Ausgabe 
(31.3.1937) Nr. 87
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parteiamtliche Lageszeitung

NachrichtenblaN der Deutschen flrbeitsfront Vremen

der Nationalsozialisten Vremens

Amtsblatt des Senats der Freien kjansestadt Vremen

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Das amtliche Verkündungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. 87 / 7. Jahrgang

Mittwoch, 51. März 1S57

kmzelpreis 15 Npf.

Aussprache Mischen dem fülirer und tudendorff

! das dritte Kelch und der feldlien der Krieges

Unser lagesspiegel

Au der nordwestindischen Grenze ist es zu > einem neuen llederfall aus britische Truppe» gekommen.

EeneralfeldmarschaÜ von Vlomberg wird den Führer bei der Krönungsfeier ,n London vertreten.

Zwischen dem Führer und Ludendorfs hat eine eingehende Aussprache stattgefunden.

Bei der Unterbringung der Jugendlichen in Lehrlingsstelle» konnten alle Schwierigkeiten überwunden werden.

Helmnth Redeker wurde als Jungvolkführer nach Wilhelmshaven versetzt.

Morgen beginnt der Eauentscheid des RVWK.

In den Bremer Centralhallen begann ein internationales Berussringerturnier.

Max Schmeling kehrte von seiner Amerika­reise nach Verlrn zurück.

weder Konfession noch Klasse

Die neue Jugenderziehung

Berlin, 30. März

Zu dem grundlegenden Gesetz über die H2. gibt „Äugend und Recht", das Organ der jungen Rechtswahrer, eine Betrachtung von Dietze, in der darauf hingewiesen wird. daß als einzige fest umrissen« Volksschicht die Jugend nunmehr in sich die vollständige Einheit von Partei UM Staat verkörpere. Zugleich stelle das Gesetz «in Grund­gesetz der neuen Reichsverfassung dar, in dem es bereits für die Äugend den Grundsatz ver­wirklicht, den der Führer als Leftziel aufstellte: Jeder anständige Deutsche ist. Nationalsozialist, und die Besten davon sind Parteigenossen. In der Äugend gebe es fortan keinen Unterschied mehr zwischen Nationalsozialisten und Nichtnatio- nalsog'ialist'en. Auch in der Jugenderziehung schaffe das Gesetz Klarheit. Drei Erziehungs­faktoren fänden die Anerkennung-des Gesetzgebers: Elternhaus Schule und HJ. Diese Aufzahlung fei erschöpfend. Sie bringe die Erfüllung des Totalitätsanfpruches der HJ., denn zumal für die weltanschauliche und politische Schulung sei allein die HÄ. zuständig, konfessionelle und son­stige Verbände feien davon ausgeschlossen. Das bedeute, daß einst der Staat von einem Geschlecht getragen werde, das sich wie sein Führer weder einer Konfession noch einer Klasse, sondern aus­schließlich Deutschland verpflichtet wisse und das von dem Glauben beseelt werde, dem Valdur von Schirach so Ausdruck gab: „Wer Adolf Hitler, dem Führer, dient, dient Deutschland, wer Deutschland dient, dient Gott!" Schließlich be­jahe das Gesetz die Jugend als eigen« Rechts­ordnung und eröffne damit auch nach außen hin die Bahn zu einem neuen Jugendrecht. Dabei wäre allerdings zu viel des Guten, wenn man ein „Gesetzbuch der Jugend" schaffen wolle. Nö­tig sei ein in sich gefügtes Jugendrecht, das davon ausgehe, daß neben Familie, Stand, Gemeinde oder Betrieb auch die Jugend eine natürliche Gemeinschaft bilde, die nach dem ihr angeborenen Recht zu leben gewillt sei.

Botschafter Vr. Meckhoff

Berlin, 30. März.

Der Führer und Reichskanzler ernannte den bisherigen stellvertretenden Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Ministerialdirektor Dr. Dieck- hoff, zum Botschafter in Washington.

Vurchschaut Paris Stalin?

„Frankreich als Soldat des sowjetrussischen Imperialismus"

Paris, 30. März

Zu der Rede Stalins meint der „2our" u. a., diejenigen, die der Doktrin der Oktober-Revolte treu blieben, würden niedergemetzelt. Die Aus­führungen Stalins über die Schaffung neuer Möglichkeiten zur politischen Beeinflussung seien wichtig. Wenn man in Frankreich teilweise für eine militärische Zusammenarbeit mit den Sowjets gewesen sei, so müsse man jetzt auf jeden Fall einsehen, daß Stalin aus Frankreich nur «inen Soldaten für den neuen sowjetrussischen Imperialismus machen wolle.

Illegale ukrainische Srganisation

Warschau, 30. März

Der „Krakauer Illustrierte Kurier" berichtet über die Auflösung einer illegalen ukrainischen Organisation in Wolhynien, deren Ziel die Vor­bereitung eines bewaffneten Aufstandes gegen den polnischen Staat mit Hilfe einer fremden Macht gewesen sei. Danach sei im Kreise Horo- chow nach längerer Beobachtung eine „ukrainische Kosakenbewegung" aufgedeckt; 43 führende Mit­glieder seien verhaftet worden. An der Spitze der illegalen Organisation habe ein gewisser Holoszyn gestanden, «in ehemaliger Oberst der Skoropadki-Truppen. Dem wolhynischen Geheim­verband, der eng mit der illegalen ukrainischen Terrororganisation OUN. zusammengearbeitet habe, hätten 200 Mitglieder angehört.

Vertrauensvolle Fühlungnahme

München, 30. März.

Zur Beseitigung von Schwierigkeiten und Mitzstiinden hat im Interesse des Volkes zwischen dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und dem Feldherrn Ludendorff eine eingehende Aussprache stattgefunden, die auch das gewünschte Ergebnis erzielt hat.

Der Feldherr brachte darauf zum Aus­druck, wie er die rettende Tat des Führers und Reichskanzlers, den Versailler Schand- pakt Punkt für Punkt zerrissen zu haben, begrüßt hat, vor allem die Tatsache, daß Volk und Staat wieder wehrhaft und Herr am Rhein sind. Er sprach von seinem Wir­

ken für die seelische Geschlossenheit des Vol­kes, um es zu den ernsten Aufgaben zu be­fähigen. Der Führer und Reichskanzler sprach von seinen Erfahrungen und begrüßte es, daß das Dritte Reich und seine Wehr­macht nun wieder in vertrauensvoller per­sönlicher Fühlungnahme mit dem Feldherrn des Kriegs stünden, wie es einst das alte Heer im Weltkriege und die Kämpfer des S. November 1923 taten.

v. vlomberg vertritt den sichrer bei der Krönungsfeier in London

Berlin, 30. März.

Der Führer und Reichskanzler hat mit seiner Vertretung bei den Krönungsfeierlichkeiten in London den Eeneralseldmarschall von Vlomberg

beauftragt. Der deutschen Delegation gehören außerdem der Kommandierende Admiral der Marinestation der Nordsee, Admiral Otto Schulze, und der Generalmajor der Luftwaffe Stumpfs an.

London, 30. März.

Sämtliche Londoner Abendblätter geben in gro­ßer Aufmachung die amtliche deutsche Meldung wieder, wonach Generalfeldmarschall von Vlom­berg den Führer bei der englischen Königs­krönung vertreten wird. Sie nehmen die Ernen­nung des Reichskriegsministers freundlich auf. So weist „Evening News" darauf hin, daß von Vlomberg eine große Rolle bei dem Neu­aufbau der deutschen Wehrmacht gespielt habe, und daß er sich des vollsten Vertrauens des Füh­rers erfreue, dessen Sprecher er bei vielen wich­tigen Gelegenheiten gewesen sei. Eeneralfeldmar- schall von Vlomberg spreche sehr gut englisch. Sein natürlicher Scharm und seine Freundlichkeit wür­den ihm während seines Londoner Besuches eine allgemeine Volkstümlichkeit sichern.

Morgen tritt das öroß-kamtnirg-Sesetz In Kraft

Neichsminister 0r. srick über vebeutung und Auswirkung der Neugliederung im Stromspaltungsgebiet

Berlin, 30. März.

Am 1. April tritt das Gesetz Groß-Hamburg in Kraft. Ueber die Bedeutung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen für die Zukunft äußerte sich der Reichs- und preußische Minister des In­nern Dr. Frick, der für den großen Plan des Neubaues des Reiches die Hauptarbeit leistet, in einem Gespräch mit dem Vertreter einer Ber­liner Zeitung.

Der Minister behandelte zunächst die treiben­den Ueberlegungen bei der Verabschiedung des Erotz-Hamburg-Eesetzes, das den Abschluß einer langen geschichtlichen Entwicklung darstellt. Alle Versuche in der Systemzeit, die Frage Groß- Hamburg zu lösen, scheiterten. Im Jahre 1026 kam es sogar zum Abbruch der Verhandlungen zwischen Hamburg und Preußen, und erst das Jahr 1029 brachte eine unbefriedigende Teil­

lösung durch die. Bildung der hamburgisch-preu- ßischen Hafengemeinschaft. Welche staatspolitisch unsinnigen Zustände in dieser Zeit bestanden, be­

weist allein der Umstand, daß Preußen bis zum Jahre 1933 wie eine fremde Macht ein „General­konsulat" in Hamburg unterhielt. Das alles, so erklärte Dr. Frick, ist mit dem Antritt der Re­gierung Adolf Hitlers gründlich anders gewor­den. Wir haben nun endlich eine starke Zentral- gewalt des Reiches. Sie allein hat auch die Neu­ordnung im Gebiet der Niederelbe ermöglicht.

Erst dem Dritten Reich Adolf Hitlers blieb es vorbehalten, der alten Hansestadt Hamburg den nötigen Raum zur Bewältigung ihrer Ausgaben als Welthasen zu schaffen.

Reichsminister Dr. Frick ging dann auf die wesentlichsten Gründe ein, die zur Lösung des Problems Groß-Hamburg drängten. Diese Gründe, so betonte er, sind neben den verwal­

tungsmäßigen Notwendigkeiten die hafen- technischen Schwierigkeiten. Hier war vor allem die Einheitlichkeit der Verwaltung notwendig geworden. Bisher umfaßte der Ham­burger Hafenkomplex vier verschiedene Hafenteile: Den Hafen vyn Hamburg, den Hafen von Altona, den Hafen des preußischen Staates in Harburg- Wilhelmsburg und die hamburgisch-preußische Hafengemeinfchast, so daß sich vier verschiedene Stellen mit der Hafenverwaltung, der Instand­haltung und den Neubauten der Häfen usw. be­sassen mußten, was natürlich eine einheitliche Planung geradezu unmöglich machte. Aber auch die Verwaltung der im Stromspaltungsgebiet der Elbe gelegenen Gemeinden entbehrte einer ein­heitlichen Spitze, was sich besonders mißlich in städtebaulicher Hinsicht auswirkte.

Mit dem Gesetz über Groß-Hamburg ist das hoheitliche, verwaltungsmäßige, verkehrspolitische, städtebauliche und wirtschaftliche Durcheinander in diesem staats- und volkspolitisch wichtigen Ge­biet endgültig beseitigt. Die Bahn ftir die weitere wirtschaftliche Entfaltung des Hamburger Hafens und der mit ihm verbundenen Industrie ist endlich frei und die Schaffung ausreichender und gesunder Siedlungen für die Eroß-Hamburger Bevölkerung ermöglicht.

Die Neuordnung im Raume Eroß-Hamburgs kann bei dem Umfang des Problems und seiner großen wirtschaftlichen Bedeutung nicht mit einem Schlage durchgeführt werden. Es sind viele Vor­arbeiten dazu nötig, deshalb sieht das Gesetz eine Zweiteilung der Maßnahmen vor: Zum 1. April 1937 wird der Wirtschaftsraum im Stromspal­tungsgebiet der Elbe zu einem einheitlichen Land zusammengefaßt. Spätestens zum 1. April 1938, also innerhalb eines Jahres, werden die gesam­ten, in diesem Raum belegenen bisher Hambur­

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gischen und preußischen Gebiete auch ein einheit­liches Gemeinwesen, eine einzige Stadtverwal­tung bilden. Damit wird auch die kulturelle Arbeit, ferner die parteipolitische und die wirt- schaftspolitische Gliederung, die bisher von ver­schiedenen Bauleitungen und Wirtschaftskammern betreut wurde, eine einheitliche Arbeitsgrundlage im Eaugebiet Groß-Hamburg erhalten.

Ueber die zukünftige Verwaltung Eroß- Hamburgs, dessen Einwohnerzahl von 1218 009 auf 1676 090 und dessen Gebiet von 415 auf 746 Quadratkilometer steigt, führte Reichsminister Dr. Frick u. a. aus:

Die Hansestadt Hamburg wird nach der kommu­nalen Neugliederung mit noch größerem Abstand als schon bisher nächst der Reichshauptstadt Berlin die große Stadt des Reiches sein. Sie wird ein Selbstverwaltungskörper mit starker Eigenart werden, insofern sie neben den großstädtischen Mittelpunkten weite Landgebiete in sich schließt. Die Verwaltung einer so großen Stadt bringt die Gefahr mit sich, daß die volksnahe Verwal­tung, die das wesentliche Ziel der nationalsozia­listischen Kommunalpolitik ist, beeinträchtigt wird. So , sehr im Interesse von Groß-Hambürg die großen, das gesamte Gebiet berührenden Fragen einheitlich ausgerichtet und zentral entschieden werden müssen,, so sehr bedarf die Frage einer bezirklich gegliederten Verwaltung, etwa nach dem Muster von Eroß-Berlin. sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung. Dadurch konnte vor allem eine kräftigere ehrenamtliche Mitwirkung der Bür­gerschaft in den einzelnen Bezirken der Gemeinde­verwaltung erzielt und, von unten aufbauend das Gemeinschaftsgefühl in der Bürgerschaft qe- stärkt werden, daß es ihre Stadt ist, an deren Geschicke sie mitwirkt.

Am Schluß der Unterredung richtete der Ver­treter des Blattes die Aufmerksamkeit des Reichs- minijters.Dr. Frick auf die Besorgnisse einzelner Pessimisten, die in Erinnerung an vergangene Ereignisse, z. V. in der Abtretung von Tuxhccven durch Hamburg an Preußen den Keim späterer Hafenstreitigkeiten sehen wollen Reichsminister Dr. Frick erklärte, daß solche Be­fürchtungen unbegründet sind. Ganz abgesehen da­von, daß die privatrechtlichen Vesitzverhältnisse in den Seehafen von Luxhaven und von Hamburg gewisse Sicherheiten bieten, wird die Einfluß­nahme und Kontrolle des Reiches bei allen Hafen­bauten so stark sein, daß eigenbrötlerische Be- strebunaen dagegen nicht mehr aufkommen können. Solche Rücksälle in alte Gegankengänge von Kon- kurrenz und Neid, ebenso wie das Eegeneinander- arbelten verschiedener Amtsstellen in vergangener Zeit find im Dritten Reich völlig abwegig.

Das Beispiel Groß-Hamburg zeugt mit beson­derer Eindringlichkeit, so betonte der Reichsinnen­minister, sür die schlagkräftige und zielbewußte St-atsfiihrung des Dritten Reiches.

Max Möckel gestorben

Berlin, 30. März.

Drei Tage vor Vollendung seines 64. Lebens­jahres starb am Karfreitag Reichsinnungsmeister Max Möckel in Berlin an Herzschlag.

Max Möckel wurde in Berlin als Sohn des Eeigenbaumeisters Oswald Möckel geboren. Er übernahm 1905 in Berlin ein Zweiggeschäft seines Vaters und rückte 1914 als Kriegsfreiwilliger ins Feld Nach dem Krieg wurde er erster Reichs­innung,,meister des neu geschaffenen Reichs- innona-m-rbandes des Musikinstrumentenmacher- handwerks. Max Möckel war einer der bedeu­tendsten Geigenbauer unserer Zeit, der selbst über den europäischen Kulturkreis hinaus weit be­kannt war. Ein besonderes Verdienst hat er sich durch die Wiederentdeckung der klassischen italieni­schen Eeigenbaiikunst gemacht. Seinem erfin­derischen Geiste war es vorbehalten, nach einem Zeitraum von mehr als 290 Jahren von dem Fragment einer Zeichnung ausgehend, die man im Nachlaß des Antonius Stradivarius fand, den gesamten Konstruktionsaufbau der klassischen Eei- genepoche lückenlos neu nachzugestalten.

Preispolitik für den Verbraucher

Der Sinn der Preis-Stoppverordnnng

In dem letzten Wochen häufen sich wieder die Meldungen über Preissteigerungen aller Art im Auslande. Es ist nicht nur der ungeheure Rüstungsbedarf an Rohstoffen aller Art, der die Preise in die Höhe treibt, wenngleich dieses Moment auf dem sogenannten Weltmarkt ein« ganz überragende Rolle spielt. Auch inner­halb der einzelnen Volkswirtschaften können wir zahlreiche und . oft bedenkliche Preisschwankungen beobachten, die in den meisten Fällen mit sozialen Spannungen zusammenhängen. Es ergibt sich das merkwürdige Bild, baß auf der einen Seite große Anstrengungen zur Hebung der Erzeugung ge­macht werden, während sich auf der anderen Seite Störnngen aller Art häufen. Aus diesem Gegen­einander der verschiedenen Kräfte kann natürlich nicht die Sicherheit der Erzeugung erwachsen, die auch für eine stabile Preispolitik die wichtigste Voraussetzung ist.

Das deutsche Volk erfreut sich währenddessen eines unerschütterlichen Friedens. Durch die Preisstoppverordnung ist ge­wissermaßen ein Damm gegen den aufgeregten Wellenschlag der intevwationwlsn Entwicklung er­richtet worden. Es wäre jedoch ganz verfehlt, wenn man nun der Preispolitik keine Aufmerk­samkeit mehr schenken zu müssen glaubt. Es ist auch nicht damit getan, daß man die Maßnahmen des Reichskommissars für die Preisbildung zur Kenntnis nimmt die in wachsender Fülle grund­sätzliche Fragen klären oder einzelne Gebiete der Wirtschaftspreispolitik regeln. Die einzelnen Maßnahmen sind zum Teil nur für den Fach­mann des gerade behandelten Wirtschaftszweiges von Interesse. Für den, der nicht unmittelbar da­von betroffen ist, genügt die Gewißheit, daß alle Anordnungen des Reichskommissars in dieselbe Kerbe hauen und dasselbe Ziel verfolgen. Diese Grundlinie der Preispolitik kommt am deutlich­sten in der sogenannten Preisstopp-verordnung zum Ausdruck. Denn hier werden nicht nur bindende Bestimmungen für alle Teile und Stufen der Wirtschaft aufgestellt, sondern auch für den an der eigentlichen Wirtschaft nicht beteiligten Men­schen Pflichten begründet. Das Preiserhö­hungsverbot richtet sich ja an den Käufer ebenso wie an den Verkäufer, an den Verbrau­cher ebenso, wie an den Erzeuger usw.

Auf den ersten Blick erscheint es merkwürdig, daß z. V. der Käufer auf einen Preis verpflichtet wird, der zu seinen eigenen Gunsten niedrig ge­halten ist. Man könnte vielleicht meinen, es ge­nüge eine Verpflichtung für den Verkäufer, der am höheren Preise interessiert sein müßte. Der richtige Kern an dieser oberflächlichen Auffassung liegt darin, daß der Reichskommissar in der Tat als Vertreter des Verbrauchers bei der Preisbildung wirkt. Nicht in dem Sinne, als ob nun einseitig gegen die Interessen der Er­zeugung und des Handels angegangen würde, wohl aber in dem Sinne, daß zum ersten Male in der Wirtschaftsgeschichte das Schwergewicht des Verbrauchs bei der Preisbildung eingesetzt wird. Während in der früheren Wirtschaftsbetrachtung die größte Aufmerksamkeit immer darauf ver­wandt wurde, wie sich aus der Erzeugung und Verteilung der Waren ein möglichst hoher Nutzen ziehen lasse, steht im Mittelpunkt der national­sozialistischen Anschauung von diesen Dingen die Frage, wie sich der vorhandene Wirtschaftsappa­rat mit seinem kapitalmäßigen Unterbau am besten zur Erzeugung und Verteilung möglichst vieler Güter einsetzen lasse. Bei einer Ware wird also weniger an den gedacht, der sie herstellt oder verkauft, sondern vielmehr an den, der sie ge­brauchen oder verzehren soll.

Damit erwachsen natürlich dem Verbraucher neue Pflichten. Er wird in Zukunft nicht mehr nach dem Inhalt seines Geldbeutels betrachtet. Es kommt nicht mehr darauf an, ob er sich dieses oder jenes „leisten kann". Vielmehr soll er seinen gesamten Verbrauch so einrichten, daß er damit nach Möglichkeit in den besten Stand versetzt wird, seine Aufgaben in der nationalen Gemein­schaft zu erfüllen. Aus diesem Grunde hat auch die Gemeinschaft ein Interesse daran, daß der einzelne für seine Ernährung, Kleidung, für den Unterhalt der Familie und alle sonstigen Be­dürfnisse die erforderliche Waren­menge erhält. Das hängt aber nicht nur da­von av, daß die Waren vorhanden sind, sondern auch davon, daß sie in der richtigen Weise be­wertet und verteilt werden. Dies wiederum ist nur dann möglich, wenn jeder einzelne Diszi­plin übt und den vom Staate aufgestellten Richtlinien folgt.

Die augenblickliche Preishöhe würde sich unter keinen Umständen halten lassen, wenn es dem Käufer freistünde, beliebig hohe Preise zu bieten, wahrend der Verkäufer keinen höheren als den derzeitigen Preis fordern dürfte. Der Käufer würde tu diesem Falle der Bewegung auf den Aunlllndsmärkten folgen, die doch mit alle,: Kräften von der deutschen Volkswirtschaft fern­gehalten werden sollen. Die. Pflicht des Käure^- zur Einhaltung der Preisstoppverordnung hang: auch unmittelbar mit der allgemeinen Pflicht zur- Wahrung der Volksgemeinschaft zusammen, wie ein Beispiel zeigen soll.

Bekanntlich erzeugt die deutsche Landwirtschaft noch nicht alle für die Ernährung des Volkes nv: wendigen Fette. Wenn man bei einer auftreten den Fettknappheit beliebig hohe Preise an boten und gezahlt werden dürfen, so wü: der beschränkte Vorrat nur auf diejenigen Stellen verteilen, wo zufällig die größte Kaüfkraft vor- handen wäre. Man würde also an einigen Stellen überreichlich Fett zur Verfügung haben,