Ausgabe 
(27.6.1936) Nr. 177
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parteiamtliche Lageszeitung

Bachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Bremen

flmtsblatt des Senats der Zreien kjansestadt Bremen

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Nr. 1??/ 6. Jahrgang

Vas amtliche verkündungsblatt des Neichsstattlialters in Vldenburg und Vremen

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Sonnabend, 2?. Juni 1S56

Weiterführung der Wssenkungsaktion

wichtige vtschiUe des Neichskabinetts

Schutz der wetzrmittel Ungleichung der tzgpoitzekeniinsen

Berlin, 27. Juni.

Das Reichskabinett trat gestern nachmittag zu seiner letzte» Sitzung vor der Sommerpause zu­sammen, um noch einige Gesetzentwürfe rechtlicher und wirtschaftlicher Art zu verabschieden.

Angenommen wurde ein Gesetz zur Aende­rung des Strafgesetzbuches, nach wel­chem einmal ein erweiterter Schutz gegen Wehr­mittelbeschädigung geschaffen wird, und ferner der

Unser lagssspisgvl

Das Reichskabinett hat mehrere wichtige Ge­setze verabschiedet.

Adolf Hitler empfing die Führer des deut­schen Handwerks.

Gauleiter Förster deckt in einem Artikel die unmögliche Rolle des Danziger VölkerLunds- komwissars aus.

Der Negus hat sich zur Teilnahme an den Bölkerbundsberatungen in Genf eingefunden.

Max Schmeling wurde in Frankfurt a. M. und in Berlin begeistert empfangen.

Als erste vollständige Olympiamannschaft trafen die Argentinier auf deutschem Boden ein.

Die Olympiabauten des Reichssportfeldes werden am 10. Juli fertiggestellt sein.

Pros. Langhorst schuf zwei Adols-Hitler- Bilder.

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Bruch der Amtsverschwiegenheit sowohl bei Be­amten als auch bei nichtbeamteten Personen durch besondere Bestimmungen dem Strafrecht unter­stellt wird. Ein gleichfalls beschlossenes Gesetz über Hypothekenzinsen stellt eine Fort­setzung der Zinssenkungsaktion dar, in­dem nunmehr auch die Zinsen der Hypotheken, die sich in privater Hand befinden, der Zinsermätzl- gung unterworfen und die Voraussetzungen für eine Ausgleichung der Zinssätze der Hypotheken des freien Marktes an die Sätze der Anstalts­hypotheken geschaffen werden. Dabei ist an einen gesetzlichen Zwanaseingriff nicht gedacht. Falls eine' freie Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Hypothekengläubiger nicht zustande kommt, soll durch Vertragshilfe des Reiches eine Senkung von nicht mehr zeitgemäßen Hypotheken­zinsen erreicht werden. Die Regelung soll nur für den langfristigen Realkredit gelten.

Das Gesetz über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konver-

I sionskasse für deutsche Auslandsschulden * sieht eine Verlängerung der bisherigen Bestim­mungen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 1936 vor, da eine Besserung der Devisenlage nicht eingetreten ist, die die Ausgabe von ver­zinslichen Fundierungsschuldoerschreibungen der Konversionskasse an Stelle des Bartransfer von Zinsen, Dividenden usw. notwendig gemacht hat.

Durch das Gesetz zur Aenderung des Beför­derungsgesetzes sollen Einnahmequellen für den Bau der Reichsautobahn, insbesondere für die Tilgung und Verzinsung der eingegangenen Verbindlichkeiten erschlossen werden. Danach wird die Beförderungssteuer aus den gewerbs­mäßigen Kraftsahrzeugverkehr, und zwar den Güterfernverkehr und den Werkfernverkehr so­wie aus andere gewerbsmäßige Beförderungs­arten ausgedehnt. Hierzu gehören der Orts- linienverkehr mit Kraftomnibussen, die Per­sonenbeförderung durch die Deutsche Reichsbahn, der Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr und

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(Opsftldsn'eftt unssi'si'

kr. Berlin, 27. Juni.

Zu den von der Reichsregierung verabschiede­ten Gesetzen ist noch folgendes festzustellen:

Das Gesetz siber die Beschädigung, von Wehr.- mitteln- füllt eine Lücke im Strafgesetzbuch aus, die sich unter Umständen empfindlich hätte be­merkbar machen können. Nach den bisher in Kraft befindlichen Bestimmungen standen nur Wehrmittel im Besitze der Wehrmacht unter Schutz, dagegen waren nicht geschützt Wehrmittel, die noch in der Herstellung begriffen sind, oder auch Einrichtungen, die nicht der Wehrmacht un­terstehen, aber der Landesverteidigung dienstbar sind. Diese Lücke ist nunmehr ausgefüllt. Be­sonders hervorzuheben ist, daß sich nach dem neuen Gesetz derjenige strafbar macht, der wissentlich fehlerhafte Wehrmittel liefert und damit die deut­sche Landesverteidigung schwächt. Die Strafest für derartige Verfehlungen liegen nicht unter drei Monaten, evtl. ist die Todesstrafe in Anwen­dung zu bringen.

Einen wichtigen Fortschritt für den national­sozialistischen Ausbau bedeutet das Gesetz über die Herabsetzung der Hypothekenzinsen.

Bekanntlich wurde der erste Schritt zur Ver­wirklichung einer allgemeinen Zinssenkung, d. h. einer alten nationalsozialistischen Forderung, be­reits im Januar vergangenen Jahres unternom­men. Damals wurde mit den Pfandbriefen be­gonnen. Wenn auch diese Zinssenkung auf der Grundlage absoluter Freiwilligkeit erfolgt ist, so hat dieser erste Versuch doch insofern eine erfreu­liche Wirkung gehabt, als bald eine ganze Reihe

der Kraftdroschkenverkehr. Bei letzterem tritt durch diese Neuregelung eine Erhöhung der Be­steuerung im ganzen nicht ein.

Das Reichsumlegungsermächti- gungsgesetz bezweckt die Zusammenlegung des zersplitterten ländlichen Grundbesitzes, um den Erfolg der Meliorationen, der durch diese Zersplitterung beeinträchtigt wurde, voll zur Wirkung kommen zu lassen. Schließlich verab­schiedete das Reichskabinett «in Gesetz über die Befähigung zum höheren baute ch Ni­schen Verwaltungsdienst, das die Grundlage für die Vereinheitlichung des Aus- bildungs- und Prüfungswesens für den Nach­wuchs der höheren bautechnischen Berwaltungs- beamten bildet.

Am Schluß der Sitzung sprach der Führer und Reichskanzler den Mitgliedern des Reichskabi­netts seinen Dank für die im ersten halbe» Jahr geleistete Arbeit aus und entließ die Kabinetts­mitglieder mit den besten Wünschen in die Sommerserien.

neuen Neichsgesetze

Sselinsi' Loftlkittlsitung)

von öffentlichen und privaten Kreisen diesem Beispiel folgte.

Nur auf dem Gebiete der Hypothekenzinsen konnte in der letzten Zeit noch beobachtet werden, daß die Gläubiger die absolute Notwendigkeit für eine Zinssenkung noch nicht erkannt hatten. So^ wurden beispielsweise von privaten Hypo- thekenaläubigern immer noch Zinsen in einer Hohe bis zu acht Prozent verlangt. Dieser Zu­stand widersprach jedoch allen nationalsoziali­stischen. Grundsätzen. Deshalb sah sich die Reichs­regierung veranlaßt, nunmehr auch hier gesetz­liche Mittel in Anwendung zu bringen. Das neue Gesetz über Hypothekenzinsen fußt dabei jedoch ebenfalls auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit.

An alle Gläubiger ergeht der eindringliche Ap­pell, einer wirtschaftlichen und moralischen Not­wendigkeit Rechnung zu tragen. Es wird er­wartet, daß die Gläubiger nach Möglichkeit eine Einigung mit ihren Schuldnern von sich aus zu finden wissen. Nur in solchen Fällen» in denen eine Einigung überhaupt nicht erzielt werden kann. muß der Richter eingreifen und einen an­gemessenen Zinssatz bestimmen.

Ueber die Höhe dieses Zinssatzes werden in der nächsten Zeit noch nähere Bestimmungen er­folgen. Es darf jedoch als Norm für Hypotheken erster Stelle 5 Prozent und für Hypotheken zweiter Stelle 5,86 Proz. angenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist, doch dieses Ge­setz auch im Saarlande Gültigkeit erhält. Es be­deutet für das Saarland die erste gesetzliche Re­gelung der Zinsenfrage, da die bisherigen Ver­ordnungen im Saarlande noch nicht in Kraft ge­treten waren. (Siehe auch den Handelsteil.)

sidols Hitlers unbeirrbarer Friedenswille

votsthafter von Mbbentrop sprach aus der Neichstagung der nationalsozialistischen Journalisten in München

über die Seschichte der deutschen flußenpolitik

München, 27. Juni.

Einladung der nationalsozialistischen Jour- n gab Pg. Botschafter vonRibb e n t r o p >r Reichstagung der nationalsozialistischen in München einen Ueberblick über die Ee - te der deutschen Außenpolitik besonderer Berücksichtigung ihrer Entwlck- -it der Machtübernahme durch den National- smus Von der geographisch ungünstigen Deutschlands in der Mitte Europas aus- und von der Tatsache, daß Deutschland in idenüen Epochen seiner Geschichte über kerne genden politischen Führerpersönlrchkerten te, gab von Ribbentrop zunächst einen inn­en Abriß der deutschen Geschichte. Es wies e Schwäche des mittelalterlichen Reiches nritz den Gegensatz zwischen Oesterreich und m und hob die Bedeutung des Erwachens itschen Gedankens in Preußen während des es gegen Napoleon hervor. In längeren ,rungen würdigte von Ribbentrop die mimische Leistung Bismarcks und schilderte -rfahrenheit der deutschen Av­al itik bis zum Kriegsausbruch, isschlaqen mehrerer englischer Angebote zur menarbeit, die Folgen der türkischen Flot- tik, das traurige Bild der politischen Hvh- osigkeit im Weltkriege und die furchtbaren der nach der Auffassung des Botschafters zeqs notwendig gewesenen Unterzeichnung affenstillstandes und des Diktats von Ver- Von Ribbentrop kennzeichnete dann den brückbaren Gegensatz ilsozialismus und Bolschewrs-

r leitete der Botschafter über Zu einer um- en Würdigung der Außenpolitik des Fuhrets

Er schilderte die Einigung des Volkes durch den Nationalsozialismus, unterstrich die Notwendig­keit einer unabhängigen deutschen Handels- und Wirtschaftspolitik und wandte sich dann der

Mederlierstelluiig Vor wetirtiolM

des deutschen Volkes zu. Am 30. Januar 1933 war Deutschland innerhalb eines hochgerüsteten Europas wehrlos. Da unser neues Deutsch­land diese Lage nicht länger ertragen konnte, stellte der Führer nach seinem Regierungsantritt an die Welt die Forderung der militäri­schen Gleichberechtigung. Die Notwen­digkeit einer baldigen Verwirklichung dieser Forderung Deutschlands ergab sich erstens aus seiner geographisch gefährdeten Lage im Herzen Europas und zweitens vor allem aus seinem Ge­gensatz zu dem von einer aggressiven und expan­siven Weltanschauung beherrschten Sowjetruß­land.

Hier eine grundsätzliche Bemerkung: Bei der Be­urteilung außenpolitischer Größen muß der Real­politiker sich klarmachen, daß mit dem Erscheinen des Bolschewismus ein völlig neuer Faktor in das außenpolitische Kräftespiel eingetreten ist. der eine lastende Gefahr für alle Völker darstellt, und der geeignet ist, politische Kombinationen und Kalkulationen der alten Schule der Vorkriegszeit hinfällig zu machen. Der Autzenpolitiker, der dies nicht in Rechnung stellt, wird zwangsläufig täuschungen erleben.

Der Botschafter fuhr fort:

Veurschland wünscht den frieden

und lehnt aus seiner innersten weltanschaulichen Ueberzeugung Eroberungen und die B^'r'chung fremder Nationen ab.

Diesen deutschen Friedenswillen hat der Füh­rer in den letzten drei Jahren unter klaren Be­

weis gestellt. Als der damalige englische Minister­präsident MacDonald am 16. März einen Bor- schlag machte, laut welchem Deutschland eine kurzdienende Armee von 200 000 Mann erhalten sollte, hat der Führer am 17. Mai diesen Vor­schlag sofort angenommen. Der Führer hat aber noch mehr getan: Er hat der Welt das große Angebot unterbreitet:Deutschland ist bereit, bis zum letzten Maschinengewehr abzurüsten, wenn auch die anderen Mächte dasselbe tun." Eine idealere Art, die militärischeGleich- berechtigung herzustellen, kann man sich wohl nicht vorstellen, und der Führer ist hiermit auf den Grundgedanken zurückgegangen, der seiner­zeit dem Präsidenten Wilson 1919 vorgeschwebt hat.

Aber dieses großzügige Angebot wurde kaum zur Kenntnis genommen, und der Vorschlag der 200 000-Mann-Ärmee. der sogenannte MacDonald- Plan, scheiterte an Genf. Danach blieb Deutsch­land nichts anderes übrig, als dem Völkerbund den Rücken zu kehren. Damit war dieser erste Vorschlag des Führers zur Abrüstung und- stungsgleichhejt der Welt erledigt.

Der Führer hat aber trotzdem sofort erneute Schritte zu einer

kntlpannung in klieopa

unternommen. Das erste Ziel seiner Bemühungen war die grundlegende Neugestaltung des Verhält­nisses Deutschland zu Polen durch den deutsch- polnischen Nichtangrisssvcrtrag vom 21. Januar 1931. Es ist ein Schulbeispiel dafür, daß, wenn die Länder von weitsichtigen Männern geführt werden, die die Verständigung wollen, eine solche auch erreicht werden kann.

(Fortsetzung auf Seite 2)

cknpails Koliiviinnilcaixiiion in lloilin siiKelloiiimo»!

(Liebs unsern ösriebt im Lporttsil). (Leberi Liiäsrckisnet)

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Wir nehmen die folgenden Ausführun­gen der in der Hanseatischen Verlagsanstalt erschienenen bedeutsamen SchriftDie wehr- - politische Revolution des Nationalsozialis­mus", von Major Jost:

Führung, zielklare soldatische Führung von Volk und Staat ist ein Grundgesetz des Natio­nalsozialismus. Daß das Führerprinzip mit dem Schwergewicht höchster persönlicher Verantwor­tung, aber ohne den Ballast der Parlaments­wirtschaft das neue Reich beherrscht, ist einer der wesentlichsten Gewinne auch der wehrpolitischen Revolution unserer Tage. Ein Kriegsrat und eine Reichstagsdebatte der Vergangenheit sind das gleiche. An ihrer Wiege stehen als Vater die Verantwortungsscheu, als Mutter die Selbstsucht und als Paten die Besserwisserei und die Scha­denfreude: an ihrem Grabe der Zweifel, die Halbheit und die Charakterlosigkeit. Der Soldat fordert den ganzen Mann und die Selbstzucht.

In seiner dreifachen Eigenschaft als Staats­oberhaupt, Führer der Partei und Oberster Be­fehlshaber der Wehrmacht ist Adolf Hitler der Herr Deutschlands mit einer Machtfülle, für die die Geschichte kaum ein Beispiel kennt. Alles be­kommt von ihm aus seine Richtung und sein Tempo, die Aufgaben und Ziele, und alle Ströme des nationalen Lebens treffen sich wie­der in ihm. Alle Gegensätze zwischenSoldat" undBürger",zivilem" undmilitärischem" Denken finden in seiner Person ihren Ausgleich, und in ihm verkörpert sich auch, wenn die Stunde es fordert, die Einheit von Politik und Kriegführung. Und wie in der obersten Spitze, so ist das Fllhrerprinzip bis zur breiten Grund­fläche restlos durchgeführt. Vollkommen eben­mäßig erhebt sich die Pyramide der neuen Wehr­macht, deren drei Teile, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, in der Person des Reichskriegsmini­sters den gemeinsamen Oberbefehlshaber finden, der seinerseits wieder dem Führer für die Wehr­politik des Reiches und für die Organisation der Wehrkraft des Volkes verantwortlich ist. Das militärische Durcheinander des Kaiserreichs mit seiner Vielzahl höchster Instanzen und Jmmediat- stellen gehört ebenso der Vergangenheit an wie

die. manchmal tragische Rolle des Wehrministsrs der Weimarer Demokratie.

Führertum und Gehorsamspflicht verlangen nach soldatischer Auffassung die persönliche Bin­dung zwischen Führer und Gefolgschaft. Des­halb der Treueid, der eindeutige persönliche Treu­eid aller Soldaten und Parteigenossen, aller Be­amten, Angestellten und Arbeiter auf Adolf Hit­ler. Es gibt nicht mehr den Zwiespalt des Kai­serreichs, wo der Soldat seinem Landesjürsten und dem Obersten Kriegsherrn, der Beamte aber der Verfassung verpflichtet wurde, und auch nicht den Widerspruch des Zwischenreichs von Weimar, das den Soldaten sowohl auf seine Vorgesetzten als auch auf die unsoldatische Verfassung ver­eidigte.

Klar und übersichtlich wie der Aufbau der Wehrmacht ist auch ihre staatsrechtliche Stellung. Partei und Wehrmacht tragen gemeinsam den neuen deutschen Staat.Die Partei gibt dem Heer Las Volk, und das Volk gibt dem Heer die Soldaten, beide gemeinsam aber geben damit dem Deutschen Reiche die Sicherheit der inneren Ruhe und die Kraft zu seiner Behauptung." (Adolf Hitler.) Damit sind die Aufgabenbereiche abgegrenzt. Die Wehrmacht hat eine doppelte Aufgabe. Nach außen ist sie das Machtwerkzeug des Reiches zur Wahrung der Lebensrechte des Volkes und damit der wichtigste Rückhalt der äußeren Politik. Nach innen bildet sie schon durch ihr Dasein im Zusammenhang mit den großen politischen Gliederungen der Bewegung ein Boll­werk der Ruhe und Ordnung. Wichtiger aber ist ihre innere Aufgabe als soldatische Erziehungs­schule des Volkes. Die Waffenausbildung, die soldatische Erziehung und die Organisation der Landesverteidigung ist allein Sache der Wehr­macht: die politische Führung und Formung von Staar und Volk ist allein Sache der Partei.

Deshalb ist dem Soldaten politische Betäti- gung verboten, deshalb ruhen Wahlrecht und Parteizugehörigkeit während der aktiven Dienst- zeit. Ein politisierendes Heer ist ein Widerspruch in sich selbst und ein Krebsübel für jeden Staat. Erste Pflicht des Soldaten ist bedingungsloser,