Ausgabe 
(27.1.1937) Nr. 26
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Partnmntkche Tageszeitung

Ilachrichtenblatt der deutschen flrbeitssront Lremen

flmtsblan des Senats der Lreien Hansestadt Bremen

R-..v>-uvkriag W-f-r-Ems G. m. b. H.. Vr-m-n. G««n S/8 / Fernsprecher: S41 SI und SN 15

Das amtliche verkimdungsblatt des Neichsstatchalters in Mbenburg und Vremen

Anzeiacn-Grundpreise: Die 22-nnn-Aeile im Anzeigenteil ISPs., die 70-mm-Z«le im Textteil 75 Ermäßigte Grundpreise (sür kleine ffamilien-Anzeigev u. a.) sowie sonstige Bedingung^ Preis, liste k (Nachlaßstassel D>. Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewahr. Annahmeschluß 16 Uhr. Sprechzeit: Verlag werktäglich 12-13 Uhr: Schristlcitung Dienstag und Freitag I2X-1314 Uhr.

Nr. 26 / ?. Jahrgang

Mittwoch, 2?. Januar 1SZ?

kinzelpreis 15 Npf.

krste flurbmmigung in Norddeutschland

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Unser lagesspisgst

Das Reichskabinett verabschiedete neben an­deren wichtigen Gesetzen das „Gesetz über Ero'g-Hamburg und andere Eebietsbereini- gungcn«.

Für die Gemeinschaftsempfänge am 30. Ja­nuar sind nähere Bestimmungen ergangen. Der „Tag der Deutschen Polizei" hat über 4 Millionen Reichsmark erbracht.

In München wurde der dritte Lehrgang der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP. eröffnet.

Die Moskauer Tscheka hat den Adjutanten Tuchatschewskis im roten Generalstabsgebände verhaftet.

Die VZ. besuchte die KdF.-Schiffe „Der Deutsche" und „Sierra Cordoba" nach ihrem Umbau.

EntzüSuMk^ L. Umschläge «tzW lchen. >

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' und belömulitzslh rl über diese en nnchdenlidair G gt zu werden iss A

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Die Weser führt seit gestern Treibeis.

I» Gröpelingen fand der Zusammenschluß der » beiden Sportvereine Blau-Weiß und GTE. statt.

> Der Klootschießerwettkampf Oldenburg — Lst- sriesland findet am Donnerstag, 28. Januar, statt.

Vor größte Reichstag tritt zusammen

Berlin, 26. Januar.

Der Reichstag, der bekanntlich zum 30. Januar einberufen wurde, ist der dritte des Dritten Reiches, und es kommt ihm in der deutschen Ge­schichte außerdem noch eine besondere Bedeutung zu, weil er der erste deutsche Reichstag über­haupt ist, in dem «ine Mehrheit von fast 99 v. H. des gesamten Volkes sich zu einem Mann, zu Adolf Hitler und seiner Be­wegung, bekannt hat. Der jetzt einberufene Reichs­tag ist am 29. März 1936 gewählt worden. Der Whrer hatte das deutsche Volk aufgerufen, sein „Ja" zur Wiederherstellung der deutschen Hoheit über deutsches Land durch den Einmarsch deutscher j Truppen in die von Versailles entmilitarisierte -«Zone stuszuisprechen. Und mit einer überwältigen- s den unmißverständlichen Geschlossenheit stellten -sich die Deutschen hinter den Führer. 44 423116 'deutsche Wähler entsandten 741 nationalsozia- l listische Abgeordnete in diesen Reichstag, der da-

- mit der zahlenmäßig größte je zusammenge- 'tretene Reichstag überhaupt wurde. Die Sitzung

- am 30. Januar ist seine erste.

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flm;0. Januar geschloffen

§ München, 28. Januar

Der Reichsschatzmeister teilt mit:

Am 30. Januar 1937, dem vierten Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung, bleiben die Amtsräume sämtlicher Dienststellen der Reichs­leitung der NSDAP. geschlossen.

(gez.) Schwarz.

Volk und Polizei in einer front

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Berlin, 26. Januar.

Der Reichsführer SS. und Chef der deutschen -Polizei gibt das bisher vorliegende Gesamt­ergebnis des „Tages der deutschen Polizei 1937" bekannt. Die am „Tag der deutschen Polizei", 'am 16. und 17. Januar 1937, durchgeführten Sammlungen für das Winterhilfswerk des " deutschen Volkes haben bis auf einige noch aus-

- stehende Ergänzungsmeldungen den Betrag von 4 070 067,90 RM. erbracht. Dieses Ergebnis rst

- ein Beweis für die Volksverbundenheit der lPolizei, ebensosehr aber auch für die stete große " Opferbereitschaft des deutschen Volkes. Es ist be- ' sonders hoch zu werten, da das deutsche Volk r bereits am 3. und 4. Januar aus eigener Kraft rein Opfer für die notleidenden Volksgenossen gebracht hatte. Von dieser Gesamtsumme haben

die Angehörigen der deutschen Polizet, deren '-Gesamtstärke augenblicklich auf rund 127 000

- Mann beziffert wird, über 360 000 RM. neben ihren laufenden Leistungen für das Winterhrlfs-

-- werk aus eigenem Können aufgebracht. 99 oOO ' Kinder hatte die Polizei an diesem Tage beson- ^ ders zu Gast geladen neben der Zahl der rsgsl- mäßig während des Winterhalbjahres ver- r pflegten Kinder.

Vroßkampf gegen Schädlinge!

r. Berlin, 26. Januar.

Millionenwerte an Nahrungsmitteln und Sach- . werten werden alljährlich in Deutschland durch b Bakterien, Pilze, Insekten, Ratten und Mawe ^vernichtet. Der riesige Schaden, der durch alte ' diese Schädlinge angerichtet wird, kann durch eine planvolle Bekämpfung vermieden werden, Gin Vernichtungsfeld zu g gegen das

großeHeerder Schädlinge M Haus Feld

i und Garten liegt auch im Sinne der Durchpuhrung Vdes Vierjahresplans, da hierdurch große volks- ?- wirtschaftliche Werte erhalten werden^konnen.

Als Fortsetzung ihrer bisherigen

- hütungsaktionen hat die Reichsarbeitsgeinein- ' Ichllft Zchadenverhlltung unter dem Stlchwort

„Der Winter greift an" einen neuen Eroßkampi eingeleitet, der Dienstag rn der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft rn Berlin eröffnet wurde. Ein großer Auf- Närungsfeldzug über d,e veruhledensn ' Arten der^Schädlinqe und die wirksamste Art iyrer Bekämpfung wird in der nächsten Zeit iM ganzen . Reiche durchgeführt werden.

Kos lieichskabmelt beschloß wichtige besehe

Vtthelmslzaven kommt zu Mdenburg / Vao neue 0roß-lzamburg okne turhaven kinkeMiches veamtenrecht / vestimmungen über flkirevgeselllchasten

Berlin, 26. Januar.

Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag zunächst das Deutsche Beamtengesetz und im Zusam­menhang hiermit die Reichsdienststrasordnung. Durch das in nunmehr fast zweijähriger Arbeit zum Abschluß gebrachte Be­amtengesetz tritt ein einheitliches Reichsbeamtenrecht an die Stelle von 17 verschiedenen Regelungen und zwar sowohl für die Reichs-, Landes- und Gemeindebeamten wie auch für die Beamten der Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Durch dieses Gesetz lebt die beste Tradition des alten Veruss- beamtentums wieder aus durch die Schaffung eines Treueoerhältnisses zum Führer im Gegensatz zu der Weimarer Gesetzgebung, die den Beamten auf die Verfassung verpflichtete. Die NSDAP. wird in das Gesetz eingebaut als Folge der unlöslichen Verbundenheit zwischen Staat und Partei und als Trägerin des deutschen Staatsgedankens. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.

Dnrch die neue Reichsdienststrasordnung wird ebenfalls eine Ver­einheitlichung des Dienststrafverfahrens und der Dienststrafgerichte gegenüber der heutigen Buntscheckigkeit hergestellt. Das neue Gesetz sieht im Gegensatz zu dem bisherigen Reichsbeamtengesetz ein Wieder­aufnahmeverfahren vor bei Urteilen, die nach dem 1. Januar 1930 rechtskräftig geworden find. Auch dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.

Das Gesetz über Grotz-Hamburg und andere Gebietsbereini­gungen ist das erste Gesetz einer territorialen Flurbereinigung in Deutschland. Es war aus politischen und wirtschaftlichen Gründen, insbesondere auch mit Rücksicht aus den Vierjahres­plan erforderlich und tritt in seinen wesentlichen Bestimmun­gen bereits am 1. April 1837 in Kraft.

Nach diesem Gesetz gehen auf das Land Hamburg von Preußen über die Stadtkreise Alton« und Wandsbek, Harburg-Wilhelmsburg

und eine Reihe von anliegenden Gemeinden, während von Hamburg aus Preußen die Gemeinden Geesthacht und die Stadt Cuxhaven und eine Reihe anliegender Gemeinden übergehen. Zu Preußen kommt ferner das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schattin und Utecht.

Der Stadtkreis Wilhelmshaven geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Rüstringen zu einem neuen Stadtkreis Wilhelmshaven zusammenge­schlossen. Andererseits wird der oldenburgische Landesteil Bir- kenseld mit dem Lande Preußen vereinigt und bildet einen Landkreis in der Rheinprovinz. Preußisch wird ferner auch der oldenburgische Landesteil Lübeck.

Schließlich wird zwischen Preußen, Mecklenburg und dem bisher lübeckischen Landesgebiet noch eine Ecbietsbereinigung zur Beseiti­gung der Exklaven vorgenommen. Die Vermögensauseinandersetzun­gen zwischen Preußen und Hamburg sollen bis zum 1. April 1938 durchgeführt werden.

Schließlich verabschiedete das Kabinett ein Gesetz über Aktien­gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, nach welchem die Form der Aktiengesellschaft nur siir große Kapitalgesellschaften, nämlich siir solche mit über einer halben Million Grundkapital in Zu­kunft in Frage kommt. Für die bestehenden Aktiengesellschaften wird die Mindestgrenze aus 109 090 RM. festgesetzt. Mehrstimmaktien sind in Zukunft grundsätzlich verboten. Die Geschäftsführung der Aktien­gesellschaft liegt ausschließlich beim Vorstand, dessen Verantwortung und Autorität verstärkt werden. Die Tantiemen sollen im angemesse­nen Verhältnis stehen zu den freiwilligen sozialen Leistungen der Ge­sellschaften. Die Zahl der Aussichtsratsmitglieder wird nach der Höhe des Grundkapitals gestaffelt.

Die nächste Sitzung des Reichskabinetts findet am Sonnabend, 39. Januar, aus Anlaß der vierten Wiederkehr des Tages der Be- rusung des Kabinetts Hitler statt.

(Den Wortlaut des „Gesetzes über Eroß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen" veröffentlichen wir auf Seite 2)

Ischeka dringt Ins rote OeneralstabsgebäuSe

tuchatschervskis Mutant verkästet / einer mußte Sie Rolle wechseln

Kopenhagen, 26. Januar.

In Fortsetzung der Verhaftungen, die den Aus­sagen der Angeklagten im Moskauer Schauprozeß folgen, ist, wie eine Warschauer Meldung der „Politiken" besagt, in Moskau auch Kapitän Smuty, der Adjutant des stellvertretenden Kriegsministers festgenommen worden. Die Ver­haftung Smutys, der Ukrainer und ein Freun­des Generals Putna ist, erfolgte unter drama­tischen Umständen im Gebäude des Eeneralstabes dnrch eine Abteilung Feldgendarmen unter Lei­tung eines GPU.-Kommissars. Kriegsminister Woroschilow hatte anschließend an diesen Vor­gang, der im Eeneralstab ungeheures Aussehen erregte, eine dreieinhalbstündige Besprechung mit seinem Stellvertreter, Marschall Tuchat- schewski, in Gegenwart des Chefs der GPU., Jeschow.

In der Dienstag-Sitzung des Schauprozesses wurde der Angeklagte Stroilow, der schon an den Vortragen durch seinen an Naivität grenzen­den „Eeständnis"-Eifer aufgefallen war, „ver­nommen". Mit der Ausführlichkeit eines ver­

logenen Hintertreppen-Romans schilderte er, wie er in den Jahren 1930 und 1931 in seiner Eigen­schaft als technischer Sachverständiger einer Sowjethandelsvertretung in Westeuropa angeb­lich gezwungen worden sei, gegen die Sowjetunion Wirtschaftsspionage zu betreiben. Bemerkenswert war lediglich die Aussage dieses „Zeugen", daß die Zustände in den westsibirischen Kohlengruben und Industrieanlagen in ihrer Entsetzlichkeit „beispiellos" gewesen seien. Vergasung der Gruben, Brände, Katastrophen mit unzähligen Todesopfern, unbeschreibliche Lebens- und Arbeitsbedingungen der Stachanow-Sklaven, unerhörte Mißstande in der technischen Aus­rüstung der Betriebe und der Gruben und viele andere Ungeheuerlichkeiten mehr seien im west­sibirischen Industriegebiet an der Tagesordnung gewesen.

Um die groteske Operettenhaftigkeit des ganzen „Prozeß"-Ünternehmens aufzuzeigen, sei erwähnt, daß eben dieser selbe „Angeklagte" Stroiloro im Prozeß gegen den reichsdeutschen Ingenieur Stick ling, der Ende des vergangenen Jahres' zunächst zum Tode verurteilt und dann zu zehn Jahren Gefängnis „begnadigt" wurde, als „Hauptbelastungszeuge" auftrat.

Ueiitscli« Ssiortkluxxeiig« kiie <iie Selivvoir. ^nk äom IVsrkklugsilstr äs,- Sücksr-IVsrlcs in UsugsZoi-k ksi Lerliv starteten ärsi ZportkluA-wugs vorn Dxp „cknngwsistsr" our /Idlisksruag an die ^-0. kur vornisr-IPIugesugs in .lltenrdeiv (Sedveir). Diese drei dlascdinsn sind kür die Dsilnsdins an der Internationalen Uunstklag-Usistersckakt in 2üricb bestimmt, die vom 23. 3nU bis 1. August stattkindst. (Uokkmsnn-Lsrlin.)

London, 26. Januar

Das unverminderte Interesse der englischen Osffentlichkeit an dem Moskauer Radek-Prozeß, der ein Schulbeispiel für die Moskauer Sitten und Gebräuche ist, spiegelt sich in spaltenlangen Berichten und Artikeln der gesamten englischen Presse deutlich wider. Während in London sonst häufig die Neigung vorhanden ist, so zu tun, als ob der Moskauer Bolschewisten-„Staat" ohne weiteres in die Gemeinschaft europäischer Na­tionen hineinpasse, beginnt man jetzt, wenigstens vorübergehend, nachdenklich zu werden.

Der eigentliche „Prozeß" habe bereits vor fünf Monaten im Hauptquartier der EPll, begonnen. Noch vor Beginn des Scheinprozesses sei die Schuld sämtlicher Gefangenen der Oeffentlichkeit amtlich mitgeteilt worden. Die Anklage ent­halte eine Fülle verwirrender Widersprüche. Das Seltsamste an der ganzen Geschichte sei das Ver­halten der Angeklagten selbst. Die Atmosphäre in Moskau könne lediglich mit den Hexenprozessen des 15. und 16. Jahrhunderts verglichen werden. Stalin und seine Gesinnungsgenossen versuchten, sich jetzt freie Hand zu verschaffen.

In einer Karikatur der „Morning Post" wird Stalin dargestellt, wie er nach Einspritzung eines geheimnisvollen Giftes selbst ein Geständnis ab­legt und erklärt: „Ich bin schuldig! Ich habe euch erbarmungslos ermordet! Ich habe die Kämpfe in Spanien entfesselt und versucht, Europa in einen Krieg zu stürzen."

Karl Radek-Sobelsohn, der Hauptangeklagte des Moskauer Schauprozesses, entstammt einer Judensippe in Polen. Schon als Kind beherrschte er die deutsche Sprache. 1917 kam er mit Lenin aus der Schweiz nach Rußland und wurde 1918 als Chef der sowjetrusstschen Weltpropaganda nach Berlin beordert. Es gelang dem Juden, von der Reichshauptstadt aus sämtliche Fäden der spartakistischen Bewegung in die Hand zu be­kommen. So hatte er damals auch auf Bremen, das vom roten Arbeiter- und Soldatenrat regiert wurde, entscheidenden „Einfluß". In der Stadt ging es drunter und drüber. Während die roten Banditen im Rathaus wie die Räuber hausten, patrouillierte draußen ein Spartakist, das Gewehr im Anschlag, auf und ab.

Von einem der Genossen Frasunciewicz, Ecks oder Brodmerkel, die führende Rote in Bremen waren, erhielt Radek-Sobelsohn seine gefälschten Papiere, mit denen es ihm möglich war, in Ber­lin als Untermieter der Witwe eines Militär­arztes zu wohnen. Sie lauteten auf den Namen Carl Richard, Nationalökonom. 31, Oktober 1895 in Posen geboren. Von Bremen aus konnten dem Juden „Richard" um so leichter Personalausweise zugestellt werden, als damals die Polizoigewalt ebenfalls in Händen der Spartakisten lag. Im übrigen wird manches Verbrechen, das zu jener Zeit in Bremen geschah, auf das Schuldkonto Radeks zu buchen sein. Am 12. Oktober 1919 wurde Radek in Berlin verhaftet, nach Moabit eingeliefert und schließlich nach Estland abge­schoben.

Ver Nachwuchs im betrieb

Bemerkungen rum Zugendarbeitsrecht

k. blü. Die Jugend ist das Fundament der Nation, ist der Bürge ihrer Zukunft. Alles, was aus den rassischen Kräften des Blutes hineinwächst in die Tatgemeinschaft des Volkes, erfährt daher im neuen Deutschland eine ebenso gründliche wie gleichmäßige Förderung. So mu tz es sein und so wird es von Generation zu Generation bleiben, denn die Lebensgrundlage unseres Nachwuchses ist die Lebensgrundlage des deutschen Vol­kes überhaupt. Es entspricht durchaus der Erkenntnis dieser schicksalschweren Tatsache, daß die Entscheidungen der Staatsführung aus dem Gebiete der Schule und des Iuggnd- arbeitsrechtes in der gesamtenNation ein lebhaftes Echo finden. Dies gilt für Fra­gen der weltanschaulichen Ausrichtung genau so wie für die tarifliche Regelung der Ar­beitszeit und des Urlaubs. Da nach den be­deutsamen schulpolitischen Neuordnungen voraussichtlich noch in diesem Jahre auch die sozialpolitischen Verhältnisse der Jugend auf breitester Basis gesetzlich geregelt werden, ist es an der Zeit, Grundsätze, Stand und Ziel der nationalsozialistir schenReformdesIugendarbeits- rechtes einer näheren Betrachtung zu un­terziehen.

Was in den vier Jahren seit der Macht­ergreifung im Bereich des Iugendarbeits- rechtes bereits aufgebaut werden konnte, ist mehr als eine nur technische Vorberei­tung einheitlicher, sich auf das ganze Reich erstreckender Ausbildun-gsbestimmungen, ist als eine wahrhaft revolutionäre, das Berufserziehungswesen von Grund auf än­dernde Entwicklung zu werten: Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit reihte den Jugendlichen erstmalig in eine Betriebs- gemeinschaft ein, deren tragende Pfeiler Ge- solgschaftstreue, soziale Ehre und Verant­wortungsbewußtsein gegenüber dem Gesamt- wohl sind. Das bedeutet nicht nur die rest­lose Ausrottung des marxistischen Klassen- kampfgedankens auch aus dem Gesichtsfeld des Werdenden, sondern brachte darüber hinaus die innere Einheit von Jugend­arbeitsrecht und allgemeinem Arbeitsrecht, indem die völkische Verankerung der Be­griffe Persönlichkeit, Ehre und Leistung den in der Ausbildung begriffenen Nachwuchs in gleicher Weise wie den „fertigen" Berufs- tätigen für die Kampfgemeinschaft der Na­tion verpflichtete. Weiter wurde die Verein­heitlichung der Berufsberatung und Lehr- stellenvermittlung erreicht; die zusätzliche Be­rufsschulung, in der die Vertiefung des Welt­anschaulichen eine besonders wichtige Rolle spielt, ist in Gang gekommen; die HJ. hat im Reichsberufswettkampf, im Landdienst, im Hauswirtschaftlichen Jahr und mit ande­ren wertvollen Einrichtungen einen zielbe­wußten Arbeitseinsatz organisiert; in fast allen Betrieben ist die Urlaubsgewäh­rung schon vor der gesetzlichen Regelung zu einer Selbstverständlichkeit geworden, wozu einesteils Verordnungen der Treuhänder der Arbeit, andernteils die Ergebnisse sinnvoller Gestaltung der Urlaubszeit in Freizeitlagern der HJ. beigetragen haben; das Jugendamt der DAF. und das Sozialpolitische Amt der HJ. schließlich lassen m enger Zusammen­arbeit keine Zwiespältigkeit unter den Pionieren und den Trägern des neuen Iu- gendrechtes aufkommen. Ist das alles nicht eine stolze, auch künftige soziale Erfolge sichernde Leistung?

Für die kommende reichsgesetzliche Neuformung des Berufsausbildungsrechts ist nun folgendes von Bedeutung: Das endgültig Gestalt annehmende Iugendarbeitsrecht wird m Abweichung von der früheren Praxis nicht auf das Lehrlingswesen beschränkt bleiben, denn im Dritten Reich hat jeder Jugendliche Anspruch auf Berufserziehunq und Berufsausbildung. Es darf und wird also m sozialpolitischer Hinsicht keinen Un­terschied zwischen Lehrling und Iu- geben. Bei der genauen Festsetzung der Arbeitszeit wird der Forde­rung, die Unterrichtszeit in der Berufsschule Gesamttätigkeit mit zu be­rücksichtigen, Rechnung getragen werden können; desgleichen kann die Regelung der Ruhezeit, der Arbeitspausen und des Früh- schlusies vor Sonn- und Festtagen den Not­wendigkeiten der Wirtschaft ohne Schwierig- keiten elastisch angepaßt werden. In der Urtaubsfrage bedarf es keiner näheren Begründung mehr, daß die sich über mehr re Wochen erstreckende Freizeit im mitten Dienst der Leistungssteigerung steht. ' an der Auffassung, daß die Arbeitskraft 0as wesentlichste Volksgut darstellt, nicht mehr zu rütteln ist. so steht es auch fest, daß die