Ausgabe 
(5.1.1937) Nr. 4
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Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Vremen / Amtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Vremen

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Das amtliche Verkündungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und Vremen

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Nr. 4/7. Jahrgang

Menstag, 5. Januar 1SZ7

kinzelpreis 13 Npf.

Noch ein dreister dewaltakt roter Seeräuber

Unser lagssspisge!

KreuzerKönigsberg" hat einen neuen Gewaltakt roter spanischer Seeräuber unt Gegenmaßnahmen beantwortet.

Das nationale Spanien wehrt sich gegen Kompromihversuche" des Weltjudentums.

Ueber die Verjudung des Finanzwesens der Sowjetunion werden neue Einzelheiten be­kannt.

Tschanghsueliang ist von der Nankinger Zentralregierung begnadigt worden.

Der Streik bei General Motors hat bereits 18 Werke stillgelegt.

Am 1. April 1837 wird eine Reihe Silber­münzen außer Kurs gesetzt.

Im Rahmen des Bierjahresplanes wird auch der Rohproduktenhandel geregelt.

Das Wrack des MotorseeleichtersTac" des NDL. ist in den Amerikahafen von Cuxhaven eingebracht.

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Nürnberger Baupläne

Weitere großzügige Ausgestaltung des Reichsparteitagsgeländes

R. Berlin, 4. Januar

Die Pläne zur großzügigen Ausgestaltung des Geländes der Reichsparteitags sind zum großen Teil bereits verwirklicht. 2m neuen Jahr wird ihre Durchführung tatkräftig weitergeführt. Die Luitpoldarena wird noch 1937 fertiggestellt sein. Auf dem Zeppelinfeld wird der Innenausbau der Tribünen zugleich mit einer Tieferlegung der Straßen in Angriff genommen. Auf dem Platz des künftigen Kongreßbaues ist zurzeit ein großes Bolksmodell im Entstehen begriffen, das eine Vorstellung von der architektonischen Wirkung des Bauwerkes bieten wird. Die Vodenverdichtungs- arbeiten gehen bereits ihrem Ende entgegen, so daß mit den eigentlichen Fundamentierungs- arbeiten in wenigen Monaten begonnen werden kann. Die sogenannteGroße Straße" wird schon zum diesjährigen Parteitag soweit fertiggestellt werden, daß sich der Vorbeimarsch der Wehrmacht auf ihr vollziehen kann. 2m gleichen Umfang, in dem 1936 der Ausbau des SA.-Lagers erfolgte, wird im neuen Jahr die Errichtung des HJ.-La- gers fortgeführt.

oeslerreich - Nelchssendung der fiI.

Berlin, 4. Januar.

DieStunde der jungen Nation" am Mitt­woch, 6. Januar, steht unter dem ThemaOester­reich Land und Volk". Die Hitlerjugend will in ihrer Reichssendung der gesamten deutschen Jugend und der deutschen Hörerschaft innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen das wirkliche Oesterreich der Gegenwart erschließen. Die ganze Sendung spielt sich nur auf reichsdeutschem Bo­den ab. Zwischen den Szenen hört man u. a. österreichische Volksmusik. Ursender ist der Deut­sche Kurzwellensender. Sämtliche Reichssender übertragen dieStunde der jungen Nation" am 6. Januar ab 20.15 Uhr, während der Deutsch- landseuder sie ab 20.43 Uhr bringt.

völlig frei erfunden

Berlin, 4. Januar.

2n einem Teil der estnischen Presse wurde vor einigen Tagen eine Taß-Meldung aus Stock- holm wiedergegeben, nach der Deutschland von Estland die Genehmigung zum Erwerb bestimm­ter Ländereien an der estnischen Küste verlangt habe. Die Meldung, die übrigens von der est­nischen Regierung bereits dementiert wurde, ist völlig frei erfunden.

Strafentlassener treibt NossensHande

Zwei Jahre Zuchthaus für ehemaligen Rotsront- Eaukassierer

Hamburg, 4. Januar.

2n einem Prozeß gegen den 34jährigen Bern­hard Kettenhausen, einem ehemaligen Gaukassie­rer ^ des Rotfronlkämpferbundcs, erkannte die Große Strafkammer des Hamburger Landge­richtes wegen Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre auf eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren.

Schon in der Zeit, als er noch kommunistischer Funktionär war, unterhielt Kettenhausen in­time Beziehungen zu einer geschiedenen Frau. die Jüdin ist. Als er im April 1936 nach Ver- büßung einer Gefängnisstrafe, die er wegen Vor­bereitung zum Hochverrat erhalten hatte, aus der Strafhaft entlassen wurde, wurde er aus­drücklich auf die Nürnberger Gesetze hingewiesen. Trotzdem ging Kettenhausen noch am Tage sei­ner Strafentlassung in die Wohnung der Jüdin und nahm die Beziehungen wieder auf. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat das Gericht den Fall als besonders schweres Verbrechen ange- fthe».

begenmlihnahmen des KreuzersKönigsberg"

Veutfcher Dampfer von Volschewisten beschossen

Berlin, 4. Januar.

Nach am Sonntag eingegangenen Nach­richten ist eine weitere flagrante Verletzung deutschen Hoheitsrechtes durch rote spanische Bewachungssahrzeuge an der spanischen Nordküste festgestellt worden. Der Kapitän des Bremer DampfersPluto" meldet, daß das Schiff am 2V. Dezember 21 Seemeilen nördlich von Bilbao von zwei großen roten Fischdampfern durch Beschießung angehalten worden ist und zwei Stunden zur Kursände­rung auf Bilbao gezwungen wurde.

Hieraus geht hervor, daß die roten Macht­haber in Spanien schon seit längerer Zeit ihren Seestreitkrästen Weisung erteilt haben, gegen deutsche Handelsschiffe vorzugehen, und zwar offenbar auch dann, wenn sie sich weit außerhalb der spanischen Hoheits­gewässer befinden. Dies bestätigt ferner, daß der deutsche DampferPalos" gleichfalls

weit außerhalb der spanischen Hoheitsgrenze aufgebracht worden ist, was von den roten Machthabern bekanntlich abgeleugnet wird.

Einer späteren Meldung zufolge hat Kreu­zerKönigsberg" am 3. Januar mittags den roten spanischen DampferMarta Juquera" an der nordspanischen Küste aufgebracht.

Die Kette der Uebergriffe und Gewalt­taten der Bolschewisten in Spanien gegen deutsches Leben und Eigentum reißt nicht ab. Die deutschen Gegenmaßnahmen werden den roten Machthabern zeigen, daß das Reich in keiner Weise gewillt ist, sich länger dieses verbrecherische Treiben der Kommunisten bieten zu lassen. Es ist unvorstellbar, daß sich irgend ein Volk derart dreiste Unver­schämtheiten ungestraft gefallen lassen kann, wie sie sich die spanischen Bolschewisten er­lauben. Die Freiheit der Meere ist ein hei­liges Recht aller Völker. Deutschland hat jetzt, weil es durch die Verhältnisse dazu ge­drängt wurde, mit seinen Seestreitkräften die Verteidigung dieses Rechts gegen die Ge­walttaten roter Freibeuter übernehmen

müssen. Es kann erwarten, daß es bei die­sem Vorgehen bei allen Völkern, denen es um die Aufrechterhaltung einer zivilisierten Ordnung und eines gerechten Friedens geht, auf Verständnis stößt, handelt es sich doch hier um eine Auseinandersetzung mit einem ausgesprochenen Verbrechertum. Geradezu grotesk wirkt es, daß die Roten in Bilbao sich aufdiplomatischem Wege" an einige europäische Regierungen wenden und Erstau­nen über die deutschen Gegenmaßnahmen heucheln. Die Verfasser dieses verlogenen Machwerkes man kann hier wirklich nicht von einer Note sprechen haben vor einigen Monaten noch die Zuchthäuser Spa­niens bevölkert. Ein diplomatischer Verkehr mit solchen Elementen ist eineErrungen­schaft", für die sich jede friedensliebende Re­gierung bestens bedanken wird. Uebrigens gibt die englische Geschichte, also die Ge­schichte einer Seefahrer-Nation, eine ganze Reihe von Beispielen dafür, wie man sich Seeräubern gegenüber zu verhalten hat, und wir können nur feststellen, daß jene briti­schen Abwehrmaßnahmen denen der deut­schen Seestreitkräfte täuschend ähnlich sind.

vas Knavenwestn ver NSVflp.

Ms Veliandlung und Prüfung der Snadengesuche Ver sülirer entscheidet

bISK. Berlin, 4. Januar.

Der Reichshauptstellenleiter Hubert Berken- kamp, Leiter des Amtes für Gnadensachen in der Kanzlei des Führers und Mitglied des Volks­gerichtshofes, behandelt in derZeitschrift der Akademie für Deutsches Recht" das Enadenwesen im Dritten Reich. Ein großer Abschnitt des Auf­satzes ist dem Enadenwesen der Partei gewidmet. Wir entnehmen den wichtigen Ausführungen die folgenden Abschnitte:

Die Partei ist in der Bewertung ihrer Ge­richtsbarkeit und ihrer Rechte vom Staat unab­hängig. Ausgabe der Parteigerichtsbarkeit ist es, Verstöße von Angehörigen der Bewegung gegen die vom Führer erlassenen Parteisatzungen zu ahnden sowie darüber zu wachen, daß in der NSDAP. nur Volksgenossen Aufnahme finden, die geeignet sind zum Kampf um die Ziele der Bewegung.

Die von den Parteigerichten gefällten Entschei­dungen und Beschlüsse haben naturgemäß für die betroffenen Parteigenossen weitestgehende Bedeu­tung. Der Ausschluß aus der Partei kommt etwa der Versetzung in die zweite Klasse des Soldaten­standes gleich. Neben der moralischen Degradie-

rung zieht die parteigerichtliche Strafe für den Betroffenen in den weitaus meisten Fällen auch anderweitige Folgen nach sich, z. B. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis usw.

Der Führer hat sich das Recht vorbehalten, die letzte Entscheidung über die Beschlüsse der Par­teigerichte zu fällen. Im allgemeinen macht der Führer von diesem Recht nur insoweit Gebrauch, als er sein Begnadigungsrecht ausübt, d. h. die Folgen rechtskräftiger parteigerichtlicher Entschei­dungen im Gnadenwege mildert oder aufhebt. Die gerichtsmäßige Behandlung derartiger Gnaden­gesuche ist durch Anordnung des Führers geregelt. Hier hat der Führer verfügt, daß sämtliche Gna­dengesuche, die die Mitgliedschaft zur NSDAP. betreffen, nur über das Oberste Parteigericht dem Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. vor­zulegen sind.

Die Prüfung der Enadenwllrdigkeit der ein­zelnen Gesuchsteller erfolgt im engen Einverneh­men mit dem Obersten Parteigericht sowie dem zuständigen Gauleiter, außerdem mit dem zu­ständigen Formationsfllhrer (Stabschef der SA, Reichsfllhrer SS., Korpsführer des N2KK., Reichsjugendführer usw.). Es liegt daher auf der Hand, daß der Führer nur dann von seinem

Enadenrecht Gebrauch macht, wenn es sich bei den Eesuchstellern um alte Parteigenossen han­delt, die Verdienste um die Bewegung schon vor der Machtübernahme auszuweisen haben und die in ihrer Persönlichkeit und charakterlichen Ver­anlagung würdig erscheinen, weiterhin dem Or­den der NSDAP. anzugehören.

Neben den Gnadengesuchen um Milderung von parteigerichtlichen Beschlüssen werden an den Führer zahlreiche Gnadengesuche um Aufhebung von Entscheidungen der Disziplinargerichte der einzelnen Gliederungen (SA, SS., NSKK., HJ., usw.) herangetragen. Die Behandlung der­artiger Gnadensachen erfolgt analog den partei­mäßigen. Nach Abschluß der Ermittlungen führt der Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. die Entscheidung des Führers herbei. Gibt der Führer dem Enadenantrag statt, so erhält der Betroffene durch Führerurkunde von dieser Ent­scheidung Kenntnis. Falls sein Gnadenantrag der Ablehnung verfällt, ist der Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP. ermächtigt, diese Entschei­dung dem Eesuchsteller im Auftrag des Führers bekanntzugeben.

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vle wirtschaftliche Vernunft

Von

Dr. zur. IV. Klssmaun, Lrswsu

Daß nicht nur Deutschland, sondern das ganze Abendland heute in einer der gewaltigsten geistigen Umwälzungen aller Zeiten stehen, ist eins Tat­sache, die dadurch nicht aus der Welt geschafft wird, daß viele Menschen entweder die Augen davor verschließen oder die neuen Lebensauffassun­gen nur als bedauerliche Krisenzustände betrach­ten, die über kurz oder lang den Geboten der wirtschaftlichen Vernunft weichen müßten. Dabei verstehen sie unter wirtschaftlicher Vernunft jene geistige Haltung, für die oberste Richtschnur alles Handelns der eigens wirtschaftliche Vorteil ist. Tann da nach ihrer Auffassung im tiefsten Grunds der Erwerbstrieb die letzte Triebfeder alles menschlichen Handelns ist (Geld regiert die Welt"), handelt nur der wirtschaftlich vernünftig, der dabei für sich einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt.

Diese Auffassung wäre dann richtig, wenn alle auf der Erde lebenden Menschen nichts anderes wären als eine große Masse von lauter Einzel­wesen, von denen jedes sein Handeln stets nach seinem eigenen größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil ausrichtet, wenn also der Satz wahr wäre: vbi bsns, ibi patria (wo es mir gut geht, da ist mein Vaterland). Daß das so sei. lehrt bekanntlich das jüdische Volk (nicht ohne für sich selbst als das auserwählte eine Ausnahme zu beanspruchen). In den Protokollen der Weisen von Zion sind diese Lehren und die auf sie ge­gründeten Ideen eines Weltstaats unter jüdischer Führung ganz klar, folgerichtig und logisch-ent­wickelt. Als seit dem Ende des 18. Jahrhunderts jüdisches Denken und jüdische Weltanschauung in zunehmendem Maße begann, die europäischen Völker zu beherrschen, da konnte es nicht aus­bleiben, daß diese Lehren sich nicht nur in der Praxis des täglichen Lebens immer mehr durch­setzten, sondern daß man sie zur besseren. Ver­ankerung auch wissenschaftlich unter­mauerte.

Tatsächlich sind diese Auffassungen aber irrig. Denn sie verstoßen gegen eines der grundlegend­sten und natürlichsten Gesetze allen Lebens, das besagt, daß der einzelne nur existenzfähig ist als Zelle einer Gemeinschaft, als Glied einer Sippe, eines Stammes oder eines Volkes, und daß es deshalb immer auf die Ge­meinschaft ankommt, nicht auf den einzelnen. Das haben große Geister zwar auch früher schon erkannt. Aber erst durch Adolf Hitler ist dieses Erkenntnis Gemeingut im deutschen Volke ge­worden. Das ist die grundlegende neue Welt- schau, die wir ihm verdanken. Er hat das Rang­verhältnis der verschiedenen Jnteressenkreise von den jüdischen Verfälschungen befreit und wieder richtig gestellt. Früher lehrte man: Wenn es mir gut geht, dann profitieren davon auto­matisch so und so viele andere Menschen, mit denen ich in persönlicher oder geschäftlicher Ver­bindung stehe; also dient größtmöglicher eigener Nutzen (Eigennutz) letztlich auch dem Nutzen der Allgemeinheit (Gemeinnutz). Diese Auffassung haben die harten Tatsachen der Jahre 1919 bis 1932 widerlegt. Denn als der deutsche Volks­körper an den Zirkulationsstörungen der In­flation und später der Deflation erkrankt war, da ging es vielen Leuten in Deutschland glän­zend: nie wurde so viel, so schnell und so mühe­los Geld verdient wie damals. Man hat aber nichts davon gehört, daß diese guten Verdienste weiter Kreise dem deutschen Volke zum Segen gereicht wären. Heute lehren wir wieder die Wahrheit, daß der einzelne die Sicherheit seines Daseins ausschließlich in der Volks­gemeinschaft finden kann, daß deshalb das Wohl der Gemeinschaft gleichzeitig sein eige­nes Wohl bedeutet und daß die Not der Ge­meinschaft unabwendbar auch für ihn früher oder später die eigene Not im Gefo^e haben wird. Das bedeutet, daß der Grundsatz:Gemein- nutz vor Eigennutz" nicht nur eine sittliche For­derung ist, sondern in erster Linie eine durch schwere Lebenserfahrungen erkaufte Erkenntnis unabänderlicher Lebensgesetze. Wer gegen diese Wahrheit verstößt, handelt deshalb nicht nur unsittlich, sondern vor allem auch kurzsichtig und dumm; denn er schädigt sich damit letztlich selbst. Der Grundsatz, daß Eigennutz vor Gemeinnutz gehe, bedeutet nämlich in seiner Durchführung nichts anderes, als den Kampf aller gegen alle. die Auflösung des Gemeinschaftsgefühls, die Vereinzelung des Einzelwesens, und damit den Wegfall der Sicherheit, die dem einzelnen sein Dasein gewährleistet. Daß das so ist, haben wir alle selbst in den letzten zwanzig Jahren in dra­stischer Form erlebt.

. Die Urheber solcher volkszerstörenden Auf­sagungen können verständlicherweise nur in Krei­sen gefunden werden, die ein Interesse an der Volkerzerstörung haben. Tatsächlich handelt es silli hier auch um typisch jüdische Lebensauffassun­gen, mit denen das Judentum durch seine in den verschiedenen Bevölkerungsschichten errichteten Kampforganisationen, vor allem die marxistischen Parteien einerseits, die Freimaurerei andererseits die Völker verseucht hat.

Wirkliche wirtschaftliche Vernunft zeigen also nicht die Memchen, deren Streben darin gipfelt, sur sich möglichst viel zu erwerben, sondern die die bestrebt sind, die Kaufkraft der anderen, mit denen sie in einer Gemeinschaft leben, also volks­wirtschaftlich gesprochen, der Volksgenossen, mög­lichst zu stärken. Denn verdienen kann man auf die Dauer selber nur, wenn andere kau­fen können. Kaufen kann aber nur, wer be­zahlen kann. Je besser also die wirtschaftlichen Verhältnisse der breiten Massen sind, desto größer