Ausgabe 
(2.12.1936) Nr. 335
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der veutschen flrbeitsfront Bremen

Amtsblatt des Senats der Lreien Hansestadt Bremen

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Das amtliche verkimdungsblatt des Reichsstatchalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. ZZS / 6. Jahrgang

Mittwoch, 2. Vezember 1SZS

kinzelpreis 1S Npf.

wichtige keichsgesetze verabschiedet

I Verstaatlichung der stI. / Nealfteueen reichsgesetzlich / wlW. öffentlich-rechtlich / rodesftrafe für Wirtschaftssabotage

setze beschlossen, ebenso ein Gesetz zur Aende­rung der Borschristen über die Gebäudeent­schuldungssteuer. Danach tritt vom 1. April 1937 ab eine grundsätzliche Neuregelung bei der Gebäudeentsr^ildungssteuer ein. Zu dem neuen Gewerbesteuergesetz ist noch be­merkenswert, daß die Berufssteuer über­haupt fallen gelassen worden ist, so daß auch die freien Berufe der Gewerbesteuer nicht mehr unterliegen.

Angenommen wurde weiterhin ein Gesetz zur Erschließung von Bodenschätzen, wonach eine beschleunigte Erschließung auch dann er­möglicht wird, wenn der Berechtigte dazu nicht gewillt, oder nicht in der Lage ist, das Landesbergrecht aber keine Abhilfe bringt. Dieses Gesetz steht im Zusammenhang mit der Durchführung des Bierjahresplanes. Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung schasst neue Möglichkeiten zur wirksamen Be­kämpfung von Devisenzuwiderhandlungen

Preiserhöhungen lind verboten l

Line Verordnung des Ministerpräsidenten Söring

Berlin, 1. Dezember.

Im Reichsgesetzblatt vom 1. Dezember wird eine lleberleitungsverordnung zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29. Okto­ber 1936 veröffentlicht, in der bestimmt wird, daß die bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung und Preisüberwachung erlassenen Verordnungen, Unordnungen und allgemeinen Vorschriften in Kraft bleiben, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 29. Oktober 1936 über die Einsetzung des Reichskommissars für die Preisbildung auf­gehoben worden find.

NationaWialhMer Wille in der Preisbildung

6auleitee Wagner über den neuen erlaß Hermann vörlngs

die Möglichkeit schassen, auch geschlossene Ortschaften und sonstigen bebauten Flächen innerhalb eines Reichsnaturschutzgebietes die erforderlichen baulichen und sonstigen Be­schränkungen aufzuerlegen.

Schließlich verabschiedete das Reichs­kabinett das von dem Beauftragten für den Vierjahresplan. Ministerpräsident General­oberst Göring, vorgelegte Gesetz gegen Wirtschaftssabotage. Danach wird ein deutscher Staatsangehöriger, der wissent­lich und gewissenlos aus grobem Eigennutz oder aus anderen niederen Beweggründen den gesetzlichen Bestimmungen zuwider Ver­mögen nach dem Ausland verschiebt oder im Ausland stehen läßt und damit der deutschen Wirtschaft schweren Schaden zufügt, mit dem Tode bestraft. Sein Vermögen wird einge­zogen. Der Täter ist auch strafbar, wenn er die Tat im Auslande begangen hat. Für die Aburteilung ist der Volksgerichtshof zu­ständig. (Wortlaut der Gesetze siehe Seite 2).

Als eine Preiserhöhung ist es auch anzusehen, wenn die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. Weiter wird verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar diese Vor­schriften umgangen werden sollen. Zuwiderhand­lungen gegen diese Verordnung werden mit Ge­fängnis- und Geldstrafen, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schließlich wird im Reichsgesetzblatt die erste Aus­führungsverordnung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen veröffentlicht.

Sitzung -es Neichskabinetts

Berlin, 1. Dezember.

In der Kabinettssitzung am Dienstag gab der Führer und Reichskanzler zunächst eine eingehende Darstellung über die außenpoli­tische Lage. Sodann verabschiedete das Ka­binett ein Gesetz über die H i t l er ju g e nd, nach welchem die gesamte deutsche Jugend

Unser lagssspiege!

Das Reichskabinett verabschiedete eine Reihe sehr wichtiger Gesetze.

Ein Erlaß des Ministerpräsidenten Göring verbietet Preiserhöhungen.

Gauleiter Wagner sprach zum Verbot der Preiserhöhungen.

Stabschef Lutze äußerte sich zur Verordnung -es Führers über die nationalsozialistischen Kampfspiele.

Ueber den Kulturwille« der SA. sprach Gruppenführer Böhmcker in Entin.

Roofevelt eröffnete die panamerikanisch« Kon­ferenz.

Das Unwetter brachte an der Unterweser starkes Hochwasser.

Ueber Bremen ging gestern abend ei» heftiges Gewitter nieder.

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innerhalb des Reichsgebietes in der Hitler­jugend zusamengesatzt wird. Die gesamte , deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialis­mus zum Dienst am Bolk und zur Volks­gemeinschaft zu erziehen. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem Reichsjugend- sührer der NSDAP. übertragen. DerJu- gendsührer des Deutschen Reiches" hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde und ist dem Führer und Reichskanzler unmittel­bar unterstellt.

Weiterhin wurde ein Gesetz über die Ver­fassung und Verwaltung der Reichshaupt­stadt Berlin beschlossen, nach welchem eine Einheit der Verwaltung zwischen dem Ober­bürgermeister und dem Leiter der Landes­behörde (bisher Staatskommissar) hergestellt wird. Der Leiter der beiden Behörden führt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Stadtpräsident. Der Oberbürgermeister ist unmittelbarer Landesbeamter. Der allge­meine Vertreter des Oberbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete mit der Amtsbezeich­nung: Bürgermeister. In seiner Funktion als Stadtpräsident hat der Leiter der Lan­desbehörde einen besonderen Vertreter, der die AmtsbezeichnungVizepräsident" führt. Der Beauftragte der NSDAP. für die Reichs- hauptstadt ist der Gauleiter des Gaues Berlin.

Die vom Reichsminister für Finanzen vor­gelegten Gesetze für eine reichsrechtliche Re­gelung der Realsteuern wurden eben­falls verabschiedet. An die Stelle von 18 ver­schiedenen Landesgesetzen und verschiedenen Grundsätzen erfolgt nunmehr eine einheit­liche reichsgesetzliche Regelung der Real- steuern. Die Grund- und Gebäudesteuern sind in Zukunft nur noch Gemeindesteuern, die nach einheitlichem Reichsrecht geregelt wer­den. Die Aenderung des inneren Finanzaus­gleichs zwischen Ländern und Gemeinden soll bis zum 1. April 1938 in Form einer neu ge­stalteten Steuer- und Lastenoerteilung erfol­gen. Neben dem Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen» wonach die Gemeinden vom 1. April 1937 ab die Gewerbesteuer nur nach dem neuen Gewerbesteuergesetz und vom 1. April 1938 ab die Grundsteuer nur nach dem neuen Grundsteuergesetz erheben dürfen, wurden diese beiden genannten Ge-

Berlin, 1. Dezember

Vor Vertretern der Presse sprach Dienstag der Reichskommissar für die Preisbildung Gauleiter Wagner über seine Aufgaben. Er führte u. a. aus:Wer mein Wirken als Reichskommissar für die Preisbildung richtig deuten und erfassen will, muß wissen, daß ich meinem Handeln das Gedankengut der nationalsozialistischen Idee zu­grunde lege. Ich bin mir klar darüber, wie stark menschliche Triebe immer wieder geneigt sind, gegen sittliche Verpflichtungen, die der Allge­meinheit dienen, Sturm zu laufen, weil Augenblicksvorteile und scheinbare Erfolge dazu verleiten und weil man über dem Kleineren das Größere vergißt.

Wenn ich sage, meinem Denken und Handeln liegt das Wollen auch der nationalsozialistischen Idee zugrunde, so spreche ich damit eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit aus. Dabei kann und muß man sehr wohl Maßnahmen durchführen, die, lediglich aus die Einzelwirtschaften bezogen, unter Umständen verneint werden müssen, im Interesse -es gesamtvolkswirtschaftlicheu Ab­laufes aber unter allen Umständen zu tun sind.

Selbstverständlich ist, daß in solchen Fällen die etwa dadurch entstehenden Sonderlasten oder Opfer nicht nur auf die Schultern des Staates richtiger gesagt der Allgemeinheit abge­wälzt werden, sondern daß sehr wohl Einzel- persönlichkeiten oder weite Kreise wirtschaftlich starker Träger diese Bürde zum Nutzen und Frommen der Ganzheit zu übernehmen und zu tragen haben. Es wird die vornehmste Aufgabe meines Amtes sein, in allen Einzelerscheinungen und den sicherlich auftauchenden widerstrebenden Meinungen der Geister stets auf diese Grund­prinzipien zu verweisen und von dort her Bereinigungen und letzte Beschlüsse herbeizu­führen, die dem einen oder anderen vielleicht materiell nicht zusagen, von der Gesamtheit der Nation aber unter allen Umständen gefordert werden muffen.

Wenn schon das Preisproblem als eine für den Laien weithin sichtbare wirtschaftliche Er­scheinung in unserer heutigen Zeit besondere Berücksichtigung und Behandlung erfährt, so einzig und allein auf den höheren Gesichts­punkten, die entscheidend gesamtpolitischer Natur und erst in ihrer Einwirkung auf das tägliche Leben materiell-wirtschaftlicher Art sind.

Die Welt nötigt uns, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Sie glaubte uns wirtschaftlich pressen zu können, um uns politisch Handschellen anzulegen. Sie übersieht in ihrer angeblichen Harmlosigkeit, daß ein solcher Versuch von vorn­herein Lei einem Volk mit gutem Gewissen und

und Umgehungen des Devisengesetzes. Ein Gesetz zur Milderung der Meldeoorschristen des Reichsversorgungsgesetzes beseitigt ge­wisse Härten, die sich aus diesen Vorschriften für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinter­bliebenen ergeben haben.

Das Gesetz über das Winterhilss- werk des deutschen Volkes verleiht dem Winterhilsswerk die Stellung einer rechts­fähigen Stiftung des bürgerlichen Rechtes. Das Winterhilsswerk wird durch den Reichs- ministec für Volksaufklärung und Propa­ganda geführt und beaufsichtigt.

Ein zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reichsnaturschutzgesetzes soll verhindern, daß unter Vermeidung des nicht immer zweckmäßigen und auch nicht immer notwendigen Entrechtungsverfahrens die Ortschaften in ihrer Gesamtentwicklung oder die Besitzer von bebauten Einzelgrundstücken gegen die Bestimmungen des Reichsnatur­schutzgesetzes verstoßen. Das Gesetz will daher

Weiter veröffentlicht das Reichsgesetzblatt eine Verordnung des Ministerpräsidenten Göring über das Verbot von Preiserhöhungen. Hiernach sind Preiserhöhungen für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täg­lichen Lebens, für die gesamte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und sür den Verkehr mit Gütern und Ware» jeder Art sowie für sonstige Entgelte verboten. Dieses Ver­bot gilt rückwirkend vom 18. Oktober 1938 ab. Verträge, die von beiden Vertragspartnern er­füllt sind» bleiben von der Rückwirkung unberührt.

ungebrochener Lebenskraft auf höchsten Widerstand stoßen muß, weil nur eine ehrlose Nation sich sol­chermaßen behandeln läßt.

Es bedarf keiner Frage, daß dem Reichskommrs- sar für Preisbildung Aufgaben zugeteilt sind, die weder als einfach noch oftmals als angenehm zu bezeichnen sind. Es kann sich jedoch bei umfas­senden. die Nation berührenden Problemen nicht um das Angenehme oder Bequeme handeln, son­dern einzig und allein um das Notwendige zum Segen des Volkes. Wenn ich als Preiskommissar der Aufgabe, die mir gesetzt ist, in dem Umfang, der jetzt Geltung gewonnen hat, gerecht werden will. muß ich in die wirtschaft­lichen Vorgänge gestaltend miteingreifen, um aus organischen Werten ein wirkliches Preisbild zu gewinnen. Ich muß mich also mit all den Dingen befassen, die als wichtige Faktorien im Werdegang des wirtschaftlichen Le­bens eine Rolle spielen und demgemäß den Auf- gabenkreis in einer Weite und Tiefe zu meistern versuchen, der gleichbedeutend ist mit dem Ver­such, den Dingen und Erscheinungen ein Ende zu bereiten, die aus der Vergangenheit bis in die jüngste Gegenwart hinein lebendig geblieben sind.

Ich werde mein Amt als Preiskommissar im nationalsozialistischen Geist ausüben und dem­gemäß müßen die Inhalte aller Verordnungen und Erlasse sein. Es bedarf keiner besonderen Er­wähnung, daß ich selbstverständlich Grundlagen für die Ueberwachung dieser Arbeit schasse» die ebenfalls eindeutig den Geist unserer Zeit und unserer Idee atmen. Schon jetzt habe ich durch eine Anweisung, die dieser Tatze erscheinen wird, für die notwendige Kontinuität der alten Vor­schriften gesorgt, um so zum mindesten eine An­wendung in unserem Geiste zu ermöglichen. Die lleberleitungsverordnung bringt vor allen Din­ge» zum Ausdruck, daß auch bei Verstößen gegen die noch geltenden alten Vorschriften die weitrr- ehenden Maßnahmen des Gesetzes vom 29. Okto- er 1936 Anwendung finden.

Als vordringlich ist mir die Verpflichtung auf­erlegt, die Lebensmöglichkeit der weitesten Schich­ten des deutschen Volkes unter allen Umständen durch die Sicherung vernünftiger Preisrelationen zu garantieren. Die täglichen Bedürfnisse setzen sich aber nicht nur zusammen aus den Dingen, die über Essen und Trinken den Körper erhalten oder die körperlich verbrauchte Kraft aufrichten, sie umschließen zugleich auch all die anderen vielen Dinge, die in ihrer Gesamtsumme bestimmend auf das sozialpolitische Verhältnis einwirken. Ge­werbliche und industrielle Wirtschaft müssen genau so wie etwa das Bauerntum und der Reichsnähr­stand aus einer bestimmten inneren Einstellung

heraus mitwirken, unter Führung des national­sozialistischen Staates, wenn das gesamte Ge­schehen ohne allzu große Kraft- oder gar Gewalt- anstrengung erfolgreich ablaufen soll.

Mit ganz besonderem Interesse wende ich mich selbstverständlich dem wirtschaftlichen Bereich zu, der aus seiner Größenordnung heraus gewaltige Bedeutung für Deutschland besitzt. Es ist das die deutsche Industrie. Ich weiß, daß ihre Männer im Grunde genommen bereit sind, der Volkswirtschaft insgesamt und dem Staat gegenüber ihre Pflicht zu erfüllen. Aber ebenso sehr weiß ich, wie diese Männer vielfach von einer gewissen Sorge wenn ich nicht Angst sagen will beherrscht sind, die Wirtschaft könnte als solche durch allzu viele gesetzgeberische Maßnahmen und staatliche Eingriffe beengt oder gar behindert werden und damit in der Leistungskraft abnehmen. Solchen Befürchtungen gegenüber möchte ich ganz eindeutig zum Aus­druck bringen, daß sie eigentlich fehl am Platze sind.

Wenn die Wirtschaftskreise aus sich allein gestellt alles zu entscheiden hätten, so müßte das not­wendig zu Folgen führen, die im einzelnen nicht abzusehen sind, deren Gesamtauswirkung jedoch sicher die Widerstandskraft Deutschlands nicht steigern würde.

Um Las Preisbild im gesamten Reich immer wieder übersehen zu können und unberechtigten Erscheinungen mit Nachdruck rechtzeitig entgegen­zutreten. benötige ich der verschiedensten Kräfte, die einerseits organisatorisch, behelfsmäßig in meiner Hand sind. und andererseits ideell sowie organisatorisch mitarbeitend eingespannt werden. Das eine sind die aus staatlichem Recht gewor­denen oder werdenden Stellen, die sich mit all diesen Dingen zu befassen haben, das andere die ideellen Träger unseres gesamten Gedankengutes, das ist die NSDAP. mit ihren sämtlichen Gliede­rungen.

empfange beim sichrer

Berlin, 1. Dezember

Der Führer und Reichskanzler empfing Diens­tag den Präsidenten des Volksgerichtshofes Dr. Thierack sowie die Senatspräsidenten Engert, Dr. Springmann, Volksgerichtsrat Dr. Köhler und Reichsanwalt Zorns zur Meldung.

Der Führer und Reichskanzler empfing Diens­tag ferner den neuernannten deutschen Gesandten in Luxemburg, von Radowitz, zur Abmel­dung.

kreuKug!

NolwenSige Mchtigsteilungen

ir. Vlü. Mehr als bei jeder anderen Aus­einandersetzung weltpolitischer Tragweite muß die Frontenbildung im Kampfe der Kulturstaaten gegen den Bolschewis­mus in aller Klarheit und Zielsicherheit er­folgen, sollen sich die Geister wirklich ein­deutig voneinander scheiden. Halbheiten können hier um so weniger einen positiven Zweck erfüllen, als die Komintern ihre ver­brecherische Politik der Weltrevolution mit allen Mitteln der Brandstiftung betreibt. Nun lassen jedoch englische und französische Pressestimmen, die in diesen Tagen immer wieder zum nationalsozialistischen Ruf Europa erwache!" zu uns dringen, mit Sicherheit darauf schließen, daß die Notwen­digkeit der Kräftevereinigung bei der Ab­wehr des Kommunismus bisher nicht überall in ihrer ganzen historischen Bedeutung er­kannt worden ist. Besonders die Begrün- dung, die gewisse Vertreter derwestlichen Zivilisation" ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der antikomunistischen Parole des Nationalsozialismus geben, fordeü uns zu einigen Richtigstellungen heraus.

Gehen wir zunächst auf die seltsame Aeußerung ein, die Bewegung wolle in außenpolitischer Hinsicht einenmodernen Kreuzzug" unternehmen! Selbst, wenn man sich auf den übertragenen Sinn dieses Vergleichs beschränkt, ist die versuchte Pa­rallele historisch völlig abwegig. Die ebenso opferreichen wie erfolglosen Kreuzzüge (Alfred Rosenberg bezeichnet sie in seinem Mythos des XX. Jahrhunderts" als wahn­witzig), die deutsche Heerführer vor 800 bzw. 700 Fahren mit Angehörigen deutscher Stämme in ein Land unternahmen, das ger­manischem Lebens- und Kulturkreis vÄlig fern lag, standen. im Zeichen der Einspan- nung des Rittertums in die Weltherrschafts­pläne des Papstes. Man sprach lange Zeit, irregeführt und irreführend, mit Bezug aus die Palästina-Feldzüge von einem grandio­sen Vorstoß des Abendlandes gegen die Welt des Islam und übersah, daß Ströme deut­schen Blutes für ein Unternehmen vergossen wurden, das auf eine Schwächung der Reichs hinauslaufen mutzte und schon aus diesem Grunde völkisch absolut unsinnig war. Erst der Nationalsozialismus hat uns den Blick für diese wirklichen Zu­sammenhänge geschärft, und es ist in höch­stem Grade unverständlich, daß ausländische Blätter den weltanschaulichen und politischen Kampf der Bewegung gegen den kultur- zerstörenden Bolschewismus gerade mit den in mehr als einer Hinsicht verfehlten Kreuz­zügen in Verbindung bringen.

Wir machen in diesem Zusammenhang ferner mit aller Entschiedenheit Front gegen den Versuch, das weltanschauliche Ringen des Nationalsozialismus so darzustellen, als erfolge es auf der flachen Ebene irgendeines Dogmas. Auch hier hat Alfred Rosenberg bereits das Nötige gesagt und festgestellt, daß jenemetaphysischen Zwangsglaubens­ätze", die Dogmen, durch die geistig- eelische Umkehr des deutschen Menschen als unwesentlich erkannt werden. Die Idee, um deren Verwirklichung es bei der Zurückweisung des Komintern- Angriffs geht, ist viel, viel weiter gespannt, als es sich im Ausland vom Blickpunkt parteipolitischer Tagesstreitigkeiten aus er­messen läßt. Zu welcher Staatsauffassunp sich die einzelnen Nationen unseres Konti­nents. auch bekennen mögen, in einem Punkt darf es keine gegensätzlichen Ansich­ten geben: Der Kamps gegen den Bolsche­wismus ist eine FragederSelbst-und Arterhaltung völkischer Werte, zu deren Lösung alle zivilisierten Staaten gemeinsam berufen sind gleichgültig, ob sie sich der Gemeinsamkeit dieser ihrer Lebensinteressen schon heute voll bewußt sind oder nicht.

Damit ist auch der hauptsächlich in Eng­land aufgestellten Behauptung, der Natio­nalsozialismus betreibe die Spaltung Europas in zwei einander feindlich gegen­überstehende Staatengruppen, jede sachliche Grundlage entzogen. Doppelt verwerflich ist jene Unterstellung, wenn man in Betracht zieht, daß der Führer seinen Willen zur Einigung aller Nationen zwecks endgültiger Vernichtung der bolschewistischen Mörder­banden mehr als einmal mit vorbillllicher Klarheit zum Ausdruck gebracht hat. Die Er­kenntnis der Dynamik des Nationalsozialis­mus fordert hier zu einem Vergleich mit