Ausgabe 
(29.4.1937) Nr. 116
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichienblatt der Deutschen flrbeitsftont Bremen

der National

llmrsten Vremens

flmtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Bremen

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Nr. N 6 / ?. Jahrgang

Das amtliche Verkündungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Vremen

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Die lotkraft der flllas tevante-tinie

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kl. D. Emden, 28. April. Am Freitagnachmittag erfolgte in Emden der Stapellaus des MS. „Ankara" auf der Werft der Nordfeewerke Emden GmbH. Er erhielt durch die Anwesenheit des Türkischen bevollmächtigten Botschafters in Berlin, Mehmet Hamdi Artag, eine besondere Bedeutung. In Begleitung des Türkischen Botschafters bemerkte man n. a. den

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Auf Burg Vogelfang sprachen der Stellver­treter des Führers, Reichsleiter Rofenberg und Gauleiter Vürckel zu den Kreisleitern. Kaplan Rofsaint wurde wegen Hochverrats zu 11 Jahren Zuchthaus verurteilt.

In mehreren Prozessen wurden Klosterbrüder wegen widernatürlicher Unzucht verurteilt. Eine schnelle Aufklärung fand der Mord an der Tochter des paraguayischen Gesandten in Wien.

Der Führer stiftete zur Förderung des motor­losen Fluges einen Ehrenpreis.

In Emden lies MS. „Ankara" vom Stapel. Bei Baggerarbeiter an der Reichsautobahn wurden im Königsmoor Bernsteinfund« ge­macht.

Eine ehrenvolle Auszeichnung empfangen heute die Bremer Straßenbahner aus der Hand der DAF.

Handelsrat der Türkischen Botschaft und Präsi­denten der Türkischen Handelskammer in Berlin, Aoni Sakman, den Vizepräsidenten der Türkischen Handelskammer Fazli Taylan, den Generalsekre­tär der Türkischen Handelskammer für Deutsch­land, Zeki Torgay, den Marineattach« der Türki­schen Botschaft, Korvettenkapitän Korotürk, den Türkischen Konsul in Bremen, Heinrich Ohlen- dorf, sowie Korvettenkapitän von den Hagen, Berlin.

Vor dem Taufakt, zu dem sich zahlreiche Zu­schauer einaefunden hatten, begrüßte Diplom­ingenieur Maerkle von den Nordseewerken die Gäste, insbesondere den Türkischen Botschafter mit seiner Gemahlin sowie die Mitglieder der Türki­schen Botschaft in Berlin, den Vertreter des Gau­leiters und Reichsstatthalters Carl Rover, Eau-

organisationsleiter Heinrich Walkenhorst und die Mitglieder der Direktion der Atlas Levante- Linie AG., Bremen. Das Vertrauen der Reederei werde der Gefolgschaft der Nordseewerke «in beson­derer Ansporn sein das Best« herzugeben, zumal die Atlas Levante-2inie den Nordseewerken in den letzten Tagen den Auftrag auf ein Schwe- verschiff gleicher Größe erteilt hat.

Nach einem Dank an den Führer und Reichs- kanzler, der allein den kraftvollen Wiederaufbau der deutschen Handelsschiffahrt und der deutschen Werften ermöglicht hat, ergriff der Türkische Bot­schafter in Berlin, Mehmet Hamdi Arpag, das Wort zu folgender

laufrede

„Mit großer Freude bin ich der Aufforderung des Leiters der Atlas Levante-Linie, Bremen, gefolgt, bei der Taufe dieses neu erbauten Schiffes, das die glückliche Ausgabe hat, Völker und Länder miteinander zu verbinden, anwe­send zu sein. Es ist mir eine besondere Ge­nugtuung, daß dieses stolze Schiff den Namen der Hauptstadt meines Landes tragen soll. In meinem eigenen Namen sowie im Namen des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Ankara danke ich der Atlas Levante-Linie, Bremen, für die Aufmerksamkeit, die sie uns mit der Wahl des Namens unserer Hauptstadt erwiesen hat.

Möge das neue Schiff lange Jahre hindurch Zeugnis ablegen von der Tatkraft und dem Unternehmungsgeist der Atlas Levante-Linie, die ihrer Tradition getreu dazu beiträgt, die Wirtschaftsbeziehungen der Länder zu entwickeln und zu fördern, und möge es jedesmal, wenn es die Ufer meiner Heimat erreicht, unsere Grütze übermitteln. Ich wünsche der Atlas Levante- Linie, Bremen, eine lange und erfolgreiche Zu­kunft und dem neuen Schiff auf seiner ersten wie auf allen Fahrten, die es in den Meeren der Welt unternehmen wird, glückhafte Reise! Ich taufe dieses Schiff auf den Namen „Ankara"!

Die Gattin des Türkischen Botschafters vollzog dann die Taufe des Schiffes auf den Namen „Ankara". — Schäumend zerschellte die Flasche Schaumwein am Bug des Schiffes, darauf glitt das schmucke Schiff ruhig und sicher in sein Element.

Im Anschluß an den Stapellauf fanden sich die Gäste zu einem Imbiß zusammen. In seiner Tisch­rede dankte Diplomingenieur Maerkle dem Vorstand der Atlas Levante-Linie, Reeder Richard Adler, nochmals für das den Nordseewerken er­wiesene Vertrauen und verband damit den Wunsch auf eine weitere er'freuli ch e Z u - sammenarbeit mit den bremischen Reedereien.

Reeder Richard Adler würdigte in seinem

klf Mre Zuchthaus für Kaplan Nossalnt

wer die innere Seschlopenlzeit des Staates antastet, ist Hochverräter

Berlin, 28. April.

In dem Strafverfahren gegen die katholischen Jugendsührer aus Düsseldorf, die zu Funktionä­ren des ehemalige» kommunistischen Jugendver­bandes hochverräterische Beziehungen zur Schaf­fung einer gegen den Bestand des neuen Deutsch­lands gerichteten „katholisch-kommunistischen Ein­heitsfront" unterhalten haben, verkündete der Volksgerichtshof des Deutschen Reiches am Mitt­woch nach dreiwöchiger Verhandlungsdauer das folgende Urteil:

Die Angeklagten Clemens, Himmes und Schä­fer werden freigesprochen. Der Angeklagte Ros­saint erhielt wegen Vorbereitung eines hochver­räterischen Unternehmens unter erschwerenden Umständen elf Jahre Zuchthaus und zehn Jahr- Ehrverlust. Der Angeklagte Lieber wurde wegen des gleichen Deliktes zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte JLlich erhielt wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unterneh­mens zwei Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Ehrverlust. ^ ,

Wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hoch­verräterischen Unternehmens wurde der Ange­klagte Kremer zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, von der Anklage wegen Vergehens nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Reiches vom 4. Februar 1933 wurde er freige­sprochen Den Angeklagten Nossaint, Steber, Jlllich und Kremer wurden je 14 Monate der erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Die sichergestellte Schrift wurde eingezogen. Die verurteilten Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dieses Urteil wird sofort rechtskräftig. Seiner ausführlichen

Begründung des Urteils

stellte Präsident Engert. der Vorsitzende des zuständigen Zweiten Senates des Volksgerichts­hofes u. a. folgende Richtsätze voraus: Oberstes Gesetz sei das Wohl des Volkes. Wer die innere Geschlossenheit oder die äußere Sicherheit des Staates als der äußeren Erscheinungsform der Volksgemeinschaft anzutasten wage, mache stch der schwersten Verbrechen, des Hoch- oder Landesver­rates schuldig. Das Wohl der Volksgemeinschaft sei in jedem Falle über das Wohl des

einzelnen zu stellen. Im Rahmen des Kon­kordates habe auch der katholische Priester die Verpflichtung, die Reichsregie- rung zu achten und dem deutschen Staate Treue zu leisten. Endlich sei zu berücksichtigen, daß auch die anderen Angeklagten nicht zur Rechenschaft gezogen werden müßten, wenn Rossaint nicht gewesen wäre. Denn diese Angeklagten seien dem geistig überlegenen Priester gefolgt und hätten sich durch ihn 'zu ihrem hochverräterischen Treiben verleiten lassen.

Sodann ging der Vorsitzende zu einem kurzen Rückblick auf die Geschichte der ehemaligen Zen­trumspartei über. Sie sei von den in ihr poutifch zusammengefaßten Katholiken als die alleinige Vertreterin ihrer Weltanschauung angesehen wor­den. In den linksgerichteten Kreisen, der Zen­trumspartei, die sich besonders im „Friedens- bund deutscher Katholiken" zusammen­fanden. wurden in Wort und Schrift pazifistische Gedankengänge verbreitet, die letzten Endes aus die Forderung der Kriegsdienstver­weigerung hinausliefen. .

„Aus diesem Nährboden erwuchs", ;o führte der Vorsitzende weiter aus, „die innere Entwicklung Rossaints zu seinem hochverräterischen Treiben. Der Kaplan trat aus der Zentrumspartei aus, als diese für das Ermächtigungsgesetz zugunsten des Kabinetts Hitler stimmte und er hat seiner eigenen Kirche Verrat und Zusammengehen mit dxm Faschismus vorgeworfen. Als Mitglied des „Friedensbundes deutscher Katholiken" hat sich der Angeklagte auch praktisch als Pazifist betätigt, indem er Klebezettel anbrachte, die sich gegen den Wehrwillen der Jugend richteten. Ferner sandte er Schreiben zustimmenden Inhaltes an den Vor­sitzenden der Abrüstungskommission in Gens.

In einem Aufruf in der Zeitung „Die junge Front" hat er die katholische Jugend aufgefor- ldert, „in den politischen Bezirk vorzustoßen". Der Kaplan Rofsaint wollte nach Rußland, dem Land der Gottlosen reisen, um die dortigen Verhält­nisse zu studieren. Für seine Ablehnung der nati­onalsozialistischen Weltanschauung sind ferner ver­schiedene Bekundungen bezeichnend, die Zeugen während der Beweisaufnahme gemacht haben. Da­nach hat er mehrfach die Auffassung vertreten, daß sich der Nationalsozialismus nicht lange an der Herrschaft halten werde. , ,

Weiter ging der Vorsitzende auf die Beziehun­gen ein, die Rossaint mit verschiedenen kommu­

Trinkspruch die Leistungen der jungen Türkei und sprach die Hoffnung auf eine weiter erfreuliche Entwicklung der Beziehungen mit Deutschland aus.

Der Türkische Botschafter in Berlin, Se. Exz. Mehmet Hamdi Arpag, dankte schließlich für die ihm und seiner Begleitung erwiesene Ehre und brachte dabei zum Ausdruck, wie sehr ihn die Bremer und Emder Gastlichkeit erfreut habe, die er um so mehr zu schätzen und würdigen verstehe, als es ihm als Diplomaten darum zu tun sei, einen unmittelbaren, persönlichen Ein­druck von den starken Kräften des Dritten Reiches Adolf Hitlers zu gewinnen.

*

In den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei hat das Jahr 1936 eine weitere Vertiefung gebracht. Die deutsch­türkischen Handelsumsätze stiegen von 160,7 Mill. RM. auf rund 198 Mill. RM., sie haben also abermals eine Zunahme um 23 Prozent erfahren. Seit dem Jahre 1933 spielt Deutschland im Außenhandel der Türkei eine große Rolle, die ständig an Bedeutung zunimmt. Angesichts des guten Willens, der auf beiden Seiten hinsichtlich einer Förderung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen herrscht, darf damit gerechnet wer­den, daß sich Deutschlands Handel mit der Türkei auch in Zukunft günstig gestalten wivd. Verkehrs- mäßig ist die Atlas Levante-Linie AG., Bremen, verbunden, und sie knüpft damit auch das Band mit den Häfen des Nahen Ostens auf das engste des gegenseitigen Warenverkehrs immer fester, nicht zuletzt durch die Namen der Schiff« als Träger unserer freundschaftlichen Beziehung ge­genüber den Ländern des östlichen Mittelmeers. Es ist deshalb ein glücklicher Gedanke der Atlas Levante-Linie, Bremen, ihren zweiten Neubau mit der aufstrebenden Hauptstadt der ganzen Tür­kei zu verketten und damit zugleich kundzutun, wie sehr es der unternehmungsfreudigen Bremer Reederei an der Entwicklung dos gegenseitigen Handelsverkehrs gelegen ist.

Der zweite Neubau der Atlas Levante-Linie wird als Einschraubenfrachtmotorschiff nach der Maierform gebaut mit einer Geschwindigkeit von etwa 14 Knoten. Das Schiff hat eine Trag­fähigkeit von rund 7309 Tonnen bei einem Raum­inhalt von etwa 480 000 cbk. Die Fahrgastein- richtungen bestehen aus 6 Einzel- und 3 Dop­pelkammern mit frei stehenden Betten und fließen­dem Wasser. Ein großes Gesellschaftszimmer und ein geräumiger Speisesaal, sowie genügend Deck­plätze bieten den Fahrgästen größte Behaglich­keit Sämtliche Räume werden elektrisch geheizt. Das Schiff wird ausgerüstet mit den modernsten Hilfsmaschinen und Sicherungseinrichtungen. Die Indienststellung erfolgt voraussichtlich Ende Juni.

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nistischen Hetzern, hinauf bis zu dem Spitzenfunk­tionär Kaiser des ehemaligen Zentralkomitees des kommunistischen Jugendverbandes unterhalten hat zum Zweck« der Schaffung einer katholisch­kommunistischen Einheitsfront. Rossaint hat wei­ter die Zustimmung des „Reichssührers" der Sturmschar Steber dazu eingeholt, daß kommu­nistische Agenten bei den Sturmscharversamm­lungen und -tagungen sprechen konnten. Durch Rossaints Hände sind weiter verschiedene Druck­schriften hochverräterischen Inhalts gegangen. Rossaint lernte den kommunistischen Funktionär Schwippert kennen, den er nach seiner Flucht ins Ausland mit Geld unterstützte und mit politischen Stimmungsberichten aus' Deutsch­land versehen hat.

Seine Behauptung, daß er die Kommunisten zum katholischen Glauben habe bekehren wollen, sei durch die Beweisaufnahme einwandfrei widerlegt. Erschwerend müßte sich auswirken, daß Rossaint seine hochverräterische Vetätigung auch im Auslande betrieben hat. Nach der Dauer seiner Vetätigung waren für ihn die ver­schärften Strafbestimmungen des Gesetzes vom 24. April 1934 anzuwenden

Sodann der

geklagten über. Steber war so „Reichsführer" der Sturmschar und hatte als solcher einen erheblichen Einfluß, der sein Vor­gehen besonders gefährlich erscheinen läßt. Jülich hat Rossaint mehrere Hetzschriften ge­geben, obwohl auch er die hochverräterischen Ziele der Kommunisten kannte; außerdem hat er eine von der Polizei gesuchte Kommunistin bei sich untergebracht und den ins Ausland gesliichteten Funktionär Schwippert auf dem Wege über Ros­saint geldlich unterstützt. Der Kaplan Kremer hat eine Versammlung des „Religiösen Kreises" geleitet, in der der kommunistische Agent Eömbert gesprochen hat. Es hat sich nicht feststellen lassen, daß ihm vorher die Parteizugehörigkeit dieses Redners bekannt war. Er hat zwar nach seinem eigenen Geständnis das Gefühl gehabt, daß etwas Verbotenes geschah, und hat trotzdem die staats­feindlichen Ausführungen des Kommunisten nicht unterbunden. Generalsekretär Clemens war ebenso wie die Mitangeklagten Himmes und Schäfer freizusprechen, jedoch nicht wegen erwie­sener Unschuld, sondern nur mangels Beweisen.

(Siehe auch Seite 2)

gebt kiilter Mstermsusm vor?

Das Volk muü äis Walirksit srtakrsn!

K. Mit Abscheu und Entsetzen hat das deutsche Volk in den letzten Monaten und Wochen durch die in verschiedenen Städten stattfindenden Pro­zesse gegen katholische .Ordensbrüder von dem ekelerregenden Treiben sadistischer Verbrecher in der Abgeschiedenheit der Klöster erfahren. Die Prozesse beweisen in schauerlicher Deutlichkeit, daß diese Bestien in Menschengestalt nichts heilig achten, daß sie Tag und Nacht Kirchen und Sakristeien zur Stätte ihres widernatürlichen Treibens machten, daß „Barmherzige Brüder" ihnen anvertraute Schwachsinnige und Kranke, verkrüppelte Kinder und ihrer letzten Stunde ent­gegensehende Greise, mißbrauchten und zum Mit­halten bei ihrem schmutzigen Tun zwangen. Es liegt auf der Hand, welch ungeheure Gefahr sie für unser völkisches Leben darstellen und daß manche Klöster — wie wir auch heute wieder an anderer Stelle dieser Ausgabe berichten — zu Brutstätten der Homosexualität und anderer Verbrechen geworden sind, ganz zu schweigen von der Gefahr, die darin be­steht, daß diesen Verbrechern Jugendliche „zur Erziehung" ausgeliefert und damit für ihr Leben vergiftet und verseucht werden. Der Staat hat die Pflicht, im Interesse der Gesamt­heit solche Gefahrenherde zu beseitigen und der­artige Lasterhöhlen auszubrennen. Es müßte selbstverständlich sein, daß der Staat bei dieser notwendigen Säuberung nicht nur die Hilfe und Zustimmung der gesamten Nation findet, sondern auchder kirchlichen Instanzen, die durch das Treiben solch anormaler Verbrecher Gefahr laufen, in ihrem Ansehen und in ihrem Bestand auf das empfindlichste getroffen zu werden.

Die katholische Kirche rückt aber nicht nur von den schwersten Verbrechen überführten Kreaturen nicht ab, sondern gerade in der letzten Zeit sind Versuche zu beobachten gewesen, die kirchlichen Einrichtungen zu mißbrauchen, die Verbrecher im Ordenskleid zu schützen und die staatliche Säuberungsarbeit und die Aburteilung in ihrer Auswirkung dadurch abzuschwächen, daß die wissentliche Lüge verbreitet wird, die wegen Unzucht verurteilten Ordensangehörigen seien Märtyrer ihres katholischen Glaubens geworden

und die in den Prozessen zur Sprache gekommenen Einzelheiten entsprächen nicht den Tatsachen.

Diese frechen Ableugnungsversuche richten sich von selbst. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, was vor sich gegangen ist. Die Vernehmungen der letzten Prozesse, die vor aller Öffentlichkeit stattfanden und an denen jeder teilnehmen konnte, der sich von der Wahrheit überzeugen wollte, hat Bilder von solcher Ver­worfenheit ergeben, daß sich die Feder sträuht, Einzelheiten wiederzugeben. In allen Fällen, die bisher zur Veröffentlichung standen, mußte bei den angeklagten Priestern oder Ordensbrüdern ein solcher Grad innerer Verworfenheit festge­stellt werden, daß es verständlich ist, wenn heute Millionen Eltern in katholischen Gegenden Deutschlands sich weigern, ihre Kinder „Er­ziehern" auszuliefern, die Kleider tragen wie die Angeklagten der Sadistenprozesse. Nichts ist den Angeklagten heilig gewesen. In einem Prozeß in Essen mußte der angeklagte Priester verurteilt werden, weil er seine Zöglinge in die Sakristei gelockt, sie mit Metzwein be­trunken gemacht und sie geschändet hatte. Er hat für seine Verbrechen zum Eefügigmachen seiner Opfer denselben Wein benutzt, der zu der heiligsten Handlung des katholischen Ritus be­stimmt ist. In dem PrMß gegen die „Barm­herzigen Brüder" von Montabaur wurde fest­gestellt, daß die Angeklagten die ihnen anver­trauten schwachsinnigen Kinder mit Pferde­peitschen blutig geschlagen und sich an ihnen vergingen.

Nicht hundert, nein über tausend solche Verbrechen liegen vor. Das sind keine .be­dauerlichen Einzelfälle" mehr. Es ist so daß Stätten des Gebetes und der inneren Erbauung zu Brutstätten der Unmoral und jedes widernatürlichen Verbrechens geworden sind. Nicht der Staat ist dafür verantwortlich zu machen, daß dieses Treiben katholischer Ordens­bruder das Ansehen der katholischen Kirche ge­fährdet, sondern diejenigen tragen die Schuld die ihre Aufsichtspflicht mißachteten und damit den widernatürlichen Ausschweifungen Vorschub leisteten. Es wäre dem Ansehen der