Ausgabe 
(25.4.1934) Nr. 113
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Nr. 113 / 2. Vierteljahr

Mittwoch, den 25. April

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iZZahke Zuchthaus gegen Liebig beantragt

Vlaidoyers des Anklagevertreters und des Verteidigers

Schweinsurt, 24. April.

Zu Beginn, des >15. Verhandlungstages des Walterslhausener Prozesses gab der Vorsitzende verschiedene Zuschriften bekannt.

Hierauf erhält der Vertreter der Anklage, Landgerichtsrat Hr. Schupp ert, das Wort, der u. a. erklärt: Als vor drei Wochen das Schwurgericht zusammentrat, um die Frage zu klären und zu entscheiden, ob Karl Liebig der­jenige sei, der in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 1932 den Hauptmann Wer­ther auf Schloß Waltershausen getötet habe oder nicht, habe man gewußt, daß die Entschei­dung, die zu fällen sei, nicht leicht und nicht ein­fach sei.

Erschwert wurde die llrteilsbestimmung durch den Umstand, daß die Frau, die als Zeugin der Tat in dem Prozeß auftrat, weniger die Rolle einer Zeugin als die Rolle einer zweiten Ange­klagten spielte.

Das Eheleben, die wirtschaftlichen Verhält­nisse und den Charakter des Ehepaares Werther habe man genau kennen gelernt. Aber über den wahren Charakter und die wahre Persönlichkeit des Angeklagten habe man keine Aufklärung er­halten. Erschwert sei ferner die llrteilsfindung

Der Dank des Führers

Berlin. 24. April. Der Führer gibt bekannt:

Für die gutgemeinten Glückwünsche, die mir zu meinem Geburtstage aus allen Tei­len des Reiches und aus dem Auslande zu­gegangen sind, danke ich herzlich. Gern würde ich allen denen, die meiner in treuer Anhänglichkeit gedacht haben, einzeln ant­worten, jedoch ist es mir bei der überaus großen Zahl der mir übersandten Segens­wünsche nicht möglich. Ich bitte daher, auf diesem Wege meinen aufrichtigen Dank entgegenzunehmen.

Adolf Hitler

durch die öffentliche Meinung. Er möchte daher vor der Würdigung der Beweisaufnahme den Appell an das Gericht richten, sich von äußeren Einflüssen fernzuhalten.

Der Staatsanwalt geht dann über auf Ae Würdigung der Beweisaufnahme und teilt sein weiteres Plaidoyer in drei Teile. Er befaßt sich zuerst mit den Einbrüchen und kommt zu dem Urteil, daß nach dem Tatortbefund des ersten Ein­bruchs dieser teilweise konstruiert sei und nur von einem gemacht worden sein könne, der ge­naueste Ortskenntnis hatte. Beide weiblichen Dienstboten im Schloß kämen hierbei vollkommen außer Betracht. Er wisse auch nicht, war das Ehepaar Werther für einen Zweck mit einem solchen Einbruch hätte verfolgen wollen. Der Fingerabdruck, der von Baron Waltershau­sen gefunden wurde, sei einwandfrei geklärt, auch bestehe dafür ein Alibi des Barons.

Dagegen beständen Verdachtsmomente für Liebig, einmal, da die Gummischuhe, deren Eindrücke damals gefunden wurden, versteckt und nicht zu finden waren, zweitens sein Verhalten bei der Fahrt nach Coburg. Der zweite Einbruch sei nach seiner Ansicht ebenfalls fingiert. Der Einbruch sei durchaus nicht durch das Fenster, dessen Scheiben eingeschlagen waren, und vor dem die Hopfenstangen lagen, erfolgt, sondern der Täter sei auch hier mit einem Nachschlüssel durch das Tor ins Schloß gelangt. Er könne die Tä­terschaft des Liebig hier weder bejahen noch ver­neinen. Aber ein gewisser Verdacht bestehe für ihn auch hier.

Es sei möglich, daß vielleicht Verwandte der Frau Werther ohne deren Wissen diesen Einbruch zu ihrer Entlastung gemacht hätten. — Bei Wertung des Mordfalles schildert der Staats- anwalt die Verhältnisse zwischen den Eheleuten Werther. Es sei festgestellt, daß die ehelichen Verhältnisse in der letzten Zeit keine Trübung erfahren hätten. Wenn auch früher Hauptmann Werther es mit der ehelichen Treue nicht genau genommen habe, so habe sich seine Frau damals eben damit abgefunden. Der Hauptmann sei als ein energischer Draufgänger und hochintelligenter Charakter geschildert worden, während Frau Werther als leidende und wankelmütige Natur dargestellt wurde. Die wirtschaftlichen Verhältniße allerdings seien sehr mäßig gewesen.

Nachdem der Staatsanwalt die Verhältnisse auf dem Schloß am Abend vor dem Mord als durchaus normal bezeichnet hatte, kam er zu der Feststellung, daß «in -Selbstmord des Hauptmanns ausgeschlossen sei. Auch die angeblichen Selbst­schüsse der Frau Werther finde er sehr merk­würdig. In der Regel griffen Frauen bei Selbst­mord zu anderen Mitteln als zur Schußwaffe und

es sei auch bei einer Frau unnatürlich, sich im Gesicht zu verletzen.

Man müsse nun fragen: Ist die Tat begangen worden im gegenseitigen Einverneh­men der Eheleut« oder hat der Mann ohne Wissen der Frau oder die Frau ohne Wissen des Mannes die Tat verübt, oder hat die Frau im Einverständnis mit einem Dritten die Tat verübt? Ein gegen­seitiges Einverständnis sei vollkommen ausge­schlossen, denn in dem Abschiedsbrief habe ja Frau Werther ihrem Sohne empfohlen, nach ihrem Ableben sich des Mannes anzunehmen. Der Hauptmann hätte als Offizier wahrschein­lich eher Anlaß zu einem Selbstmord gehabt, als man ihm seinerzeit den schlichten Abschied gege­ben habe. Uebrigens sei das Schloß nicht Eigen­tum des Hauptmannes gewesen, er hätte also durch die Versteigerung keinen großen Ver- mögensvorlust erlitten. Es fehle einfach jeder Beweggrund zum Selbstmord. Auch stimme der Tatortbefund nicht mit dem Verhalten bei einem Selbstmord überein. Man könne die Sache

drehen wie man wolle, zu einem Selbstmord komme man nicht.

Wolle man weiter annehmen, daß die Frau die Tat allein verübt habe so hätte sie sich von Lie­big die Waffe verschaffen und sie dann wieder zurückgeben müssen. Das wäre auch ausgeschlossen gewesen. Was die Leiterspuren betreffe, so sei es unmöglich, daß Frau Werther die schwere Leiter in der Nacht hätte hinschleppen und wieder entfernen können. Sie habe auch keinen Grund gehabt, ihren Mann zu erschießen, da sich dadurch ihre Lage nicht im geringsten verbessert hätte. Liebeskummer sei auch ausgeschlossen, ebenso komme auch das erotische Moment nicht mehr in Frage. Daß intime Beziehungen mit Liebig be­standen hätten, sei vollkommen ausgeschlossen. Und wenn Frau Werther im Einverständnis mit einem Dritten gehandelt hätte, wäre es der größte Unsinn von ihr gewesen, das im Schlaf­zimmer zu tun, wo sie auf sich den schwersten Ver­dacht lenke. Sie sei im übrigen zwar launisch und nervös, aber wer sie nur einigermaßen während der Verhandlung kennengelernt habe,

müsse sagen, daß sie nicht so verworfen sein könne, bewußt einen Unschuldigen zu belasten. Sie sei bei ihrer Ueberzeugung geblieben, daß Liebig es gewesen sei und habe sich darin nicht irre­machen lassen.

Am Schluß seines vierstündigen Plaidoyers be­antragte der Vertreter der Anklage im Walters- hauser Mordprozeß, Landesgerichtsrat Schüp- pert, gegen den Angeklagten Karl Liebig wegen eines Verbrechens des Totschlags nnd des Verbrechens des versuchten Totschlags eine Zuchthausstrafe von insgesamt 15 Jahren, Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 16 Jahren, Einzug der Liebigschen Walther- pistole, den Erlaß eines Haftbefehls und die lleberbiirdung der Kosten auf den Angeklagten. Die Untersuchungshaft will der Anklagevertreter nicht eingerechnet haben.

In der Nachmittagssitzung begann der Ver­teidiger Dr. Deeg sein Plaidoyer. Um einen Menschen wie Hauptmann Werther zu erschießen, sei, so sagte er, Voraussetzung, daß sich in der

(Fortsetzung auf Seite 2)

Zielbewußte Wirtschaftslenkung

Bedeutsame Arbeitstagung des Neichsstanbeö der deutschen Industrie

Berlin, 24. April.

Unter Vorsitz des Präsidenten des Reichsstandes der deutschen Industrie, Dr. Kruppvon Boh- lenundHalbach, trat am Dienstag der Aus- schuß für allgemeine Wirtschafts- und Sozial­politik ,.zu einer besonders wichtigen Arbeits­tagung zusammen. An der Sitzung nahmen Reichs­arbeitsminister Seldte und der preußische Fi- nanzminister Popitz als Gäste teil. Außerdem waren der Führer der Wirtschaft, Direktor Keß­ler und sein Stellvertreter, Graf von der Eoltz, anwesend. Unter den Gästen sah man ferner den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Han­delstages, von Renteln, Gesandten Daitz, den Lei­ter des Instituts für Konjunkturforschung, Pro­fessor Wagemann und aus dem Stäbe des Stell­vertreters des Führers von Obwurzer.

Zu Beginn der Sitzung machte der Führer der Wirtschaft, Direktor Keßler, über die organisato­rischen Maßnahmen in der Industrie, die im Ver­folg des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft notwendig geworden sind, grund­legende Ausführungen. Er stellte den Grundsatz auf, daß alle Betriebe gleicher Funktion in einer untersten Organisationsform zusammengefaßt werden müßten. Bei ihr liege auch das Schwer­gewicht des gesamten Verbandswesens, das in sich fachlich und landschaftlich gegliedert sein müsse. Mehr als von den Formen hänge der Erfolg des

organisatorischen Aufbaues der Wirtschaft von dem lebendigen Geist, der ihn erfüllt und von dem Wert der Persönlichkeiten ab, die in der Wirt­schaft führen sollen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema: „Wirtschaftslenkung". Präsident Pietzsch- München, der zu diesem aktuellen Wirtschafts­problem grundsätzlich einleitende Darlegungen machte, stellte sich zunächst die Aufgabe, die Wirt­schaftsvorgänge in einem ausgeglichen gedachten Wirtschaftsbezirke als eine , Modellwirtschaft" darzustellen. Er untersuchte dabei im einzelnen die drei Phasen der Wirtschaft, Erzeugung, Geld­umlauf und Eüterverteilung in ihren Zusam­menhängen. Aus dieser Darstellung Pietzsch' er­gaben sich neben wichtigen theoretischen Erkennt­nissen über die Fragen des Ausgleichs der Ver­brauchsgüterwirtschaft, der Bedeutung des Spar- und Investitionskapitals interessant praktische Schlußfolgerungen, insbesondere über das Wesen des Geldes in seinen verschiedenen Erscheinungs­formen, über die Kreditausweitung und Geld­schöpfung, über das innere Transferproblem usw.

Anknüpfend an diese mit starkem Beifall auf­genommenen allgemeinen Eedankengänge unter­nahm Dr. F. Grünig als Ergebnis seiner ein­gehenden Vorarbeiten den Versuch, diese grund­sätzlichen Betrachtungen auf die heutigen Ver­hältnisse der deutschen Volkswirtschaft zu über­tragen. Den Ausgangspunkt für seine zahlen­mäßigen Erörterungen bildete die Jahresbilanz der deutschen Wirtschaft, gegliedert nach Ursprung

und Verwendung der Produktionserzeugnisse. An ihr wurden zunächst die Wirtschaftsverhält­nisse des Jahres 1929 erörtert, danach der Tief- stand 1932 sowie die Wiederbelebung des Jahres 1933 als Folge der staatlichen Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen. . >

Der Vortragende vertrat dabei die Auffassung, daß sich die wirtschaftliche Eesamtlage nur mit einer zielbewußten Wirtschastslenkung leiten lasse, da der Erfolg einer Wirtschastsbelebung in gleichzeitigem Einsatz aller erforderlichen Hilfen liege. Jnvestionswirtschaft, sowohl öffent­liche wie private, Verbrauchsgüterwirtschaft, Außenhandel müßten jeweils neben-, nicht hinter­einander, einen entsprechend abgestimmten Anstoß erhalten.

Ein unerläßliches Werkzeug einer derartigen Wirtschaftslenkung sei die zentrale Wirtschafts- beobachtung mit der Aufgabe, volkswirtschaftliche Bilanzen aufzustellen und zu verfolgen, auf Ge­fahrmomente rechtzeitig hinzuweisen und das zah­lenmäßige Material für die Entschlüsse der Wirt­schaftsführung bereitzustellen.

Anschließend zeigte Dr. Eriinig an Hand reichen Zahlenmaterials das anzustrebende und durch­aus erreichbare Ziel sür die deutsche Wirtschaft:

Annähernde Verdoppelung von Erzeugung und Volkseinkommen gegenüber dem Tiefstand von 1932 bei Vollbeschäftigung der Arbeitskräfte und Erzengungsstätten.

Zwei Millionen Menschen werden aufmarschieren

Unser Vorbericht vom Tempelhofer Feld

Rund zwei Millionen Menschen werden am 1. Mai zum Nationalfeiertag auf dem Tem­pelhofer Feld aufmarschieren. Gewaltige Vor­bereitungen müssen getroffen werden, um diesen Ansturm gerecht werden zu können.

Die NSBO. hat einen großzügigen Auf­marschplan entworfen. Die technische Durchar­beitung der Pläne erfolgt durch das Kommando der Berliner Schutzpolizei.

Die Zahl derjenigen, die von der NSBO. er­faßt werden, beträgt nach den letzten Meldungen allein 1100 000. Hier handelt es sich um alle Volksgenossen, die in Betrieben arbeiten, gleich­gültig ob sie Arbeiter, Angestellte oder Beamte find. Jeder Betrieb wird hinter seiner Betriebs­zelle marschieren, die Spitze werden die Vetriebs- führer und der Vertrauensrat einnehmen.

Außer diesen Betriebsangehörigen werden an dem Aufmarsch noch rund 200 000 weitere Volks­genossen teilnehmen. Hierbei handelt es sich um die Nebengliederungen der Partei, insbesondere um die NS.-Hago, um die Innungen, den Reichs­luftschutzbund, den Kampfbund Deutscher Archi­tekten und Ingenieure usw. Die SA. wird eine Ehrenbrigade von 8000 Mann stellen.

Von 19 Antreteplätzen werden insgesamt 13 Marschkolonnen, jede in Stärke von 90 000 Mann, zum Tempelhofer Feld marschieren. Auf dem Tempelhofer Feld selbst steht eine Fläche von 550 000 Quadratmetern für den Aufmarsch zur Verfügung. Schon sind zahlreiche Umzäunungen vorgenommen und neue Eeländestreifen herge­richtet worden, auf denen die Massen aufmar­schieren können. 25 Meter breite Straßen durch­queren das Feld, auf denen alle jene baulichen Einrichtungen geschaffen werden, die für ein der­artiges Aufmarschgelände unerläßlich sind.

5000 Händler werden ihre Würstchen, Getränke, Schokolade und andere Erfrischungen verkaufen. 14 Wasserwagen mit je 5000 Liter Inhalt werden ständig unterwegs sein und unentgeltlich Wasser an Durstige verabreichen. Münzfernsprecher sor­gen für die telephonische Verbindung und an zwei Stellen sind mit Fernsprechern ausgestattete Sam­melplätze sür verlorengegangene Kinder errichtet worden. Eine Postzentrale wird den telepho­nischen Vermittlungsdienst übernehmen und von sieben Polizeibefehlsstellen, die ständig in tele­phonischer Verbindung zueinander stehen, wird der Ordnungsdienst überwacht und der Aufmarsch geregelt werden. Auch Sprengwagen werden un­terwegs sein, um die Staubentwicklung zu ver­mindern. Tausende von Metern Starkstrom­kabel wurden im Boden verlegt und kilometer- weise spannen sich die Leitungen zwischen den drei Rundfunkzentralen und den 150 Lautsprechern, die über das ganze Feld verteilt sind.

Auf drei Filmtürmen werden die Kurbel­männer an der Arbeit sein, um dieses gewaltige Fest im Bild festzuhalten. An den Spitzen der gewaltigen Fahnenmasten sind Lichtsignale für die Flieger und Blitzableiter montiert. Sechs 20 bis 32 Meter hohe Fahnenmasten sind in der Nähe des Ringbahngeländes errichtet worden. An der Tribüne werden die natio­nalen Symbole von drei 32 Meter hohen und von drei 45 Meter hohen Masten wehen. Diese Masten sind in Eisen- konstruktion durchgeführt. 250 Tonnen Eisen waren nötig, die Masten ruhen auf einem 380 Kubikmeter hohen Betonfundament, das 4 Meter breit ist und 3,50 Meter in die Tiefe geht. Jede der großen Mittel­fahnen hat eine Stosfläch« von

345 Quadratmetern. Die flan­kierenden Fahnen haben „nur" ein« Größe von 160 Quadratmetern. Das Fahnentuch mußte aus Gurten hergestellt werden, die kreuzweise übereinander genäht sind. Nur so leisteten sie den Zerreißproben erfolgreichen Widerstand.

2200 Kubikmeter Holz sind eingebaut. Für die Ehrengäste einschließlich der Avbeitervertreter, die wieder aus allen Gauen des Reiches kommen werden, sind 1770 Plätze vorgesehen, 500 Plätze sind für die Vertreter der in- und ausländischen Presse reserviert und nahezu 3600 Plätze stehen für die Fahnenabordnungen zur Verfügung. Auch ein neuer Autopark ist geschaffen worden, auf dem 550 Wagen auffahren können.

Zum Betriebe des mächtigen Lautsprecherparks sind drei Eroßverstärkerzentralen mit insgesamt neunzehn 200-Watt-Gestellen nötig. Diese drei Zentralen befinden sich am Westrand des Feldes in großen Holzbaracken. Den 122 Lautsprechern stehen nur sechs Mikrophone gegenüber. Drei davon sind vor der Rednertribüne angeordnet, die anderen vor der Musik und den Chören. Jedes Mikrophon hat eine getrennte Zuleitung bis zur mittleren Zentrale. Hier werden alle Mikrophone zusammengeschüttet und geregelt.

Die Darbietungen zur Unterhaltung der bereits eingetroffenen Züge werden schon gegen Mittag beginnen. In der Hauptsache sind Kunstflüge vorgesehen. Ferner werden eine verstärkte Reichswehrkapelle und ein Chor von mehreren tausend Sängern die Festteilnehmer mit ihren Darbietungen erfreuen.

So sind alle Vorbereitungen getroffen, den 1. Mai auch in Berlin zu einem wahren Feiertag des schaffenden Volkes zu gestalten.

L. v.

Japans Vorstoß

k. blü. Bremen, 25.,April.

Im Fernen Osten stehen die Zeichen wie­der einmal auf Sturm. Japan hat im In- teressen-Spiel der Mächte seine Karten, was China betrifft, überraschend aufgedeckt. Nicht nur der Inhalt seiner Forderung — Protek­torat über China, Einspruchsrecht bei allen Verhandlungen Nankings mit dritten Staa­ten — ist ungewöhnlich: Auch die Form, in der das Auswärtige Amt in Tokio vorging, sprengte den Rahmen der diplomatischen Regeln. Es erfolgte zunächst keine unmittel­bare Information der diplomatischen Vertretungen in Tokio, sondern die amtliche japanische Erklärung wurde ausländischen Pressevertretern übergeben. Die am politischen und wirtschaftlichen Kampf im Fernen Osten beteiligten Regierungen taten das, was Japan durch die Art der Bekannt­gabe seiner Erklärung offenbar beabsichtigt hatte: sie warteten einen direkten japa­nischen Schritt ab, eine amtliche Bestäti­gung der Presseäußerungen. Es folgten auf die alarmierenden Stimmen der Aus­landspresse hin Erläuterungen des Tokioter Außenministeriums, die beschwichtigend wirken und die erstrebte Vorherrschaft Japans im Fernen Osten als sicherste Grundlage des Friedens darlegen sollten. Um so krasser wirkte dann wieder das Interview, das der japanische Bot­schafter in Washington, Saito, einem ame­rikanischen Journalisten gab und in dem er kategorisch zum Ausdruck brachte, daß Japan in Zukunft bei allen Verhandlungen dritter Staaten mit der chinesischen Regierung zu befragen sei. China sei unfähig, sich selbst zu regieren. Nachdem so dem Faß der Boden angeschlagen war, sah sich das japanische Kabinett (wie wir von anoerer Stelle aus­führlicher berichten) genötigt, das Prin- zipder„offenenTür"inChina den anderen Mächten gegenüber erneut anzuer­kennen. Wenn in dieser letzten Erklärung auch versöhnliche Töne mitschwingen, so hat doch Japan von seinen Hauptforderungen nicht das Geringste preisgegeben.

Man hat den neuen Vorstoß Japans sofort als eine „oft asiatische Monroe- Doktr i n" kennzeichnen wollen. Ganz so wie 1823 in Amerika liegen 1934 im Fernen Osten die Dinge allerdings nicht. Wie es die Geschichte überhaupt vermeidet, haarscharfe Parallelen zu ziehen. Damals erklärte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, James Monroe, der Versuch von Seiten der europäischen Staaten> ihr System auf irgend einen Teil der amerikanischen Welt auszudehnen, werde als gefährlich für den Frieden und die Sicherheit US-Amerikas betrachtet. Monroe wandte sich in seiner zu einem „Grundpfeiler der amerikanischen Außenpolitik" gewordenen Doktrin jeden­falls gegen die Gefährdung oder gar Be­seitigung der Unabhängigkeit amerikanischer Staaten. Es wird nicht behauptet werden können, daß in Washington, London, Paris oder sonstwo ernstzunehmende Pläne ge­schmiedet worden sind, sich über „die Unver­sehrtheit des chinesischen Gebietes" hinweg­zusetzen. Andernteils aber greift das Pro- tektorats-Verlangen Japans in seiner ur­sprünglichen Ausschließlichkeit über den Sinn der Monroe-Doktrin weit hinaus. Doch lassen wir es dahingestellt sein, ob der Ruf „Asien den Asiaten" schon jetzt die endgültige Form „Asien den Japanern" annimmt: fest­steht, daß der Expansionszwang des Mikado- Reiches auch mit der Errichtung der Mand- schukuo-Monarchie seine Grenzen noch lange nicht erreicht hat und daß die politische Ent­wicklung im „ostasiatischen Schmelztiegel der Welt" auch durch die gestrigen Tokioter Ka­binettsentscheidungen keineswegs zum Ab­schluß gekommen ist.

Welchen besonderen Anlaß Japan hatte, den Frieden im Fernen Osten gefährdet zu sehen? Aus den Aeußerungen des japani­schen Botschafters in Washington sowie aus den Erklärungen, die das Außenministerium durch seinen Sprecher in Tokio hat abgeben lassen, geht hervor, daß Japan sich durch die Mitwirkung ausländischer mili­tärischer Sachverständiger beim Ausbau der chinesischen Armee, durch die Errichtung von Flugplätzen in China mit Geldern dritter Staaten und durch die Verwendung des Ertrages ausländischer Anleihen zu undurchsichtigen politischen Zwecken bedroht fühlte. Der Schritt Japans ist denn auch als hauptsächlich gegen Washing-

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Lustschutzübung in Bremen

Arbeitslosenzahl im März um 7VV ÜVV gesunken

Ausruf an das deutsche Handwerk

Mageres Warschauer Ergebnis für Barthou