Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Vremen / Amtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Vremen
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Das amtliche Verkündungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Vremen
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Nr. 4/7. Jahrgang
Menstag, 5. Januar 1SZ7
kinzelpreis 13 Npf.
Noch ein dreister dewaltakt roter Seeräuber
Unser lagssspisge!
Kreuzer „Königsberg" hat einen neuen Gewaltakt roter spanischer Seeräuber unt Gegenmaßnahmen beantwortet.
Das nationale Spanien wehrt sich gegen „Kompromihversuche" des Weltjudentums.
Ueber die Verjudung des Finanzwesens der Sowjetunion werden neue Einzelheiten bekannt.
Tschanghsueliang ist von der Nankinger Zentralregierung begnadigt worden.
Der Streik bei General Motors hat bereits 18 Werke stillgelegt.
Am 1. April 1837 wird eine Reihe Silbermünzen außer Kurs gesetzt.
Im Rahmen des Bierjahresplanes wird auch der Rohproduktenhandel geregelt.
Das Wrack des Motorseeleichters „Tac" des NDL. ist in den Amerikahafen von Cuxhaven eingebracht.
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Nürnberger Baupläne
Weitere großzügige Ausgestaltung des Reichsparteitagsgeländes
R. Berlin, 4. Januar
Die Pläne zur großzügigen Ausgestaltung des Geländes der Reichsparteitags sind zum großen Teil bereits verwirklicht. 2m neuen Jahr wird ihre Durchführung tatkräftig weitergeführt. Die Luitpoldarena wird noch 1937 fertiggestellt sein. Auf dem Zeppelinfeld wird der Innenausbau der Tribünen zugleich mit einer Tieferlegung der Straßen in Angriff genommen. Auf dem Platz des künftigen Kongreßbaues ist zurzeit ein großes Bolksmodell im Entstehen begriffen, das eine Vorstellung von der architektonischen Wirkung des Bauwerkes bieten wird. Die Vodenverdichtungs- arbeiten gehen bereits ihrem Ende entgegen, so daß mit den eigentlichen Fundamentierungs- arbeiten in wenigen Monaten begonnen werden kann. Die sogenannte „Große Straße" wird schon zum diesjährigen Parteitag soweit fertiggestellt werden, daß sich der Vorbeimarsch der Wehrmacht auf ihr vollziehen kann. 2m gleichen Umfang, in dem 1936 der Ausbau des SA.-Lagers erfolgte, wird im neuen Jahr die Errichtung des HJ.-La- gers fortgeführt.
oeslerreich - Nelchssendung der fiI.
Berlin, 4. Januar.
Die „Stunde der jungen Nation" am Mittwoch, 6. Januar, steht unter dem Thema „Oesterreich — Land und Volk". Die Hitlerjugend will in ihrer Reichssendung der gesamten deutschen Jugend und der deutschen Hörerschaft innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen das wirkliche Oesterreich der Gegenwart erschließen. Die ganze Sendung spielt sich nur auf reichsdeutschem Boden ab. Zwischen den Szenen hört man u. a. österreichische Volksmusik. Ursender ist der Deutsche Kurzwellensender. Sämtliche Reichssender übertragen die „Stunde der jungen Nation" am 6. Januar ab 20.15 Uhr, während der Deutsch- landseuder sie ab 20.43 Uhr bringt.
völlig frei erfunden
Berlin, 4. Januar.
2n einem Teil der estnischen Presse wurde vor einigen Tagen eine Taß-Meldung aus Stock- holm wiedergegeben, nach der Deutschland von Estland die Genehmigung zum Erwerb bestimmter Ländereien an der estnischen Küste verlangt habe. Die Meldung, die übrigens von der estnischen Regierung bereits dementiert wurde, ist völlig frei erfunden.
Strafentlassener treibt NossensHande
Zwei Jahre Zuchthaus für ehemaligen Rotsront- Eaukassierer
Hamburg, 4. Januar.
2n einem Prozeß gegen den 34jährigen Bernhard Kettenhausen, einem ehemaligen Gaukassierer ^ des Rotfronlkämpferbundcs, erkannte die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichtes wegen Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre auf eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren.
Schon in der Zeit, als er noch kommunistischer Funktionär war, unterhielt Kettenhausen intime Beziehungen zu einer geschiedenen Frau. die Jüdin ist. Als er im April 1936 nach Ver- büßung einer Gefängnisstrafe, die er wegen Vorbereitung zum Hochverrat erhalten hatte, aus der Strafhaft entlassen wurde, wurde er ausdrücklich auf die Nürnberger Gesetze hingewiesen. Trotzdem ging Kettenhausen noch am Tage seiner Strafentlassung in die Wohnung der Jüdin und nahm die Beziehungen wieder auf. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat das Gericht den Fall als besonders schweres Verbrechen ange- fthe».
begenmlihnahmen des Kreuzers „Königsberg"
Veutfcher Dampfer von Volschewisten beschossen
Berlin, 4. Januar.
Nach am Sonntag eingegangenen Nachrichten ist eine weitere flagrante Verletzung deutschen Hoheitsrechtes durch rote spanische Bewachungssahrzeuge an der spanischen Nordküste festgestellt worden. Der Kapitän des Bremer Dampfers „Pluto" meldet, daß das Schiff am 2V. Dezember 21 Seemeilen nördlich von Bilbao von zwei großen roten Fischdampfern durch Beschießung angehalten worden ist und zwei Stunden zur Kursänderung auf Bilbao gezwungen wurde.
Hieraus geht hervor, daß die roten Machthaber in Spanien schon seit längerer Zeit ihren Seestreitkrästen Weisung erteilt haben, gegen deutsche Handelsschiffe vorzugehen, und zwar offenbar auch dann, wenn sie sich weit außerhalb der spanischen Hoheitsgewässer befinden. Dies bestätigt ferner, daß der deutsche Dampfer „Palos" gleichfalls
weit außerhalb der spanischen Hoheitsgrenze aufgebracht worden ist, was von den roten Machthabern bekanntlich abgeleugnet wird.
Einer späteren Meldung zufolge hat Kreuzer „Königsberg" am 3. Januar mittags den roten spanischen Dampfer „Marta Juquera" an der nordspanischen Küste aufgebracht.
Die Kette der Uebergriffe und Gewalttaten der Bolschewisten in Spanien gegen deutsches Leben und Eigentum reißt nicht ab. Die deutschen Gegenmaßnahmen werden den roten Machthabern zeigen, daß das Reich in keiner Weise gewillt ist, sich länger dieses verbrecherische Treiben der Kommunisten bieten zu lassen. Es ist unvorstellbar, daß sich irgend ein Volk derart dreiste Unverschämtheiten ungestraft gefallen lassen kann, wie sie sich die spanischen Bolschewisten erlauben. Die Freiheit der Meere ist ein heiliges Recht aller Völker. Deutschland hat jetzt, weil es durch die Verhältnisse dazu gedrängt wurde, mit seinen Seestreitkräften die Verteidigung dieses Rechts gegen die Gewalttaten roter Freibeuter übernehmen
müssen. Es kann erwarten, daß es bei diesem Vorgehen bei allen Völkern, denen es um die Aufrechterhaltung einer zivilisierten Ordnung und eines gerechten Friedens geht, auf Verständnis stößt, handelt es sich doch hier um eine Auseinandersetzung mit einem ausgesprochenen Verbrechertum. Geradezu grotesk wirkt es, daß die Roten in Bilbao sich auf „diplomatischem Wege" an einige europäische Regierungen wenden und Erstaunen über die deutschen Gegenmaßnahmen heucheln. Die Verfasser dieses verlogenen Machwerkes — man kann hier wirklich nicht von einer Note sprechen — haben vor einigen Monaten noch die Zuchthäuser Spaniens bevölkert. Ein diplomatischer Verkehr mit solchen Elementen ist eine „Errungenschaft", für die sich jede friedensliebende Regierung bestens bedanken wird. Uebrigens gibt die englische Geschichte, also die Geschichte einer Seefahrer-Nation, eine ganze Reihe von Beispielen dafür, wie man sich Seeräubern gegenüber zu verhalten hat, und wir können nur feststellen, daß jene britischen Abwehrmaßnahmen denen der deutschen Seestreitkräfte täuschend ähnlich sind.
vas Knavenwestn ver NSVflp.
Ms Veliandlung und Prüfung der Snadengesuche — Ver sülirer entscheidet
bISK. Berlin, 4. Januar.
Der Reichshauptstellenleiter Hubert Berken- kamp, Leiter des Amtes für Gnadensachen in der Kanzlei des Führers und Mitglied des Volksgerichtshofes, behandelt in der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht" das Enadenwesen im Dritten Reich. Ein großer Abschnitt des Aufsatzes ist dem Enadenwesen der Partei gewidmet. Wir entnehmen den wichtigen Ausführungen die folgenden Abschnitte:
Die Partei ist in der Bewertung ihrer Gerichtsbarkeit und ihrer Rechte vom Staat unabhängig. Ausgabe der Parteigerichtsbarkeit ist es, Verstöße von Angehörigen der Bewegung gegen die vom Führer erlassenen Parteisatzungen zu ahnden sowie darüber zu wachen, daß in der NSDAP. nur Volksgenossen Aufnahme finden, die geeignet sind zum Kampf um die Ziele der Bewegung.
Die von den Parteigerichten gefällten Entscheidungen und Beschlüsse haben naturgemäß für die betroffenen Parteigenossen weitestgehende Bedeutung. Der Ausschluß aus der Partei kommt etwa der Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes gleich. Neben der moralischen Degradie-
rung zieht die parteigerichtliche Strafe für den Betroffenen in den weitaus meisten Fällen auch anderweitige Folgen nach sich, z. B. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis usw.
Der Führer hat sich das Recht vorbehalten, die letzte Entscheidung über die Beschlüsse der Parteigerichte zu fällen. Im allgemeinen macht der Führer von diesem Recht nur insoweit Gebrauch, als er sein Begnadigungsrecht ausübt, d. h. die Folgen rechtskräftiger parteigerichtlicher Entscheidungen im Gnadenwege mildert oder aufhebt. Die gerichtsmäßige Behandlung derartiger Gnadengesuche ist durch Anordnung des Führers geregelt. Hier hat der Führer verfügt, daß sämtliche Gnadengesuche, die die Mitgliedschaft zur NSDAP. betreffen, nur über das Oberste Parteigericht dem Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. vorzulegen sind.
Die Prüfung der Enadenwllrdigkeit der einzelnen Gesuchsteller erfolgt im engen Einvernehmen mit dem Obersten Parteigericht sowie dem zuständigen Gauleiter, außerdem mit dem zuständigen Formationsfllhrer (Stabschef der SA, Reichsfllhrer SS., Korpsführer des N2KK., Reichsjugendführer usw.). Es liegt daher auf der Hand, daß der Führer nur dann von seinem
Enadenrecht Gebrauch macht, wenn es sich bei den Eesuchstellern um alte Parteigenossen handelt, die Verdienste um die Bewegung schon vor der Machtübernahme auszuweisen haben und die in ihrer Persönlichkeit und charakterlichen Veranlagung würdig erscheinen, weiterhin dem Orden der NSDAP. anzugehören.
Neben den Gnadengesuchen um Milderung von parteigerichtlichen Beschlüssen werden an den Führer zahlreiche Gnadengesuche um Aufhebung von Entscheidungen der Disziplinargerichte der einzelnen Gliederungen (SA, SS., NSKK., HJ., usw.) herangetragen. Die Behandlung derartiger Gnadensachen erfolgt analog den parteimäßigen. Nach Abschluß der Ermittlungen führt der Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. die Entscheidung des Führers herbei. Gibt der Führer dem Enadenantrag statt, so erhält der Betroffene durch Führerurkunde von dieser Entscheidung Kenntnis. Falls sein Gnadenantrag der Ablehnung verfällt, ist der Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. ermächtigt, diese Entscheidung dem Eesuchsteller im Auftrag des Führers bekanntzugeben.
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vle wirtschaftliche Vernunft
Von
Dr. zur. IV. Klssmaun, Lrswsu
Daß nicht nur Deutschland, sondern das ganze Abendland heute in einer der gewaltigsten geistigen Umwälzungen aller Zeiten stehen, ist eins Tatsache, die dadurch nicht aus der Welt geschafft wird, daß viele Menschen entweder die Augen davor verschließen oder die neuen Lebensauffassungen nur als bedauerliche Krisenzustände betrachten, die über kurz oder lang den Geboten der wirtschaftlichen Vernunft weichen müßten. Dabei verstehen sie unter wirtschaftlicher Vernunft jene geistige Haltung, für die oberste Richtschnur alles Handelns der eigens wirtschaftliche Vorteil ist. Tann da nach ihrer Auffassung im tiefsten Grunds der Erwerbstrieb die letzte Triebfeder alles menschlichen Handelns ist („Geld regiert die Welt"), handelt nur der wirtschaftlich vernünftig, der dabei für sich einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt.
Diese Auffassung wäre dann richtig, wenn alle auf der Erde lebenden Menschen nichts anderes wären als eine große Masse von lauter Einzelwesen, von denen jedes sein Handeln stets nach seinem eigenen größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil ausrichtet, wenn also der Satz wahr wäre: vbi bsns, ibi patria (wo es mir gut geht, da ist mein Vaterland). Daß das so sei. lehrt bekanntlich das jüdische Volk (nicht ohne für sich selbst als das auserwählte eine Ausnahme zu beanspruchen). In den Protokollen der Weisen von Zion sind diese Lehren und die auf sie gegründeten Ideen eines Weltstaats unter jüdischer Führung ganz klar, folgerichtig und logisch-entwickelt. Als seit dem Ende des 18. Jahrhunderts jüdisches Denken und jüdische Weltanschauung in zunehmendem Maße begann, die europäischen Völker zu beherrschen, da konnte es nicht ausbleiben, daß diese Lehren sich nicht nur in der Praxis des täglichen Lebens immer mehr durchsetzten, sondern daß man sie zur besseren. Verankerung auch wissenschaftlich untermauerte.
Tatsächlich sind diese Auffassungen aber irrig. Denn sie verstoßen gegen eines der grundlegendsten und natürlichsten Gesetze allen Lebens, das besagt, daß der einzelne nur existenzfähig ist als Zelle einer Gemeinschaft, als Glied einer Sippe, eines Stammes oder eines Volkes, und daß es deshalb immer auf die Gemeinschaft ankommt, nicht auf den einzelnen. Das haben große Geister zwar auch früher schon erkannt. Aber erst durch Adolf Hitler ist dieses Erkenntnis Gemeingut im deutschen Volke geworden. Das ist die grundlegende neue Welt- schau, die wir ihm verdanken. Er hat das Rangverhältnis der verschiedenen Jnteressenkreise von den jüdischen Verfälschungen befreit und wieder richtig gestellt. Früher lehrte man: Wenn es mir gut geht, dann profitieren davon automatisch so und so viele andere Menschen, mit denen ich in persönlicher oder geschäftlicher Verbindung stehe; also dient größtmöglicher eigener Nutzen (Eigennutz) letztlich auch dem Nutzen der Allgemeinheit (Gemeinnutz). Diese Auffassung haben die harten Tatsachen der Jahre 1919 bis 1932 widerlegt. Denn als der deutsche Volkskörper an den Zirkulationsstörungen der Inflation und später der Deflation erkrankt war, da ging es vielen Leuten in Deutschland glänzend: nie wurde so viel, so schnell und so mühelos Geld verdient wie damals. Man hat aber nichts davon gehört, daß diese guten Verdienste weiter Kreise dem deutschen Volke zum Segen gereicht wären. Heute lehren wir wieder die Wahrheit, daß der einzelne die Sicherheit seines Daseins ausschließlich in der Volksgemeinschaft finden kann, daß deshalb das Wohl der Gemeinschaft gleichzeitig sein eigenes Wohl bedeutet und daß die Not der Gemeinschaft unabwendbar auch für ihn früher oder später die eigene Not im Gefo^e haben wird. Das bedeutet, daß der Grundsatz: „Gemein- nutz vor Eigennutz" nicht nur eine sittliche Forderung ist, sondern in erster Linie eine durch schwere Lebenserfahrungen erkaufte Erkenntnis unabänderlicher Lebensgesetze. Wer gegen diese Wahrheit verstößt, handelt deshalb nicht nur unsittlich, sondern vor allem auch kurzsichtig und dumm; denn er schädigt sich damit letztlich selbst. Der Grundsatz, daß Eigennutz vor Gemeinnutz gehe, bedeutet nämlich in seiner Durchführung nichts anderes, als den Kampf aller gegen alle. die Auflösung des Gemeinschaftsgefühls, die Vereinzelung des Einzelwesens, und damit den Wegfall der Sicherheit, die dem einzelnen sein Dasein gewährleistet. Daß das so ist, haben wir alle selbst in den letzten zwanzig Jahren in drastischer Form erlebt.
. Die Urheber solcher volkszerstörenden Aufsagungen können verständlicherweise nur in Kreisen gefunden werden, die ein Interesse an der Volkerzerstörung haben. Tatsächlich handelt es silli hier auch um typisch jüdische Lebensauffassungen, mit denen das Judentum durch seine in den verschiedenen Bevölkerungsschichten errichteten Kampforganisationen, vor allem die marxistischen Parteien einerseits, die Freimaurerei andererseits die Völker verseucht hat.
Wirkliche wirtschaftliche Vernunft zeigen also nicht die Memchen, deren Streben darin gipfelt, sur sich möglichst viel zu erwerben, sondern die die bestrebt sind, die Kaufkraft der anderen, mit denen sie in einer Gemeinschaft leben, also volkswirtschaftlich gesprochen, der Volksgenossen, möglichst zu stärken. Denn verdienen kann man auf die Dauer selber nur, wenn andere kaufen können. Kaufen kann aber nur, wer bezahlen kann. Je besser also die wirtschaftlichen Verhältnisse der breiten Massen sind, desto größer