Ausgabe 
(8.12.1936) Nr. 341
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parteiamtliche ^geszeitung

BachrichtenblaN der Deutschen flrbeitsfront Bremen

der Nationalsozialisten Vremens

flmtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Bremen

Erscheint 7mal wöchentlich. Monatsbezug: RM. 2,30 einschl. Zustellgebühr-, durch die Post RM. 2,30 einschl. 52,55 Psg. Uberweisu ngsgebühr, ausschl. Postbestellgeld. Bezugspreis ist im voraus zu entrichten. P^'itlchelt: Hamburg >7272. Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch ausErstattung oderErsatz.

RS.-Gauverlag Weser-Ems G. m. b. H.. Bremen, Geeren 8/8 / Fernsprecher: 841 21 und 511 15.

Nr. Z41 / 6.1al,rgang

Das amtliche Verkündungsblatt des Neichsstatchalter s in Oldenburg und Vremen

Vienstag, S. dezember 1SZS

Sprechzeit. Verlag werktäg lich 12-13 Uhr: Schristleitung Dienstag undFrnta^ 1 L)^ 1 S^llyr.

kinzelpreis 1S Npf.

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Moskau verdoppelt die Note flrmee

Unser lagesspiegvl

Zn Leningrad wurden wiederum zwei Reichs­deutsche verhaftet.

Sowjetrußland verdoppelt seine Armee im Rahmen eines riesigen Aufrüstungspro­gramms.

Die Komintern hat den Besehl über die rote spanische Flotte übernommen.

Leon Blum wird weiterhin von seinen kom­munistischen „Freunden" scharf angegriffen.

Baldur von Schirach erläßt Anordnungen zu einer scharfen Auslese der HZ.-Führer.

Der Reichsanleihebetrag ist erhöht worden.

Für nordisches Nadel-Schnittholz wurden Höchstpreise festgesetzt.

Am 18. Dezember tritt der erste Neubau der Atlas Levante-Linie seine Ausreise nach dem Nahen Osten an.

Kreisleiter Blanke und Reg. Bürgermeister Heider sprechen den Spendern des Tages der nationalen Solidarität ihren Dank aus.

Zur Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung sind Durchführungsbestimmungen erlassen.

Zwei Veutsche In Leningrad vertiaftet

Berlin, 7. Dezember.

Sonntag wurden der Reichsangehörige Stratzen- bauingenieur Dr. Hans Metzger, gebore» am 18. 3. 1888 in Heidelberg, sowie seine Ehefrau in Leningrad verhaftet und in das Untersuchungs­gefängnis eingeliefert. Die Matznahme, die von amtlicher sowjetrussischer Stelle bestätigt ist, wird mit angeblicher Spionage und gegenrevolutionärer Betätigung begründet.

Neichsanleltiebetrag erhöht

Berlin, 7. Dezember.

Aus die in der Zeit vom 2V. November bis S. Dezember 1938 zur öffentlichen Zeichnung auf­gelegten 180 Mill. RM. 1^-prozentigen auslos- baren Schatzanweisungen-des Deutschen Reiches, dritte Folge, sind nach den bisher vorliegenden Meldungen über 588 Mill. RM. gezeichnet wor­den. Um die zahlreichen, insbesondere auch die kleinen Zeichner befriedigen zu können und der weiteren Konsolidierung der Reichsfinanzen zu dienen, hat das Reich mit dem Konsortium ver­einbart, noch eine» weiteren Schatzanweisungs­betrag der gleichen Art in Höhe von 18« Mill. Reichsmark über den ursprünglich in Aussicht ge­nommenen Betrag zur Verfügung zu stellen, um so die Zeichnungen möglichst voll berücksichtigen zu können. Da bereits von vornherein 188 Mill. Reichsmark dieser Anleihefolge fest übernommen waren, erhöht sich deren Gesamtbetrag auf 888 Mill. Reichsmark.

Bank der Nefchsregierung im öalch

Haag, 7. Dezember.

Der deutsche Gesandte Graf Zech-Vurkersrode hat dem niederländischen Außenminister den Dank der Reichsregierung für die tatkräftige Hilfe aus­gesprochen, die der niederländische Geschäftsträger in Madrid bei der Rettung Deutscher aus dem dortigen Botschaftsgebäude sowie bei der Ver­teidigung des Gebäudes und der darin befind­lichen Flüchtlinge geleistet hat.

Neues Lunchurtett In USfl.

Washington, 7. Dezember.

Wie aus Laurel im Staate Mississippi gemeldet wird» hat sich dort ein Fall von Lynchjustiz er­eignet. Man fand die Leiche eines 17jährigeu Negers, die an dem Gerüst einer Eisenbahnbrücke aufgeknüpft war.

Dieser Fall von Lynchjustiz steht in den Vereinigten Staaten nicht vereinzelt da: Ge­rade in der letzten Zeit haben wir mehrfach über den unmittelbaren Durchbruch der Dolksleidenschast gegenüber den Schwarzen in Amerika berichtet. Wir könnten die Vor­gänge auf sich beruhen lassen, wenn nicht gleichzeitig von gewissen Kreisen in USA. die Hetze gegen die Rassengesetzgebung des nationalsozialistischen Deutschlands mit den infamsten Lügen über angebliche Mißhand­lung jüdischer Rassenangehöriger weiterge- trieben würde. Ein nicht geringer Teil der amerikanischen Presse fällt, ohne sich des inneren Widerspruchs des Humanitätsfim­mels bewußt zu werden, auf derartige ver­brecherische Unterstellungen immer wieder herein. Es wäre daher zweckmäßig, wenn die betreffenden Blätter sich durch ihre Ber­liner Vertreter auf Grund persönlicher Wahrnehmungen einmal dahingehend be­lehren ließen, daß in Deutschland ein Pa­rallelfall wie der von Laurel — eben wegen der absoluten nationalsozialistischen Ord­nung auf rassenpolitischem Gebiete -^! ganz unmöglich wäre.

Vie Luftwaffe wird sogar verdreifacht

Mesenliafte Nullungen

(Hgsnsr Orslltdsriekt äsr „krsmsr 2sitang")

London, 7. Dezember.

Die Londoner Zeitung „Daily Expreß" erhielt aus Moskau sensationelle Informationen über die Beschlüsse des „sowjetrussischen Verteidigungs­rates", der nach Beendigung seiner Sitzungen bei Stalin zusammentrat. In Anwesenheit des Kriegs­ministers Woroschilosf, des Chefs des General- stabes, Pegorow, der Marschälle Blücher und Tuchatschewski und des Oberkommandierenden der Roten Kavallerie, Vndjonny, wurde von dem Ver­teidigungsrat beschlossen, die Rote Armee aus drei Millionen Mann zu erhöhen und damit zu verdoppeln, weiter die Luftwaffe zu verdreifachen und jährlich 58 888 Piloten auszubilden.

Außerdem soll sofort mit der Anlage von riesi­gen Verteidigungslinien an der Ost-

und Westgrenze begonnen werden. 300 000 Arbei­ter werden noch in diesem Monat mit den erfor­derlichen Erdarbeiten beginnen. Als Vorbild hier­für wird die bekannte französische Maginot-Linie, die erst kürzlich von sowjetrussischen Militärs ein­gehend besichtigt wurde, aufgestellt. Die gesamte Rüstungsindustrie soll in kürzester Frist aus den Grenzgebieten entfernt und in das Innere des Landes verlegt werden, um sie vor Fliegerangriffen zu schützen. Um die Erfüllung der ungeheuren Aufgaben nach Möglichkeit sicher­zustellen, wird ein eigenes Kriegsindustrie- ministerium geschaffen, das der Aufsicht Woroschiloffs untersteht.

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Dieser kurze Bericht des „Daily Expreß" vermittelt ein klares Bild der ungeheuren Rüstungen des Rätebundes, die allein ange­sichts der Angriffsabsichten der Moskauer Machthaber verständlich werden. Der Bolschewist Gusjew schreibt in seinem Buch „Bürgerkrieg und Rote Armee" ganz offen von dem „Fall, da die Sowjets

gezwungen sein werden, einen revolutionä­ren Krieg mit dem Ziel der schnellsten Ent­fesselung der Revolution im Westen zu be­ginnen, und in diesem Falle werde die bolschewistische Strategie einen streng angrifssmäßigen Charakter tragen müssen". Darüber hinaus wird durch die Londoner Veröffentlichung über die geplan­ten Einrichtungen Sowjetrußlands erneut die enge Zusammenarbeit zwischen. Moskau und Paris auf..militärischem Gebiet unter Beweis gestellt. Die Welt aber möge wieder einmal erkennen, wie sehr der Führer recht hatte, als er die Kulturstaaten vor dem Bolschewismus warnte. Deutschland jedoch braucht die Expansionsgelüste der Sowjets nicht zu fürchten, denn um das Reich hat sich — wie Adolf Hitler kürzlich in München betonte — ein eherner Ring gelegt. An ihm werden sich die Bolschewisten die Zähne aus- beißen.

Wirr frankfurter steht das Wentum!

See Mörder Sustloffs wird morgen vor seine Mchter treten

Zürich, 7. Dezember.

Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem- höchsten Strafgericht des Kantons Eraubünden in Chur, wie bereits berichtet, der Prozeß gegen den Juden David Frankfurter, der am Abend des 4. Februar ds. Js. in Davos den Landes­gruppenleiter Schweiz der NSDAP., Wilhelm Eustloff, meuchlerisch ermordete. Die Beurtei­lung der Tat des Juden Frankfurter, die in der ganzen Kulturwelt tiefste Abscheu auslöste, ist Sache des schweizerischen Gerichts, dessen Spruch die deutsche Öffentlichkeit mit Vertrauen er­wartet. Mit Genugtuung stellt sie fest, daß die Schweizerische Regierung «durch das Verbot des Ludwig-Lohn'schen Machwerkes „Mord in Davos", das ein bisher beispielloser, einziger Erpressungsversuch ist, Richter und Oeffentlich­keit in der Schweiz vor diesem jüdischen Ein­mischungsversuch bewahrt hat.

Leider ist dieser Versuch nicht der einzige ge­blieben. Er ist vielmehr der Höhepunkt eines ge­radezu ungeheuerlichen Verleumdungsseldzuges, der vor dem 4. Februar 1936 die Mordtat syste­matisch vorbereitet hat, die er nach dem Morde in eine Schuld des Ermordete» umzusälschen be­müht ist. Diese verlogene Hetze, die am Vor­abend des Mordprozesses David Frankfurter mit erneuter Wucht eingesetzt hat, zurückzuweisen, ist eine Pflicht, die nicht nur die Wahrheit, sondern auch der Opfertod Wilhelm Gustlosfs gebieterisch

verlangt, der sein Leben getreu dem Gebote sei­nes Führers für die Verbesserung der Beziehun­gen zwischen seinem Baterlande und seiner Wahlheimat, der Schweiz, hingab.

Seit Jahren hat das Deutsche Nachrichtenbüro in den Berichten seiner Schweizer Vertreter auf die systematische deutschfeindliche Propaganda der jüdisch-marxistischen und leider auch vieler bür­gerlicher Blätter in der Schweiz hingewiesen. In der ausgezeichneten Schrift „Der Fall Eustloff" hat der Verfasser, Wolfgang Diewerge, fast aus­schließlich durch Schweizer Meldungen den schlüssigen Nachweis nicht nur der übelsten poli­tischen Brunnenvergiftung, sondern auch der be­wußten Mordhetze gegen den Landesgruppenleiter Schweiz der NSDAP. Wilhelm Eustloff erbracht. Es fehlt an Raum, das hieb- und stichfeste Material in geschichtlicher Folge aufzuführen, doch seien einige unumstößliche Tatsachen, die auch in dem Mordprozeß eine Rolle spielen werden, fest­gehalten. Seit Jahren wird das neue Deutschland planmäßig beschimpft, verleumdet und verspottet, werden seine ureigensten Angelegenheiten in einem großen Teil der Schweizer Presse in einer Form behandelt, die zwangsläufig eine Atmosphäre des Hasses gegen Deutschland und die Deutschen in der Schweiz, die sich nach verbrieftem Recht zu ihren staatsbürgerlichen Pflichten als Reichs­deutsche bekannten, erzeugen mußte.

Unbestreitbar ist ferner die bewußte Fehde ge­gen den Landesgruppenleiter, die in der offe­nen Aufforderung zur Gewalt und züm Mord ausklang, aber ebenso unbestritten

ist die Feststellung Schweizer Behörden, daß Wilhelni Eustloff, der seit fast 20 Jahren in der Schweiz seine zweite und geliebte Heimat ge­funden hatte, niemals die Gesetze des Gastlandes mißachtet oder verletzt, sich in schweizerische An­gelegenheiten gemischt oder irgend etwas getan hätte, was den Interessen seiner Wahlheimat zu­wider gewesen wäre. Im Gegenteil! Er war ein aufrechter Deutscher, der sein Vaterland und seinen Führer über alles liebte und der nichts anderes kannte, als ihnen zu dienen. Konnte er das besser, als daß er dem Friedenswillen seines Führers, den Geboten seines Stellvertreters Rudolf Heß und den Grundsätzen seines Gau­leiters Bohle folgte, deren erster heißt: „Befolge die Gesetze des Landes, dessen Gast du bist!"

Hinter der Mordhetze stand, auch das kann ge­sagt werden, ohne daß damit in das schwebende Verfahren eingegriffen wird, das Weltjudentum, das heute den von ihm gedungenen Mörder mit dem Hinweis aus politische Maßnahmen in Deutschland zu entlasten sucht und das sich nicht entblödet, durch bezahlte jüdische Literate» „Visionen" und „Träumen" als die Triebfedern der Mordtat auszugeben. Es sind die gleichen „Visionen", die in Spanien entseßlichste Wirklich­keit geworden sind. Diese zu beseitigen, sollte die freie Schweiz dem neuen Deutschland die Hand reichen, dann wäre der Tod Wilhelm Eustlofss die Erfüllung seines Lebenszieles.

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Lomlien auk Illsäriä. Avrscliosseiivi- Köter Stützpunkt in äsn Strsüvn äer spanisetien Houptstaüt. (Liebe Leite 2)

(Lresse-Iliustr. llokkmann)

Nie Zukunftsmrfgabe der UnfallverlMung

Der Leiter der Abteilung Arbeitsschutz i« Sozialamt der D«F„ Dr. Rudolf Lchner. schreibt in der amtlichen Deutschen SrbeitS- «orrespondenz über Unfallverhütung durch Menschensührung. Wir entnehmen dem Auf­satz nachstehende Ausführungen:

Die Methoden, die zur Bekämpfung der Unfall, gefahren der Vetriebsarbeit bislang in der Haupt, fache Anwendung und systematische Durchbildung gefunden haben, waren durch zwei Sachverchalte festgelegt und bestimmt. Erstens durch die Wirt- schafts- und Arbeitsauffassung der Entstehungs­zeit des Unfallverhütungsgedankens und damit durch die Organisationsform der Unfallverhütung, und zweitens durch die weltanschauliche Grund­lage, auf der sich die Entwicklung des Unfall­schutzes vollzog, und damit also durch die Wahl des Gegenstandes, dem sich das Hauptaugenmerk zuwendete.

Nicht die Vetriebsgemeinschaft» sondern die Ve- rufsgenossenschaft war früher Ausgangspunkt und Endziel des Unfallschutzes, was sich in der Weise äußerte, daß das Ausmaß des Arbeitsschutzes nicht durch die Möglichkeiten des Betriebes, vor allem aber nicht durch die Möglichkeiten der Betriebs­angehörigen, sondern durch die Möglichkeiten des Zweckverbandes bestimmt worden ist. Damit wurde dem Betriebsfiihrer wie der Gefolgschaft die Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Ges staltung der Unfallverhütung weitestgehend <S- genommen und ihre Aufgabe darauf beschränkt, den Anordnungen der außerbetrieblichen Organ« gerecht zu werden. Diese Anordnungen stellen mrf dem Gebiete des Unfallschutzes in der Haupt­sache die Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufsgenossenschaften dar, deren Wert keineswegs in Zweifel gezogen werden soll, deren Wirkung?, weise und deren Wirkungsgrenze jedoch klar er, konnt werden müssen, wenn man die Möglich» leiten untersuchen will, die zu einem weiteren Er» folg auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes führe» sollen.

Seit der Vereinheitlichung der Unfallverhü­tungsvorschriften, die das Jähr 1934 brachte, und seit deren Anerkennung als Richtlinie auch für die unmittelbaren Staatsorgane ist die Wirkung der Unfallverhütungsvorschriften, die. ihnen von feiten der erlassenden Organe zuteil werden konnte, auf das Höchstmögliche gestiegen. Auch inhaltlich bieten sie seit der Schaffung einer Zentralstelle für Unfallverhütung Gewähr für eine Höchstleistung und lassen das Problem der technischen Methode in der Unfall, Verhütung im großen ganzen zu einem bloßen Finanzproblem Herabsinken. Die Wirkungsgrenze liegt in der Wahl des Gegenstandes, dem sich diese Methode in der Hauptsache zuweiset. Dieser Gegenstand ist wiederum in erster Linie die Be­triebs- und Werkseinrichtung und nicht der Mensch. Die Gefahrenquellen, die demnach aus der Betriebs- und Werkseinrichtung, aus dem Werkzeug selbst erfolgen, können unter Umständen durch diese Mittel ganz beseitigt oder erheblich herabgemindert werden. Vetriebseinrichtung, Werkzeug und die Arbeitsweise allein aber bilde» keineswegs die größte Gefahrenquelle des Arbeits­lebens. Die statistisch erwiesene Tatsache, daß nur 25 v. H. aller Unfälle sich an Maschinen und Werksgegenständen zeigen und daß hiervon wieder die Mehrzahl auf das Verhalten der Betriebs- ungehörigen und auch auf mangelhafte Schutz­einrichtungen zurückzuführen ist, zeigt uns den Weg zur sogenannten psychologischen Methode der Unfallverhütung.

Auch in der Vergangenheit wurde der Versuch gemacht, durch die psychologische Beeinflussung einerseits und durch die Verufsauswahl nach psychologischen Grundsätzen andererseits der lln- fälligkeit entgegenzuwirken. Eine der Methoden dieser psychologischen Unfallverhütung war die psycho-technische Eignungsprüfung. Sie wurde in der Weise durchgeführt, daß die rein mechanische Reaktionsfähigkeit des menschlichen Organismus auf gewisse psychische Phänome unter Beobachtung gestellt und daraus ein Schluß auf die Eignung dieses Organismus für bestimmte Arbeiten gezogen worden ist. Der grundsätzliche Fehler lag dabei darin, daß der menschliche Orga­nismus hierbei nur nach seinen mechanischen Funk­tionen beurteilt worden ist. Verantwor­tungsbewußtsein, Pflichtgefühl, Ge­mein sch äst sdenken und E e m e i n s chafts- handeln werden nicht nur für die Eignung zu einer bestimmten Tätigkeit von ausschlaggeben­der Bedeutung sein, sondern sie werden in jeder Tätigkeit auch erst die Grundlage für das Ver­ständnis der Unfallverhütung abgeben.

In dieser großen Erziehungsaufgabe liegt auch die Zukunftsaufgabe der praktischen Unfallverhü­tung. Daß dabei eine genaueste Vermittlung der Erkenntnisse der Gefahrenquellen ebenso erforder­lich ist wie eine Beherrschung der Erkenntnisse des technischen Unfallschutzes, bedarf keiner be­sonderen Erwähnung. Auf diesem Gebiete liegt die besondere Aufgabe der Deutschen Arbeitsfront für die Unfallverhütung. Wir haben es ja zur Genüge kennengelernt, daß auch

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