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Nr. 113 / 2. Vierteljahr
Mittwoch, den 25. April
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iZZahke Zuchthaus gegen Liebig beantragt
Vlaidoyers des Anklagevertreters und des Verteidigers
Schweinsurt, 24. April.
Zu Beginn, des >15. Verhandlungstages des Walterslhausener Prozesses gab der Vorsitzende verschiedene Zuschriften bekannt.
Hierauf erhält der Vertreter der Anklage, Landgerichtsrat Hr. Schupp ert, das Wort, der u. a. erklärt: Als vor drei Wochen das Schwurgericht zusammentrat, um die Frage zu klären und zu entscheiden, ob Karl Liebig derjenige sei, der in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 1932 den Hauptmann Werther auf Schloß Waltershausen getötet habe oder nicht, habe man gewußt, daß die Entscheidung, die zu fällen sei, nicht leicht und nicht einfach sei.
Erschwert wurde die llrteilsbestimmung durch den Umstand, daß die Frau, die als Zeugin der Tat in dem Prozeß auftrat, weniger die Rolle einer Zeugin als die Rolle einer zweiten Angeklagten spielte.
Das Eheleben, die wirtschaftlichen Verhältnisse und den Charakter des Ehepaares Werther habe man genau kennen gelernt. Aber über den wahren Charakter und die wahre Persönlichkeit des Angeklagten habe man keine Aufklärung erhalten. Erschwert sei ferner die llrteilsfindung
Der Dank des Führers
Berlin. 24. April. Der Führer gibt bekannt:
Für die gutgemeinten Glückwünsche, die mir zu meinem Geburtstage aus allen Teilen des Reiches und aus dem Auslande zugegangen sind, danke ich herzlich. Gern würde ich allen denen, die meiner in treuer Anhänglichkeit gedacht haben, einzeln antworten, jedoch ist es mir bei der überaus großen Zahl der mir übersandten Segenswünsche nicht möglich. Ich bitte daher, auf diesem Wege meinen aufrichtigen Dank entgegenzunehmen.
Adolf Hitler
durch die öffentliche Meinung. Er möchte daher vor der Würdigung der Beweisaufnahme den Appell an das Gericht richten, sich von äußeren Einflüssen fernzuhalten.
Der Staatsanwalt geht dann über auf Ae Würdigung der Beweisaufnahme und teilt sein weiteres Plaidoyer in drei Teile. Er befaßt sich zuerst mit den Einbrüchen und kommt zu dem Urteil, daß nach dem Tatortbefund des ersten Einbruchs dieser teilweise konstruiert sei und nur von einem gemacht worden sein könne, der genaueste Ortskenntnis hatte. Beide weiblichen Dienstboten im Schloß kämen hierbei vollkommen außer Betracht. Er wisse auch nicht, war das Ehepaar Werther für einen Zweck mit einem solchen Einbruch hätte verfolgen wollen. Der Fingerabdruck, der von Baron Waltershausen gefunden wurde, sei einwandfrei geklärt, auch bestehe dafür ein Alibi des Barons.
Dagegen beständen Verdachtsmomente für Liebig, einmal, da die Gummischuhe, deren Eindrücke damals gefunden wurden, versteckt und nicht zu finden waren, zweitens sein Verhalten bei der Fahrt nach Coburg. Der zweite Einbruch sei nach seiner Ansicht ebenfalls fingiert. Der Einbruch sei durchaus nicht durch das Fenster, dessen Scheiben eingeschlagen waren, und vor dem die Hopfenstangen lagen, erfolgt, sondern der Täter sei auch hier mit einem Nachschlüssel durch das Tor ins Schloß gelangt. Er könne die Täterschaft des Liebig hier weder bejahen noch verneinen. Aber ein gewisser Verdacht bestehe für ihn auch hier.
Es sei möglich, daß vielleicht Verwandte der Frau Werther ohne deren Wissen diesen Einbruch zu ihrer Entlastung gemacht hätten. — Bei Wertung des Mordfalles schildert der Staats- anwalt die Verhältnisse zwischen den Eheleuten Werther. Es sei festgestellt, daß die ehelichen Verhältnisse in der letzten Zeit keine Trübung erfahren hätten. Wenn auch früher Hauptmann Werther es mit der ehelichen Treue nicht genau genommen habe, so habe sich seine Frau damals eben damit abgefunden. Der Hauptmann sei als ein energischer Draufgänger und hochintelligenter Charakter geschildert worden, während Frau Werther als leidende und wankelmütige Natur dargestellt wurde. Die wirtschaftlichen Verhältniße allerdings seien sehr mäßig gewesen.
Nachdem der Staatsanwalt die Verhältnisse auf dem Schloß am Abend vor dem Mord als durchaus normal bezeichnet hatte, kam er zu der Feststellung, daß «in -Selbstmord des Hauptmanns ausgeschlossen sei. Auch die angeblichen Selbstschüsse der Frau Werther finde er sehr merkwürdig. In der Regel griffen Frauen bei Selbstmord zu anderen Mitteln als zur Schußwaffe und
es sei auch bei einer Frau unnatürlich, sich im Gesicht zu verletzen.
Man müsse nun fragen: Ist die Tat begangen worden im gegenseitigen Einvernehmen der Eheleut« oder hat der Mann ohne Wissen der Frau oder die Frau ohne Wissen des Mannes die Tat verübt, oder hat die Frau im Einverständnis mit einem Dritten die Tat verübt? Ein gegenseitiges Einverständnis sei vollkommen ausgeschlossen, denn in dem Abschiedsbrief habe ja Frau Werther ihrem Sohne empfohlen, nach ihrem Ableben sich des Mannes anzunehmen. Der Hauptmann hätte als Offizier wahrscheinlich eher Anlaß zu einem Selbstmord gehabt, als man ihm seinerzeit den schlichten Abschied gegeben habe. Uebrigens sei das Schloß nicht Eigentum des Hauptmannes gewesen, er hätte also durch die Versteigerung keinen großen Ver- mögensvorlust erlitten. Es fehle einfach jeder Beweggrund zum Selbstmord. Auch stimme der Tatortbefund nicht mit dem Verhalten bei einem Selbstmord überein. Man könne die Sache
drehen wie man wolle, zu einem Selbstmord komme man nicht.
Wolle man weiter annehmen, daß die Frau die Tat allein verübt habe so hätte sie sich von Liebig die Waffe verschaffen und sie dann wieder zurückgeben müssen. Das wäre auch ausgeschlossen gewesen. Was die Leiterspuren betreffe, so sei es unmöglich, daß Frau Werther die schwere Leiter in der Nacht hätte hinschleppen und wieder entfernen können. Sie habe auch keinen Grund gehabt, ihren Mann zu erschießen, da sich dadurch ihre Lage nicht im geringsten verbessert hätte. Liebeskummer sei auch ausgeschlossen, ebenso komme auch das erotische Moment nicht mehr in Frage. Daß intime Beziehungen mit Liebig bestanden hätten, sei vollkommen ausgeschlossen. Und wenn Frau Werther im Einverständnis mit einem Dritten gehandelt hätte, wäre es der größte Unsinn von ihr gewesen, das im Schlafzimmer zu tun, wo sie auf sich den schwersten Verdacht lenke. Sie sei im übrigen zwar launisch und nervös, aber wer sie nur einigermaßen während der Verhandlung kennengelernt habe,
müsse sagen, daß sie nicht so verworfen sein könne, bewußt einen Unschuldigen zu belasten. Sie sei bei ihrer Ueberzeugung geblieben, daß Liebig es gewesen sei und habe sich darin nicht irremachen lassen.
Am Schluß seines vierstündigen Plaidoyers beantragte der Vertreter der Anklage im Walters- hauser Mordprozeß, Landesgerichtsrat Schüp- pert, gegen den Angeklagten Karl Liebig wegen eines Verbrechens des Totschlags nnd des Verbrechens des versuchten Totschlags eine Zuchthausstrafe von insgesamt 15 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 16 Jahren, Einzug der Liebigschen Walther- pistole, den Erlaß eines Haftbefehls und die lleberbiirdung der Kosten auf den Angeklagten. Die Untersuchungshaft will der Anklagevertreter nicht eingerechnet haben.
In der Nachmittagssitzung begann der Verteidiger Dr. Deeg sein Plaidoyer. Um einen Menschen wie Hauptmann Werther zu erschießen, sei, so sagte er, Voraussetzung, daß sich in der
(Fortsetzung auf Seite 2)
Zielbewußte Wirtschaftslenkung
Bedeutsame Arbeitstagung des Neichsstanbeö der deutschen Industrie
Berlin, 24. April.
Unter Vorsitz des Präsidenten des Reichsstandes der deutschen Industrie, Dr. Kruppvon Boh- lenundHalbach, trat am Dienstag der Aus- schuß für allgemeine Wirtschafts- und Sozialpolitik ,.zu einer besonders wichtigen Arbeitstagung zusammen. An der Sitzung nahmen Reichsarbeitsminister Seldte und der preußische Fi- nanzminister Popitz als Gäste teil. Außerdem waren der Führer der Wirtschaft, Direktor Keßler und sein Stellvertreter, Graf von der Eoltz, anwesend. Unter den Gästen sah man ferner den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelstages, von Renteln, Gesandten Daitz, den Leiter des Instituts für Konjunkturforschung, Professor Wagemann und aus dem Stäbe des Stellvertreters des Führers von Obwurzer.
Zu Beginn der Sitzung machte der Führer der Wirtschaft, Direktor Keßler, über die organisatorischen Maßnahmen in der Industrie, die im Verfolg des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft notwendig geworden sind, grundlegende Ausführungen. Er stellte den Grundsatz auf, daß alle Betriebe gleicher Funktion in einer untersten Organisationsform zusammengefaßt werden müßten. Bei ihr liege auch das Schwergewicht des gesamten Verbandswesens, das in sich fachlich und landschaftlich gegliedert sein müsse. Mehr als von den Formen hänge der Erfolg des
organisatorischen Aufbaues der Wirtschaft von dem lebendigen Geist, der ihn erfüllt und von dem Wert der Persönlichkeiten ab, die in der Wirtschaft führen sollen.
Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema: „Wirtschaftslenkung". Präsident Pietzsch- München, der zu diesem aktuellen Wirtschaftsproblem grundsätzlich einleitende Darlegungen machte, stellte sich zunächst die Aufgabe, die Wirtschaftsvorgänge in einem ausgeglichen gedachten Wirtschaftsbezirke als eine , Modellwirtschaft" darzustellen. Er untersuchte dabei im einzelnen die drei Phasen der Wirtschaft, Erzeugung, Geldumlauf und Eüterverteilung in ihren Zusammenhängen. Aus dieser Darstellung Pietzsch' ergaben sich neben wichtigen theoretischen Erkenntnissen über die Fragen des Ausgleichs der Verbrauchsgüterwirtschaft, der Bedeutung des Spar- und Investitionskapitals interessant praktische Schlußfolgerungen, insbesondere über das Wesen des Geldes in seinen verschiedenen Erscheinungsformen, über die Kreditausweitung und Geldschöpfung, über das innere Transferproblem usw.
Anknüpfend an diese mit starkem Beifall aufgenommenen allgemeinen Eedankengänge unternahm Dr. F. Grünig als Ergebnis seiner eingehenden Vorarbeiten den Versuch, diese grundsätzlichen Betrachtungen auf die heutigen Verhältnisse der deutschen Volkswirtschaft zu übertragen. Den Ausgangspunkt für seine zahlenmäßigen Erörterungen bildete die Jahresbilanz der deutschen Wirtschaft, gegliedert nach Ursprung
und Verwendung der Produktionserzeugnisse. An ihr wurden zunächst die Wirtschaftsverhältnisse des Jahres 1929 erörtert, danach der Tief- stand 1932 sowie die Wiederbelebung des Jahres 1933 als Folge der staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. . >
Der Vortragende vertrat dabei die Auffassung, daß sich die wirtschaftliche Eesamtlage nur mit einer zielbewußten Wirtschastslenkung leiten lasse, da der Erfolg einer Wirtschastsbelebung in gleichzeitigem Einsatz aller erforderlichen Hilfen liege. Jnvestionswirtschaft, sowohl öffentliche wie private, Verbrauchsgüterwirtschaft, Außenhandel müßten jeweils neben-, nicht hintereinander, einen entsprechend abgestimmten Anstoß erhalten.
Ein unerläßliches Werkzeug einer derartigen Wirtschaftslenkung sei die zentrale Wirtschafts- beobachtung mit der Aufgabe, volkswirtschaftliche Bilanzen aufzustellen und zu verfolgen, auf Gefahrmomente rechtzeitig hinzuweisen und das zahlenmäßige Material für die Entschlüsse der Wirtschaftsführung bereitzustellen.
Anschließend zeigte Dr. Eriinig an Hand reichen Zahlenmaterials das anzustrebende und durchaus erreichbare Ziel sür die deutsche Wirtschaft:
Annähernde Verdoppelung von Erzeugung und Volkseinkommen gegenüber dem Tiefstand von 1932 bei Vollbeschäftigung der Arbeitskräfte und Erzengungsstätten.
Zwei Millionen Menschen werden aufmarschieren
Unser Vorbericht vom Tempelhofer Feld
Rund zwei Millionen Menschen werden am 1. Mai zum Nationalfeiertag auf dem Tempelhofer Feld aufmarschieren. Gewaltige Vorbereitungen müssen getroffen werden, um diesen Ansturm gerecht werden zu können.
Die NSBO. hat einen großzügigen Aufmarschplan entworfen. Die technische Durcharbeitung der Pläne erfolgt durch das Kommando der Berliner Schutzpolizei.
Die Zahl derjenigen, die von der NSBO. erfaßt werden, beträgt nach den letzten Meldungen allein 1100 000. Hier handelt es sich um alle Volksgenossen, die in Betrieben arbeiten, gleichgültig ob sie Arbeiter, Angestellte oder Beamte find. Jeder Betrieb wird hinter seiner Betriebszelle marschieren, die Spitze werden die Vetriebs- führer und der Vertrauensrat einnehmen.
Außer diesen Betriebsangehörigen werden an dem Aufmarsch noch rund 200 000 weitere Volksgenossen teilnehmen. Hierbei handelt es sich um die Nebengliederungen der Partei, insbesondere um die NS.-Hago, um die Innungen, den Reichsluftschutzbund, den Kampfbund Deutscher Architekten und Ingenieure usw. Die SA. wird eine Ehrenbrigade von 8000 Mann stellen.
Von 19 Antreteplätzen werden insgesamt 13 Marschkolonnen, jede in Stärke von 90 000 Mann, zum Tempelhofer Feld marschieren. Auf dem Tempelhofer Feld selbst steht eine Fläche von 550 000 Quadratmetern für den Aufmarsch zur Verfügung. Schon sind zahlreiche Umzäunungen vorgenommen und neue Eeländestreifen hergerichtet worden, auf denen die Massen aufmarschieren können. 25 Meter breite Straßen durchqueren das Feld, auf denen alle jene baulichen Einrichtungen geschaffen werden, die für ein derartiges Aufmarschgelände unerläßlich sind.
5000 Händler werden ihre Würstchen, Getränke, Schokolade und andere Erfrischungen verkaufen. 14 Wasserwagen mit je 5000 Liter Inhalt werden ständig unterwegs sein und unentgeltlich Wasser an Durstige verabreichen. Münzfernsprecher sorgen für die telephonische Verbindung und an zwei Stellen sind mit Fernsprechern ausgestattete Sammelplätze sür verlorengegangene Kinder errichtet worden. Eine Postzentrale wird den telephonischen Vermittlungsdienst übernehmen und von sieben Polizeibefehlsstellen, die ständig in telephonischer Verbindung zueinander stehen, wird der Ordnungsdienst überwacht und der Aufmarsch geregelt werden. Auch Sprengwagen werden unterwegs sein, um die Staubentwicklung zu vermindern. Tausende von Metern Starkstromkabel wurden im Boden verlegt und kilometer- weise spannen sich die Leitungen zwischen den drei Rundfunkzentralen und den 150 Lautsprechern, die über das ganze Feld verteilt sind.
Auf drei Filmtürmen werden die Kurbelmänner an der Arbeit sein, um dieses gewaltige Fest im Bild festzuhalten. An den Spitzen der gewaltigen Fahnenmasten sind Lichtsignale für die Flieger und Blitzableiter montiert. Sechs 20 bis 32 Meter hohe Fahnenmasten sind in der Nähe des Ringbahngeländes errichtet worden. An der Tribüne werden die nationalen Symbole von drei 32 Meter hohen und von drei 45 Meter hohen Masten wehen. Diese Masten sind in Eisen- konstruktion durchgeführt. 250 Tonnen Eisen waren nötig, die Masten ruhen auf einem 380 Kubikmeter hohen Betonfundament, das 4 Meter breit ist und 3,50 Meter in die Tiefe geht. Jede der großen Mittelfahnen hat eine Stosfläch« von
345 Quadratmetern. Die flankierenden Fahnen haben „nur" ein« Größe von 160 Quadratmetern. Das Fahnentuch mußte aus Gurten hergestellt werden, die kreuzweise übereinander genäht sind. Nur so leisteten sie den Zerreißproben erfolgreichen Widerstand.
2200 Kubikmeter Holz sind eingebaut. Für die Ehrengäste einschließlich der Avbeitervertreter, die wieder aus allen Gauen des Reiches kommen werden, sind 1770 Plätze vorgesehen, 500 Plätze sind für die Vertreter der in- und ausländischen Presse reserviert und nahezu 3600 Plätze stehen für die Fahnenabordnungen zur Verfügung. Auch ein neuer Autopark ist geschaffen worden, auf dem 550 Wagen auffahren können.
Zum Betriebe des mächtigen Lautsprecherparks sind drei Eroßverstärkerzentralen mit insgesamt neunzehn 200-Watt-Gestellen nötig. Diese drei Zentralen befinden sich am Westrand des Feldes in großen Holzbaracken. Den 122 Lautsprechern stehen nur sechs Mikrophone gegenüber. Drei davon sind vor der Rednertribüne angeordnet, die anderen vor der Musik und den Chören. Jedes Mikrophon hat eine getrennte Zuleitung bis zur mittleren Zentrale. Hier werden alle Mikrophone zusammengeschüttet und geregelt.
Die Darbietungen zur Unterhaltung der bereits eingetroffenen Züge werden schon gegen Mittag beginnen. In der Hauptsache sind Kunstflüge vorgesehen. Ferner werden eine verstärkte Reichswehrkapelle und ein Chor von mehreren tausend Sängern die Festteilnehmer mit ihren Darbietungen erfreuen.
So sind alle Vorbereitungen getroffen, den 1. Mai auch in Berlin zu einem wahren Feiertag des schaffenden Volkes zu gestalten.
L. v.
Japans Vorstoß
k. blü. Bremen, 25.,April.
Im Fernen Osten stehen die Zeichen wieder einmal auf Sturm. Japan hat im In- teressen-Spiel der Mächte seine Karten, was China betrifft, überraschend aufgedeckt. Nicht nur der Inhalt seiner Forderung — Protektorat über China, Einspruchsrecht bei allen Verhandlungen Nankings mit dritten Staaten — ist ungewöhnlich: Auch die Form, in der das Auswärtige Amt in Tokio vorging, sprengte den Rahmen der diplomatischen Regeln. Es erfolgte zunächst keine unmittelbare Information der diplomatischen Vertretungen in Tokio, sondern die amtliche japanische Erklärung wurde ausländischen Pressevertretern übergeben. Die am politischen und wirtschaftlichen Kampf im Fernen Osten beteiligten Regierungen taten das, was Japan durch die Art der Bekanntgabe seiner Erklärung offenbar beabsichtigt hatte: sie warteten einen direkten japanischen Schritt ab, eine amtliche Bestätigung der Presseäußerungen. Es folgten auf die alarmierenden Stimmen der Auslandspresse hin Erläuterungen des Tokioter Außenministeriums, die beschwichtigend wirken und die erstrebte Vorherrschaft Japans im Fernen Osten als sicherste Grundlage des Friedens darlegen sollten. Um so krasser wirkte dann wieder das Interview, das der japanische Botschafter in Washington, Saito, einem amerikanischen Journalisten gab und in dem er kategorisch zum Ausdruck brachte, daß Japan in Zukunft bei allen Verhandlungen dritter Staaten mit der chinesischen Regierung zu befragen sei. China sei unfähig, sich selbst zu regieren. Nachdem so dem Faß der Boden angeschlagen war, sah sich das japanische Kabinett (wie wir von anoerer Stelle ausführlicher berichten) genötigt, das Prin- zipder„offenenTür"inChina den anderen Mächten gegenüber erneut anzuerkennen. Wenn in dieser letzten Erklärung auch versöhnliche Töne mitschwingen, so hat doch Japan von seinen Hauptforderungen nicht das Geringste preisgegeben.
Man hat den neuen Vorstoß Japans sofort als eine „oft asiatische Monroe- Doktr i n" kennzeichnen wollen. Ganz so wie 1823 in Amerika liegen 1934 im Fernen Osten die Dinge allerdings nicht. Wie es die Geschichte überhaupt vermeidet, haarscharfe Parallelen zu ziehen. Damals erklärte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, James Monroe, der Versuch von Seiten der europäischen Staaten> ihr System auf irgend einen Teil der amerikanischen Welt auszudehnen, werde als gefährlich für den Frieden und die Sicherheit US-Amerikas betrachtet. Monroe wandte sich in seiner zu einem „Grundpfeiler der amerikanischen Außenpolitik" gewordenen Doktrin jedenfalls gegen die Gefährdung oder gar Beseitigung der Unabhängigkeit amerikanischer Staaten. Es wird nicht behauptet werden können, daß in Washington, London, Paris oder sonstwo ernstzunehmende Pläne geschmiedet worden sind, sich über „die Unversehrtheit des chinesischen Gebietes" hinwegzusetzen. Andernteils aber greift das Pro- tektorats-Verlangen Japans in seiner ursprünglichen Ausschließlichkeit über den Sinn der Monroe-Doktrin weit hinaus. Doch lassen wir es dahingestellt sein, ob der Ruf „Asien den Asiaten" schon jetzt die endgültige Form „Asien den Japanern" annimmt: feststeht, daß der Expansionszwang des Mikado- Reiches auch mit der Errichtung der Mand- schukuo-Monarchie seine Grenzen noch lange nicht erreicht hat und daß die politische Entwicklung im „ostasiatischen Schmelztiegel der Welt" auch durch die gestrigen Tokioter Kabinettsentscheidungen keineswegs zum Abschluß gekommen ist.
Welchen besonderen Anlaß Japan hatte, den Frieden im Fernen Osten gefährdet zu sehen? Aus den Aeußerungen des japanischen Botschafters in Washington sowie aus den Erklärungen, die das Außenministerium durch seinen Sprecher in Tokio hat abgeben lassen, geht hervor, daß Japan sich durch die Mitwirkung ausländischer militärischer Sachverständiger beim Ausbau der chinesischen Armee, durch die Errichtung von Flugplätzen in China mit Geldern dritter Staaten und durch die Verwendung des Ertrages ausländischer Anleihen zu undurchsichtigen politischen Zwecken bedroht fühlte. Der Schritt Japans ist denn auch als hauptsächlich gegen Washing-
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Lustschutzübung in Bremen
Arbeitslosenzahl im März um 7VV ÜVV gesunken
Ausruf an das deutsche Handwerk
Mageres Warschauer Ergebnis für Barthou