Ausgabe 
(6.4.1937) Nr. 93
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Vremen Amtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Dremen

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Das amtliche Derkundungsblatt des Neichsstatchalters in Mdenburg und Vremen

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Nr. s; / ?. Jahrgang

Menstag, 6. flpril 1S5?

kmzelpreis 15 Npf.

Deutsche Protestnote in Pretoria überreicht

Unser lagesspiegel

Der tschechoslowakische Staatspräsident Benesch ist in Belgrad eingetroffen.

Das Nobel-Komitee hat Ehandi als Kandi­daten für den Friedens-Nobelpreis ausge­stellt, was in England peinliches Erstaunen hervorruft.

Deutschland protestiert in einer Note gegen die antideutsche Politik der südafrikanischen Regierung.

Ein katholischer Geistlicher setzt sich in einem Brief an den Gauleiter der Saarpsalz für die Gemeinschaftsschule ein.

Der in Seenot gewesene DampserVorkum" ist außer Gefahr.

Einen großartigen Erfolg errang die Ascher Turnschule mit ihrem ersten Auftreten in München.

Ein großes Schadenfeuer wütete in der Nähe Cloppenburgs.

Auf dem Abschieds-Appell der Bremer NSKK.- Standarte für Vrigadeführer Uhde sprachen Gauleiter Rover und Gruppenführer Jürgensen. Das Schwurgericht eröffnete in Bremen seine erste diesjährige Tagung.

Der EHW.-Schweinebestand in Vremen kann um 459 Stück erweitert werden.

Me Personalpolitik der Neichopost

Berlin, 5. April.

Eine Uebersicht über vier Jahre Personalpolitik der Reichspost, die M. Niedererm derTeut­schen Postzeitung" gibt, stellt als das Haupt­merkmal dieser Personalpolitik im Dritten Reich die Zielsetzung fest, den nationalsozialistischen Leistungsgedanken zu verwirklichen. Insgesamt sirö> etwa 19 090 alte Kämpfer neu in den Dienst der Deutschen Reichspvst eingestellt worden. 1990 verdiente alte Kämpfer wurden be­vorzugt in das Beamtenverhältnis übernommen, Um die nationalsozialistische Erhebung verdiente Beamte wurden in 1199 Fällen durch Vorrang- behandlüng befördert. 2n Durchführung der Ver­ordnung des Führers über die Unterbringung von Parteigenossen, di« ihren Eintritt in die Partei bis zum 14. September 1939 erklärt haben, wurden bisher 999 alte Kämpfer planmäßig als Beamte angestellt, ferner sind 855 alte Kämpfer als außerplanmäßige Beamte und 367 als Hilfs­kräfte beschäftigt. Von den neueingestellten Post- supernumeraren haben sich 63,8 v. H. bereits vor 1933 aktiv für die nationalsozialistische Bewegung betätigt. Bemerkenswert ist, daß in der neuen Dienstordnung für die Arbeiter der Teutschen Reichspost nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren ein festes, unkündbares Dienst- verhältnis vorgesehen ist. Vei der Personal- politik der Deutschen Reichspost stehen fachliche Eignung und Persönlichkeitswert im Vorder­grund. Besondere Leistungen werden besonders anerkannt.

Neue firbettsbeiNngungen im privaten vankgewerbe

Berlin, 5. April

Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirt­schaftsgebiet Hessen hat als Sondertreuhänder eine Reichstarifordnung für das private Bank­gewerbe erlassen, die mit Wirkung ab 1. April ds. 2s. in Kraft tritt. Eine Neuordnung der Arbeitsverhältnisse im Bankgewerbe war erfor­derlich, da wichtige Bestimmungen des alten Reichstarifvertrages nicht mehr mit den arbeits- rechtlichen Erfordernissen der neuen Zeit im Ein­klang standen. Die neue Reichstarifordnung ent­hält eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der früheren Regelung. So ist die Haushalts­und Kinderzulage im ganzen Reich nunmehr ein­heitlich auf 20 Reichsmark festgesetzt worden. Bei den Gehältern der weiblichen Eefolgschaftsmit- glieder findet bereits nach dem 15. Be, rufsjahr (statt wie bisher erst nach dem 21. Verufsjahr) kein Abschlag mehr gegenüber dem Gehalt des entsprechenden männlichen Gefolg­schaftsmitgliedes statt. Die Vergütung für Mehrarbeit ist erhöht worden. Die bis­herige Unterscheidung zwischen kaufmännischen und gewerblichen Angestellten ist weggefallen. Die Tarifordnung kennt nur noch Eefolgschafts- mitglieder ohne kaufmännische Vorbildung. 2m Urlaub sind die Gefolgschaftsmitglieder ohne kauf­männische Vorbildung den Gesolgschaftsmitglie- dern mit kaufmännischer Vorbildung gleichgestellt worden.

fllkostoloerbot für Jugendliche

Berlin, 5. April.

Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei macht in einem Runderlaß den Polizei­behörden zur Pflicht, mit Nachdruck darüber zu wachen, daß die nach § 16 des Eaststättengesetzes zum Schutze der Jugend bestehenden Anordnungen genau beachtet werden. Der Erlaß erinnert daran, daß der Ausschank von Branntwein oder über­wiegend branntweinhaltiger Genußmittel im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 18. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß verboten ist. daß ferner die Verabreichung von geistigen Getränken oder Tabakwaren an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht voll­endet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Vertreters ebenfalls verboten ist. Weiter wird an die in allen deutschen Landesteilen bestehen­den polizeilichen Anordnungen erinnert, die eine Teilnahme Jugendlicher an öffent­lichen Tanzlustbarkeiteu verbieten.

Segen den siechtsbruch der Mandatsregierung

Ane deutliche Warnung

Pretoria, 5. April.

Der deutsche Gesandte in Pretoria, Wiehl, überreichte Montag dem Ministerpräsidenten der südafrikanischen Union, General Hertzog, folgende Protestnote gegen die letzte Verlautbarung der Mandatsregierung, die eine Kampfmaßnahme gegen das dortige Deutschtum bedeutet:

Die deutsche Regierung sieht sich genötigt, gegen die Verlautbarung der Union-Regierung vom 2. April Verwahrung einzulegen, weil diese im Rahmen allgemeiner Parteibestimmungen die deutsche Bevölkerung des Mandatsgebietes Süd- west-Afrika unter Ausnahmerecht stellt. Die deutsche Regierung hat ihre Bedenken gegen diese Maßnahme bereits in früheren Noten dar­gelegt. Sie beschränkt sich deshalb auf folgende Ausführungen: Die Verlautbarung stellt sich als eine Kampfmaßnahme gegen das Deutschtum in Süd west-Afrika dar. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang der Ver­lautbarung mit dem Bericht der Südwestafrika- Kommission, deren unbewiesene Behauptungen ihr zugrunde liegen.

Für eine solche Kampfmaßnahme der südafri­kanischen Regierung gegen das Deutschtum in Südwestafrika fehlt jeder berechtigte Anlaß. Die dafür vorgebrachte Behauptung einer unzulässigen Einmischung Reichsdeutscher in die Einrichtungen des Landes treffen weder allgemein noch für die letzten zwei Jahre zu.

Das Südwester Deutschtum kann sich mit Recht beschwert fühlen, weil ihm trotz des Londoner Abkommens und. späterer Zusagen politische, kul­turell«, sprachliche und teilweise auch wirtschaft­liche Gleichberechtigung immer mehr ver­sagt wird und weil es durch die verschieden­sten Maßnahmen in seiner Entwicklung behindert wird. Dieser bedauerliche Zustand, der schon im Widerspruch steht mit der Mandatsbestimmung, nach welcher die Mandatsreaierung als Treuhänder!» die Pflicht hat. das Wohlergehen aller Bewoh­ner des Mandatsgebiets zu fördern, wird nunmehr durch die Verlautbarung vom 2. April noch verschärft, da sie dem freien Er­messen einer Verwaltungsstelle weitesten Spiel­raum eröffnet.

Die deutsche Regierung hat die Regierung der Südafrikanischen Union wiederholt gebeten, die südafrikanische Spannung durch beiderseitiges Einvernehmen zu beseitigen. Die jetzigen unbe­rechtigten Maßnahmen der Union-Regierung wer­den aller Voraussicht nach im deutschen Teil der Bevölkerung von Südwest-Asrika den Eindruck verstärken, daß der Union-Regierung nichts an einer Versöhnung der verschiedenen Vevölkerungs- teile gelegen ist und werden notwendigerweise zu einer Verschärfung der Gegensätze zwischen den verschiedenen Bevölkerungsteilen führen. Die deutsche Regierung hält sich für verpflichtet, ihre warnende Stimme zu erheben und muß es nun­

mehr der Union-Regierung überlassen, Vorsorge zu treffen, daß nicht durch eine Durchführung der Verlautbarung schwerer Schaden angerichtet wird.

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Vor einiger Zeit ist von britischer Seite im Zusammenhang mit der Kolonialfrage hoch­tönend erklärt worden, daß für Großbritan­nien das Problem einer eventuellen Rück­gabe ehemaliger deutscher Kolonien beson­ders deshalb sehr schwierig sei, weil sich Großbritannien für die Freiheit der in den Mandatsgebieten lebenden Bevölkerung ver­antwortlich fühle und ohne deren Willen nichts unternehmen könne. Man wird gut daran tun, sich dieses schönen Arguments, mit dem London und auch die Mandats­regierungen noch vor wenigen Wochen hau­sieren gingen, jetzt im Zusammenhang mit den Kampfmaßnahmen gegen das Deutsch­tum in Südwestafrika zu erinnern. Es ist erstaunlich, mit welcher Kaltblütigkeit hier innerhalb kurzer Zeit Pflichten verleugnet werden, die man wenig früher tendenziöser­weise in die Diskussion warf, um einer Er­örterung der Kolonialfrage ausweichen zu können, Es läßt sich nicht verheimlichen, daß' der Mißbrauch des Mandatsgedankens gegen

das Deutschtum in Südwestafrika aus die­sem Grunde besonders kraß und erschwe­rend wirkt

Der Schritt der Regierung der Südafrika­nischen Union, durch den das Deutschtum in Südwestafrika unter ein politisches Aus­nahmerecht gestellt wird, ist in seinem rechts­widrigen Charakter noch dadurch gekenn­zeichnet, daß sogar bereits in der englischen Presse offen zugegeben wird, das Ziel be­stehe darin, SUdwestasrika der Südafrikani­schen Union einzuverleiben. Die Methoden, oie angewandt werden, um dieses Ziel zu er­reichen, sind aber nicht nur eine flagrante Verletzung feierlichst übernommener Ver­pflichtungen, sondern auch geeignet, die Ko- lonialpolitik des Empire von Grund auf zu beeinflussen. Der Protest der deutschen Reichsregierung ist ein Appell an das Ge­rechtigkeitsgefühl, wie er einen selbstver­ständlichen Schritt zur Achtung verbriefter Rechte des Deutschtums darstellt. Man wird heute an den Leiter des englischen Empire die Frage richten dürfen: Wo wird dies Empire hinkommen, wenn es Grundsätze verleugnet und mißachtet, die bisher die Grundlage des Zusammenlebens dieses Staa­tenbundes bildeten.

Nobel-Komitee brüskiert knglanb

Sanststi jüngster Kandidat für den Nobel-friedenspreis

London, 5. April.

Nach einer Meldung aus Oslo ist der Inder Mahatma Gandhi als Kandidat für den soge­nannte« Nobel-Friedenspreis aufgestellt. Diese Nachricht hat in England peinliches Erstaunen hervorgerufen. So hat ein englisches Blatt fest­gestellt, daß Gandhis hauptsächlicher Beitrag zum Frieden die Anzettelung von Unruhen in Indien gewesen sei. Das Blatt wies in diesem Zusammen­hang auf die Protestbewegung in Indien gegen die neue Verfassung hin und erklärte, Gandhi sei es, der den Generalstreik in Indien ausgerufen habe. Reuter zufolge ist der Vorschlag von einer Organisation erfolgt, die sichFreunde Indiens" nennt. Die Vermittlung habe ein linksstehender Politiker übernommen, dessen Name nicht genannt wird. Von anderer Seite verlautet hierzu, daß diese Kandidatur bei einigen kleinen Nationen auf Wohlwollen gestoßen sei.

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Man muß sich immer wieder wundern, mit welch fataler Eeschicklichkeit gewisse Kreise in

Norwegen es verstehen, die Großmächte vor den Kopf zu stoßen unter Benutzung von Insti­tutionen, die angeblich der Förderung des Frie­dens unter den Völkern dienen sollen. Die eng­lischen Kreise, die z. Zt. Deutschlands Stellung­nahme bei der Zuteilung des Robel-Preises an den Landesverräter Ossietzky nicht verstehen konnten, dürften jetzt wohl nachträglich für die Haltung Deutschlands Verständnis aufbringen.

120 Personen verstafter

Warschau, 5. April.

Die Polizei in Lodz hat nach Haussuchungen bei Gewerkschaften 129 Personen festgenommen. Vei ihnen war kommunistische Literatur und ähnlich belastendes Material gefunden worden. Sonntag hat die Lodzer Polizei eine Reihe jüdischer Gewerkschaften und die jüdische landes­kundliche Gesellschaft verboten, da in ihrem Ee- schäftslokal ebenfalls kommunistisches Material gefunden wurde.

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Sind das die Taten

Am 20. Mai 1919 über­reichte der jetzige Staatspräsident dsrt

Herr Krofta?

Tschechoslowakei, Dr. Benesch, dem Minder-

heitenausschuß in Versailles eine Note über die Gestaltung des tschechoslowakischen Staa­tes, besonders im Hinblick auf die Stellung der Eudetendeutschen in diesem Staat. Der Note war zu entnehmen,daß als Grund­lage der nationalen Rechte die in der Ver­fassung der Schweizer Republik angewand­ten Prinzipien angenommen werden sollten." Es war unter Berücksichtigung der Verhält­nisse in Böhmen also beabsichtigt,aus der tschechoslowakischen Republik eine Art Schweiz zu machen." An jene Note will man heute in Prag nicht mehr erinnert werden, und auch wir wollen darauf verzichten, die krasse Nichterfüllung der Versprechungen im einzelnen nachzuweisen. Aber wie steht es mit dem vor einiger Zeit sowohl vom tschechi­schen Ministerpräsidenten wie von fernem Außenminister angekündigten Ausgleich zwischen den staatspolitischen Ansprüchen der einzelnen Volksgruppen in der tschechoslowa­kischen Republik? Wir haben nach den An­kündigungen Hodzas und Kroftas, dem Sudetendeutschtum als demzweiten Staäts- volk" der Tschechoslowakei nunmehr ein besseres, auf Versöhnung bedachtes Verständ­nis entgegenzubringen, zunächst geschwiegen. Es erschien uns wesentlich, Taten abzuwar­ten. Um so mehr können wir jetzt die Frage auswerfen: Ist in der bisher völlig unzu­länglichen Mitwirkung der deutschen Volks­gruppe bei der Besetzung öffentlicher Aemter und bei der Auftragserteilung aus den Er­trägnissen der Verteidigungsanleihe in­zwischen eine Besserung eingetreten? Leider müssen wir die Frage mit einem glatten Nein beantworten. Der Ausgleich ist blasse Theorie geblieben. Mehr noch: obschon in der Tschechoslowakei 40 090 Rutsche Beamte zu wenig beschäftigt werden, nehmen die Ent­lassungen Deutscher aus dem Staatsdienst noch immer kein Ende! So wird uns berich­tet, daß kürzlich in Plan der letzte deutsche Beamte aus der Bezirksbehörde ausgeschie­den ist! Auch in Mährisch-Schönberg ist neuer­dings kein deutscher Beamter mehr im Dienst! Bei der Vergebung von Arbeiten für militärische Vorhaben wirdder Weg der öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten des­halb nicht beschütten, weil die Militärver­waltung lediglich jene Unternehmer zur Ein­sendung von Offerten auffordert, die in einem besonderen Verzeichnis eingetragen sind." Wenn der tschechische Verteidigungs- minpier seiner Verwunderung darüber Aus­druck gibt, daß sich die deutschen Unterneh­mer nicht um die Eintragung in diefe Liste bemüht haben, so läßt die Tatsache, daß die Eudetendeutschen vom Vorhandensein der ge­heimnisvollen Liste nicht das geringste er­fahren haben, das Verhalten des Ministers in doppelt merkwürdigem Licht erscheinen. Bisher sind also nur Beweise für die ver­schärfte Ausschaltung der deutschen Volksgruppe in der Tschechoslowakei er­bracht worden... Was versteht die Präger Regierung eigentlich untergerechter Be­handlung der Minderheiten?"

Frankreichs Balkan-Arm"Der Purster ^--- Plan eines kol­

lektiven Beistandspaktes zwischen Frankreich und den Staaten der Kleinen Entente (Tsche­choslowakei, Jugoslawien, Rumänien), ist trotz eifriger Bemühungen Prags in Belgrad ins Wasser gefallen. Obschon es verfrüht wäre, von einer völligen Selbstauslösung der 1924 gegründeten und 1933 ausgebauten Kleinen Entente zu sprechen, so bleibt es doch bemerkenswert, Laß nach den dürftigen Belgrader Beschlüssen des Kleinen Staaten­verbandes selbst den sonst um optimistische Kommentare nicht verlegenen Pariser Blät­tern die Felle weggeschwommen sind. Man sieht das ganze Paktgebäude im Donau­raum, soweit es französischen Ursprungs ist, zusammenstürzen. Was den Annäherungspak' zwischen Belgrad und Rom betrifft, mit dem die Spannungen an der Adria in unmit­telbarer Aussprache von Staat zu Staat beseitigt wurden, so hat sich die jugoslawische Regierung im Grunde genommen an einen Beschluß der Kleinen Entente vom vorigen Herbst gehalten. Damals waren sich die Ver­treter der drei Staaten darüber klar, daß jedes Mitglied der Entente berechtigt sei, für seine Sicherheit durch Abkommen mit seinen Nachbarn selbst zu sorgen. Die im Südost­raum mehr und mehr hervortretende Not­wendigkeit, selbständig zu handeln, wird durch den soeben erfolgenden Staatsbesuch