Ausgabe 
(6.11.1937) Nr. 305
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtendlatt der Deutschen flrdeitsstont vremen

der Nationalsozialisten Vremens

Amtsblatt des Senats der Freien kjansestadt Vremen

Erscheintlmal wöchentl. Monatsbezug: eT^kL.Zg einschl. ZusteNgeb.; Postbezugspreis monatl. 2,30 (einschl. 47,8« ^ Postzeitungsgebühr) zuzügl. 42 ^ Bestellgeld. Bezugspreis ist im voraus zahlbar. Postscheck: Hamburg 17272. Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch aus Erstattung oder Ersatz. NS.-Gauverlag Weser-Ems G. m. b. H Bremen, Teeren 8-8 / Fernsprecher: S41 21 und 51115.

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Nr. ros / 7. Jalzrgang

Sonnabend, 6. November 1SZ7

kinzelpreis 15 Npf.

Neutsch-polnisches Wnderbeiten-flbkommen

Her fülirer gib» ein neues veispiel für die unmittelbare friedliche Zusammenarbeit zweier Staaten

pakt-vewSliruirg

orden Berlin, K. November.

Die deutsche Regierung und die polnische da in ErwartungRegierung haben Anlaß genommen, die r Ohr lauschte gcha-', Lage der deutschen Minderheit in Polen und h. Der Hund heulte« der polnischen Minderheit in Deutschland ff'net"die Tür ÜÄd Gegenstand einer freundschaftlichen

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srtsetzung solgÜ

Onser lagvsspiegel

Deutschland und Polen haben ein freund­schaftliches Minherheiten-Abkommen ge­schlossen.

Die Brüsseler Fernost-Konferenz steht im Zeichen der Uneinigkeit.

Rudolf Heg kehrte nach einem Flug über Libyen nach Tripolis zurück.

Botschafter von Ribbentrop ist in Rom ein­getroffen.

In Budapest wurden jüdisch-kommunistische Agitatoren verhaftet.

Widerliche Werbemethoden riefen einen Fu'g- Lallskandal in Paris hervor.

Professor Piccard widmet sich künftig der Tiefseeforschung.

Der deutsche Botschafter in Brasilien hielt sich zu wirtschaftlichen Besprechungen in Bre­men aus.

SA., ss und NSKK. treten heute und mor­sen zum Großeinsatz sür die 2. Reichsstraßen- sammlung an.

Kreisobmann Schwenk eröfsnete den Lei­stungskamps der Betriebe in Bremen.

Zu den Opsertagen des deutschen Sports ver­öffentlicht der Reichssportführer einen Aus­ruf.

Der Jugendsührer des Deutschen Reiches ordnete die Einführung eines Reichsschwimm- scheines an.

Ein großer Ersola wurde die diesjährige Hubertusjagd in Werden.

Max Schmeling verließ Deutschland, um sich Harry Thomas zu stellen.

Aussprache zu machen. Sie sind überein­stimmend der Ueberzeugung, daß die Be­handlung dieser Minderheiten für die wei­tere Entwicklung der freundnachbarlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen von großer Bedeutung ist und daß in jedem der beiden Länder das Wohlergehen der Minderheit um so sicherer gewährleistet werden kann, wenn die Gewißheit besteht, daß in dem anderen Land nach den gleichen Grundsätzen verfahren wird. Zu ihrer Ge­nugtuung haben die beiden Regierungen deshalb feststellen können, daß jeder der beiden Staaten im Rahmen seiner Souve­ränität sür die Behandlung der genannten Minderheiten nachstehende Grundsätze als maßgebend ansteht:

1. Die gegenseitige Achtung deutschen und pol­nischen Volkstumes verbietet von selbst jeden Versuch, die Minderheit zwangsweise zu assimi­lieren, die Zugehörigkeit zur Minderheit in Frage zu stellen oder das Bekenntnis der Zuge­hörigkeit zur Minderheit zu behindern. Insbe­sondere wird auf die jugendlichen Angehörigen der Minderheit keinerlei Druck ausgeübt wer­den, um sie ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit zu entfremden.

2. Die Angehörigen der Minderheit haben das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache in Wort und Schrift sowohl in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen wie in der Presse und in öffentlichen Versammlungen. Den An­gehörigen der Minderheit werden aus der Pflege chrer Muttersprache und der Bräuche ihres Volkstumes sowohl im öffentlichen wie im pri­vaten Leben keine Nachteile erwachsen.

3. Das Recht der Angehörigen der Minderheit, sich zu Vereinigungen, auch zu solchen kultureller, und wirtschaftlicher Art, zusammenzuschließen, wird gewährleistet.

4. ,Die Minderheit darf Schulen in ihrer Mutter­sprache erhalten und errichten. Auf kirchlichem Gebiet wird den Angehörigen der Minderheit die Pflege ihres religiösen Lebens in ihrer Mut­tersprache und die kirchliche Organisierung gewährt. In die bestehenden Beziehungen auf dem Gebiet des Bekenntnisses und der charitativen Betätigung wird nicht eingegriffen werden.

5. Die Angehörigen der Minderheit dürfen we­gen ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit in der Wahl oder bei der Ausübung eines Berufes oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert oder benachteiligt werden. Sie genießen auf wirt­schaftlichem Gebiet die gleichen Rechte wie die Angehörigen des Staatsvolkes, insbesondere hin­sichtlich des Besitzes oder Erwerbs von Grund­stücken.

Die vorstehenden Grundsätze sollen in keiner Weise die Pflicht der Angehörigen der Minder­heit zur uneingeschränkten Loyalität gegenüber dem Staat, dem sie angehören, berühren. Sie sind in dem Bestre-bey festgesetzt worden, der Minder­

heit gerechte Daseinsverhältnisse und ein harmo­nisches Zusammenleben mit dem Staatsvolk zu gewährleisten, was zur fortschreitenden Festigung des freundnachbarlichen Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen beitragen wird.

Line krkliirung fldolf Hitlers

Aus Anlaß der veröffentlichten Erklärung der deutschen Regierung über die Behandlung der pol­nischen Minderheit in Deutschland empfing der Führer uiÄ Reichskanzler die Herren Dr. Jan Kaczmarek, Stefan Szczepaniak und Dr. Brunon von Openkowfki als Vertreter des Bundes der Polen in Deutschland. Der Führer und Reichs­kanzler machte hierbei folgende Ausführungen:

Die übereinstimmende deutsch-polnische Erklä­rung über den Schutz der beiderseitigen Volks­gruppen, die heute von beiden Ländern veröfsent- licht wird, soll die sreundschastlichen Beziehungen zwischen den beiden Völkern verbessern und festi­gen. Die praktische Ausführung der in dieser Erklärung enthaltenen Richtlinien kann wesent­lich zur Erreichung dieses Zieles beitrage».

Das Bestreben der Reichsregierung geht dahin, das Zusammenleben der polnischen Volksgruppe mit dem deutschen Staatsvolk harmonisch und innerlich friedlich zu gestalten. Ich stelle sest, daß der Wille der Reichsregiernng, jedem Reichsbür- ger Brot und Arbeit zu verschaffen, auch gegen­über den Angehörigen der polnischen Volksgruppe besteht und durchgeführt ist. In der Zeit großer Arbeitslosigkeit und großer Entbehrungen, denen Angehörige der deutschen Volksgruppen in Europa noch vielsach ausgesetzt sind, nimmt die polnische Volksgruppe an dem wirtschaftlichen Wiederaufstieg des Reiches in vollem Umfange teil. Gleiche Fortschritte sind in der kulturellen Betätigung der polnischen Volksgruppe gemacht worden, wie ihre vielseitige» organisatorischen Einrichtungen und neuerdings die Errichtung einer weiteren höheren polnischen Schule in Deutschland beweisen. Die Polen in Deutichland müssen aber stets dessen eingedenk sein, daß der

Gewährung von Schutzrechten die loyale Erfüllung der dem Staate zu leistenden Pflichten und der Gehorsam gegen die Gesetze gleichwertig gegen- iibertreten.

Der Schutz der deutschen Volksgruppe in Polen, vor allem in ihrem Recht aus Arbeit und Ver­bleib aus ihrer angestammten Scholle, wird auch zur Sicherung der polnischen Volksgruppe in Deutschland beitragen. Das hohe Ziel des Paktes, den ich seinerzeit mit dem großen polnischen Staatsches Marschall Pilsudski geschlossen habe, wird durch diese gemeinsame deutsch-polnische Erklärung zur Minderheitenfrage seiner Verwirk­lichung nähergerückt."

Der Hauptgeschäftsfiihrer desBundes der Polen in Deutschland", Dr. Kaczmarek, gab namens der in Deutschland lebenden Polen deren Dank und Freude über den Empfang und die Worte des Führers Ausdruck und versicherte den Führer und Reichskanzler der vollsten Loyalität der polnischen Volksgruppe gegenüber dem Reich und seinem großen Führer.

2m Laufe der sich hieran anschließenden Unter­haltung machte der Führer davon Mitteilung, daß er die Freilassung einer Anzahl von in Haft befindlichen Angehörigen der polnischen Volksgruppe in Deutschland, die in ihrer politischen Betätigung mit den deutschen Gesetzen im Widerspruch geraten sind, angeordnet habe.

Polens volfchafier beim sichrer

Der Führer und Reichskanzler empfing am Freitag den polnischen Botschafter in Berlin, Herrn Lipski. In der Unterhaltung mit dem Botschafter gab der Führer und Reichskanzler seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß es gelungen sei, nunmehr auf dem für die deutsch­polnischen Beziehungen besonders bedeutungs­vollen Gebiet der Minderheiten eine Einigung zu erzielen, wodurch der Beweis erbracht sei, daß die deutsch-polnische Erklärung vom Januar 1934 und der darin vorgesehene Weg der unmittel­baren Verständigung sich nach wie vor bewähre.

Bei der Unterhaltung wurde zugleich festgestellt, daß die deutsch-polnischen Beziehungen durch die Danziger Fragen nicht gestört werden sollen.

Vertreter der deutschen Minderßeit beim polnischen Staalspriisidenten

Warschau, 6. November.

Aus Anlaß-der Erklärung der polnischen Regie­rung über die Behandlung der deutschen Minder­heit in Polen empfing der polnische Staats­präsident gestern als Vertreter der deutschen Min­derheit die Senatoren Hasbach und Wiesner und Herrn' Kohnert. Der Staatspräsident hat seine Befriedigung über die in beiden Ländern ver­öffentlichten Erklärungen, die im Sinne der deutsch-polnischen Verständigung vom 26. Januar 1934 abgefaßt sind, ausgedrückt und hat versichert, daß die deutsche Minderheit in Polen bei einer loyalen Einstellung zum polnischen Staate und dessen Verfassung auch weiter auf eine freund­liche Beachtung ihrer Interessen seitens der pol­nischen Regierung rechnen kann.

Senator Wiesner dankte dem polnischen Staats­präsidenten sür die soeben verkündete deutsch- polnische Erklärung.Damit wird", so betonte ervon uns die stärke Spannung genommen, die an? uns allen in den letzten Monaten lastete. Wir hoffen, daß der Geist der Verständigung und der Wertschätzung beiderseitigen Volkstumes alle durchdringen und daß diese von so großem Willen getragene Erklärung auch überall in die praktische Tat umgesetzt werden wird. Wir Deutschen bringen diesen Willen mit und wollen weiter in treuer Pflichterfüllung zum Staat und zu unserem Volks- tum stehen. Nehmen Sie bitte. Herr Staats­präsident, in dieser Stunde von historischer Ve­rmutung aus unserem Munde die feierliche Er­klärung entgegen, daß wir Deutschen uns voll und ganz als aufrichtige Bürger der Republik und mit ihrem Schicksal verbunden fühlen,"

Der oolnisckie Staatspräsident empfing anschlie­ßend den deutschen Botschafter in Warschau, Herrn von Moltke,

«Wir W die politischen Seelsorger des Volkes"

Vr. Soebbels gab im verliner Sportpalast einen überblick über die großen politischen Linien der Staarsjübrung

Berlin, 6. November

Der Verliner Gauleiter Reichsminister Dr. Goebbels eröffnete gestern abend mit einer gewal­tigen Massenkundgebung im überfüllten Sport­palast die Winterarbeit seines Gaues. Unter Hinweis auf übereifrige und vorzeitige Mut­maßungen einer gewissen Auslandspresse über den Inhalt seiner Rede betonte Dr. Goebbels, daß er nicht auf dieser Kundgebung spreche, um mit Sen­sationen aufzuwarten, sondern weil er das Be­dürfnis habe, sich in bestimmten Zeitabschnitten erneut über alle dringenden Probleme mit dem Volk auseinanderzusetzen, das ja in Wirklichkeit der Auftraggeber der Regierung sei und daher ein Anrecht darauf habe, über die Beweggründe der gefällten und der zu fällenden Entscheidungen unterrichtet zu werden.

Unter dem lebhaften Beifall seiner Zuhörer stellte Dr. Goebbels dann fest, daß die Absichten der nationalsozialistischen Regierung ganz klar seien und daß die Welt durch ihre Handlungen nur deshalb überrascht werde, weil sie den Na­tionalsozialismus nicht kenne.

Die Ziele des Nationalsozialismus werden verwirklicht. Zug um Zug und Stück um Stück, allerdings auch mit der dazugehörige» Ruhe, denn alles Große wächst mit der Zeit!"

Immer wieder von Beifall und stürmischer Hei­terkeit unterbrochen, widerlegte Dr. Goebbels mit schlagkräftigen Argumenten den Vorwurf, die Führer des Nationalsozialismus redeten zu viel und meist immer wieder dasselbe.Unsere Grund­

sätze," betonte Dr. Goebbels,sind die gleichen wie vor 15 Jahren, und selbstverständlich müssen wir heute in derselben Art darüber reden wie damals. Das ist ja unser Lob und unsere Ehre, daß wir uns nicht geändert haben."

In seinen weiteren Ausführungen umriß Dr. Goebbels Sinn und Zweck dieser Kundgebung, in der all die Probleme und Sorgen des Alltags einmal besprochen und geklärt werden sollen, über die das Volk eine Aufklärung wünscht.Wir sind ja nun einmal die politischen Seelsorger des Vol­kes", stellte der Minister unter minutenlangem Beifall seiner Zuhörer fest.Sie alle sind gläu­bigen Herzens und voll starken Vertrauens zu uns gekommen, um von den Sorgen, die das Leben nun einmal mit sich bringt, irgendwie befreit zu werden. (Fortsetzung auf Seite 2)

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v«li>oko«-iswn-r ollne Ansliv". Unter äisnam Ditel vlrck iotrt im tioiol,-»--.z-i<> in , . -

kine europäische 7a»

Von

Wilhelm Jung

. Berlin, 6. November

Der Empfang polnischer Minderheitenführer durch Adolf Hitler und der deutschen Minder­heitenführer durch den polnischen Staatspräsi­denten in Warschau ist der Anlaß einer gemein-, samen deutsch-polnischen Erklärung gewesen, die als ein weiterer hocherfreulicher Fortschritt indenBeziehungen derbeiden Staa­ten zueinander und als eine llntermauerung des Abkommens vom Januar 1934 zu werten ist. Es wäre irrig, die beiderseitigen feierlichen Zu- sicherungen nur von der juristischen Seite zu be­trachten. Allerdings schaffen sie nach der Kündi­gung der Kontrollrechte des Völkerbundes auf Grund des Minderheitenschutzgesetzes durch Polen am 29. September 1934 und nach dem Ablauf der Schutzbestimmungen der Genfer Konvention für Ostoberschlesien am 18. 2uli 1937 eine neue, für beide Staaten verpflichtende Grundlage, auf der selbst Streitfragen in Zukunft geklärt wer­den können. Der vom Führer in seiner Reichs­tagsrede vom 21. März 1935 bereits eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wille des deutschen Vol­kes, grundsätzlich keine Minderheiten entnationa- lisieren zu wollen, findet durch die deutsche Er­klärung eine in die Einzelheiten gehende Be­stätigung.

Die jetzt eingegangenen Minderheitenschutzver­pflichtungen beseitigen nicht nur die einzige, allerdings nicht zu unterschätzende Gefahrenstelle in den deutsch-polnischen Beziehungen, wie sie sich nach dem Nichtangriffsabkommen entwickelt haben; sie befestigen auch den Ausgangspunkt für sicher begründete friedliche Beziehungen der beiden Völker zueinander. Es ist nunmehr zu erwarten, daß keine Minderheiten- konflikte mehr den Weg für eine friedliche Zusammenarbeit erschweren.

Da wir von ganzem Herzen hoffen, daß die beiderseitigen Erklärungen einen Schlußstrich auch unter die jüngste Vergangenheit setzen, wollen wir einen Rückblick aus das Schicksal der deutschen Minderheiten in Polen unterlassen. Wir hegen die starke Zuversicht, daß nunmehr für die Deutschen in Polen eine neue Zeit freier völki­scher Entfaltung als loyale Bürger des polnischen Staates beginnen wird.

Die polnische Regierung hat sich gegenüber der deutschen Minderheit und dem ganzen deutschen Volke verpflichtet, den Deutschen volle kulturelle, soziale und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren. Die deutsche Regierung hat ebenfalls die der polnischen Minderheit schon seit langem gewähr­ten Rechte erneut bestätigt. Polen hat mit der deutschen Minderheitenschutzerklärung das Le­bensrecht der deutschen Sprache in Schulen und Kirchen feierlich zugestanden. Es ist zu hoffen, daß das deutsche Volkstum in Polen nunmehr keine Klagen zu erheben braucht über Benach­teiligung des Deutschtums in der Erteilung von Schulkonzssstonen. Die Bereinssreiheit wird wie­derhergestellt werden. Gerade dieser Punkt der Erklärung ist von besonderer Wichtigkeit. Als be­sonders wesentlich zu werten ist die in den Er­klärungen enthaltene Zusicherring, daß in Zukunft kein Druck auf die Jugendlichen aus­geübt werden soll. Ein Fehlurteil, wie es in diesem Jahr erfolgte und zur Bestrafung deutscher Jungen führte, die auf einem Bauernhof einen Freiwilligen Arbeitsdienst ausgezogen hatten, würde nicht mit den neuen Minderheitenschutz­versicherungen vereinbar sein.

Wenn beide Regierungen feierlich darauf Ver­zicht leisten, Angehörige der Minderheiten zwangs­weise zu assimilieren, dann ist darunter auch zweifellos zu verstehen, daß jeder wirtschaft­liche Druck vermieden wird. Die Klagen, die z. B. aus Ostoberschlesien über Benachteiligung deutscher Minderheitenangehöriger bei Entlassun­gen und bei Neueinstellungen gekommen sind, die auch verschiedentlich zu Eingaben und Appellen deutscher Senatoren geführt haben, werden, so dürfen wir annehmen, bald nur noch eine Er­innerung an die traurige Zeit eines nunmehr be­endeten Mißverständnisses sein. Der Angehörige der Minderheit soll nicht ein eben noch gedulde­tes und soweit wie irgend zulässig entrechtetes Wesen sein, das man nicht ganz ausrotten kann, vielmehr verpflichten sich die beiden Staaten, in den Angehörigen der Minderheit eine keineswegs benachteiligte Volksgruppe zu sehen. Der Minderheitenangehörige kann Bo- denerwerben, auf dem er wohnt. Er ist nicht nur geduldeter Gast, sondern bodenver- wurzelt und gleichberechtigt.

Die beiden Regierungen haben mit dielen Er- '!:-:r-n>'n eine .-»ropälsche ^ot vollb.->-.;1". haben im Geiste der europlii,ü,-.'n >au .e.-u lichkeit einen Weg vorgezeichnet, der in den aus- gefahrenen Gleisen der Kleingcistigkeit niemals hätte gesunden werden können.