Ausgabe 
(26.6.1937) Nr. 172
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der Deutschen flrdeitsfront Vremen

der lialionaisozialisten Vremens

pmtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Vremen

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Das amtliche Verkundungsblatt des Neichsstaichalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. 172 / 7 . lalirgang

Sonnabend, 26 . Juni 1 SZ 7

kinzelpreis 15 Npf.

der vischof von Spever brach das Konkordat

Unser lagesspivgel

Mit dem Einmarsch in die Provinz Santander gewannen die nationalspanischen Trappen die wertvollen Erzminengebiete der Basken. Chamberlain und Eden gaben vor dem eng­lischen Unterhaus Spanien-Erklärungen ab. Der Führer weihte die Reichsautobahnstrecke DresdenMeerane ein.

Der Erzbischof von Speyer hat sich des Koo- kordatsbruches schuldig gemacht.

In feierlicher Sitzung des Staatsrates führte Gauleiter Rover den Regierenden Bürger­meister in sein Amt ein.

Gauleiter Rover übergab aus einem Betriebs- appell dem ersten nationalsozialistischen Musterbetrieb Bremens die Verleihungs- urknnde des Führers.

Unter riesiger Anteilnahme seiner Kame­raden, Freunde aus der Partei und ihre» Gliederungen und aus der übrigen Bremer Bevölkerung wurde Heinrich Oldenburg zu Grabe getragen.

Das Infanterie-Regiment 85 biwakierte bei Bierden.

In Oldenburg wurde die große Borgeschichts- tagung eröffnet.

Im Fußball-Länderkampf schlug Deutschland Lettland 3:1.

K

L.

Sroße deutsche Kulturwoche

auf der Pariser Weltausstellung

Berlin, 28. Juni.

Der Führer und Reichskanzler hat den Vize­präsidenten der Reichskulturkammer Staats­sekretär Walter Funk, beauftragt, eine deutsche Kulturwoche auf der Pariser Weltausstellung vorzubereiten und zu leiten. Sie wird in der Zeit vom 2. bis 12. September in Paris stattfinden. Das Programm liegt bereits fest. Die Eröffnung der Kulturwoche erfolgt mit der Welturauf­führung des llfafilmsPatrioten" im Film­theater der Weltausstellung. Gleichzeitig wird der FarbfilmDeutschland" gezeigt.

Deutscher in polen verliastet

Vromberg. 26. Juni.

Wie dieDeutsche Rundschau in Polen" erfährt, wurde der bekannte Geschäftsführer und Redner der Deutschen Vereinigung in Polen, Dr. Gero Freiherr von Esrsdorff, am Freitag in sei­ner Bromberger Wohnung verhaftet und in das Eerichtsgefängnis Konitz übergeführt, wo seit vielen Wochen die in Kensau verhafteten 18 deut­schen Jugendlichen und die beiden bejahrten Eutseiaentümerinnen Wehr, die den Jungen auf ihrem Gut Arbeit gegeben hatten, der Verhand­lung und Freilassung entgegensehen.

Neselung des Sreinverkebrs in oberfchlesien

Berlin, 26. Juni.

Die im Zusammenhang mit dem bevorstehen­den Ablauf der 15jährigen llebergangsfrist des Genfer Abkommens über Oberschlesien seit einiger Zeit zwischen der deutschen und der polnischen Regierung geführten Verhandlungen sind in den letzten Tagen in Berlin fortgesetzt worden. Da inzwischen verschiedene Fragen eine Regelung er­fahren haben, handelt es sich hauptsächlich um Fragen des Erenzverkehrs, für den die durch das Genfer Abkommen besonders geschaffe­nen Verkehrskarten mit Ablauf des 14. Juli in Wegfall kommen, sowie um Fragen des Wohn- rechts. In Zukunft werden die innerhalb der oberschlefischen Erenzbezirke wohnenden Personen, die bisher Verkehrskarten besaßen, nach Maß­gabe des deutsch-polnischen Abkommens über Er­leichterungen im kleinen Erenzverkehr vom 22. Dezember 1931 Erenzausweise erhalten. Auf deutscher Seite wird der zurzeit zehn Kilo- meter umfassende Grenzbezirk auf 15 Kilo - Meter erwe-itert werden. Die außerhalb der Erenzbezirke wohnenden Personen, die infolge des Ablaufes der Gültigkeit der Verkehrskarten in ihren Interessen benachteiligt werden könnten, erhalten auf Antrag Reisepässe, für die besonders niedrige Gebühren m Aus­sicht genommen sind. Die Visierung dieser Passe durch die beiderseitigen Konsulate wird. ge­bührenfrei erfolgen. Die zuständigen Behör­den werden angewiesen, bei der Ausstellung von Erenzausweisen und Pässen möglichst entgegen­kommend zu verfahren.

Ueber die für die oberschlefischen Erenzüber- gönge in Zukunft geltenden Grenziibertrittszerten wird nach Prüfung an Ort und Stelle noch eine Vereinbarung erfolgen, wobei den Interessen der Wirtschaft und des Verkehrs Rechnung getragen werden wird. Es ist in Aussicht genommen so­weit notwendig, die Grenzüberaänge besonders für den Arbeiterverkehr auch während der Nacht­stunden offen zu halten. Die bisher gemäß dem Eenfer Abkommen wohnberechtigten Personen werden bei den zuständigen Verwaltungsbehör­den Anträge auf Erteilung von Aufent­haltsgenehmigungen zu stellen haben. Diese Anträge werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen mit Wohlwollen behandelt wer­den. Den Personen, für die ein Abzug ist Frage kommt, werden ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigende Abzugsfristen gewährt werden.

Es ist zu hoffen, daß diese Regelung auf längere Zeit eine Beruhigung und Sicherung der betroffenen Kreise bringen wird.

kin deutscher klrchenfürsl sandte tiigenmeldunsen nach Werika und kam

FrLitkenthal,26. Juni.

Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hatte sich der 67jährige katholische Pfarrer, Dekan und Geistliche Rat Joseph Schröder aus Deidesheim wegen übler Nachrede zu verantworten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten, dem es sein hohes Alter und seine bisherige Straffreiheit als mildernden Grund anrechnete, zu einer Geld­strafe von 200 RM. Die Verhandlung gewann dadurch an Bedeutung, daß die üble Nachrede sich gegen den Gauleiter der Saarpfalz, Josef Bürckel, richtete. Eine geradezu sensationelle Wendung erhielt sie durch die Zeugenvernehmung des Bischofs von Speyer, v. Ludwig Se - astian. Der höchste geistliche Würdenträger der Saarpfalz mußte auf Vorhalten des als Nebenkläger zugelassenen Gauleiters Bürckel und nach Verlesung der Dokumente eingestehen, daß er im April 1935 an den Kardinalstaatssekretär Pacelli in Rom nachweislich unzutreffende Berichte über innerdeutsche Angel egeuheiten berichtet und sich damit eines schweren Bruchs des Konkordats schuldig gemacht hat. Darüber hinaus mußte -er Bischof von Speyer die zunächst von ihm abgestrittene Arheberschaft an einer anonymen Post­karte, auf der die WorteLügner, Lump und Verleumder" vorkommen, zugeben. Diese gerichtsnotorischen Feststellungen, die der Gauleiter zur Abwehr der von der römisch-katholischen Kirche immer wieder in alle Welt verbreiteten Konkordatsver- lehungen von deutscher Seite treffen mußte, wirkten so ungeheuerlich, daß der eigentliche Gegenstand der Verhandlungen darüber fast völlig zurücktrat.

Wohl noch niemals sind die Methoden, mit denen politisierende Kirchenbeamte ihren politischen Einfluß zu behaup­ten und durchzusetzen versuchen, so schonungslos enthüllt worden. 18 Dekane, von denen einer für alle verurteilt wurde, stel­len sich schützend vor ihren Bischof, dem nichts daran liegt, zum Frieden zwischen Staat und Kirche beizutragen, der sich eine selbstverständliche nationale Haltung als Verdienst anrechnet und der sich trotzdem nicht scheut, in unberechtigter Weise dis unberechtigten Ansprüche der Kirche den berechtigten Ansprüchen des Staates, die für diesen eine Lebensnotwendigkeit be­deuten, voranzustellen. And das gegen einen Mann, der seit Jahren kein anderes Ziel als den Frieden zwis chen Staat und Kirche anstrebt und der in Rücksicht auf diesen Frieden bis an die Grenzen des Erträglichen geschwiegen hat. Der Prozeß von Frankenthal ist ein weiteres Beispiel dafür, wie weit sich die Kirche bei ihren Machtansprüchen von ihren eigentlichen Aufgaben entfernt hat und wie wenig sie geneigt ist, dem Gebot Gottes gehorchend, d e n guten Willen zu beweisen, der die Voraussetzung zum Frieden unter den Menschen schafft.

Ver Tatbestand

Der Verhandlung vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal lag folgender Tatbestand zu Grunde: Im April die­ses Jahres hatte der Angeklagte von der Kanzel feiner Pfarrkirche eine Erklärung verlesen, die von den 18 katholischen Dekanen der Diözese Speyer verfaßt und unterzeichnet wahr- heitswidrig behauptete, Gauleiter Bürckel habe den Bischof von Speyer in einer im März in Kaiserslautern gehaltenen Redein un­würdiger Weise behandelt". In dieser Rede befaßte sich Gauleiter Bürckel mit der Ge­meinschaftsschule und behandelte dabei den poli­tischen Katholizismus. Alle die Ausführungen, die Gauleiter Bürckel gegen die Hetzer im geist­lichen Gewände und gegen die politischen Ge­schäftemacher der katholischen Kirche gemacht hatte, bezog der Angeklagte auf den Bischof von Speyer. Nach den Feststellungen des Staats­anwalts geschah dies ausschließlich, um dem über­zeugenden Bekenntnis der saarpfälzischen Bevöl­kerung zur Gemeinschaftsschule dasNein" der kirchlichen Stellen entgegenzusetzen und so einen Keil in die durch die Abstimmung bekundete Volksgemeinschaft zu treiben. Obwohl der Ver­treter der Anklage es als ganz unmöglich bezeich­nete, aus den Ausführungen des Gauleiters einen Vorwurf oder eine unwürdige Behandlung des Bischofs herauszukonstruieren, blieb der ge­ständige Angeklagte bei keiner Behauptung.

Vor verstockte flngeklagte

Allen Versuchen, nach dem dem erschüttern­den Ergebnis der Beweisaufnahme eine Ehren­erklärung für Gauleiter Bürckel abzugeben, dem an einer Bestrafung des Angeklagten nichts lag, setzte der Angeklagte verstockt die stereotype Er­klärung entgegen daß ihm eine Beleidigung des Gauleiters ferngelegen habe, daß ersich aber vor seinen Bischof stellen müsse.

Bezeichnend für das Verhalten des Angeklagten war die Feststellung, daß er die Rede des Gau­leiters überhaupt nicht gehört hatte. Er hat aber die Erklärung nach seinen eigenen Aussagen mit verfaßt und unterzeichnet,weil ihn die Leute gefragt hätten, ob denn nichts gegen die kränken­den Aeußerungen des Gauleiters getan würde." (!)

Als der Angeklagte die beleidigenden Stellen anführen soll, behauptet er zunächst, die Rede ' solle im Rundfunk etwas schärfer gewesen sein, als sie die Presse veröffentlicht habe, und schließlich habe er die Zurufe, die er zwar selbst gar nicht gehört hatte und über die auch keiner der Prozeßbeteiligten etwas auszusagen vermochte, sowie endlich auch die Berichterstattung der Presse als kränkend empfunden. Schließlich verlieft der Angeklagte aus der Rede diejenigen Stellen, die nach seiner Auffassung eine unwürdige Behand­lung des Bischofs darstellen. Alle diese Stellen sind unverkennbar nur gegen den politischenKatholizismus gerichtet. Wenn sie der Angeklagte auf den Bischof bezog, so dürfte darin viel eher ein unwürdige Art und Weise gesehen werden. Von dem Bischof von Speyer ist in den ganzen Ausführungen Bürckels nur zwveimal die Rede, und beide Male erbietet sich der Gauleiter in höflichster Form, dem Bischof Unterlagen zuzuleiten, die ihn besser unterrichten würden, als er von seinen eigenen Mittelsmännern unterrichtet worden ist.

In der Beweisaufnahme wurde als erster Zeuge

der Bischof von Speyer D. Ludwig Sebastian vernommen. Er bekundet, daß er die Rede m der Zeitung nachgelesen habe. Er habe geglaubt, mit seinem Kampf für die Bekenntnisschule im Rechte zu sein, und er habe es als unwürdig emp­funden, wenn er zur Rechenschaft gezogen werde, ohne daß er Gelegenheit zur Verteidigung gehabt habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, welche Aeußerungen ihm unwürdig erschienen seien, ver­liest der Bischof aus Aufzeichnungen fast die glei­chen Stellen, die auch der Dekan nannte und die sich sämtlich mit den nur zu oft und durch zahl­reiche Gerichtsurteile festgestellten Hetzreden katho­lischer Geistlicher befassen, die sich dabei der schlimm st en und gemeinsten Verleum-

drei klare fragen des öauleiters

Der Nebenkläger Gauleiter Bürckel faßt den Inhalt der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in folgende drei Fragen zusammen: Habe ich die na­tionale Zuverlässigkeit des Bischofs in Frage ge­stellt? Habe ich ihn beschuldigt, sich in innerpoli­tische Angelegenheiten gemischt zu haben? Und habe ich das Konkordat verletzt?

Diese Fragestellung ergab sich einwandfrei aus den Auslassungen des Angeklagten, den Zeugen­aussagen des Bischofs sowie aus einer Predigt, die dieser nach der Durchführung der elterlichen Befragung in der Sache der Gemeinschaftsschule gehalten hatte. Der Nebenkläger verweist dann auf seine ständigen Bemühungen, zum Frieden zwischen den staatlichen und kirchlichen Behörden seines Gaues zu kommen. Er erinnerte an seinen Vorschlag an die beiden Bischöfe von Speyer und Trier, daß in den Kirchen kein Wort gegen Par­tei und Staat gesprochen, durch ihn dagegen ver­boten werde, einen Angriff ßegen die Kirche zu richten und daß er sich bereiterklärt habe, jeden ohne Ansehen der Person aus seinem Amt zu ent­fernen, der gegen diesen Erlaß verstoße. Dieser Vorschlag sei nicht durch ihn, sondern durch die Bischöfe zum Sch.eitern gebracht worden. Er sei den Bischöfen stets weit entgegen­gekommen. Er habe es allerdings ablehnen müssen, dem landesverräterischen Pfarrer Weber von Ballweiler, der als Se­paratist nach Frankreich geflüchtet sei, das Gehalt ins Ausland nachzuschicken. End­lich erklärt der Gauleiter, davon Abstand nehmen zu wollen, die Fälle politischer Eeschäftemacherei aufzuzählen, die geschichtlich festliegen. Zur Frage der Gemeinschaftsschule erinnerte der Gauleiter an Baden, wo sie vom Zentrum einge­führt wurde und an Oesterreich, wo sie heute noch besteht. Bei dieser Gelegenheit sei noch dar­auf hingewiesen, daß der Bischof die nachfolgende Stelle der Bürckel-Rede als Beleidigung emp­fand:Schließlich darf ich ergebenst bemerken,

daß unsere Diözesanbischöfe sowie alle ihre ersten Mitarbeiter meines Wissens gleichfalls die Ge­meinschaftsschule besuchten, ohne daß bisher die genannten Herren aus Grund eigener Erfahrung sich gegen die christliche Gemeinschaftsschule wandten/

Vu darfst nicht lügen, 0u darfst aber auck nickt alles sagen"

Die Verhandlung nimmt nun eine sensationelle Wendung, als der Gauleiter an den Bischof die Frage richtet, warum er sich nicht durch die Be­kanntgabe der Tatsache beleidigt gefühlt habe, daß in einem Auto des Ordinariats, das einen Unfall

düngen und Verdrehungen schuldig ge­macht haben.

Als ein Musterbeispiel sei von diesen Stellen, die schon aus Raummangel nicht alle aufgeführt werden können, eine besonders bezeichnende her­vorgehoben: Gauleiter Bürckel hatte mit allem Nachdruck betont, daß er in seinem Eau Frie­den zwischen Staat und Kirche haben wolle. Er wandte sich dann dagegen, daß ein örtlicher Schulstreik in einem saarländischen Erenzdorf zu einer Angelegenheit des ganzen Gaues gemacht werden sollte, und fragte dann: Wer will denn Streit im Gau? Wozu also die Serie von Hirtenbriefen?" Allein diese Frage hat den Bischof beleidigt.

in der Nähe von Kandel hatte, das Konzept einer Instruktion an die katholische Jugend über das Verhalten bei gerichtlichen Vernehmungen gefun­den wurde, in dem die absolut unmoralische Auf­forderung enthalten war:Du sollst nicht lügen, du darfst aber auch nicht alles sagen." In die­sem Zusammenhang wird die Frage der Messe- diener-Vereine aufgeworfen.

Der Bischof erklärte dazu, daß er keine Messediener vereine kenne und daß er von dem Autounfall erst durch die Zeitung er­fahren habe, Zunächst bestritt er ferner, daß es sich um ein Auto des Ordinariats gehandelt habe. Der Entwurf sei ihm nicht bekannt gewesen. Auf die sehr präzise Frage des Vertreters des Nebenklägers, Rechtsanwalt Dr. Stolleis, muß der Bischof zugeben, daß das Auto dem Amt gehörte, das die Pflicht hatte, die katho­lische Jugend zu betreuen, und daß die­ses Amt zum bischöflichen Ordinariat gehört.

Die weitere Frage des Vertreters des Neben­klägers, warum der Bischof, nachdem ihm Kennt­nis von der unmoralischen Aufforderung des Entwurfes geworden sei, nichts gegen die Verfasser unternommen habe, versucht die Verteidigung des Angeklagten zu verhindern, weil diese Krage nicht zur Sache gehöre. Der Vorsitzenme ließ diese Frage jedoch zu, wo­rauf der Bischof erklärte:Ueber meine Amts­führung bin ich nur meinem Gott und meinem Gewissen Rechenschaft schuldig!" Aus Befragen durch den Vorsitzenden erklärt der Zeuge schließ­lich, nicht zu wissen, ob eine Untersuchung einge­leitet wurde.

siochstu« von onon»men Schreiben aus Speuee

Der Nebenkläger erwähnt dann die Tatsache daß schon seit Jahren, wenn irgendwelche Matz^ nahmen gegen die politische Betätigyng der Kirche unternommen wurden, eine Hochflut von anonymen Schreiben, die alle aus der glei­chen Feder und alle aus Speyer her­rührten, bei den Staatsstellen und auch bei völlig Unbeteiligten und völlig unpolitischen Personen einliefen. Er richtete schließlich an den Bischof die Frage, wie er zu diesen Briefen stehe. Der Bischof erklärt dazu erregt:Ich weiß von

diesen Briefen nichts und lehne sie ab!"

Nebenkläger:Schreiben Sie auch Karten ohne Unterschrift?"

(Fortsetzung auf Seite 2)

vllcköfllltzer canvesoerrot

seststellunsen zum frankentiialer Prozeß

(Von unserer verliner ScKriktleiiungl

Seit Wochen und Monaten haben sich vor deutschen Gerichten Szenen abgespielt, die jedem anständigen Deutschen die Schamröte ins Gesicht trieben. Während der Prozesse gegen geistliche Verbrecher und Iugendver- derber haben wir feststellen können, daß sich deutsche Bischöfe mit ihrer kirch- lichen Autorität hinter diese verkommenen Subjekte gestellt haben, während ein seines Deutschtums bewußter Priester von den gleichen Kreisen mit kirchlichen Strafen verfolgt wurde.

Dieses Bild der Verwirrung aller Begriffe von Recht und Anstand wird nunmehr durch die gerichtsnotorische Feststellung eines dauernden Landesverrats eines deutschen Bischofs in einer Weise vervollständigt, die wohl die Frage rechtfer­tigt, was man von feiten der katholischen Kirche mit diesen dauernden Provokationen eigentlich bezweckt.

Der Bischof von Speyer hat auf Grund des bekanntlich zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich abgeschlossenen Kon­kordats sich unter seinem bischöflichen Eid verpflichtet, die Gesetze des Staates zu achten und im Rahmen seines Amtes als deutscher Bischof die Rechte des deutschen Volkes zu wahren. Diese für einen deutschen Bischof eigentlich selbst­verständlichen Pflichten hat v. Ludwig Sebastian gröblichst verletzt und da­mit nicht nur irgendeinen Paragraphen des Konkordats gebrochen, sondern die Grundfesten, auf denen dieses Bündnis zwischen Kirche und Staat aufgebaut werden sollte, erschüttert. In Hirten­briefen und Enzykliken, mit denen die deut­schen Katholiken in den letzten Monaten geradezu im Uebermaß beglückt wurden, ist immer wieder in mehr oder weniger konkre­ter Form dem nationalsozialistischen Staat unterstellt worden, daß er die Bestimmun­gen des Konkordats nicht einhalte.

Wer aber in Wirklichkeit diese Abmachun­gen nicht einmal, sondern dauernd ge­brochen hat, konnte jetzt eindeutig vor dem Forum eines deutschen Gerichts festgenagelt werden. In diesem einen Falle sind die ge­richtsnotorischen Beweise erbracht worden. Es dürfte jedoch nicht schwer werden, diesem einen noch andere Beweise hinzuzufügen.

Welcher skrupellosen Mittel sich der poli­tische Katholizismus bedient, um eine poli­tische Machtposition zu erringen, haben zahl­reiche Vorfälle in den letzten Jahren bis in die jüngste Gegenwart gezeigt. Es sei in die­sem Zusammenhang nur an den Fall Rossaint erinnert, der sogar einen Be­weis für das Bestehen einer geheimen Ver­bindung zwischen dem politischen Katholi­zismus und dem gottesleugnerischen Bolsche­wismus erbrachte.

Erschüttert und fassungslos stehen die deutschen Katholiken vor der Tatsache, daß bestimmte Kreise der katholischen Kirche, deren Identifizierung nicht schwerfallen dürfte, einen bewußten Kamps ge­gen dasdeutsche Volk führen. Denn was bedeutet es anders, wenn der Bischof von Speyer durch Versendung Berichte, die sich in entstellender Form mit innerpolitischen Vorgängen in Deutsch­land befassen, allen denjenigen ausländischen Kreisen in die Hände spielt, die sich die Auf­gabe gestellt haben, die friedliche Aufbau­arbeit Deutschlands durch systematische Brunnenvergiftung zu stören.

Es ist ein s chweres Vergehen gegen die Bestimmungen des Konkordats und er­füllt den Tatbestand des Landesver­rats, wenn der deutsche Staatsbürger v. Ludwig Sebastian, seines Zeichens Bischof von Speyer, der römisch-katholischen Kirche Berichte ins Ausland hinausschickt, die be­wußte Entstellungen und freie Erfindungen innerdeutscher Vorkomm­nisse und Vorfälle enthalten.

Daß diese Berichte vom Empfänger auch keinesfalls als kirchliche Berichte über die seelsorgerische religiöse Tätigkeit des Bischofs angesehen wurden, geht allein schon daraus hervor, daß diese Lügenberichte in kürzester Zeit von gewissen ausländischen Blättern breit ausgewalzt und zu einer das deutsche Volk frech verleumdenden Hetzpropaganda benutzt wurden.

Der Frankenthaler Prozeß rundet das Bild von der Maßlosigkeit und Verworfen­heit der Kreise des politischen Katholizismus ab, die nicht vergessen können, daß der Nationalsozialismus ein für allemal mit dem gewissenlosen Mißbrauch der religiösen Gefühle des deutschen Volkes für materielle und machtpolitische Zwecke politisierender Prälaten Schluß gemacht hat.