parteiamtliche Tageszeitung
Nachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Dremen
der Nationa
Amtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Dremen
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Das amtliche verkündungsblatt des Reichs statchalters in Mdenburg und Rremen
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Nr. 501 / 7. Jahrgang
Vienstag, 2. November 1957
Einzelpreis 15 Npf.
lietzmanöver der luden rusammengebrochen
freisprach im verner Zionlften-Prozeß
Unser lagesspivgel
Der Berner Zionistenprozetz endet« mit einem Freispruch der arischen Angeklagten.
Der Stellvertreter des Führers Rudolf Hetz besuchte Pompeji.
Fn Berlin erö-sfnete Ministerpräsident Görrng eine bedeutsame italienische Kunstausstellung.
Einen grohartigen Ausbau wird die Ost-West- Verbindung Berlins erfahren.
Ein Riesenseuer im Hasen von Rotterdam richtete über 2 Millionen Gulden Schade» an.
Zwei Verlehrsunglücke bei Oldenburg und Brake forderten 4 Tote.
Bei der Motorisierten Verkehrsbereitschaft Bremen wurde die „Verkehrs-Unfall-Bereit- schast" aufgestellt.
In Kürze beginnen die Pflasterarbeiten auf der Lüderitz-Brücke.
Snadengesuche zwecklos!
Parteiaufnahme nur im Rahmen der erlassenen Bestimmungen
Berlin, 2. November.
Der Chef der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Bouhler, gibt bekannt: Bei Lockerung der Mitgliedssperre für die Partei ist der Kreis der zur i Aufnahme Berechtigten genau festgelegt worden. " Darüber hinaus, erstreben zahlreiche Volksgenossen, bei denen die Voraussetzungen zur Aufnahme nicht vorliegen, auf Grund von Gnadengesuchen die Mitgliedschaft zur Partei. Es handelt sich hierbei überwiegend um ehemalige Mitglieder von Freimaurerlogen od.er logenähnli'chen Vereinigungen. Gnadengesuche der oben bezeichneten Art muh der Erfolg versagt werden, da Neuaufnahmen, nur im Rahmen der erlassenen Bestimmungen erfolgen. Die Einreichung derartiger Gnadengesuche ist daher zwecklos.
«Me Protokolle der Weisen von Zion"
Bern, 2. November.
Die Strafkammer des Vernischen Obergerichts hat gestern nachmittag im Verusungsprozeh gegen Schnell und Fischer wegen Verbreitung der zionistischen Protokolle das Urteil verkündet. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen, da der gesetzliche Tatbestand des Vernischen Schundliteraturgesetzes nicht erfüllt ist. Eine Entschädigung wird ihnen nicht zugebilligt. Die Kosten erster und zweiter Instanz fallen der Staatskasse zur Last. Lediglich Fischer hat den Betrag von lüg Franken für das erstinstanzliche Verfahren zu zahlen, soweit es sich auf seinen Artikel „Schweizer Mädchen hütet euch vor schändenden Juden" bezog. Die Prozehkosten für die erste Instanz haben sich bekanntlich infolge der von den jüdischen Klägern beantragten umfangreichen Sachverständigenvernehmung auf über 28 VON Franken belaufen, wozu noch 2480 Franken Parteikosten kamen.
Das freisprechende Urteil wurde vom Gericht unter Hinweis auf das große Interesse, .das der Prozeh in der Öffentlichkeit gefunden habe, ausführlich begründet. Es wurde zugegeben, dah im ersten Verfahren Mangel vorgekommen seien, hauptsächlich was die Protokollführung betrifft. Auch die Prozehführung sei aus dem üblichen Rahmen gefallen. Hierauf wurde untersucht, ob der Tatbestand des Bernischen Schundliteraturgesetzes auf die Verbreitung der zionistischen Protokolle und zwei im „Eidgenossen" veröffent
lichte Aufrufe gegen das Judentum zutreffe. Die Anwendung dieses Gesetzes habe unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit zu erfolgen. Es sei davon auszugehen, dah politische Thesen und An schauungen über Rassen- und Religionsfragen in der Presse frei und in weitgehender Weise erörtert werden könnten. Ein Mißbrauch liege nur dann vor, wenn diese Erörterungen eine Aufforderung zu strafbaren Handlungen enthalten, in unzüchtiger Sprache gehalten odervölligun- wahr sind. Die zionistischen Protokolle sollten eine Niederschrift von Vortragen einer unbekannten Person sein, die als Mitglied einer jüdischen Geheimreg ierung auftrete. Sie enthielten über die Ausübung der jüdischen Weltherrschaft Ansichten und Darstellungen, die den Leser mit Abscheuvor den Juden erfüllen können. In nicht üblicher Weiss habe der erstinstanzliche Richter eine Sachverständigenuntersuchung über die Echtheit der Protokolle durchgeführt. Dadurch, dah die Parteien die Sachverständigen benannten, sei das Vertrauen auf diese erschüttert worden. Ueber den Charakter der Schrift könnten nur der Inhalt und die Form entscheiden. Ob die Protokolle tatsächlich echt oder gefälscht sind, brauche daher nicht untersucht zu werden. Es sei nur zu prüfen gewesen, ob die Protokolle — wie behauptet — Schundliteratur find.
Wenn die Protokolle auch geeignet seien, den Leser zum Judengegner zu machen, so würde es doch zu weit gehen, zu behaupten, dah die Protokolle geeignet wären, zur Begehung von Verbrechen anzureizen oder anzuleiten. Man könne auch nicht sagen, dah die Protokolle die Sittlichkeit gefährden. Das Bundesgericht stehe auf dem
Standpunkt, dah eine Schrift nicht schon deshalb zu verbieten sei, weil sie „etwas für die Juden Peinliches" enthalte. Nirgends finde sich ein Anhaltspunkt, dah auch politische Streitschriften unter das Schundliteraturgefetz fallen sollten. Vom Standpunkt der Pressefreiheit, die als oberster Grundsatz in Betracht stehe, müsse eine Grenze gezogen werden. Die Protokolle könnten nicht anders geweitet werden als ein Mittel im politischen Kampf gegen das Judentum. Die Protokolle, heißt es weiter, seien „Schundliteratur", aber nicht im Sinne des Gesetzes von 1918. Damit entfalle die Strafbarkeit der Protokolle an sich und der sie angreifenden Hinweise. Das gleiche gelte von dem gleichfalls eingeklagten „Aufruf an alle Heimattreuen und blutbewuhten Eidgenossen". Auch der Artikel „Schweizer Mädchen, hütet euch vor schändenden Juden", sei aus dieser Kampfstellung heraus geschrieben. Aus alle den angeführten Gründen mühten Schnell und Fischer vollständig freigesprochen werden, da der gesetzliche Tatbestand nicht erfüllt sei.
Zu der Frage einer Entschädigung wurde die Billigkeit für eine solche verneint, wenn auch zugegeben ist, dah das Verfahren in unnötiger Weise erweitert wurde. Umgekehrt muh das Entschädigungsverlangen der Kläger in Konsequenz des Freispruchs abgelehnt werden. Die Kosten ganz oder teilweise den Angeschuldigten zu überbürden, komme nicht in Betracht, da die Protokolle seit Jahren und auch seit dem Prozeh von 1938 in der Schweiz im Buchhandel vertrieben werden. Jedoch erscheine es billig, dah Fischer zu einem Teil der Prozehkssten herangezogen werde
Herr kden hat nichts zugelernt...
Nudolf best besuckte Pompeji
Rom, 2. November.
Der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heh, hat Montag vormittag den Ausgrabungen in Pompeji einen mehrstündigen Besuch abgestattet und ist nachmittags auf den Vesuv gefahren. Am Abend reiste der Stellvertreter des Führers nach Palermo ab.
Stabschef Lutze zuriickgeketzrt
Ehrenvolle Auszeichnung durch den Chef der faschistischen Miliz
Berlin, 2. November.
Mit der Maschine „Horst Wefsel" landete der Stabschef der SA., Lutze, mit seiner Begleitung von der Teilnahme der Feier des 18. Jahrestages des Marsches auf Rom zurückkehrend, am Montag auf dem Flugplatz Hannover.
Bei seinem Abschied in Italien wurde ihm durch den Vertreter des Duce, den Chef der faschistischen Miliz, General Rusfo, ein alter Kampfdolch der Miliz als Ehrendolch verliehen. . Die Ehrung des Stabschefs ist um so höher zu bewerten, als diese Waffe aus der Zeit des Kampfes um die Erringung der Macht stammt. Sämtliche Generale der italienischen Miliz waren Leim Abflug nach Deutschland zugegen und wur- den dem Stabschef persönlich vorgestellt. Bei der lleberfliegung der italienischen Grenze brachte der Stabschef als Teilnehmer der Parteidelegation dem Duce in herzlichster Weise seinen Dank für die freundliche Aufnahme in Italien telegraphisch zum Ausdruck. Der Vizesekretär der faschistischen Partei, Dinogardini, erwiderte im Auftrag des Duce. diese Grütze ebenso herzlich.
Snadenakt des siitzrers
Berlin, 2. November.
Der Führer und Reichskanzler am
12. Juni 1937 von dem Schwurgericht Nurnberg- Fürth gegen die am 25. Juli 1891 geborene Katharina Leupold aus Fürth wegen Mordes «urge'prochene Todesstrafe im Gnadenwege in eine 10jährige Zuchthausstrafe umgewandelt — Katharina Leupold hat am 9. Dezember 193b in ctürth ihren Ehemann getötet, der sie durch jahrelange Mißhandlungen in eine verzweifelte Stimmung getrieben hat.
Dinterljilfswerksspende der Jäger
Berlin, 2. November.
Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Jäger- schaft durch ihre Spende bewie'm, daß ihr die Beteiligung am Winterhilfswerk eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Die Spende ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Auch für das neue Winterhilfswerk hat der Reichsiager- meister Eöring die Jägerschaft jetzt wieder aus- üerufen. In der Zeit vom 1. November bis 2V. Dezember soll eine Wildmenge an das WHW. abgeliefert werden, die mindestens 5 Prozent der ilutzwildjahresstrxcke jedes Reviers beträgt. Der Reichsjägermeister gibt seiner Ueberzeugung Ausdruck, dah, wie in den vergangenen Jahren Ifdes Mitglied der Deutschen Jägerschaft auch in dieiem Jahr seine Pflicht für das WHW. tun
eigenartige flusfützrungen des englischen Außenministers zur Kolonialfrage
London, 2. November.
In der außenpolitischen Unterhausaussprache am Montag ergriff Englands Außenminister Eden das Wort, um u. a. zu erklären: „Das Haus wird ohne Zweifel bemerkt haben, daß in den letzten Tagen ein Land, das im Ergebnis des großen Krieges beträchtlichen Ländergewinn in Europa machte und ebenfalls gewisse territoriale Konzessionen in Afrika von Ländern erwarb, die seine Alliierten während des Weltkrieges waren, sich nunmehr zum Vorkämpfer für Deutschlands Forderungen nach afrikanischem Besitz gemacht hat. Ich wünsche im Augenblick bezüglich dieser Forderungen nichts hinzuzufügen, soweit Deutschland und wir selber betroffen sind. Aber ich muh nunmehr deutlich erklären, dah wir das Recht, an uns Forderungen zu stellen, keiner Regierung zugestehen, solange keine Beweise dafür vorhanden sind, daß diese Regierung bereit ist. auch ihrerseits einen Beitrag zu leisten." ^
Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, daß Eden, was die Behandlung des durch keine oberflächliche Handbewegung abzutuenden deutschen Kolonialanspruchs angeht, nichts hinzugelerni hat.
Eden wandte sich dann gegen die Kritik an dem Abkommen von Nyon und äußerte sich anschließend über den Konflikt in Spanien selbst. Seine Ausführungen enthielten keine neuen Gesichtspunkte. Bemerkenswert war lediglich, dah
Eden auf einen langen Moskauer Bericht des „Daily Telegraph" Bezug nahm, in dem mitgeteilt wurde, das Sowjetspanien der drittbeste Kunde Sowjetrußlands ist. Auf der Bolschewi- stenseite in Spanien kämen große Mengen von Kriegsmaterial an, erklärte Eden. Sowjetrussische Tanks und Flugzeuge hätten auf der Seite Valencias eine wichtige Rolle gespielt. Die Schwierigkeiten der Bolschewisten in Nordspanien seien nicht auf Mangel an Kriegsmaterial zurückzuführen, sondern auf die Unfähigkeit, von ihnen Gebrauch zu machen. Eden meinte dann, es sei nicht zu bestreiten, daß ohne ausländische Einmischung der Krieg längst vorbei sein würde. In diesem Zusammenhang richtete er scharfe Angriffe gegen Italien.
.. und noch eine Stimme aus kngland
London, 2. November.
In einem Leitartikel über die Kolonialfrage stellt der „Manchester Guardian" fest, daß kein Zweifel mehr darüber bestehe, daß die britische Regierung nicht mehr lange in der Lage sein werde, dieser Frage gänzlich auszuweichen. Es sei seit einiger Zeit offensichtlich, daß keine allgemeine Regelung auf dem Gebiete internationaler und europäischer Angelegenheiten möglich sei, die nicht eine Lösung der Kolonialfrage mit umfasse. Die Beschwerden Deutschlands seien
Punkt für Punkt beseitigt worden. Trotzdem blieben zwei Hauptpunkte übrig: Das Vorhandensein mehrerer Millionen Deutscher außerhalb der Reichsgrenzen und der Verlust der deutschen Kolonien. Wenn eine oder beide dieser Beschwerden gelindert werden könnten, so würde schon viel geholfen sein. Man müsse zugeben, daß Deutschland bis zu einem gewissen Grade eine starke Sache vertrete. So wie die Dinge liegen habe Deutschland in der Kolonialfrage eine Art politisches Recht, denn bevor es den Waffenstillstand unterzeichnet habe, habe man ihm zu verstehen gegeben, daß ferne Kolonien nicht fortgenommen würden. Trotzdem ser dies aber geschehen.
Veutlcklands Anspruch aus Vstafrika
Feststellungen des ehemaligen Gouverneurs von Eritrea in der „Tribuns"
Rom, 2. November.
Die Bekräftigung, die der deutsche Kolonialan,pruch durch die Rede des Duce im Forum Mussolini vor aller Welt erfahren hat ist, wie der frühere Gouverneur von Eritrea am Montag isi „Tribuna" feststellt, durch die begeisterte Zustimmung der 300 000 zur Jahresfeier des Marsches auf Rom versammelten Faschisten noch un-ter- strichen worden. Gewisse Kreise hätten in den Worten des Duce die Absicht gesehen Deutschland einen Gefallen zu tun, andere einen Akt staats- mannpcher Weitsicht und internationaler Gerechtigkeit. In der Tat habe Mussolini sicherlich auch an die Gefahren gedacht, die das Fortbestehen dieses Problems für eine endgültige Befriedung Europas darstelle. Darüber hinaus aber habe Mussolini, wre die Hunderttausende richtig empfanden, ein großes Unrecht der Vergani- genheit aufzeigen wollen ein Unrecht, das sowohl ein militärisches als auch ein historisches Unrecht sei, das, wie das faschistische Italien lebhaft wünscht, wiedergutgemacht werde.
Die ausländische Presse spreche davon, dah bei ^"^c>-?^kussion über die Kolonien vielleicht über die Abtretung einiger Gebiete im westlichen unter gewissen Bedingungen verhandelt werden könne. Demgegenüber müsse Isi.an. feststellen, daß Deutschland gerade auf Ostafrika den größten Anspruch habe/ Das Blatt erinnert in diesem Zusammenhang an den herrlichen Kampf von L etto w-V o'r b e ck, der mit nur 3000 Deutschen und 12 000 Eingeborenen einer Uebermacht von 300 000 Mann nicht nur standgehalten habe, sondern von >einen Gegnern selbst als der eigentliche Sieger des Kolönialkrieqes bezeichnet worden sei. Auch diese Tatsache habe der Duce zum Ausdruck bringen wollen denn Europa und die Well erwarie, daß dieser Akt der Gerechtigkeit verwirklicht werde, einerlei ob dadurch der Egoismus der satten Völker darunter leide.
Auch LransjorSamen in Unruhe
Paris, 2. November.
Wie aus Amman gemeldet wird, sind im Norden Transjordaniens Unruhen ausgebrochen. Am Sitze des Gouverneurs in Ajeiloun und in der Nähe der Militärposten von Karame und Bal- four kam es zu Schießereien zwischen Eingeborenen * und Militär.
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kln Neinfall
der internationalen kebrüer
„Erst rechneten sie mit der Dummheit ihres Gegners, um dann, wenn sich ein Ausweg nicht mehr fand, sich srlber einfach dumm zu stellen." (Der Führ«, in seinem Buch „Mein Kamps".)
8. diü. Die Erste Strafkammer des Bernischen Obergerichts hat, wie wir nebenstehend ausführlich berichten, gestern im Be- rufungsprozeh wegen der Zionistenproto- kolle die beiden Angeklagten freigesprochen. Das Schweizerische Gericht hat also mit erfreulicher Entschiedenheit den Versuch des Judentums, schweizerische Gesetze seinen verwerflichen Zwecken dienstbar zu machen, scheitern lassen. Nachdem seit Jahren die systematisch betriebene Hetze der Hebräer den Prozeß-Gegenstand zu einer europäischen Angelegenheit gemacht hatte, ist die sachliche Haltung des Bernischen Oberge- richts doppelt anzuerkennen.
Der Prozeß war von jüdischer Seite aus Grund eines Vorganges in. Szene gesetzt worden, der sich im Juni 1933 in Bern zutrug. Dort verteilten anläßlich einer Versammlung der Schweizer Nationalen Front der Leiter des Bundes nationalistischer Eidgenossen Theodor Fischer und der Buchhändler Silvio Schnell die „Protokolle der Weisen von Zion" in deutscher Sprache. Ob- schon bereits unzählige ähnliche Aufklärungsaktionen gegen das Judentum ohne gerichtliche Nachspiele geblieben waren, witterten die Hebräer in Bern plötzlich eine ihrer Meinung nach günstige Gelegenheit zu einem raffiniert angelegte» Entlastungsmanöver. Es ist ja auch durchaus verständlich, daß sich die Entlarvten irgendein „Beweisstück" gegen die Echtheit der verräterischen zionistischen Protokolle verschaffen möchten, sind sie doch mit der Veröffentlichung der Protokolle für alle Zeit als die Todfeinde der anderen Rassen gebrand- markt. Was nämlich den Inhalt dieses so aufschlußreichen jüdischen Urtextes betrifft, so ist der mit ihm niedergelegte israelitische Aktionsplan auf die politische, wirtschaftliche und kulturelle Knechtung der Völker durch die Zionisten abgestellt. Wenn man zum Beispiel aus diesen Protokollen erfährt, daß als letztes, furchtbarstes Mittel für die „Weisen von Zion" die Möglichkeit bestehe, ganze Städte und die in ihnen wohnenden Arier in die Luft zu sprengen, so tritt gerade angesichts der bolschewistisch-jüdischen Zersetzangsarbeit in Spanien die Uebereinstimmung zwischen jener hebräischen Theorie und Praxis grell zutage: Die politische Wirklichkeit beweist allein schon die Echtheit der zionistischen „Protokolle".
Doch wir wollen hier die jüdische Gegenaktion zur Veröffentlichung und Verbreitung der Protokolle ins Auge fassen. Die getarnten Vordermänner des Judentums glaubten 1935, mit der ihnen eigenen Dreistigkeit Klage gegen die beiden genannten Verteiler der Protokoll-Broschüre erheben zu können. Zwei Momente waren es, mit der sich die Klage im Sinne der jüdischen Interessen „rechtfertigen" ließ: die komplizierten und daher nicht leicht zu überblickenden Rechtsbestimmungen der Schweiz sowie die Jugendlichkeit der Täter. Dazu kam, daß die Zionisten das Berner Gesetz gegen die Schund- und Schmi<si':tsra!"r als willkommene Grundlage ihres Manövers ansehen zu können meinten. Mit der Heranziehung gerade dieses Gesetzes trat aber auch eindeutig die Tendenz der jüdischen Klage zutage: Die - „Proto
kolle der Weisen von Zion" sollten durch ein Gerichtsurteil vor aller Welt als Schundliteratur und auf diese Weise als Fälschung erklärt werden. Daß man früher in Personal-Union mit Marxisten und Freimaurern die Gesetze gegen Schund- und Schmutz-Literatur in anderen Ländern auf das heftigste bekämpft hatte — wir erinnern uns noch des lebhaften „Entrüstungssturmes" der jüdischen Systemgrößen gegen die vor etwa 10 Jahren auch in Deutschland versuchte Unterbindung der Schund-Produktion — davon wollte man jetzt nichts mehr wissen. Dem schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und der Jüdischen Kultusgemeinde Bern gelang es dann tatsächlich in erster Gerichts- instänz, nach entsprechender Bearbeitung des sozialdemokratischen Poiizeirichters Meyer ein für ihre Zwecke geeignetes Urteil zu erwirken. Theodor Fischer und Silvio Schnell wurden 1935 zu kleinen Geldbußen und zur Tragung der erheblichen Gerichtskosten verurteilt.
Und doch sollten sich die Getto-Sprößlinge verrechnet haben! Zu ihrer unangenehmen Ueberraschung blieben die Angeklagten nicht ohne gut unterrichtete