit dem Ziele einer Einschüchterung des Richter­kollegiums über.

Der neueste Dreh der entlarvten politischen Piraten: Man läßt in der Presse die buch­stäblich aus der Luft gegriffene Behauptung kursieren, der Mörder David Frankfurter sei im Augenblick der Tat nicht voll zurechnungs­fähig gewesen. Zu diesem Schwindel nimmt die jüdische Mörderclique Zuflucht, obschon ein ärztliches Gutachten die uneingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Täters bejaht hat und obschon der Mörder selbst kurz nach seinem mit Ueberlegung durchgeführten Ge­waltakt in Davos erklärte:Ich habe ge­schossen, weil ich Jude bin." Im phantasie- oollen Ausspinnen eines Lügengewebes sind die Marxisten von jeher unerreichte Meister gewesen, und so kann es auch nicht über­raschen, datz gewisse journalistische Ver­drehungskünstler vor allem die Motive des Verbrechens vom 4. Februar ds. Is. schnell noch in ihr Gegenteil umzudeuten ver­suchen. David Frankfurter und seine Ver­wandten haben einwandfrei bekundet, datz sie in keiner Weise durch Natio­nalsozialisten belästigt odergar mißhandelt worden sind. Trotz­dem erdreistet sich die BaselerFreiheit", die Schweizer Oesfentlichkeit weiterhin irrezu­führen und ohne jegliche Hemmung zu be­haupten, Frankfurter habedie grauenvolle Verfolgung des Judentums im neuen Deutsch­land" erlebt; ferne Angehörigen seien noch heute diesen Verfolgungen ausgesetzt.Aus der Heimat vertrieben, verfolgt von rohen SA.-Männern, bespuckt und der öffentlichen Verachtung preisgegeben", sei Frankfurter in einen seelischen Zustand versetzt worden, der ihn schließlich dazu veranlaßt habe,zum Revolver zu greifen". Diese Aus­geburt einer mit den gemeinsten Mitteln der Demagogie arbeitenden antideutschen Agita­tion wagt ein Blatt dem ehrbewußten, ge­recht empfindenden Schweizer Volk vorzu­setzen! Wir sind überzeugt davon, daß alle nicht dem marxistischen Gift verfallenen Schweizer Staatsangehörigen sich ihr ver­nichtendes Urteil über dieses saubere Blatt selbst bilden.

Den Höhepunkt erreicht die Frechheit der genannten Baseler Zeitung mit einer bei­spiellos leichtfertigen Polemik gegen den öffentlichen Ankläger im Mordprozetz Frankfurter. Der Staatsanwalt werde, so versichert die provozierendeFreiheit", acht­zehn Jahre Zuchthaus beantragen, sich damit aber in Gegensatz zur öffentlichen Meinung des Landes setzen,denn eine in der Schweiz durchgeführte Volksbefragung würde zum Freispruch David Frankfurters führen". Man muß sich diese unmittelbare Einmischung in das Gerichtsverfahren nicht zuletzt in ihrer jüdisch- marxistischen Tendenz vor Augen fuhren, um ihre ganze Ungeheuerlichkeit zu begreifen: sie gipfelt in der gewissenlosen Un­terstellung, das Schweizer Volk sei bereit, sich schützend vor einen Mörder zu stellen In Wirklichkeit würde eine solche Volks^ besragung daran zu zweifeln, käme einer Beschimpfung unseres Nachbarstaates oleich - den verantwortungslosen Drahtziehern der Mordkampagne eine deutliche Abfuhr erteilen, kann doch ein Volk. das aus Ehre ^ Gerechtigkeit auf seine Fahne geschrieben hat, nie die Stimme seines Ge­wissens schwelgen lassen. Nie'

Schließlich müssen wir hier noch die irrige