parteiamtliche Lageszeitung
Bachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Bremen
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Nr. 1??/ 6. Jahrgang
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Sonnabend, 2?. Juni 1S56
Weiterführung der Wssenkungsaktion
wichtige vtschiUe des Neichskabinetts
Schutz der wetzrmittel — Ungleichung der tzgpoitzekeniinsen
Berlin, 27. Juni.
Das Reichskabinett trat gestern nachmittag zu seiner letzte» Sitzung vor der Sommerpause zusammen, um noch einige Gesetzentwürfe rechtlicher und wirtschaftlicher Art zu verabschieden.
Angenommen wurde ein Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches, nach welchem einmal ein erweiterter Schutz gegen Wehrmittelbeschädigung geschaffen wird, und ferner der
Unser lagssspisgvl
Das Reichskabinett hat mehrere wichtige Gesetze verabschiedet.
Adolf Hitler empfing die Führer des deutschen Handwerks.
Gauleiter Förster deckt in einem Artikel die unmögliche Rolle des Danziger VölkerLunds- komwissars aus.
Der Negus hat sich zur Teilnahme an den Bölkerbundsberatungen in Genf eingefunden.
Max Schmeling wurde in Frankfurt a. M. und in Berlin begeistert empfangen.
Als erste vollständige Olympiamannschaft trafen die Argentinier auf deutschem Boden ein.
Die Olympiabauten des Reichssportfeldes werden am 10. Juli fertiggestellt sein.
Pros. Langhorst schuf zwei Adols-Hitler- Bilder.
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Bruch der Amtsverschwiegenheit sowohl bei Beamten als auch bei nichtbeamteten Personen durch besondere Bestimmungen dem Strafrecht unterstellt wird. Ein gleichfalls beschlossenes Gesetz über Hypothekenzinsen stellt eine Fortsetzung der Zinssenkungsaktion dar, indem nunmehr auch die Zinsen der Hypotheken, die sich in privater Hand befinden, der Zinsermätzl- gung unterworfen und die Voraussetzungen für eine Ausgleichung der Zinssätze der Hypotheken des freien Marktes an die Sätze der Anstaltshypotheken geschaffen werden. Dabei ist an einen gesetzlichen Zwanaseingriff nicht gedacht. Falls eine' freie Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Hypothekengläubiger nicht zustande kommt, soll durch Vertragshilfe des Reiches eine Senkung von nicht mehr zeitgemäßen Hypothekenzinsen erreicht werden. Die Regelung soll nur für den langfristigen Realkredit gelten.
Das Gesetz über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konver-
I sionskasse für deutsche Auslandsschulden * sieht eine Verlängerung der bisherigen Bestimmungen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1936 vor, da eine Besserung der Devisenlage nicht eingetreten ist, die die Ausgabe von verzinslichen Fundierungsschuldoerschreibungen der Konversionskasse an Stelle des Bartransfer von Zinsen, Dividenden usw. notwendig gemacht hat.
Durch das Gesetz zur Aenderung des Beförderungsgesetzes sollen Einnahmequellen für den Bau der Reichsautobahn, insbesondere für die Tilgung und Verzinsung der eingegangenen Verbindlichkeiten erschlossen werden. Danach wird die Beförderungssteuer aus den gewerbsmäßigen Kraftsahrzeugverkehr, und zwar den Güterfernverkehr und den Werkfernverkehr sowie aus andere gewerbsmäßige Beförderungsarten ausgedehnt. Hierzu gehören der Orts- linienverkehr mit Kraftomnibussen, die Personenbeförderung durch die Deutsche Reichsbahn, der Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr und
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kr. Berlin, 27. Juni.
Zu den von der Reichsregierung verabschiedeten Gesetzen ist noch folgendes festzustellen:
Das Gesetz siber die Beschädigung, von Wehr.- mitteln- füllt eine Lücke im Strafgesetzbuch aus, die sich unter Umständen empfindlich hätte bemerkbar machen können. Nach den bisher in Kraft befindlichen Bestimmungen standen nur Wehrmittel im Besitze der Wehrmacht unter Schutz, dagegen waren nicht geschützt Wehrmittel, die noch in der Herstellung begriffen sind, oder auch Einrichtungen, die nicht der Wehrmacht unterstehen, aber der Landesverteidigung dienstbar sind. Diese Lücke ist nunmehr ausgefüllt. Besonders hervorzuheben ist, daß sich nach dem neuen Gesetz derjenige strafbar macht, der wissentlich fehlerhafte Wehrmittel liefert und damit die deutsche Landesverteidigung schwächt. Die Strafest für derartige Verfehlungen liegen nicht unter drei Monaten, evtl. ist die Todesstrafe in Anwendung zu bringen.
Einen wichtigen Fortschritt für den nationalsozialistischen Ausbau bedeutet das Gesetz über die Herabsetzung der Hypothekenzinsen.
Bekanntlich wurde der erste Schritt zur Verwirklichung einer allgemeinen Zinssenkung, d. h. einer alten nationalsozialistischen Forderung, bereits im Januar vergangenen Jahres unternommen. Damals wurde mit den Pfandbriefen begonnen. Wenn auch diese Zinssenkung auf der Grundlage absoluter Freiwilligkeit erfolgt ist, so hat dieser erste Versuch doch insofern eine erfreuliche Wirkung gehabt, als bald eine ganze Reihe
der Kraftdroschkenverkehr. Bei letzterem tritt durch diese Neuregelung eine Erhöhung der Besteuerung im ganzen nicht ein.
Das Reichsumlegungsermächti- gungsgesetz bezweckt die Zusammenlegung des zersplitterten ländlichen Grundbesitzes, um den Erfolg der Meliorationen, der durch diese Zersplitterung beeinträchtigt wurde, voll zur Wirkung kommen zu lassen. Schließlich verabschiedete das Reichskabinett «in Gesetz über die Befähigung zum höheren baute ch Nischen Verwaltungsdienst, das die Grundlage für die Vereinheitlichung des Aus- bildungs- und Prüfungswesens für den Nachwuchs der höheren bautechnischen Berwaltungs- beamten bildet.
Am Schluß der Sitzung sprach der Führer und Reichskanzler den Mitgliedern des Reichskabinetts seinen Dank für die im ersten halbe» Jahr geleistete Arbeit aus und entließ die Kabinettsmitglieder mit den besten Wünschen in die Sommerserien.
neuen Neichsgesetze
Sselinsi' Loftlkittlsitung)
von öffentlichen und privaten Kreisen diesem Beispiel folgte.
Nur auf dem Gebiete der Hypothekenzinsen konnte in der letzten Zeit noch beobachtet werden, daß die Gläubiger die absolute Notwendigkeit für eine Zinssenkung noch nicht erkannt hatten. So^ wurden beispielsweise von privaten Hypo- thekenaläubigern immer noch Zinsen in einer Hohe bis zu acht Prozent verlangt. Dieser Zustand widersprach jedoch allen nationalsozialistischen. Grundsätzen. Deshalb sah sich die Reichsregierung veranlaßt, nunmehr auch hier gesetzliche Mittel in Anwendung zu bringen. Das neue Gesetz über Hypothekenzinsen fußt dabei jedoch ebenfalls auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit.
An alle Gläubiger ergeht der eindringliche Appell, einer wirtschaftlichen und moralischen Notwendigkeit Rechnung zu tragen. Es wird erwartet, daß die Gläubiger nach Möglichkeit eine Einigung mit ihren Schuldnern von sich aus zu finden wissen. Nur in solchen Fällen» in denen eine Einigung überhaupt nicht erzielt werden kann. muß der Richter eingreifen und einen angemessenen Zinssatz bestimmen.
Ueber die Höhe dieses Zinssatzes werden in der nächsten Zeit noch nähere Bestimmungen erfolgen. Es darf jedoch als Norm für Hypotheken erster Stelle 5 Prozent und für Hypotheken zweiter Stelle 5,8—6 Proz. angenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist, doch dieses Gesetz auch im Saarlande Gültigkeit erhält. Es bedeutet für das Saarland die erste gesetzliche Regelung der Zinsenfrage, da die bisherigen Verordnungen im Saarlande noch nicht in Kraft getreten waren. (Siehe auch den Handelsteil.)
sidols Hitlers unbeirrbarer Friedenswille
votsthafter von Mbbentrop sprach aus der Neichstagung der nationalsozialistischen Journalisten in München
über die Seschichte der deutschen flußenpolitik
München, 27. Juni.
Einladung der nationalsozialistischen Jour- n gab Pg. Botschafter vonRibb e n t r o p >r Reichstagung der nationalsozialistischen in München einen Ueberblick über die Ee - te der deutschen Außenpolitik besonderer Berücksichtigung ihrer Entwlck- -it der Machtübernahme durch den National- smus Von der geographisch ungünstigen Deutschlands in der Mitte Europas aus- und von der Tatsache, daß Deutschland in idenüen Epochen seiner Geschichte über kerne genden politischen Führerpersönlrchkerten te, gab von Ribbentrop zunächst einen innen Abriß der deutschen Geschichte. Es wies e Schwäche des mittelalterlichen Reiches nritz den Gegensatz zwischen Oesterreich und m und hob die Bedeutung des Erwachens itschen Gedankens in Preußen während des es gegen Napoleon hervor. In längeren ,rungen würdigte von Ribbentrop die mimische Leistung Bismarcks und schilderte -rfahrenheit der deutschen Aval itik bis zum Kriegsausbruch, isschlaqen mehrerer englischer Angebote zur menarbeit, die Folgen der türkischen Flot- tik, das traurige Bild der politischen Hvh- osigkeit im Weltkriege und die furchtbaren der nach der Auffassung des Botschafters zeqs notwendig gewesenen Unterzeichnung affenstillstandes und des Diktats von Ver- Von Ribbentrop kennzeichnete dann den brückbaren Gegensatz ilsozialismus und Bolschewrs-
r leitete der Botschafter über Zu einer um- en Würdigung der Außenpolitik des Fuhrets
Er schilderte die Einigung des Volkes durch den Nationalsozialismus, unterstrich die Notwendigkeit einer unabhängigen deutschen Handels- und Wirtschaftspolitik und wandte sich dann der
Mederlierstelluiig Vor wetirtiolM
des deutschen Volkes zu. Am 30. Januar 1933 war Deutschland innerhalb eines hochgerüsteten Europas wehrlos. Da unser neues Deutschland diese Lage nicht länger ertragen konnte, stellte der Führer nach seinem Regierungsantritt an die Welt die Forderung der militärischen Gleichberechtigung. Die Notwendigkeit einer baldigen Verwirklichung dieser Forderung Deutschlands ergab sich erstens aus seiner geographisch gefährdeten Lage im Herzen Europas und zweitens vor allem aus seinem Gegensatz zu dem von einer aggressiven und expansiven Weltanschauung beherrschten Sowjetrußland.
Hier eine grundsätzliche Bemerkung: Bei der Beurteilung außenpolitischer Größen muß der Realpolitiker sich klarmachen, daß mit dem Erscheinen des Bolschewismus ein völlig neuer Faktor in das außenpolitische Kräftespiel eingetreten ist. der eine lastende Gefahr für alle Völker darstellt, und der geeignet ist, politische Kombinationen und Kalkulationen der alten Schule der Vorkriegszeit hinfällig zu machen. Der Autzenpolitiker, der dies nicht in Rechnung stellt, wird zwangsläufig täuschungen erleben.
Der Botschafter fuhr fort:
Veurschland wünscht den frieden
und lehnt aus seiner innersten weltanschaulichen Ueberzeugung Eroberungen und die B^'r'chung fremder Nationen ab.
Diesen deutschen Friedenswillen hat der Führer in den letzten drei Jahren unter klaren Be
weis gestellt. Als der damalige englische Ministerpräsident MacDonald am 16. März einen Bor- schlag machte, laut welchem Deutschland eine kurzdienende Armee von 200 000 Mann erhalten sollte, hat der Führer am 17. Mai diesen Vorschlag sofort angenommen. Der Führer hat aber noch mehr getan: Er hat der Welt das große Angebot unterbreitet: „Deutschland ist bereit, bis zum letzten Maschinengewehr abzurüsten, wenn auch die anderen Mächte dasselbe tun." Eine idealere Art, die militärischeGleich- berechtigung herzustellen, kann man sich wohl nicht vorstellen, und der Führer ist hiermit auf den Grundgedanken zurückgegangen, der seinerzeit dem Präsidenten Wilson 1919 vorgeschwebt hat.
Aber dieses großzügige Angebot wurde kaum zur Kenntnis genommen, und der Vorschlag der 200 000-Mann-Ärmee. der sogenannte MacDonald- Plan, scheiterte an Genf. Danach blieb Deutschland nichts anderes übrig, als dem Völkerbund den Rücken zu kehren. Damit war dieser erste Vorschlag des Führers zur Abrüstung und Rü- stungsgleichhejt der Welt erledigt.
Der Führer hat aber trotzdem sofort erneute Schritte zu einer
kntlpannung in klieopa
unternommen. Das erste Ziel seiner Bemühungen war die grundlegende Neugestaltung des Verhältnisses Deutschland zu Polen durch den deutsch- polnischen Nichtangrisssvcrtrag vom 21. Januar 1931. Es ist ein Schulbeispiel dafür, daß, wenn die Länder von weitsichtigen Männern geführt werden, die die Verständigung wollen, eine solche auch erreicht werden kann.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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(Liebs unsern ösriebt im Lporttsil). (Leberi Liiäsrckisnet)
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Wir nehmen die folgenden Ausführungen der in der Hanseatischen Verlagsanstalt erschienenen bedeutsamen Schrift „Die wehr- - politische Revolution des Nationalsozialismus", von Major Jost:
Führung, zielklare soldatische Führung von Volk und Staat ist ein Grundgesetz des Nationalsozialismus. Daß das Führerprinzip mit dem Schwergewicht höchster persönlicher Verantwortung, aber ohne den Ballast der Parlamentswirtschaft das neue Reich beherrscht, ist einer der wesentlichsten Gewinne auch der wehrpolitischen Revolution unserer Tage. Ein Kriegsrat und eine Reichstagsdebatte der Vergangenheit sind das gleiche. An ihrer Wiege stehen als Vater die Verantwortungsscheu, als Mutter die Selbstsucht und als Paten die Besserwisserei und die Schadenfreude: an ihrem Grabe der Zweifel, die Halbheit und die Charakterlosigkeit. Der Soldat fordert den ganzen Mann und die Selbstzucht.
In seiner dreifachen Eigenschaft als Staatsoberhaupt, Führer der Partei und Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist Adolf Hitler der Herr Deutschlands mit einer Machtfülle, für die die Geschichte kaum ein Beispiel kennt. Alles bekommt von ihm aus seine Richtung und sein Tempo, die Aufgaben und Ziele, und alle Ströme des nationalen Lebens treffen sich wieder in ihm. Alle Gegensätze zwischen „Soldat" und „Bürger", „zivilem" und „militärischem" Denken finden in seiner Person ihren Ausgleich, und in ihm verkörpert sich auch, wenn die Stunde es fordert, die Einheit von Politik und Kriegführung. Und wie in der obersten Spitze, so ist das Fllhrerprinzip bis zur breiten Grundfläche restlos durchgeführt. Vollkommen ebenmäßig erhebt sich die Pyramide der neuen Wehrmacht, deren drei Teile, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, in der Person des Reichskriegsministers den gemeinsamen Oberbefehlshaber finden, der seinerseits wieder dem Führer für die Wehrpolitik des Reiches und für die Organisation der Wehrkraft des Volkes verantwortlich ist. Das militärische Durcheinander des Kaiserreichs mit seiner Vielzahl höchster Instanzen und Jmmediat- stellen gehört ebenso der Vergangenheit an wie
die. manchmal tragische Rolle des Wehrministsrs der Weimarer Demokratie.
Führertum und Gehorsamspflicht verlangen nach soldatischer Auffassung die persönliche Bindung zwischen Führer und Gefolgschaft. Deshalb der Treueid, der eindeutige persönliche Treueid aller Soldaten und Parteigenossen, aller Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Adolf Hitler. Es gibt nicht mehr den Zwiespalt des Kaiserreichs, wo der Soldat seinem Landesjürsten und dem Obersten Kriegsherrn, der Beamte aber der Verfassung verpflichtet wurde, und auch nicht den Widerspruch des Zwischenreichs von Weimar, das den Soldaten sowohl auf seine Vorgesetzten als auch auf die unsoldatische Verfassung vereidigte.
Klar und übersichtlich wie der Aufbau der Wehrmacht ist auch ihre staatsrechtliche Stellung. Partei und Wehrmacht tragen gemeinsam den neuen deutschen Staat. „Die Partei gibt dem Heer Las Volk, und das Volk gibt dem Heer die Soldaten, beide gemeinsam aber geben damit dem Deutschen Reiche die Sicherheit der inneren Ruhe und die Kraft zu seiner Behauptung." (Adolf Hitler.) Damit sind die Aufgabenbereiche abgegrenzt. Die Wehrmacht hat eine doppelte Aufgabe. Nach außen ist sie das Machtwerkzeug des Reiches zur Wahrung der Lebensrechte des Volkes und damit der wichtigste Rückhalt der äußeren Politik. Nach innen bildet sie schon durch ihr Dasein im Zusammenhang mit den großen politischen Gliederungen der Bewegung ein Bollwerk der Ruhe und Ordnung. Wichtiger aber ist ihre innere Aufgabe als soldatische Erziehungsschule des Volkes. Die Waffenausbildung, die soldatische Erziehung und die Organisation der Landesverteidigung ist allein Sache der Wehrmacht: die politische Führung und Formung von Staar und Volk ist allein Sache der Partei.
Deshalb ist dem Soldaten politische Betäti- gung verboten, deshalb ruhen Wahlrecht und Parteizugehörigkeit während der aktiven Dienst- zeit. Ein politisierendes Heer ist ein Widerspruch in sich selbst und ein Krebsübel für jeden Staat. Erste Pflicht des Soldaten ist bedingungsloser,