parteiamtliche Tageszeitung
Nachrichtenblatt der Deutschen flrdeitsfront Vremen
der lialionaisozialisten Vremens
pmtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Vremen
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Das amtliche Verkundungsblatt des Neichsstaichalters in Oldenburg und Vremen
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Nr. 172 / 7 . lalirgang
Sonnabend, 26 . Juni 1 SZ 7
kinzelpreis 15 Npf.
der vischof von Spever brach das Konkordat
Unser lagesspivgel
Mit dem Einmarsch in die Provinz Santander gewannen die nationalspanischen Trappen die wertvollen Erzminengebiete der Basken. Chamberlain und Eden gaben vor dem englischen Unterhaus Spanien-Erklärungen ab. Der Führer weihte die Reichsautobahnstrecke Dresden—Meerane ein.
Der Erzbischof von Speyer hat sich des Koo- kordatsbruches schuldig gemacht.
In feierlicher Sitzung des Staatsrates führte Gauleiter Rover den Regierenden Bürgermeister in sein Amt ein.
Gauleiter Rover übergab aus einem Betriebs- appell dem ersten nationalsozialistischen Musterbetrieb Bremens die Verleihungs- urknnde des Führers.
Unter riesiger Anteilnahme seiner Kameraden, Freunde aus der Partei und ihre» Gliederungen und aus der übrigen Bremer Bevölkerung wurde Heinrich Oldenburg zu Grabe getragen.
Das Infanterie-Regiment 85 biwakierte bei Bierden.
In Oldenburg wurde die große Borgeschichts- tagung eröffnet.
Im Fußball-Länderkampf schlug Deutschland Lettland 3:1.
K
L.
Sroße deutsche Kulturwoche
auf der Pariser Weltausstellung
Berlin, 28. Juni.
Der Führer und Reichskanzler hat den Vizepräsidenten der Reichskulturkammer Staatssekretär Walter Funk, beauftragt, eine deutsche Kulturwoche auf der Pariser Weltausstellung vorzubereiten und zu leiten. Sie wird in der Zeit vom 2. bis 12. September in Paris stattfinden. Das Programm liegt bereits fest. Die Eröffnung der Kulturwoche erfolgt mit der Welturaufführung des llfafilms „Patrioten" im Filmtheater der Weltausstellung. Gleichzeitig wird der Farbfilm „Deutschland" gezeigt.
Deutscher in polen verliastet
Vromberg. 26. Juni.
Wie die „Deutsche Rundschau in Polen" erfährt, wurde der bekannte Geschäftsführer und Redner der Deutschen Vereinigung in Polen, Dr. Gero Freiherr von Esrsdorff, am Freitag in seiner Bromberger Wohnung verhaftet und in das Eerichtsgefängnis Konitz übergeführt, wo seit vielen Wochen die in Kensau verhafteten 18 deutschen Jugendlichen und die beiden bejahrten Eutseiaentümerinnen Wehr, die den Jungen auf ihrem Gut Arbeit gegeben hatten, der Verhandlung und Freilassung entgegensehen.
Neselung des Sreinverkebrs in oberfchlesien
Berlin, 26. Juni.
Die im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ablauf der 15jährigen llebergangsfrist des Genfer Abkommens über Oberschlesien seit einiger Zeit zwischen der deutschen und der polnischen Regierung geführten Verhandlungen sind in den letzten Tagen in Berlin fortgesetzt worden. Da inzwischen verschiedene Fragen eine Regelung erfahren haben, handelt es sich hauptsächlich um Fragen des Erenzverkehrs, für den die durch das Genfer Abkommen besonders geschaffenen Verkehrskarten mit Ablauf des 14. Juli in Wegfall kommen, sowie um Fragen des Wohn- rechts. In Zukunft werden die innerhalb der oberschlefischen Erenzbezirke wohnenden Personen, die bisher Verkehrskarten besaßen, nach Maßgabe des deutsch-polnischen Abkommens über Erleichterungen im kleinen Erenzverkehr vom 22. Dezember 1931 Erenzausweise erhalten. Auf deutscher Seite wird der zurzeit zehn Kilo- meter umfassende Grenzbezirk auf 15 Kilo - Meter erwe-itert werden. Die außerhalb der Erenzbezirke wohnenden Personen, die infolge des Ablaufes der Gültigkeit der Verkehrskarten in ihren Interessen benachteiligt werden könnten, erhalten auf Antrag Reisepässe, für die besonders niedrige Gebühren m Aussicht genommen sind. Die Visierung dieser Passe durch die beiderseitigen Konsulate wird. gebührenfrei erfolgen. Die zuständigen Behörden werden angewiesen, bei der Ausstellung von Erenzausweisen und Pässen möglichst entgegenkommend zu verfahren.
Ueber die für die oberschlefischen Erenzüber- gönge in Zukunft geltenden Grenziibertrittszerten wird nach Prüfung an Ort und Stelle noch eine Vereinbarung erfolgen, wobei den Interessen der Wirtschaft und des Verkehrs Rechnung getragen werden wird. Es ist in Aussicht genommen soweit notwendig, die Grenzüberaänge besonders für den Arbeiterverkehr auch während der Nachtstunden offen zu halten. Die bisher gemäß dem Eenfer Abkommen wohnberechtigten Personen werden bei den zuständigen Verwaltungsbehörden Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zu stellen haben. Diese Anträge werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen mit Wohlwollen behandelt werden. Den Personen, für die ein Abzug ist Frage kommt, werden ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigende Abzugsfristen gewährt werden.
Es ist zu hoffen, daß diese Regelung auf längere Zeit eine Beruhigung und Sicherung der betroffenen Kreise bringen wird.
kin deutscher klrchenfürsl sandte tiigenmeldunsen nach Werika und kam
FrLitkenthal,26. Juni.
Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hatte sich der 67jährige katholische Pfarrer, Dekan und Geistliche Rat Joseph Schröder aus Deidesheim wegen übler Nachrede zu verantworten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten, dem es sein hohes Alter und seine bisherige Straffreiheit als mildernden Grund anrechnete, zu einer Geldstrafe von 200 RM. Die Verhandlung gewann dadurch an Bedeutung, daß die üble Nachrede sich gegen den Gauleiter der Saarpfalz, Josef Bürckel, richtete. Eine geradezu sensationelle Wendung erhielt sie durch die Zeugenvernehmung des Bischofs von Speyer, v. Ludwig Se - astian. Der höchste geistliche Würdenträger der Saarpfalz mußte auf Vorhalten des als Nebenkläger zugelassenen Gauleiters Bürckel und nach Verlesung der Dokumente eingestehen, daß er im April 1935 an den Kardinalstaatssekretär Pacelli in Rom nachweislich unzutreffende Berichte über innerdeutsche Angel egeuheiten berichtet und sich damit eines schweren Bruchs des Konkordats schuldig gemacht hat. Darüber hinaus mußte -er Bischof von Speyer die zunächst von ihm abgestrittene Arheberschaft an einer anonymen Postkarte, auf der die Worte „Lügner, Lump und Verleumder" vorkommen, zugeben. Diese gerichtsnotorischen Feststellungen, die der Gauleiter zur Abwehr der von der römisch-katholischen Kirche immer wieder in alle Welt verbreiteten Konkordatsver- lehungen von deutscher Seite treffen mußte, wirkten so ungeheuerlich, daß der eigentliche Gegenstand der Verhandlungen darüber fast völlig zurücktrat.
Wohl noch niemals sind die Methoden, mit denen politisierende Kirchenbeamte ihren politischen Einfluß zu behaupten und durchzusetzen versuchen, so schonungslos enthüllt worden. 18 Dekane, von denen einer für alle verurteilt wurde, stellen sich schützend vor ihren Bischof, dem nichts daran liegt, zum Frieden zwischen Staat und Kirche beizutragen, der sich eine selbstverständliche nationale Haltung als Verdienst anrechnet und der sich trotzdem nicht scheut, in unberechtigter Weise dis unberechtigten Ansprüche der Kirche den berechtigten Ansprüchen des Staates, die für diesen eine Lebensnotwendigkeit bedeuten, voranzustellen. And das gegen einen Mann, der seit Jahren kein anderes Ziel als den Frieden zwis chen Staat und Kirche anstrebt und der in Rücksicht auf diesen Frieden bis an die Grenzen des Erträglichen geschwiegen hat. Der Prozeß von Frankenthal ist ein weiteres Beispiel dafür, wie weit sich die Kirche bei ihren Machtansprüchen von ihren eigentlichen Aufgaben entfernt hat und wie wenig sie geneigt ist, dem Gebot Gottes gehorchend, d e n guten Willen zu beweisen, der die Voraussetzung zum Frieden unter den Menschen schafft.
Ver Tatbestand
Der Verhandlung vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal lag folgender Tatbestand zu Grunde: Im April dieses Jahres hatte der Angeklagte von der Kanzel feiner Pfarrkirche eine Erklärung verlesen, die — von den 18 katholischen Dekanen der Diözese Speyer verfaßt und unterzeichnet — wahr- heitswidrig behauptete, Gauleiter Bürckel habe den Bischof von Speyer in einer im März in Kaiserslautern gehaltenen Rede „in unwürdiger Weise behandelt". In dieser Rede befaßte sich Gauleiter Bürckel mit der Gemeinschaftsschule und behandelte dabei den politischen Katholizismus. Alle die Ausführungen, die Gauleiter Bürckel gegen die Hetzer im geistlichen Gewände und gegen die politischen Geschäftemacher der katholischen Kirche gemacht hatte, bezog der Angeklagte auf den Bischof von Speyer. Nach den Feststellungen des Staatsanwalts geschah dies ausschließlich, um dem überzeugenden Bekenntnis der saarpfälzischen Bevölkerung zur Gemeinschaftsschule das „Nein" der kirchlichen Stellen entgegenzusetzen und so einen Keil in die durch die Abstimmung bekundete Volksgemeinschaft zu treiben. Obwohl der Vertreter der Anklage es als ganz unmöglich bezeichnete, aus den Ausführungen des Gauleiters einen Vorwurf oder eine unwürdige Behandlung des Bischofs herauszukonstruieren, blieb der geständige Angeklagte bei keiner Behauptung.
Vor verstockte flngeklagte
Allen Versuchen, nach dem dem erschütternden Ergebnis der Beweisaufnahme eine Ehrenerklärung für Gauleiter Bürckel abzugeben, dem an einer Bestrafung des Angeklagten nichts lag, setzte der Angeklagte verstockt die stereotype Erklärung entgegen daß ihm eine Beleidigung des Gauleiters ferngelegen habe, daß ersich aber vor seinen Bischof stellen müsse.
Bezeichnend für das Verhalten des Angeklagten war die Feststellung, daß er die Rede des Gauleiters überhaupt nicht gehört hatte. Er hat aber die Erklärung nach seinen eigenen Aussagen mit verfaßt und unterzeichnet, „weil ihn die Leute gefragt hätten, ob denn nichts gegen die kränkenden Aeußerungen des Gauleiters getan würde." (!)
Als der Angeklagte die beleidigenden Stellen anführen soll, behauptet er zunächst, die Rede ' solle im Rundfunk etwas schärfer gewesen sein, als sie die Presse veröffentlicht habe, und schließlich habe er die Zurufe, die er zwar selbst gar nicht gehört hatte und über die auch keiner der Prozeßbeteiligten etwas auszusagen vermochte, sowie endlich auch die Berichterstattung der Presse als kränkend empfunden. Schließlich verlieft der Angeklagte aus der Rede diejenigen Stellen, die nach seiner Auffassung eine unwürdige Behandlung des Bischofs darstellen. Alle diese Stellen sind unverkennbar nur gegen den politischenKatholizismus gerichtet. Wenn sie der Angeklagte auf den Bischof bezog, so dürfte darin viel eher ein unwürdige Art und Weise gesehen werden. Von dem Bischof von Speyer ist in den ganzen Ausführungen Bürckels nur zwveimal die Rede, und beide Male erbietet sich der Gauleiter in höflichster Form, dem Bischof Unterlagen zuzuleiten, die ihn besser unterrichten würden, als er von seinen eigenen Mittelsmännern unterrichtet worden ist.
In der Beweisaufnahme wurde als erster Zeuge
der Bischof von Speyer D. Ludwig Sebastian vernommen. Er bekundet, daß er die Rede m der Zeitung nachgelesen habe. Er habe geglaubt, mit seinem Kampf für die Bekenntnisschule im Rechte zu sein, und er habe es als unwürdig empfunden, wenn er zur Rechenschaft gezogen werde, ohne daß er Gelegenheit zur Verteidigung gehabt habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, welche Aeußerungen ihm unwürdig erschienen seien, verliest der Bischof aus Aufzeichnungen fast die gleichen Stellen, die auch der Dekan nannte und die sich sämtlich mit den nur zu oft und durch zahlreiche Gerichtsurteile festgestellten Hetzreden katholischer Geistlicher befassen, die sich dabei der schlimm st en und gemeinsten Verleum-
drei klare fragen des öauleiters
Der Nebenkläger Gauleiter Bürckel faßt den Inhalt der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in folgende drei Fragen zusammen: Habe ich die nationale Zuverlässigkeit des Bischofs in Frage gestellt? Habe ich ihn beschuldigt, sich in innerpolitische Angelegenheiten gemischt zu haben? Und habe ich das Konkordat verletzt?
Diese Fragestellung ergab sich einwandfrei aus den Auslassungen des Angeklagten, den Zeugenaussagen des Bischofs sowie aus einer Predigt, die dieser nach der Durchführung der elterlichen Befragung in der Sache der Gemeinschaftsschule gehalten hatte. Der Nebenkläger verweist dann auf seine ständigen Bemühungen, zum Frieden zwischen den staatlichen und kirchlichen Behörden seines Gaues zu kommen. Er erinnerte an seinen Vorschlag an die beiden Bischöfe von Speyer und Trier, daß in den Kirchen kein Wort gegen Partei und Staat gesprochen, durch ihn dagegen verboten werde, einen Angriff ßegen die Kirche zu richten und daß er sich bereiterklärt habe, jeden ohne Ansehen der Person aus seinem Amt zu entfernen, der gegen diesen Erlaß verstoße. Dieser Vorschlag sei nicht durch ihn, sondern durch die Bischöfe zum Sch.eitern gebracht worden. Er sei den Bischöfen stets weit entgegengekommen. Er habe es allerdings ablehnen müssen, dem landesverräterischen Pfarrer Weber von Ballweiler, der als Separatist nach Frankreich geflüchtet sei, das Gehalt ins Ausland nachzuschicken. Endlich erklärt der Gauleiter, davon Abstand nehmen zu wollen, die Fälle politischer Eeschäftemacherei aufzuzählen, die geschichtlich festliegen. Zur Frage der Gemeinschaftsschule erinnerte der Gauleiter an Baden, wo sie vom Zentrum eingeführt wurde und an Oesterreich, wo sie heute noch besteht. Bei dieser Gelegenheit sei noch darauf hingewiesen, daß der Bischof die nachfolgende Stelle der Bürckel-Rede als Beleidigung empfand: „Schließlich darf ich ergebenst bemerken,
daß unsere Diözesanbischöfe sowie alle ihre ersten Mitarbeiter meines Wissens gleichfalls die Gemeinschaftsschule besuchten, ohne daß bisher die genannten Herren aus Grund eigener Erfahrung sich gegen die christliche Gemeinschaftsschule wandten/
„Vu darfst nicht lügen, 0u darfst aber auck nickt alles sagen"
Die Verhandlung nimmt nun eine sensationelle Wendung, als der Gauleiter an den Bischof die Frage richtet, warum er sich nicht durch die Bekanntgabe der Tatsache beleidigt gefühlt habe, daß in einem Auto des Ordinariats, das einen Unfall
düngen und Verdrehungen schuldig gemacht haben.
Als ein Musterbeispiel sei von diesen Stellen, die schon aus Raummangel nicht alle aufgeführt werden können, eine besonders bezeichnende hervorgehoben: Gauleiter Bürckel hatte mit allem Nachdruck betont, daß er in seinem Eau Frieden zwischen Staat und Kirche haben wolle. Er wandte sich dann dagegen, daß ein örtlicher Schulstreik in einem saarländischen Erenzdorf zu einer Angelegenheit des ganzen Gaues gemacht werden sollte, und fragte dann: „Wer will denn Streit im Gau? Wozu also die Serie von Hirtenbriefen?" Allein diese Frage hat den Bischof beleidigt.
in der Nähe von Kandel hatte, das Konzept einer Instruktion an die katholische Jugend über das Verhalten bei gerichtlichen Vernehmungen gefunden wurde, in dem die absolut unmoralische Aufforderung enthalten war: „Du sollst nicht lügen, du darfst aber auch nicht alles sagen." In diesem Zusammenhang wird die Frage der Messe- diener-Vereine aufgeworfen.
Der Bischof erklärte dazu, daß er keine Messediener vereine kenne und daß er von dem Autounfall erst durch die Zeitung erfahren habe, Zunächst bestritt er ferner, daß es sich um ein Auto des Ordinariats gehandelt habe. Der Entwurf sei ihm nicht bekannt gewesen. Auf die sehr präzise Frage des Vertreters des Nebenklägers, Rechtsanwalt Dr. Stolleis, muß der Bischof zugeben, daß das Auto dem Amt gehörte, das die Pflicht hatte, die katholische Jugend zu betreuen, und daß dieses Amt zum bischöflichen Ordinariat gehört.
Die weitere Frage des Vertreters des Nebenklägers, warum der Bischof, nachdem ihm Kenntnis von der unmoralischen Aufforderung des Entwurfes geworden sei, nichts gegen die Verfasser unternommen habe, versucht die Verteidigung des Angeklagten zu verhindern, weil diese Krage nicht zur Sache gehöre. Der Vorsitzenme ließ diese Frage jedoch zu, worauf der Bischof erklärte: „Ueber meine Amtsführung bin ich nur meinem Gott und meinem Gewissen Rechenschaft schuldig!" Aus Befragen durch den Vorsitzenden erklärt der Zeuge schließlich, nicht zu wissen, ob eine Untersuchung eingeleitet wurde.
siochstu« von onon»men Schreiben aus Speuee
Der Nebenkläger erwähnt dann die Tatsache daß schon seit Jahren, wenn irgendwelche Matz^ nahmen gegen die politische Betätigyng der Kirche unternommen wurden, eine Hochflut von anonymen Schreiben, die alle aus der gleichen Feder und alle aus Speyer herrührten, bei den Staatsstellen und auch bei völlig Unbeteiligten und völlig unpolitischen Personen einliefen. Er richtete schließlich an den Bischof die Frage, wie er zu diesen Briefen stehe. Der Bischof erklärt dazu erregt: „Ich weiß von
diesen Briefen nichts und lehne sie ab!"
Nebenkläger: „Schreiben Sie auch Karten ohne Unterschrift?"
(Fortsetzung auf Seite 2)
vllcköfllltzer canvesoerrot
seststellunsen zum frankentiialer Prozeß
(Von unserer verliner ScKriktleiiungl
Seit Wochen und Monaten haben sich vor deutschen Gerichten Szenen abgespielt, die jedem anständigen Deutschen die Schamröte ins Gesicht trieben. Während der Prozesse gegen geistliche Verbrecher und Iugendver- derber haben wir feststellen können, daß sich deutsche Bischöfe mit ihrer kirch- lichen Autorität hinter diese verkommenen Subjekte gestellt haben, während ein seines Deutschtums bewußter Priester von den gleichen Kreisen mit kirchlichen Strafen verfolgt wurde.
Dieses Bild der Verwirrung aller Begriffe von Recht und Anstand wird nunmehr durch die gerichtsnotorische Feststellung eines dauernden Landesverrats eines deutschen Bischofs in einer Weise vervollständigt, die wohl die Frage rechtfertigt, was man von feiten der katholischen Kirche mit diesen dauernden Provokationen eigentlich bezweckt.
Der Bischof von Speyer hat auf Grund des bekanntlich zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich abgeschlossenen Konkordats sich unter seinem bischöflichen Eid verpflichtet, die Gesetze des Staates zu achten und im Rahmen seines Amtes als deutscher Bischof die Rechte des deutschen Volkes zu wahren. Diese für einen deutschen Bischof eigentlich selbstverständlichen Pflichten hat v. Ludwig Sebastian gröblichst verletzt und damit nicht nur irgendeinen Paragraphen des Konkordats gebrochen, sondern die Grundfesten, auf denen dieses Bündnis zwischen Kirche und Staat aufgebaut werden sollte, erschüttert. In Hirtenbriefen und Enzykliken, mit denen die deutschen Katholiken in den letzten Monaten geradezu im Uebermaß beglückt wurden, ist immer wieder in mehr oder weniger konkreter Form dem nationalsozialistischen Staat unterstellt worden, daß er die Bestimmungen des Konkordats nicht einhalte.
Wer aber in Wirklichkeit diese Abmachungen nicht einmal, sondern dauernd gebrochen hat, konnte jetzt eindeutig vor dem Forum eines deutschen Gerichts festgenagelt werden. In diesem einen Falle sind die gerichtsnotorischen Beweise erbracht worden. Es dürfte jedoch nicht schwer werden, diesem einen noch andere Beweise hinzuzufügen.
Welcher skrupellosen Mittel sich der politische Katholizismus bedient, um eine politische Machtposition zu erringen, haben zahlreiche Vorfälle in den letzten Jahren bis in die jüngste Gegenwart gezeigt. Es sei in diesem Zusammenhang nur an den Fall Rossaint erinnert, der sogar einen Beweis für das Bestehen einer geheimen Verbindung zwischen dem politischen Katholizismus und dem gottesleugnerischen Bolschewismus erbrachte.
Erschüttert und fassungslos stehen die deutschen Katholiken vor der Tatsache, daß bestimmte Kreise der katholischen Kirche, deren Identifizierung nicht schwerfallen dürfte, einen bewußten Kamps gegen dasdeutsche Volk führen. Denn was bedeutet es anders, wenn der Bischof von Speyer durch Versendung Berichte, die sich in entstellender Form mit innerpolitischen Vorgängen in Deutschland befassen, allen denjenigen ausländischen Kreisen in die Hände spielt, die sich die Aufgabe gestellt haben, die friedliche Aufbauarbeit Deutschlands durch systematische Brunnenvergiftung zu stören.
Es ist ein s chweres Vergehen gegen die Bestimmungen des Konkordats und erfüllt den Tatbestand des Landesverrats, wenn der deutsche Staatsbürger v. Ludwig Sebastian, seines Zeichens Bischof von Speyer, der römisch-katholischen Kirche Berichte ins Ausland hinausschickt, die bewußte Entstellungen und freie Erfindungen innerdeutscher Vorkommnisse und Vorfälle enthalten.
Daß diese Berichte vom Empfänger auch keinesfalls als kirchliche Berichte über die seelsorgerische religiöse Tätigkeit des Bischofs angesehen wurden, geht allein schon daraus hervor, daß diese Lügenberichte in kürzester Zeit von gewissen ausländischen Blättern breit ausgewalzt und zu einer das deutsche Volk frech verleumdenden Hetzpropaganda benutzt wurden.
Der Frankenthaler Prozeß rundet das Bild von der Maßlosigkeit und Verworfenheit der Kreise des politischen Katholizismus ab, die nicht vergessen können, daß der Nationalsozialismus ein für allemal mit dem gewissenlosen Mißbrauch der religiösen Gefühle des deutschen Volkes für materielle und machtpolitische Zwecke politisierender Prälaten Schluß gemacht hat.