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Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Vremen Amtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Dremen
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Das amtliche Derkundungsblatt des Neichsstatchalters in Mdenburg und Vremen
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Nr. s; / ?. Jahrgang
Menstag, 6. flpril 1S5?
kmzelpreis 15 Npf.
Deutsche Protestnote in Pretoria überreicht
Unser lagesspiegel
Der tschechoslowakische Staatspräsident Benesch ist in Belgrad eingetroffen.
Das Nobel-Komitee hat Ehandi als Kandidaten für den Friedens-Nobelpreis ausgestellt, was in England peinliches Erstaunen hervorruft.
Deutschland protestiert in einer Note gegen die antideutsche Politik der südafrikanischen Regierung.
Ein katholischer Geistlicher setzt sich in einem Brief an den Gauleiter der Saarpsalz für die Gemeinschaftsschule ein.
Der in Seenot gewesene Dampser „Vorkum" ist außer Gefahr.
Einen großartigen Erfolg errang die Ascher Turnschule mit ihrem ersten Auftreten in München.
Ein großes Schadenfeuer wütete in der Nähe Cloppenburgs.
Auf dem Abschieds-Appell der Bremer NSKK.- Standarte für Vrigadeführer Uhde sprachen Gauleiter Rover und Gruppenführer Jürgensen. Das Schwurgericht eröffnete in Bremen seine erste diesjährige Tagung.
Der EHW.-Schweinebestand in Vremen kann um 459 Stück erweitert werden.
Me Personalpolitik der Neichopost
Berlin, 5. April.
Eine Uebersicht über vier Jahre Personalpolitik der Reichspost, die M. Niedererm der „Teutschen Postzeitung" gibt, stellt als das Hauptmerkmal dieser Personalpolitik im Dritten Reich die Zielsetzung fest, den nationalsozialistischen Leistungsgedanken zu verwirklichen. Insgesamt sirö> etwa 19 090 alte Kämpfer neu in den Dienst der Deutschen Reichspvst eingestellt worden. 1990 verdiente alte Kämpfer wurden bevorzugt in das Beamtenverhältnis übernommen, Um die nationalsozialistische Erhebung verdiente Beamte wurden in 1199 Fällen durch Vorrang- behandlüng befördert. 2n Durchführung der Verordnung des Führers über die Unterbringung von Parteigenossen, di« ihren Eintritt in die Partei bis zum 14. September 1939 erklärt haben, wurden bisher 999 alte Kämpfer planmäßig als Beamte angestellt, ferner sind 855 alte Kämpfer als außerplanmäßige Beamte und 367 als Hilfskräfte beschäftigt. Von den neueingestellten Post- supernumeraren haben sich 63,8 v. H. bereits vor 1933 aktiv für die nationalsozialistische Bewegung betätigt. Bemerkenswert ist, daß in der neuen Dienstordnung für die Arbeiter der Teutschen Reichspost nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren ein festes, unkündbares Dienst- verhältnis vorgesehen ist. Vei der Personal- politik der Deutschen Reichspost stehen fachliche Eignung und Persönlichkeitswert im Vordergrund. Besondere Leistungen werden besonders anerkannt.
Neue firbettsbeiNngungen im privaten vankgewerbe
Berlin, 5. April
Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen hat als Sondertreuhänder eine Reichstarifordnung für das private Bankgewerbe erlassen, die mit Wirkung ab 1. April ds. 2s. in Kraft tritt. Eine Neuordnung der Arbeitsverhältnisse im Bankgewerbe war erforderlich, da wichtige Bestimmungen des alten Reichstarifvertrages nicht mehr mit den arbeits- rechtlichen Erfordernissen der neuen Zeit im Einklang standen. Die neue Reichstarifordnung enthält eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der früheren Regelung. So ist die Haushaltsund Kinderzulage im ganzen Reich nunmehr einheitlich auf 20 Reichsmark festgesetzt worden. Bei den Gehältern der weiblichen Eefolgschaftsmit- glieder findet bereits nach dem 15. Be, rufsjahr (statt wie bisher erst nach dem 21. Verufsjahr) kein Abschlag mehr gegenüber dem Gehalt des entsprechenden männlichen Gefolgschaftsmitgliedes statt. Die Vergütung für Mehrarbeit ist erhöht worden. Die bisherige Unterscheidung zwischen kaufmännischen und gewerblichen Angestellten ist weggefallen. Die Tarifordnung kennt nur noch Eefolgschafts- mitglieder ohne kaufmännische Vorbildung. 2m Urlaub sind die Gefolgschaftsmitglieder ohne kaufmännische Vorbildung den Gesolgschaftsmitglie- dern mit kaufmännischer Vorbildung gleichgestellt worden.
fllkostoloerbot für Jugendliche
Berlin, 5. April.
Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei macht in einem Runderlaß den Polizeibehörden zur Pflicht, mit Nachdruck darüber zu wachen, daß die nach § 16 des Eaststättengesetzes zum Schutze der Jugend bestehenden Anordnungen genau beachtet werden. Der Erlaß erinnert daran, daß der Ausschank von Branntwein oder überwiegend branntweinhaltiger Genußmittel im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß verboten ist. daß ferner die Verabreichung von geistigen Getränken oder Tabakwaren an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Vertreters ebenfalls verboten ist. Weiter wird an die in allen deutschen Landesteilen bestehenden polizeilichen Anordnungen erinnert, die eine Teilnahme Jugendlicher an öffentlichen Tanzlustbarkeiteu verbieten.
Segen den siechtsbruch der Mandatsregierung
Ane deutliche Warnung
Pretoria, 5. April.
Der deutsche Gesandte in Pretoria, Wiehl, überreichte Montag dem Ministerpräsidenten der südafrikanischen Union, General Hertzog, folgende Protestnote gegen die letzte Verlautbarung der Mandatsregierung, die eine Kampfmaßnahme gegen das dortige Deutschtum bedeutet:
Die deutsche Regierung sieht sich genötigt, gegen die Verlautbarung der Union-Regierung vom 2. April Verwahrung einzulegen, weil diese im Rahmen allgemeiner Parteibestimmungen die deutsche Bevölkerung des Mandatsgebietes Süd- west-Afrika unter Ausnahmerecht stellt. Die deutsche Regierung hat ihre Bedenken gegen diese Maßnahme bereits in früheren Noten dargelegt. Sie beschränkt sich deshalb auf folgende Ausführungen: Die Verlautbarung stellt sich als eine Kampfmaßnahme gegen das Deutschtum in Süd west-Afrika dar. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang der Verlautbarung mit dem Bericht der Südwestafrika- Kommission, deren unbewiesene Behauptungen ihr zugrunde liegen.
Für eine solche Kampfmaßnahme der südafrikanischen Regierung gegen das Deutschtum in Südwestafrika fehlt jeder berechtigte Anlaß. Die dafür vorgebrachte Behauptung einer unzulässigen Einmischung Reichsdeutscher in die Einrichtungen des Landes treffen weder allgemein noch für die letzten zwei Jahre zu.
Das Südwester Deutschtum kann sich mit Recht beschwert fühlen, weil ihm trotz des Londoner Abkommens und. späterer Zusagen politische, kulturell«, sprachliche und teilweise auch wirtschaftliche Gleichberechtigung immer mehr versagt wird und weil es durch die verschiedensten Maßnahmen in seiner Entwicklung behindert wird. Dieser bedauerliche Zustand, der schon im Widerspruch steht mit der Mandatsbestimmung, nach welcher die Mandatsreaierung als Treuhänder!» die Pflicht hat. das Wohlergehen aller Bewohner des Mandatsgebiets zu fördern, wird nunmehr durch die Verlautbarung vom 2. April noch verschärft, da sie dem freien Ermessen einer Verwaltungsstelle weitesten Spielraum eröffnet.
Die deutsche Regierung hat die Regierung der Südafrikanischen Union wiederholt gebeten, die südafrikanische Spannung durch beiderseitiges Einvernehmen zu beseitigen. Die jetzigen unberechtigten Maßnahmen der Union-Regierung werden aller Voraussicht nach im deutschen Teil der Bevölkerung von Südwest-Asrika den Eindruck verstärken, daß der Union-Regierung nichts an einer Versöhnung der verschiedenen Vevölkerungs- teile gelegen ist und werden notwendigerweise zu einer Verschärfung der Gegensätze zwischen den verschiedenen Bevölkerungsteilen führen. Die deutsche Regierung hält sich für verpflichtet, ihre warnende Stimme zu erheben und muß es nun
mehr der Union-Regierung überlassen, Vorsorge zu treffen, daß nicht durch eine Durchführung der Verlautbarung schwerer Schaden angerichtet wird.
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Vor einiger Zeit ist von britischer Seite im Zusammenhang mit der Kolonialfrage hochtönend erklärt worden, daß für Großbritannien das Problem einer eventuellen Rückgabe ehemaliger deutscher Kolonien besonders deshalb sehr schwierig sei, weil sich Großbritannien für die Freiheit der in den Mandatsgebieten lebenden Bevölkerung verantwortlich fühle und ohne deren Willen nichts unternehmen könne. Man wird gut daran tun, sich dieses schönen Arguments, mit dem London und auch die Mandatsregierungen noch vor wenigen Wochen hausieren gingen, jetzt im Zusammenhang mit den Kampfmaßnahmen gegen das Deutschtum in Südwestafrika zu erinnern. Es ist erstaunlich, mit welcher Kaltblütigkeit hier innerhalb kurzer Zeit Pflichten verleugnet werden, die man wenig früher tendenziöserweise in die Diskussion warf, um einer Erörterung der Kolonialfrage ausweichen zu können, Es läßt sich nicht verheimlichen, daß' der Mißbrauch des Mandatsgedankens gegen
das Deutschtum in Südwestafrika aus diesem Grunde besonders kraß und erschwerend wirkt
Der Schritt der Regierung der Südafrikanischen Union, durch den das Deutschtum in Südwestafrika unter ein politisches Ausnahmerecht gestellt wird, ist in seinem rechtswidrigen Charakter noch dadurch gekennzeichnet, daß sogar bereits in der englischen Presse offen zugegeben wird, das Ziel bestehe darin, SUdwestasrika der Südafrikanischen Union einzuverleiben. Die Methoden, oie angewandt werden, um dieses Ziel zu erreichen, sind aber nicht nur eine flagrante Verletzung feierlichst übernommener Verpflichtungen, sondern auch geeignet, die Ko- lonialpolitik des Empire von Grund auf zu beeinflussen. Der Protest der deutschen Reichsregierung ist ein Appell an das Gerechtigkeitsgefühl, wie er einen selbstverständlichen Schritt zur Achtung verbriefter Rechte des Deutschtums darstellt. Man wird heute an den Leiter des englischen Empire die Frage richten dürfen: Wo wird dies Empire hinkommen, wenn es Grundsätze verleugnet und mißachtet, die bisher die Grundlage des Zusammenlebens dieses Staatenbundes bildeten.
Nobel-Komitee brüskiert knglanb
Sanststi jüngster Kandidat für den Nobel-friedenspreis
London, 5. April.
Nach einer Meldung aus Oslo ist der Inder Mahatma Gandhi als Kandidat für den sogenannte« Nobel-Friedenspreis aufgestellt. Diese Nachricht hat in England peinliches Erstaunen hervorgerufen. So hat ein englisches Blatt festgestellt, daß Gandhis hauptsächlicher Beitrag zum Frieden die Anzettelung von Unruhen in Indien gewesen sei. Das Blatt wies in diesem Zusammenhang auf die Protestbewegung in Indien gegen die neue Verfassung hin und erklärte, Gandhi sei es, der den Generalstreik in Indien ausgerufen habe. Reuter zufolge ist der Vorschlag von einer Organisation erfolgt, die sich „Freunde Indiens" nennt. Die Vermittlung habe ein linksstehender Politiker übernommen, dessen Name nicht genannt wird. Von anderer Seite verlautet hierzu, daß diese Kandidatur bei einigen kleinen Nationen auf Wohlwollen gestoßen sei.
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Man muß sich immer wieder wundern, mit welch fataler Eeschicklichkeit gewisse Kreise in
Norwegen es verstehen, die Großmächte vor den Kopf zu stoßen unter Benutzung von Institutionen, die angeblich der Förderung des Friedens unter den Völkern dienen sollen. Die englischen Kreise, die z. Zt. Deutschlands Stellungnahme bei der Zuteilung des Robel-Preises an den Landesverräter Ossietzky nicht verstehen konnten, dürften jetzt wohl nachträglich für die Haltung Deutschlands Verständnis aufbringen.
120 Personen verstafter
Warschau, 5. April.
Die Polizei in Lodz hat nach Haussuchungen bei Gewerkschaften 129 Personen festgenommen. Vei ihnen war kommunistische Literatur und ähnlich belastendes Material gefunden worden. Sonntag hat die Lodzer Polizei eine Reihe jüdischer Gewerkschaften und die jüdische landeskundliche Gesellschaft verboten, da in ihrem Ee- schäftslokal ebenfalls kommunistisches Material gefunden wurde.
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Lrjxnilstiikrer klinke nimmt am Lremer Ilai'ütplats rum lotsten Haie äsn V eibeimarsek seiner Llänner ab. (öeriebt im Innern «kos LIattvs.)
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Vlikk nach Sü-osten
kk, An. Bremen, 5. April.
Sind das die Taten
Am 20. Mai 1919 überreichte der jetzige Staatspräsident dsrt
Herr Krofta?
Tschechoslowakei, Dr. Benesch, dem Minder-
heitenausschuß in Versailles eine Note über die Gestaltung des tschechoslowakischen Staates, besonders im Hinblick auf die Stellung der Eudetendeutschen in diesem Staat. Der Note war zu entnehmen, „daß als Grundlage der nationalen Rechte die in der Verfassung der Schweizer Republik angewandten Prinzipien angenommen werden sollten." Es war unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Böhmen also beabsichtigt, „aus der tschechoslowakischen Republik eine Art Schweiz zu machen." An jene Note will man heute in Prag nicht mehr erinnert werden, und auch wir wollen darauf verzichten, die krasse Nichterfüllung der Versprechungen im einzelnen nachzuweisen. Aber wie steht es mit dem vor einiger Zeit sowohl vom tschechischen Ministerpräsidenten wie von fernem Außenminister angekündigten Ausgleich zwischen den staatspolitischen Ansprüchen der einzelnen Volksgruppen in der tschechoslowakischen Republik? Wir haben nach den Ankündigungen Hodzas und Kroftas, dem Sudetendeutschtum als dem „zweiten Staäts- volk" der Tschechoslowakei nunmehr ein besseres, auf Versöhnung bedachtes Verständnis entgegenzubringen, zunächst geschwiegen. Es erschien uns wesentlich, Taten abzuwarten. Um so mehr können wir jetzt die Frage auswerfen: Ist in der bisher völlig unzulänglichen Mitwirkung der deutschen Volksgruppe bei der Besetzung öffentlicher Aemter und bei der Auftragserteilung aus den Erträgnissen der Verteidigungsanleihe inzwischen eine Besserung eingetreten? Leider müssen wir die Frage mit einem glatten Nein beantworten. Der Ausgleich ist blasse Theorie geblieben. Mehr noch: obschon in der Tschechoslowakei 40 090 Rutsche Beamte zu wenig beschäftigt werden, nehmen die Entlassungen Deutscher aus dem Staatsdienst noch immer kein Ende! So wird uns berichtet, daß kürzlich in Plan der letzte deutsche Beamte aus der Bezirksbehörde ausgeschieden ist! Auch in Mährisch-Schönberg ist neuerdings kein deutscher Beamter mehr im Dienst! Bei der Vergebung von Arbeiten für militärische Vorhaben wird „der Weg der öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten deshalb nicht beschütten, weil die Militärverwaltung lediglich jene Unternehmer zur Einsendung von Offerten auffordert, die in einem besonderen Verzeichnis eingetragen sind." Wenn der tschechische Verteidigungs- minpier seiner Verwunderung darüber Ausdruck gibt, daß sich die deutschen Unternehmer nicht um die Eintragung in diefe Liste bemüht haben, so läßt die Tatsache, daß die Eudetendeutschen vom Vorhandensein der geheimnisvollen Liste nicht das geringste erfahren haben, das Verhalten des Ministers in doppelt merkwürdigem Licht erscheinen. Bisher sind also nur Beweise für die verschärfte Ausschaltung der deutschen Volksgruppe in der Tschechoslowakei erbracht worden... Was versteht die Präger Regierung eigentlich unter „gerechter Behandlung der Minderheiten?"
„Frankreichs Balkan-Arm" „Der Purster ^---— Plan eines kol
lektiven Beistandspaktes zwischen Frankreich und den Staaten der Kleinen Entente (Tschechoslowakei, Jugoslawien, Rumänien), ist trotz eifriger Bemühungen Prags in Belgrad ins Wasser gefallen. Obschon es verfrüht wäre, von einer völligen Selbstauslösung der 1924 gegründeten und 1933 ausgebauten Kleinen Entente zu sprechen, so bleibt es doch bemerkenswert, Laß nach den dürftigen Belgrader Beschlüssen des Kleinen Staatenverbandes selbst den sonst um optimistische Kommentare nicht verlegenen Pariser Blättern die Felle weggeschwommen sind. Man sieht das ganze Paktgebäude im Donauraum, soweit es französischen Ursprungs ist, zusammenstürzen. Was den Annäherungspak' zwischen Belgrad und Rom betrifft, mit dem die Spannungen an der Adria in unmittelbarer Aussprache von Staat zu Staat beseitigt wurden, so hat sich die jugoslawische Regierung im Grunde genommen an einen Beschluß der Kleinen Entente vom vorigen Herbst gehalten. Damals waren sich die Vertreter der drei Staaten darüber klar, daß jedes Mitglied der Entente berechtigt sei, für seine Sicherheit durch Abkommen mit seinen Nachbarn selbst zu sorgen. Die im Südostraum mehr und mehr hervortretende Notwendigkeit, selbständig zu handeln, wird durch den soeben erfolgenden Staatsbesuch