Ausgabe 
(2.11.1937) Nr. 301
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Dremen

der Nationa

Amtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Dremen

eO^2,30einschl.AusteÜaeb.: DostberuasdrelZminies (°m,chl. 47 60 ^Postzeitungsgebühr) zuzügl. 42^/Bestellgeld BezugspW

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Das amtliche verkündungsblatt des Reichs statchalters in Mdenburg und Rremen

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Nr. 501 / 7. Jahrgang

Vienstag, 2. November 1957

Einzelpreis 15 Npf.

lietzmanöver der luden rusammengebrochen

freisprach im verner Zionlften-Prozeß

Unser lagesspivgel

Der Berner Zionistenprozetz endet« mit einem Freispruch der arischen Angeklagten.

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Hetz besuchte Pompeji.

Fn Berlin erö-sfnete Ministerpräsident Görrng eine bedeutsame italienische Kunst­ausstellung.

Einen grohartigen Ausbau wird die Ost-West- Verbindung Berlins erfahren.

Ein Riesenseuer im Hasen von Rotterdam richtete über 2 Millionen Gulden Schade» an.

Zwei Verlehrsunglücke bei Oldenburg und Brake forderten 4 Tote.

Bei der Motorisierten Verkehrsbereitschaft Bremen wurde die „Verkehrs-Unfall-Bereit- schast" aufgestellt.

In Kürze beginnen die Pflasterarbeiten auf der Lüderitz-Brücke.

Snadengesuche zwecklos!

Parteiaufnahme nur im Rahmen der erlassenen Bestimmungen

Berlin, 2. November.

Der Chef der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Bouhler, gibt bekannt: Bei Lockerung der Mit­gliedssperre für die Partei ist der Kreis der zur i Aufnahme Berechtigten genau festgelegt worden. " Darüber hinaus, erstreben zahlreiche Volksge­nossen, bei denen die Voraussetzungen zur Auf­nahme nicht vorliegen, auf Grund von Gnaden­gesuchen die Mitgliedschaft zur Partei. Es handelt sich hierbei überwiegend um ehemalige Mit­glieder von Freimaurerlogen od.er logenähnli'chen Vereinigungen. Gnadengesuche der oben bezeich­neten Art muh der Erfolg versagt werden, da Neuaufnahmen, nur im Rahmen der erlassenen Bestimmungen erfolgen. Die Einreichung der­artiger Gnadengesuche ist daher zwecklos.

«Me Protokolle der Weisen von Zion"

Bern, 2. November.

Die Strafkammer des Vernischen Obergerichts hat gestern nachmittag im Verusungsprozeh gegen Schnell und Fischer wegen Verbreitung der zionistischen Protokolle das Urteil verkündet. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen, da der gesetzliche Tatbestand des Vernischen Schund­literaturgesetzes nicht erfüllt ist. Eine Entschädi­gung wird ihnen nicht zugebilligt. Die Kosten erster und zweiter Instanz fallen der Staatskasse zur Last. Lediglich Fischer hat den Betrag von lüg Franken für das erstinstanzliche Verfahren zu zahlen, soweit es sich auf seinen Artikel „Schweizer Mädchen hütet euch vor schändenden Juden" bezog. Die Prozehkosten für die erste Instanz haben sich bekanntlich infolge der von den jüdischen Klägern beantragten umfangreichen Sachver­ständigenvernehmung auf über 28 VON Franken belaufen, wozu noch 2480 Franken Parteikosten kamen.

Das freisprechende Urteil wurde vom Gericht unter Hinweis auf das große Interesse, .das der Prozeh in der Öffentlichkeit gefunden habe, aus­führlich begründet. Es wurde zugegeben, dah im ersten Verfahren Mangel vorgekommen seien, hauptsächlich was die Protokollführung betrifft. Auch die Prozehführung sei aus dem üblichen Rahmen gefallen. Hierauf wurde untersucht, ob der Tatbestand des Bernischen Schundliteratur­gesetzes auf die Verbreitung der zionistischen Protokolle und zwei im „Eidgenossen" veröffent­

lichte Aufrufe gegen das Judentum zutreffe. Die Anwendung dieses Gesetzes habe unter dem Ge­sichtspunkt der Pressefreiheit zu erfolgen. Es sei davon auszugehen, dah politische Thesen und An schauungen über Rassen- und Religionsfragen in der Presse frei und in weitgehender Weise er­örtert werden könnten. Ein Mißbrauch liege nur dann vor, wenn diese Erörterungen eine Auf­forderung zu strafbaren Handlungen enthalten, in unzüchtiger Sprache gehalten odervölligun- wahr sind. Die zionistischen Protokolle soll­ten eine Niederschrift von Vortragen einer un­bekannten Person sein, die als Mitglied einer jüdischen Geheimreg ierung auftrete. Sie enthielten über die Ausübung der jüdischen Weltherrschaft Ansichten und Dar­stellungen, die den Leser mit Abscheuvor den Juden erfüllen können. In nicht üblicher Weiss habe der erstinstanzliche Richter eine Sachver­ständigenuntersuchung über die Echtheit der Pro­tokolle durchgeführt. Dadurch, dah die Parteien die Sachverständigen benannten, sei das Ver­trauen auf diese erschüttert worden. Ueber den Charakter der Schrift könnten nur der Inhalt und die Form entscheiden. Ob die Protokolle tat­sächlich echt oder gefälscht sind, brauche daher nicht untersucht zu werden. Es sei nur zu prüfen ge­wesen, ob die Protokolle — wie behauptet — Schundliteratur find.

Wenn die Protokolle auch geeignet seien, den Leser zum Judengegner zu machen, so würde es doch zu weit gehen, zu behaupten, dah die Pro­tokolle geeignet wären, zur Begehung von Ver­brechen anzureizen oder anzuleiten. Man könne auch nicht sagen, dah die Protokolle die Sittlichkeit gefährden. Das Bundesgericht stehe auf dem

Standpunkt, dah eine Schrift nicht schon deshalb zu verbieten sei, weil sie „etwas für die Juden Peinliches" enthalte. Nirgends finde sich ein Anhaltspunkt, dah auch politische Streit­schriften unter das Schundliteraturgefetz fallen sollten. Vom Standpunkt der Pressefreiheit, die als oberster Grundsatz in Betracht stehe, müsse eine Grenze gezogen werden. Die Protokolle könn­ten nicht anders geweitet werden als ein Mittel im politischen Kampf gegen das Judentum. Die Protokolle, heißt es weiter, seien „Schundlitera­tur", aber nicht im Sinne des Gesetzes von 1918. Damit entfalle die Strafbarkeit der Protokolle an sich und der sie angreifenden Hinweise. Das gleiche gelte von dem gleichfalls eingeklagten „Aufruf an alle Heimattreuen und blutbewuhten Eidgenossen". Auch der Artikel „Schweizer Mäd­chen, hütet euch vor schändenden Juden", sei aus dieser Kampfstellung heraus geschrieben. Aus alle den angeführten Gründen mühten Schnell und Fischer vollständig freigesprochen werden, da der gesetzliche Tatbestand nicht er­füllt sei.

Zu der Frage einer Entschädigung wurde die Billigkeit für eine solche verneint, wenn auch zu­gegeben ist, dah das Verfahren in unnötiger Weise erweitert wurde. Umgekehrt muh das Ent­schädigungsverlangen der Kläger in Konsequenz des Freispruchs abgelehnt werden. Die Kosten ganz oder teilweise den Angeschuldigten zu über­bürden, komme nicht in Betracht, da die Pro­tokolle seit Jahren und auch seit dem Prozeh von 1938 in der Schweiz im Buchhandel ver­trieben werden. Jedoch erscheine es billig, dah Fischer zu einem Teil der Prozehkssten her­angezogen werde

Herr kden hat nichts zugelernt...

Nudolf best besuckte Pompeji

Rom, 2. November.

Der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heh, hat Montag vormittag den Aus­grabungen in Pompeji einen mehrstündigen Be­such abgestattet und ist nachmittags auf den Vesuv gefahren. Am Abend reiste der Stellver­treter des Führers nach Palermo ab.

Stabschef Lutze zuriickgeketzrt

Ehrenvolle Auszeichnung durch den Chef der faschistischen Miliz

Berlin, 2. November.

Mit der Maschine „Horst Wefsel" landete der Stabschef der SA., Lutze, mit seiner Begleitung von der Teilnahme der Feier des 18. Jahrestages des Marsches auf Rom zurückkehrend, am Montag auf dem Flugplatz Hannover.

Bei seinem Abschied in Italien wurde ihm durch den Vertreter des Duce, den Chef der faschistischen Miliz, General Rusfo, ein alter Kampfdolch der Miliz als Ehrendolch verliehen. . Die Ehrung des Stabschefs ist um so höher zu bewerten, als diese Waffe aus der Zeit des Kampfes um die Erringung der Macht stammt. Sämtliche Generale der italienischen Miliz waren Leim Abflug nach Deutschland zugegen und wur- den dem Stabschef persönlich vorgestellt. Bei der lleberfliegung der italienischen Grenze brachte der Stabschef als Teilnehmer der Parteidelega­tion dem Duce in herzlichster Weise seinen Dank für die freundliche Aufnahme in Italien tele­graphisch zum Ausdruck. Der Vizesekretär der faschistischen Partei, Dinogardini, erwiderte im Auftrag des Duce. diese Grütze ebenso herzlich.

Snadenakt des siitzrers

Berlin, 2. November.

Der Führer und Reichskanzler am

12. Juni 1937 von dem Schwurgericht Nurnberg- Fürth gegen die am 25. Juli 1891 geborene Katharina Leupold aus Fürth wegen Mordes «urge'prochene Todesstrafe im Gnadenwege in eine 10jährige Zuchthausstrafe umgewandelt — Katharina Leupold hat am 9. Dezember 193b in ctürth ihren Ehemann getötet, der sie durch jahrelange Mißhandlungen in eine verzweifelte Stimmung getrieben hat.

Dinterljilfswerksspende der Jäger

Berlin, 2. November.

Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Jäger- schaft durch ihre Spende bewie'm, daß ihr die Beteiligung am Winterhilfswerk eine Selbstver­ständlichkeit geworden ist. Die Spende ist gegen­über dem Vorjahr erneut gestiegen. Auch für das neue Winterhilfswerk hat der Reichsiager- meister Eöring die Jägerschaft jetzt wieder aus- üerufen. In der Zeit vom 1. November bis 2V. Dezember soll eine Wildmenge an das WHW. abgeliefert werden, die mindestens 5 Prozent der ilutzwildjahresstrxcke jedes Reviers beträgt. Der Reichsjägermeister gibt seiner Ueberzeugung Ausdruck, dah, wie in den vergangenen Jahren Ifdes Mitglied der Deutschen Jägerschaft auch in dieiem Jahr seine Pflicht für das WHW. tun

eigenartige flusfützrungen des englischen Außenministers zur Kolonialfrage

London, 2. November.

In der außenpolitischen Unterhausaussprache am Montag ergriff Englands Außenminister Eden das Wort, um u. a. zu erklären: „Das Haus wird ohne Zweifel bemerkt haben, daß in den letzten Tagen ein Land, das im Ergebnis des großen Krieges beträchtlichen Ländergewinn in Europa machte und ebenfalls gewisse territoriale Konzessionen in Afrika von Ländern erwarb, die seine Alliierten während des Weltkrieges waren, sich nunmehr zum Vorkämpfer für Deutschlands Forderungen nach afrikanischem Besitz gemacht hat. Ich wünsche im Augenblick bezüglich dieser For­derungen nichts hinzuzufügen, soweit Deutschland und wir selber betroffen sind. Aber ich muh nun­mehr deutlich erklären, dah wir das Recht, an uns Forderungen zu stellen, keiner Regierung zuge­stehen, solange keine Beweise dafür vorhanden sind, daß diese Regierung bereit ist. auch ihrer­seits einen Beitrag zu leisten." ^

Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, daß Eden, was die Behandlung des durch keine ober­flächliche Handbewegung abzutuenden deutschen Kolonialanspruchs angeht, nichts hinzugelerni hat.

Eden wandte sich dann gegen die Kritik an dem Abkommen von Nyon und äußerte sich an­schließend über den Konflikt in Spanien selbst. Seine Ausführungen enthielten keine neuen Ge­sichtspunkte. Bemerkenswert war lediglich, dah

Eden auf einen langen Moskauer Bericht des „Daily Telegraph" Bezug nahm, in dem mitge­teilt wurde, das Sowjetspanien der drittbeste Kunde Sowjetrußlands ist. Auf der Bolschewi- stenseite in Spanien kämen große Mengen von Kriegsmaterial an, erklärte Eden. Sowjetrussische Tanks und Flugzeuge hätten auf der Seite Valencias eine wichtige Rolle gespielt. Die Schwierigkeiten der Bolschewisten in Nordspanien seien nicht auf Mangel an Kriegsmaterial zurückzuführen, sondern auf die Unfähigkeit, von ihnen Gebrauch zu machen. Eden meinte dann, es sei nicht zu bestreiten, daß ohne ausländische Einmischung der Krieg längst vorbei sein würde. In diesem Zusammenhang richtete er scharfe An­griffe gegen Italien.

.. und noch eine Stimme aus kngland

London, 2. November.

In einem Leitartikel über die Kolonialfrage stellt der „Manchester Guardian" fest, daß kein Zweifel mehr darüber bestehe, daß die britische Regierung nicht mehr lange in der Lage sein werde, dieser Frage gänzlich auszuweichen. Es sei seit einiger Zeit offensichtlich, daß keine all­gemeine Regelung auf dem Gebiete internatio­naler und europäischer Angelegenheiten möglich sei, die nicht eine Lösung der Kolonialfrage mit umfasse. Die Beschwerden Deutschlands seien

Punkt für Punkt beseitigt worden. Trotzdem blie­ben zwei Hauptpunkte übrig: Das Vorhandensein mehrerer Millionen Deutscher außerhalb der Reichsgrenzen und der Verlust der deutschen Ko­lonien. Wenn eine oder beide dieser Beschwerden gelindert werden könnten, so würde schon viel ge­holfen sein. Man müsse zugeben, daß Deutschland bis zu einem gewissen Grade eine starke Sache vertrete. So wie die Dinge liegen habe Deutsch­land in der Kolonialfrage eine Art politisches Recht, denn bevor es den Waffenstillstand unter­zeichnet habe, habe man ihm zu verstehen gegeben, daß ferne Kolonien nicht fortgenommen würden. Trotzdem ser dies aber geschehen.

Veutlcklands Anspruch aus Vstafrika

Feststellungen des ehemaligen Gouverneurs von Eritrea in der „Tribuns"

Rom, 2. November.

Die Bekräftigung, die der deutsche Kolonial­an,pruch durch die Rede des Duce im Forum Mussolini vor aller Welt erfahren hat ist, wie der frühere Gouverneur von Eritrea am Montag isi „Tribuna" feststellt, durch die begeisterte Zustimmung der 300 000 zur Jahresfeier des Mar­sches auf Rom versammelten Faschisten noch un-ter- strichen worden. Gewisse Kreise hätten in den Worten des Duce die Absicht gesehen Deutschland einen Gefallen zu tun, andere einen Akt staats- mannpcher Weitsicht und internationaler Ge­rechtigkeit. In der Tat habe Mussolini sicherlich auch an die Gefahren gedacht, die das Fortbestehen dieses Problems für eine endgültige Befriedung Europas darstelle. Darüber hinaus aber habe Mussolini, wre die Hunderttausende richtig emp­fanden, ein großes Unrecht der Vergani- genheit aufzeigen wollen ein Unrecht, das so­wohl ein militärisches als auch ein historisches Unrecht sei, das, wie das faschistische Italien leb­haft wünscht, wiedergutgemacht werde.

Die ausländische Presse spreche davon, dah bei ^"^c>-?^kussion über die Kolonien vielleicht über die Abtretung einiger Gebiete im westlichen unter gewissen Bedingungen ver­handelt werden könne. Demgegenüber müsse Isi.an. feststellen, daß Deutschland gerade auf Ostafrika den größten Anspruch habe/ Das Blatt erinnert in diesem Zusammenhang an den herr­lichen Kampf von L etto w-V o'r b e ck, der mit nur 3000 Deutschen und 12 000 Eingeborenen einer Uebermacht von 300 000 Mann nicht nur standge­halten habe, sondern von >einen Gegnern selbst als der eigentliche Sieger des Kolönialkrieqes bezeichnet worden sei. Auch diese Tatsache habe der Duce zum Ausdruck bringen wollen denn Europa und die Well erwarie, daß dieser Akt der Gerechtigkeit verwirklicht werde, einerlei ob da­durch der Egoismus der satten Völker darunter leide.

Auch LransjorSamen in Unruhe

Paris, 2. November.

Wie aus Amman gemeldet wird, sind im Nor­den Transjordaniens Unruhen ausgebrochen. Am Sitze des Gouverneurs in Ajeiloun und in der Nähe der Militärposten von Karame und Bal- four kam es zu Schießereien zwischen Eingeborenen * und Militär.

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der internationalen kebrüer

„Erst rechneten sie mit der Dummheit ihres Gegners, um dann, wenn sich ein Ausweg nicht mehr fand, sich srlber einfach dumm zu stellen." (Der Führ«, in seinem Buch „Mein Kamps".)

8. diü. Die Erste Strafkammer des Ber­nischen Obergerichts hat, wie wir neben­stehend ausführlich berichten, gestern im Be- rufungsprozeh wegen der Zionistenproto- kolle die beiden Angeklagten freigesprochen. Das Schweizerische Gericht hat also mit er­freulicher Entschiedenheit den Versuch des Judentums, schweizerische Gesetze seinen verwerflichen Zwecken dienstbar zu machen, scheitern lassen. Nachdem seit Jahren die systematisch betriebene Hetze der Hebräer den Prozeß-Gegenstand zu einer europä­ischen Angelegenheit gemacht hatte, ist die sachliche Haltung des Bernischen Oberge- richts doppelt anzuerkennen.

Der Prozeß war von jüdischer Seite aus Grund eines Vorganges in. Szene gesetzt worden, der sich im Juni 1933 in Bern zu­trug. Dort verteilten anläßlich einer Ver­sammlung der Schweizer Nationalen Front der Leiter des Bundes nationalistischer Eid­genossen Theodor Fischer und der Buchhänd­ler Silvio Schnell die „Protokolle der Weisen von Zion" in deutscher Sprache. Ob- schon bereits unzählige ähnliche Aufklä­rungsaktionen gegen das Judentum ohne gerichtliche Nachspiele geblieben waren, witterten die Hebräer in Bern plötzlich eine ihrer Meinung nach günstige Gelegenheit zu einem raffiniert angelegte» Entlastungs­manöver. Es ist ja auch durchaus verständ­lich, daß sich die Entlarvten irgendein „Be­weisstück" gegen die Echtheit der verrä­terischen zionistischen Protokolle verschaffen möchten, sind sie doch mit der Veröffent­lichung der Protokolle für alle Zeit als die Todfeinde der anderen Rassen gebrand- markt. Was nämlich den Inhalt dieses so aufschlußreichen jüdischen Urtextes betrifft, so ist der mit ihm niedergelegte israelitische Aktionsplan auf die politische, wirt­schaftliche und kulturelle Knech­tung der Völker durch die Zionisten abgestellt. Wenn man zum Beispiel aus diesen Protokollen erfährt, daß als letztes, furchtbarstes Mittel für die „Weisen von Zion" die Möglichkeit bestehe, ganze Städte und die in ihnen wohnenden Arier in die Luft zu sprengen, so tritt gerade angesichts der bolschewistisch-jüdischen Zersetzangsarbeit in Spanien die Uebereinstimmung zwischen jener hebräischen Theorie und Praxis grell zutage: Die politische Wirklichkeit beweist allein schon die Echtheit der zionistischen „Protokolle".

Doch wir wollen hier die jüdische Gegen­aktion zur Veröffentlichung und Verbreitung der Protokolle ins Auge fassen. Die getarn­ten Vordermänner des Judentums glaubten 1935, mit der ihnen eigenen Dreistigkeit Klage gegen die beiden genannten Ver­teiler der Protokoll-Broschüre erheben zu können. Zwei Momente waren es, mit der sich die Klage im Sinne der jüdischen Interessen „rechtfertigen" ließ: die kompli­zierten und daher nicht leicht zu überblicken­den Rechtsbestimmungen der Schweiz sowie die Jugendlichkeit der Täter. Dazu kam, daß die Zionisten das Berner Gesetz gegen die Schund- und Schmi<si':tsra!"r als will­kommene Grundlage ihres Manövers ansehen zu können meinten. Mit der Her­anziehung gerade dieses Gesetzes trat aber auch eindeutig die Tendenz der jüdischen Klage zutage: Die - „Proto­

kolle der Weisen von Zion" sollten durch ein Gerichtsurteil vor aller Welt als Schund­literatur und auf diese Weise als Fälschung erklärt werden. Daß man früher in Perso­nal-Union mit Marxisten und Freimaurern die Gesetze gegen Schund- und Schmutz-Lite­ratur in anderen Ländern auf das heftigste bekämpft hatte — wir erinnern uns noch des lebhaften „Entrüstungssturmes" der jüdischen Systemgrößen gegen die vor etwa 10 Jahren auch in Deutschland versuchte Un­terbindung der Schund-Produktion — davon wollte man jetzt nichts mehr wissen. Dem schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und der Jüdischen Kultusgemeinde Bern ge­lang es dann tatsächlich in erster Gerichts- instänz, nach entsprechender Bearbeitung des sozialdemokratischen Poiizeirichters Meyer ein für ihre Zwecke geeignetes Urteil zu er­wirken. Theodor Fischer und Silvio Schnell wurden 1935 zu kleinen Geldbußen und zur Tragung der erheblichen Gerichtskosten ver­urteilt.

Und doch sollten sich die Getto-Spröß­linge verrechnet haben! Zu ihrer unan­genehmen Ueberraschung blieben die Angeklagten nicht ohne gut unterrichtete