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parteiamtliche ^geszeitung
Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Bremen
flmtsblatt des Senats der Lreien kjansestadt Bremen
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Das amtliche verkündungsblatt -es Neichsstatchalters in M-enburg und Dremen
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Nr. 12? /?. Jahrgang
Menstag, 11. Mai 1SZ?
kinzelpreis 15 Npf.
^ 7 der Kirche vor dem Staat
ömeralolkar unter verdacht der veoünstlgung
Unssr lagesspisgvl
London steht völlig im Zeichen der Königskrönung.
Amerikanische Zeitungen setzen sich für die Aufhebung des Helium-Monopols ein.
Der polnische Justizminister sprach vor der Akademie für Deutsches Recht.
Der holländische Sozialminister tras in Berlin ein.
Im Prozeß gegen den katholischen Pfarrer Bauer spielt auch der Eeneralvikar von Trier eine seltsame Rolle.
Im Plietenburger Moor wurde eine 13 Hektar große Heidefläche abgebrannt.
In Bremen werden 18 neu« Luftschutzschnle» eingerichtet.
Als letztes der vier Kriegsschiffe wird heute Artillerieschulschiff „Delphin" Hafen I verlassen.
. .»......
Menslstellen der Partei üben öffentliche Funktionen aus
Berlin, 10. Mai.
Das Reichsgericht hatte erneut Gelegenheit, vom ««chtsstanLpu'nkt aus zur Wertung der Dienst- «ellen der Partei klärend Stellung zu nehmen. In der Entscheidung sagt das oberste Gericht, daß die NSDAP. ihre Befugnisse, ihre Tätigkeit und ihre Organisation nicht aus der Staatsgewalt ableite daß diese trotzdem aber nicht weniger öffentlicher Natur seien als Befugnisse, Tätigkeit und Organisation der staatlichen Behörden. Die Dienststellen der Partei übten ebenso wie die Staatsbehörden kraft eigenen Rechtes öffentliche Funktionen aus. Daher seien sie, soweit die Begriffsbestimmung der Behörde — abgesehen davon, daß sie nicht Organe der Staatsgewalt sind — auf sie zutrifft, jedenfalls hinsichtlich der Frage des strafrechtlichen Schutzes der von ihnen ausgestellten Urkunden einer öffentlichen Behörde gleichzuachten..Der Einzelfall, der Anlaß zu dieser grundsätzlichen Klärung bot, war die vom Reichsgericht mit der Vorinstanz bejahte Frage, db die SS- Standarte einer Behörde gleichzuachten sei und ob daher z. B. die von ihr in vorgeschriebener Form ausgestellten Anträge auf Fahrpreisermäßigung Lei der Reichsbahn öffentliche Urkunden seien.
-Mit Leib und Leben für die Partei"
Der Führernachwuchs wird geprüft
'(Dralltdsriobt unserer Dsrlinsr Lebriktlsltung) rä. Berlin, 10. Mai.
Am Montagvormittag begann in den Räumen des Berliner Zoo die' Musterung von 702 Anwärtern für die Ordensburgen der Partei, die Reichsorganisationsleiter Dr. Ley persönlich vornimmt. Die Musterung dauert im ganzen drei Tage. Jeder einzelne Mann, über den bereits eingehende Berichte und Urteile seiner übergeordneten Dienststelle vorliegen, wird bei dieser Musterung noch einmal auf Herz und Nieren geprüft, ob er würdig ist, in die Ordensburgen der Bewegung aufgenommen zu werden. Es handelt sich hier nicht um eine Prüfung im alten liberalistischen Sinne, die auf Grund eines angeeigneten Wissens bestanden werden kann, sondern diese Prüfung erfaßt den ganzen Menschen. Dr. Ley hat die Bedeutung dieser Entscheidung in seiner Ansprache an die Anwärter für die Ordensburgen in die Worte gefaßt: „Vom Augenblick der Aufnahme auf die Ordensburgen an gehört uns der Mensch mit Leib und Leben." Damit ist alles ausgesprochen.
See stufbau der Schukungsarbett
Rosenberg und Dr. Ley auf einer Tagung des Hauptschulungsamtes der NSDAP.
Bad Mergentheim, 10. Mai
In Bad Mergentheim fand Sonntag eine von Dr. Ley einberufene Arbeitstagung des Hauptschulungsamtes der Reichsorganisatiönsleitung der NSDAP. statt, an der die Eauschulungsleiter und die Kommandanten der drei Ordensburgen Vogelfang, Crössinsee und Sonthofen teilnahmen. Auch Frau Scholtz-Klink war erschienen. Der von Reichsorganisationsleiter Dr, Ley als Leiter des Hauptschulungsamtes berufene stellvertretende Gauleiter Schmidt eröffnete die Tagung mit einem Gruß an den Führer und mit herzlichen Willkommensworten für Alfred Rosenberg und Dr. Ley.
In einem einstündigen Referat beschäftigte sich Reichsleiter Rosenberg mit den aktuellen Fragen des ihm vom Führer übertragenen Aufgabengebietes. Er gab eine ausführliche Wertung der deutschen Gegenwart und legte seinen Hörern die Voraussetzungen für eine Förderung der Lebenskraft des gesamten Volkes dar.
Nach Alfred Rosenberg sprach Dr. Ley. Der Reichsorganisationsleiter betonte die Notwendigkeit, die Aufgaben des Hauptschulungs- amtes der NSDAP. in feste organisatorische Formen zu bringen, „Unsere Idee muffen wir in festen Bahnen wissen, die nie mehr geändert werden können von denen, die nach uns kommen. Der Partei und unserem Wollen muffen wir ein solches Gefüge geben, daß es als Fundament für alle künftige Arbeit der kommenden Generationen Geltung hat." Dr. Ley vermittelte anschließend ein Bild von dem Aufbau der gesamten Schulungsarbeit, von den Adolf-Hitler-Schulen, den Ordensburgen und der Zielsetzung der unter Leitung Alfred Rosenbergs ins Leben zu rufenden Akademie.
Nicht vereidigt
Trier, 10. Mai.
Die Verhandlungen in dem Sittlichkeitsprozeß gegen den katholischen Pfarrer Peter Bauer vor der Großen Strafkammer von Trier begegneten auch am Montag gespanntestem Interesse. Auch der dritte Verhandlunastag brachte durch die Vernehmung des bischöflichen Generalvikars von Trier als Zeugen weiteres sehr aufschlußreiches Material hinsichtlich der unglaublichen Vertuschungsmanöver seitens der bischöflichen Behörden im Falle Bauer.
Nachdem der dritte Verhandlungstag von Landgerichtsdirektor Dr. Lütge eröffnet worden war, teilte der Verteidiger des Angeklagten Bauer dem Gericht mit, daß sein Mandant eine Erklärung zu den Verfehlungen abgeben wolle. „Ich kann mich", so sagte der Angeklagte, „nachdem ich die einzelnen Zeugen bei ihrer Vernehmung gesehen und gehört habe, und mir alles wieder durch den Kopf gehen ließ, auch der Einzelheiten wieder erinnern." Mit etwas lauterer Stimme als am ersten Tage schildert er nun die einzelnen Vorkommnisse, die sich voll und ganz mit den Aussagen der Zeugen decken. Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann läßt den Angeklagten befragen, ob er vor Eintritt in die Pfarr- stellen von dem Bischof in Trier empfangen worden sei.
Der Angeklagte bejaht dies in dem Falle der Psarrstelle Laubach, nicht dagegen im Falle Weitungen. Im August 1932 habe ihn der Bischof jedoch wegen der Vorlommniffe in Weidingen rufen lassen und ihn ernstlich ermähnt. Der Oberstaatsanwalt erklärt hierzu, der Bischof habe bei seiner am Sonnabend unter Eid erfolgten Vernehmung erklärt, er könne sich nicht mehr erinnern, daß Bauer bei ihm gewesen sei.
Sodann wird Eeneralvikar Dr. von Meu- rers vernommen. Als er, so beginnt der Zeuge, am 31. Oktober 1835 sein Amt als Generalvikar übernommen habe, habe er von den Verfehlungen
des Bauer gehört und ihn ersucht, am 2. November nach Trier zu kommen. Bauer sei einige Tage später dagewesen und er, der Zeuge, habe ihn dann über die bekannten sittlichen Verfehlungen in Weidingen vernommen. Der Oberstaatsanwalt stellt dann den Antrag, das Schreiben des Generalvikars vom 20. April 1936 zu verlesen, das bereits bei der Vernehmung des Bischofs von Trier eine Rolle gespielt hat und in dem er auf einen von der Staatsanwaltschaft schriftlich gestellten Antrag hin, die Personalakten des Pfarrers Bauer zu übersenden, antwortete. In diesem Antwortschreiben wird behauptet, daß Personalakten über Pfarrer Bauer aus Mar- pingen nicht vörlägen. Auf die weitere Frage des Oberstaatsanwalts, wie es komme, daß in dem Schreiben als Ort Marpingen erscheine, während Bauer doch in Weidingen die Psarrstelle innehatte, erklärt der Zeuge, „er habe Weidingen diktiert", von der Sekretärin sei aber fälschlicherweise Marpingen geschrieben worden. Der Oberstaatsanwalt weist dann darauf hin, daß nachträglich doch Personalakten Bauers gefunden worden sind. Weiter hebt der Oberstaatsanwalt hervor, daß der Zeuge ihm gelegentlich einer persönlichen Rücksprache erklärte, er wolle ihn bei den Ermittlungen unterstützen. Die Akten habe er aber nicht zur Verfügung gestellt.
Hieraus antwortet der Eeneralvikar, nach den kirchengesetzlichen Bestimmungen dürfe er kirchliche Akten nicht zur Verfügung stellen. — Aus diese Erklärung hin springt der Oberstaatsanwalt auf und bezeichnet den Inhalt des Schreibens vom 29. April 1S3K als eine bewußte Irreführung und Fälschung. Die Ausführungen des Zeugen hätten die Bestätigung erbracht, daß wir einen Staat im Staate hätten. Der Zeuge betont nochmals, daß er solche Akten nicht habe herausgeben können. Er gibt aber zu, daß er sich in dem Schreiben klarer und deutlicher hätte ausdrücken können.
In Lezug auf die Versetzung des Bauer nach einem Kloster in Ehrang als Rektor erklärt der
Eeneralvikar, er habe ihm damit keine Seelsorge einräumen wollen. Die Bezeichnung „Rektor" sei „verschiedener Art aufzufassen". Damals habe er aber noch nichts von dem UmfanZ der sittlichen Verfehlungen des Bauer gewußt, über die er erst im April 1936 aufgeklärt worden sei. Daraufhin !ei die Stelle für Bauer im Kloster in Ehrang nicht mehr in Frage gekommen. Bezüglich der Vereidigung des Zeugen stellt der Oberstaatsanwalt den Antrag, ihn ' u n v e r e i d i g t zu lassen, da tm Hinblick auf den Inhalt des Schreibens an die Staatsanwaltschaft vom 26. April 1936 der dringende Verdacht der Begünstigung vorliege.
Drei als Zeugen vernommene Staatspolizeibeamte, die kurze Zeit vor dem Prozeßbeginn vom Gericht beauftragt worden waren, die Personalakten des angeklagten Pfarrers Bauer zu beschlagnahmen, sagen übereinstimmend aus, daß ihnen vom Eeneralvikar Dr. von Meurers Schwierigkeiten gemacht worden seien. Zunächst habe er nicht zu wissen behauptet, wo die Akten lägen, dann — als sie welche gefunden hatten — habe er erklärt, das seien „wohl alle", sie brauchten nicht weiter zu suchen. Schließlich hätten sie an sechs verschiedenen Stellen die Unterlagen gefunden!
Der Eeneralvikar behauptet hierzu, er habe tatsächlich „nicht gewußt", wo die Akten gelegen hätten, und außerdem sei ihm nicht bekannt gewesen, wie viele Akten über Bauer überhaupt vorlagen. Hierauf stellt der Oberstaatsanwalt erneut den Antrag, den Generalvikar nicht zu vereidigen,da durch die Vernehmung der drei Staatspoli'zeibeamten weiterhin bestätigt sei, daß der Zeuge durch den Inhalt des Schreibens vom 26, April 1936 Tatsachen zugunsten des Angeklagten Bauer verschleierte. Das Gericht zog sich erneut zur Beratung über den Antrag zurück und verkündete nach Wiedereintritt in die Verhandlung, daß die Vereidigung des Zeugen Generalvikar Dr. von Meurers wegen Verdachtes der Begünstigung unterbleibe.
fluf -er stchrl nach London
Von
Helmut Sündermann
Botschafter von Ribbentrop hat einen kleinen Kreis deutscher Persönlichkeiten eingeladen, die Krönungstage in London mitzuerleben. Pg, Helmut Sündermann, der als Stabsleiter des Reichspreffechefs der NSDAP. dieser Einladung Folge leistet, wird unseren Lesern von seinen Eindrücken auch noch in einem weiteren Artikel berichten.
Die Fahrt nach London ist nicht eine Reise, wie wir sie sonst in Europa unternehmen. Es verbindet sich mit ihr die eindrucksvolle Atmosphäre dessen, was die Völker der Erde alsVritisches Weltreich so oft bewunderten, manchmal auch haßten, immer aber in seiner Größe und Stärke würdigten. Ist es ein Weltreich? Die Juristen werden finden, daß das Lommouvsaltb nicht mehr ist als ein lockerer, ja nach ihren Begriffen allzu lockerer Staatenbund. Das Statut von West- minster, im Jahre 1931 vom Unterhaus fast ohne Debatte angenommen, ließ Großbritannien — also das Land, das wir als „England" kennen und als Mittelpunkt des englischen Weltreichs betrachten — zum einfachen Schwssterstaat der Dominien werden! Nichts könnte diese daran hindern, auch die letzte — wie dem Juristen scheint — völlig belanglose Bindung von sich zu streifen. Ebenso wie seit zweihundert Jahren das englische Parlament durch nichts gehindert werden könnte, die Monarchie abzuschaffen und eine andere Staatsform zu beschließen.
Niemand kann vom britischen Weltreich behaupten, daß es klar und eindeutig organisiert sei, daß es — nach den allgemein gültigen Maximen
— den Stempel der Dauerhaftigkeit auf der Stirn trüge. Aber es ist eine seltsame Lehre der englischen Geschichte: in diesem Lande ist das Unwahrscheinlichste fast selbstverständlich, das anderswo zu Erwartende aber tritt nicht einmal in Umrissen ein! Ebenso wie das seit Jahrhunderten bestehende Verhältnis zwischen Parlament und Königshaus in jedem anderen Lande nur eine kurze Usbergangsperiode bezeichnet hätte — hier ist es zur streng behüteten Tradition geworden. Ebenso scheinen die Unrecht zu behalten, die den Zusammenbrach des Weltreiches mit der Beendigung der Vormachtstellung der englischen Insel prophezeien zu können glaubten. Englands ganze Geschichte ist die Geschichte von Ausnahmen, die die Regel nicht aufheben, sondern bestätigen. Erinnern wir uns, daß die Engländer in der gleichen Zeit, in der in Europa der Absolutismus unter Ludwig XIV. seine stärkste Entwicklung erlebte, unter Cromwell ihren König köpfen ließen, daß sie im Zeitalter der Nationalstaaten ihr Weltreich erhalten, daß sie ihr Parlament zu einem Mittelpunkt nationaler Arbeit machen konnten, während der Parlamentarismus in allen anderen Ländern Totengräber der Nationen wurde.
Mit Forscherinitiative hat der Deutsche seit je diesem englischen „Rätsel" gegenübergestanden, er suchte es in logischer Ueberlegung zu gliedern und zu begreifen, um allgemein gültige Wahrheiten als Lohn seiner Mühe einzuheimsen. Man mutz Nationalsozialist sein, um sich endlich frei zu machen von dem Wunsche, die Entwicklung anderer Völker unter dem Signum des Vorbildes und mit dem Wunsche zu betrachten, in ihrer Geschichte nachahmenswerte innere Gesetze zu entdecken. Das einzige, was uns gerade die englische Geschichte und Gegenwart lehrt und in besonderem Maße bestätigt, ist die alte Wahrheit, daß die innere Veranlagung, das ewige Erbgut eines Volkes, das tiefste Geheimnis seiner geschichtlichen Entwicklung ist.
Wann werden endlich andererseits unsere Kollegen von der englischen Presse einsehen, daß es sich hier nicht um die Frage von „Gut und Böse" handelt? Das deutsche Volk und das englische
— so nahe sie einander verwandt sind — sind verschiedenartig von der Natur bedacht. Des Engländers Stärke ist sein politischer Blick, sein vielgerühmter common ssnss, und diesem naturgegebenen politischen Empfinden eines ganzen Volkes entspricht der englische Staatsaufbau. Er schafft die instinktive Voraussetzung der politischen Einheit, die anderswo der Erziehung und gesetzlicher Basis bedarf. Deshalb besitzt eben das englische Königstum tiefere Bedeutung, als es juristisch den Ansckein hat, und aus dem gleichen Grunde ist das Weltreich trotz aller Freiheiten seiner Einzelglieder eine besondere politische Macht. Den Menschen dieses Reiches ist auf politischem Gebiete vieles selbstverständlich, was anderen Völkern erst gepredigt werden muß.
In der Geschichte des deutschen Volkes traf bisher vielleicht ein großer Pölitiker auf zehn
was meinen Sie Knin, tzerr vischos?
Notwendige fragen an Nr. vornewaffer anläßlich des Proreffes gegen den Pfarrer vauer
Berlin, 19. Mai
Der „Angriff" kommt auf den Fall des katholischen Pfarrers Bauer zurück, der sich bekanntlich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen widernatürlicher Unzucht zu verantworten hat. Das Blatt knüpft an die Aussagen an, die der Bischof von Trier, Dr. Vornewaffer, am Sonnabend vor Gericht gemacht hat. Zum ersten Male hat damit ein deutscher Bischof öffentlich die Verfehlungen in der Klosterbrüderund Priesterschaft bestätigt. Es wird nun kein Katholik mehr sagen können, diese Dinge seien von der Gestapo und den Nationalsozialisten erfunden oder künstlich aufgebauscht. Der Bischof von Trier hat einer faulen und bequemen Ausrede ein Ende gesetzt
Es hat nun kein Katholik mehr ein Recht, auch nur den geringsten Zweifel in die ordentliche Rechtsfindung und Rechtsprechung zu setzen, die von der deutschen Justiz gegen Priester und Brll- der der katholischen Kirche angewandt wurde und wird, da Bischof Vornewaffer sie zur Grundlage seiner eigenen disziplinären Entscheidungen gemacht hat. Es kann also das Kapitel der plumpen
Ableugnungsversuche geschloffen werden. Die Kirche gibt die Verfehlungen zu.
„Warum," so fragt der Angriff, „tut sie das setzt auf einmal und warum erst fetzt? Tut sie es unter dem Druck der Tatsachen oder aus dem Willen, loyal und korrekt mit dem Staat bei der Aufdeckung schwerer Verbrechen zusammenzugehen, genau so, wie jede andere Behörde verfährt? Von dieser Frage hängt wesentlich das bisherige und künftige Verhältnis des nationalsozialistischen Staates zur katholischen Kirche ab. Trier ist eine Probe aufs Exempel — eine Probe, die allerdings mehr Zweifel hervorruft als beschwichtigt. Als die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Falle des Pfarrers Bauer anstellte, gelang es ihr, an zwei Orten mehr als ein Dutzen Vorkommnisse aufzudecken. Sie wandte sich darauf an das bischöfliche Eeneralvikariat in Trier mit dem Ersuchen um Auslieferung der Personalakten des verhafteten Pfarrers. Sie erhielt zur Antwort, besondere Personalakten seien nicht vorhanden. Dennoch fand die Geheime Staatspolizei diese Akten in der bischöflichen Behörde vor und beschlagnahmte sie.
Die erste öentselie 5V:>Ik:>,irr6ntte nieiler in <ler lleinmt. 8onntagnk>eiimittag kedrto üie in Vessrmünile unü Uninbnrg bsüsinmtste erste üeutsebs Vslkzngklotts üsr Deutselien 1-VnIksng OessIIZelmkt nsod lürsr im September vorigen ösbrss angetretenen tValkangrsiss in äis änt- srtztls enrücü. (Liebs Hanäslstsil») (slVsItbilä)
. Der „Angriff" stellt fest, daß dem Bischof von Trier in der Gerichtsverhandlung diese Akten seiner Behörde vorgetragen wurden und zitiert dann Aussagen des Bischofs. So hat der Bischof ausgesagt: „Hätte ich gewußt, daß die Seuche der homosexuellen Vergehen so verbreitet und gefährlich ist, so hätte ich gleich zu Beginn ganz energisch durchgegriffen." Demgegenüber erklärt das Blatt: Der Bischof will nicht gewußt haben, wieweit die unsittliche Verseuchung um sich gegriffen hat. Bei den jahrhundertelangen Erfayrungen. die die Kirche mit Askese und Zölibat, mit Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit gemacht hat, sollte ein katholischer Bischof alle Ursache zu erhöhter Wachsamkeit haben. Im Falle Bauer ist ihm übrigens mehrfach Vortrag gehalten worden.
Weiter erklärte Dr.' Bornewasser: „Ich bin als Bischof nicht nur der Vorgesetzte, sondern auch der Vater meiner Diözese und für mich gilt das Wort der Heiligen Schrift, daß man das geknickte Rohr nicht brechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen soll. Ich wollte den Mann retten. Ich habe Gnade vor Recht ergehen lassen." — Hierzu stellt der „Angriff" fest: Der Bischof von Trier meinte, den glimmenden, Docht nicht auslöschen zu lallen. Dieser Docht war eine Zündschnur, die in zwei Gemeinden weiterbrannte und viele junge Männer nicht nur verdarb, sondern auch die heiligsten Dinge der Kirche vernichtete.
Das Blatt fährt fort: Der Bischof von Trier sagt, ein Teil der Akten habe seinem General- vikar nicht vorgelegen. Wem haben sie denn vorgelegen? Wie ist es möglich, daß Akten in einer io wichtigen Sachs dem Eeneralvikar und damit auch dem Bischof verheimlicht werden konnten? Muß bei einer solchen Inkorrektheit der bischöflichen Verwaltung, die der Vertuschung und Verheimlichung durch untergeordnete Beamte ausgeliefert ist, nicht der Staat doppelt energisch zusahen, wenn in der Kirche Verbrechen begangen werden? Zu dem Thema der Auslieferung der Personalakten des verhafteten Geistlichen verzeichnet der „Angriff" dann die Erklärungen, die der Bischof vor Gericht abgegeben hat und schreibt:
Der Bischof von Trier hat die Auslieferung von Personalakten an die Staatsanwaltschaft verweigert — er könne das Vertrauen des Klerus zum Vischos nicht aufs Spiel setzen. Zum Regieren in der Kirche gehöre Vertrauen. Kann die Frontstellung des Bischofs und seines Klerus gegen den Staat deutlicher zum Ausdruck kommen als mit dieser E-klärung? Die Priesterschaft ,st nach diesen Worten als ein Geheim- bund zu ^trachten, zu dessen Vertrauensgrund- lagen es gehört, daß strasbare Handlungen in leinen Reihen den Strasbehörden verschwiegen werden
Der „Angriff" schließt: Wir fragen, wie soll
lemals ein gesundes Verhältnis zwischen Staat und Kirche eintreten, wie sollen die katholischen Eltern über das Schicksal ihrer Kinder, die sie Priestern oder Ordensbrudern anvertrauen, beruhigt sein, wenn der Staat bei der Verfolgung von Verbrechen auf die Mitwirkung der Kirche nicht nur nicht rechnen kann, sondern mit einer bewußten Verheimlichung rechnen muß?