Ausgabe 
(23.6.1936) Nr. 173
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

parteiamtliche Lageszeitung

NachrichtenblaN der Deutschen flrbeitsfront vremen flmtsblatt des Senats der Freien Hansestadt Lremen

Das amtliche verkllndungsblatt des lleichsstatthalters in Oldenburg und Bremen

Anzeigen-Grundpreise: Die 22-mm-Zeile im Anzeigenteil 12 Ps.. die

Ermäßigte Grundpreise (für kleine Familien-Anzeigen u. a.) p^e stnst-ae ^dmgungsn Preis liste 6 (Nachlaßstassel C). Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewahr. Annahmeschluß 16 Uhr. Sprechzeit: Verlag werktäglich >2-13 Uhr; Schristleitung Dienstag und Freitag 12)4->3)4 Uhr.

Nr. 17 Z / 6 . Jahrgang

Menstag, 25 . Juni 1956

kinzelpreis 15 Npf.

700 Millionen NM. neue Neichsanleille

der kurMtigen Verschulduno

! Unssr lagssspiogvl

! Das Deutsche Reich LeaiLt 700 Millionen

! 4V-prozentige Reichsanlerhe.

Ei« neues Reichsgesetz stellt Kindesraub unter Todesstrafe.

Gestern wurde die Meerengen-Konferenz in Montreux eröffnet.

I« Palästina fand ein Aeuergesecht zwischen anfstiindischen Arabern und britischen Solda­ten statt.

Anläßlich der Tausendjahrfeier in Jener wurde Gauleiter Röver zum Ehrenbürger der Stadt ernannt.

Der gestrige Gewittersturm richtete im Westen Bremens riesigen Schaden an.

Die an der Transatlantik-Regatta teilneh­menden Bremer Jachten find nach Bermudas gestartet.

Für die 11. Olympischen Spiele 1936 in Berlin liegen nunmehr die Meldungen von 53 teilnehmende» Rationen vor.

WWIW

Sonderurlaub für Weimar-sabrer

Berlin, 23. Juni.

Wie amtlich mitgeteilt wird, fällt auch die Teilnahme an der 10-Jahres-Feier des Reichs­parteitages in Weimar unter die Bestimmungen znr Beurlaubung von Beamten für Zwecke der NSDAP. Beamte oder behördlich Angestellte, die an den Feiern anläßlich der 10jährigen Wieder­kehr des ersten Parteitages nach Wiedergründung der NSDAP. in Weimar teilnehmen wollen, kön­nen daher bei ihrer Dienststelle einen Sonder­urlaub beantragen. Der Urlaub wird, sofern nachgewiesen werden kann, daß die Teilnahme an . diesen.Feierlichkeiten auf Veranlassung oder' mit Billigung der Partei geschieht, unter Fortzahlung der Bezüge und ohne Anrechnung auf den fest­gesetzten Erholungsurlaub gewährt.

flrbeftsfubilüum Vr. Vumckes

49 Jahr« im Dienste der Justizverwaltung

Berlin, 23. Juni.

Gestern war der Präsident des Reichsgerichts Dr. Dr h. c. Bumcke 40 Jahre im Dienste der Justizverwaltung tätig. Aus diesem Anlaß hat der Führer und Reichskanzler an Präsident Dr. Bumcke ein Glückwunsch- und Anerkennungsschrei­ben gerichtet. Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner hat Dr. Bumcke die herzlichsten Wünsche der Reichsjustizverwaltung übermittelt und in seinem Glückwunschschreiben die Verdienste des Reichsgerichtspräsidenten um das deutsche Recht und die deutsche Rechtspflege besonders her­vorgehoben.

Schulfeiern am 2. lull

Berlin, 23. Juni.

Der Reichsminister für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung hat soeben folgende Anordnung herausgegeben: Am 2. Juli d. I. jährt sich zum tausendsten Male der Todestag Heinrichs I. Ich erwarte, daß in sämtlichen Schulen des deutschen Königs und Gründers des ersten Reiches der Deutschen in geeigneter Weise gedacht wird.

Las kommende deutsche Strafrecht

Berlin, 23. Juni

Seit einiger Zeit arbeitet die amtliche Sttaf- rechtskommnsion, die Reichsminister der ^ustiz Dr. Gürtner im Auftrage des Führers und Reichskanzlers einberufen hat und selbst leitet, an der Neuschaffung eines deutsch e n S t ras - rechts. Schon wiederholt hat die Strasrechts- kommission über ihre Arbeit dem deutschen Volk Rechenschaftsberichte vorgelegt. Nunmehr hat Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner den Be­richt über die Arbeiten der amtlichen Strasrechts- kommission an dembesonderen Teil des kommenden Strafrechts in zweiter Auflage her­ausgegeben. Dieses Werk hat den TitelDas kommende deutsche Strafrecht, Besonderer Teil , zweite Auflage, und ist. wie auch die vorher­gehende Berichte, im Verlag Franz Vahlen, Berlin W. 9, erschienen. Es enthält vor allem auch die Ergebnisse der zweiten Lesung des im Werden begriffenen deutschen Strafgesetzbuches. Zurzeit wird der Entwurf des Strafgesetzbuches in der Fassung der zweiten Lesung von einer kleinen Kommission noch einmal überprüft und seine Bestimmungen aufeinander und auf die vor­liegenden vorläufigen Entwürfe der Strarver- fahrensordnung und des Strafvollzugsgesetzes

abgestimmt.

lraiierferer für von vülow

Berlin, 23. Juni.

Gestern vormittag versammelte der Reichs­minister des Auswärtigen Freiherr von Neu - rath die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Auswärtigen Amtes zu einer kurzen Trauer­feier für den verstorbenen Staatssekretär von Lülow.

Konsolidierung

künftige Kapitalanlage

Berlin, 23. Juni.

Im Zuge der Durchführung der von der Reichs­regierung übernommenen Aufgaben begibt das Deutsche Reich 7ÜV Millionen RM. 4)4prozentige auslosbare Reichsschatzanweisungen zum Kurse von 88)4 v. H. Die Lauszeit der Zchatzanweisnngen beträgt 12 Jahre, beginnend mit dem 1. Juli ds. Js. Bon 1943 ab wird jedes Jahr ein Sechstel des Anleibetrages der Schatzanweisungen zum Nenn­wert ausgelost werden, so daß die durchschnittliche Lauszeit neun Jahre beträgt. 299 Millionen Reichsmark dieser Schatzanweisungen sind bereits fest gezeichnet worden. Die verbleibenden 390 Mil­lionen RM. werden durch das unter Führung der Reichsbank stehende Anleihekonsortium zum Kurse von 98)4 v. H. zur öffentlichen Zeichnung auf­gelegt. Die Zahlungen durch die Zeichner auf zu­geteilte Neichsschatzanweisungen werden in der Zeit vom 23. Juli bis 5. Oktober ds. Js. erfol­gen, und zwar am 23. Juli und 29. August je 39 v. H. und am 19. September und 3. Oktober je 29 v. H. Frühere Zahlungen sind zulässig. Der Sans der Stückzinsen beginnt mit dem 1. Juli ds.

Berlin, 23. Juni.

Die Reichsregierung hat gestern ein Gesetz über den erpresserischen Kindesraub erlassen, das vom Führer und Reichskanzler sowie dem Reichs­minister der Justiz, Dr. Gürtner, unterzeichnet ist. Das Gesetz bedroht denjenigen, der in Er­pressungsabsicht ein fremdes Kind durch List, Drohung oder Gewalt entführt oder sonst der Freiheit beraubt, mit dem Tode. Als Kind gilt der Minderjährige unter 18 Jahren. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1938 in Kraft.

Das soeben erlassene Gesetz ist als ein wei­terer Markstein im Rahmen der zielbewuß­ten Rechtsprechung des neuen Deutschlands zu begrüßen. Die Zeiten, da der Verbrecher im Mittelpunkt der Strafrechtspflege stand, sind vollends vorbei. Alleiniger Maßstab, an dem sich das neue Rechtsdenken sowie auch das Strafrecht orientiert, ist die Erhaltung und der Schutz der deutschen Volksgemein­schaft und in dieser als wichtigste Zelle die deutsche Familie.

Seit einer Reihe von Jahren schwang sich in fast allen Ländern der Welt das Ver-

I Js. Die Neichsschatzanweisungen sind miindelsicher und bei der Reichsbank lombardsähig. Die Zeich- nungsfrist läuft vom 29. Juni bis 14. Juli ds.

I Jahres.

In einer Pressebesprechung, zu der der Reichs­bankpräsident Dr. Schacht aus Anlaß der Auf­legung der neuen Reichsanleihe eingeladen hatte, wies er zunächst auf die Notwendigkeit der fort­laufenden Konsolidierung der kurzfristigen Ver­schuldung des Reichs aus den Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen hin. Fast jeder Volksgenosse, so führte Dr. Schacht u. a. aus, habe aus den Maß­nahmen der deutschen Reichsregierung, die seit der Machtübernahme den fortschreitenden Aufbau der deutschen Wirtschaft gefördert habe, Nutzen ge­zogen. Es sei daher nicht mehr als recht und billig, wenn das Reich von Zeit zu Zeit mit einer Anleihe an den Kapitalmarkt herantritt, um sich die Mittel zur weiteren Durchführung der ver­schiedenen noch schwebenden oder in Angriff zu nehmenden Vorhaben auf diesem Wege zu be­schaffen. Pflicht eines jeden Volksgenossen sei es daher, sich nach Kräften an der Zeichnung dieser Anleihe zu beteiligen, die sich zudem als ein sehr günstiges Anlagepapier ausweise.

. Präsident Schacht ging alsdann ausführlich auf die näheren Einzelheiten der Anleihe ein. Die Laufzeit der Schatzanweisungen betrage zwölf Jahre, da von 1943 ab jedoch jedes Jahr ein

brechen der erpresserischen Kindesentführung zu einem geradezu blühendenGeschäft" auf. Beinahe täglich konnte man neue er­schütternde Meldungen von grausamsten Ent­führungen lesen, die in vielen Fällen mit dem Tode des entführten Kindes endeten und die die Eltern neben größter finanzieller Ausbeutung oft monatelang auf die entsetz­lichste Folter spannten. In Deutschland sind glücklicherweise die Fälle von derartigen Kindesentführungen bisher so gut wie unbe­kannt geblieben. Vor einigen Tagen jedoch ging durch die Presse die Nachricht, daß in Bonn am Rhein eine Kindesentführung statt­gefunden hat. Um zu verhüten, daß dieses infame Verbrechen im neuen Deutschland Schule zu machen beginnt, galt es sofort, jeden Willen zu einer solchen verbrecherischen Handlung durch die Androhung einer schwe­ren Strafe bereits im Keime zu ersticken! Das ist der kriminalpolitische Schritt der neuen Bestimmung.

Die ergangene gesetzliche Regelung war weiterhin erforderlich, da in dem vom 15. Mai 1871 stammenden deutschen Straf-

Sechstel des Anleihebetrages der Schatzanwei­sungen zum Nennwert ausgelost werde, errechne sich eine durchschnittliche Laufzeit von nur neun Jahren. Diese sei damit etwas länger bemessen als die Laufzeit der bisher begebenen Emissionen. 200 Millionen Mark dieser Schatzanweisungen sind bereits fest gezeichnet worden, die verblei­benden 500 Millionen Mark werden durch ein unter Führung der Reichsbank stehendes Anleihe- konsortium zum Kurse von 98,75 v. H. zur öffent­lichen Zeichnung aufgelegt worden. Unter Zu­grundelegung dieses Zeichnungskurses und einer 4,5prozentigen Verzinsung errechne sich eine Ren­dite von 4,67 v. H. Bei einem Vergleich mit den bisher begebenen Anleihen des Reiches zeige sich, daß die Rendite der neuen Emission etwa der früheren Anleihen entspricht. Bei der im Herbst 1935 begebenen Emission von Reichsbahnschatz­anweisungen ergibt sich unter Zugrundelegung eines inzwischen auf 98^/s v. H. gestiegenen Bör­senkurses eine solche von 4,69 v. H. Bei der Reichsanleihe von 1934, die bekanntlich mit . Zu­satzverzinsung ausgestattet ist, errechnet sich eine Rendite von zurzeit 4.47 o. H. Bei den im Fru- jahr begebenen 4,5prozentigen preußischen Staats­schatzanweisungen betrage sie 4,52 o. H. Auch rm Vergleich mit den 4,5prozentigen Hypothekcn- goldpfandbriefen, deren Effektivverzinsung bei dem gegenwärtigen Kursstand etwa 4,70 v. H. ausmache, sei die Ausstattung der neuen Anleihe als sehr günstig zu bezeichnen.

gesetzbuch eine Bestimmung über Bestrafung der erpresserischen Kindesentführung nicht enthalten war. Gemäß 8 235 des StGB. wurde lediglich die Entführung eines Kindes unter dem Gesichtspunkt eines Angriffs auf die persönliche Freiheit mit Gefängnis und unter mildernden Umständen sogar nur mit Geldstrafen belegt. Auch nach den Straf- bestimmungen der Erpressung wäre die Ent­führung eines Kindes nur im schwersten Falle mit Zuchthaus zu bestrafen gewesen.

Neben den Vereinigten Staaten ist Deutsch­land nunmehr das einzige Land, das eine derartige Strasbestimmung besitzt. Das neue Gesetz zeigt deutlich, wie das neue Deutsch­land jedes auftauchende Problem wie auch jede Gefährdung der Volksgemeinschaft so­fort radikal und grundsätzlich revolutionär in Angriff nimmt und löst. Wenige Tage nur nach dem ersten Auftreten eines Verbrechens der Kindesentführung erläßt die Regierung ein Gesetz, das das deutsche Volk für immer vor einem der infamsten Verbrechen schützen soll.

- ^ . . . ^

V.-küI.l'»K5,»'<.>)« .lt-s OIvmpmtinixo« van I9W >»-!>,lonI.ui-Li^I.k» Tini.o,'innen. Im .1>lo!k-kljlll>,.-6tmlion in pei'Iin-I f.,m

v°rkül,.-un-e,. -°m 0 ckor blnrk Lranckevbur« Eon ckis besinn Türk innen ^mwe^^wen im L

mit ibisu 1 orknlirniissn cksw Zusclisusi- siv pracüdixss Lück. Unser Stick reizt junzs Turnerinnen beim ll'nnr. voto

Messtrase für Kindesroub

kkn Markstein in Ser zielbewußten Nechtsgestaltung -es neuen Veutschlands Schutz der Familie

Konrad Kenlein

der sichrer der Sudelendeutschen

Wie wir bereits gestern berichten konnte«, wurde Konrad Henkern mit überwältigender Mehrheit zum Führer derSudetendeutschen Partei" wiedergewählt.

MUM

^ukn.: Der, VollrscksutZcbs

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß der im letzten Jahre durch Konrad Hen lein her­beigeführte Zusammenschluß der 3V- Millionen Sudetendeutschen in. der Tschechoslowakei, -der größten deutschen Volksgruppe im Ausland, das bedeutungsvollste Ereignis ist, das seit dem-Aus­gang des großen Weltringens in der Geschichte des Außendeutschtums zu verzeichnen ist. V',

Wer ist dieser Konrad Henlein? . Er stammt aus einer Turnerfamilie und wurde am..6. Mai 1898 in Reichenau bei Gablonz in Nordböhmen geboren. Schon früh wirkte er selbst in der-Turn- bewegung mit, und zwar in der völkischen, die sich in Oesterreich 1904 von der allgemeinen Deut­schen Turnerschaft getrennt hatte, da ihr Grund­satz, nur Arier in ihre Reihen aufzunehmen, da­mals noch nicht im Deutschen Reiche anerkannt wurde. Während des Krieges trat Konrad Hen­lein von der Schulbank weg ins Heer ein und wurde bald Führer einer Sturmkompanie. Er ist mehrfach ausgezeichnet worden und geriet schließ­lich mit Resten arg mitgenommener deutsch-böh­mischer Regimenter in italienische Gefangenschaft. Ein Jahr lang wurde er auf einer süditalieni- schen Insel festgehalten. Nach seiner Freilassung trat er als Beamter in dieKreditanstalt der Deutschen", ein völkisches Geldunternshmen, ein. In der Turnbewegung tat Henlein sich frühzeitig als Dietwart. d. h. als Leiter der weltanschau­lichen Erziehung im Geiste Jahns, hervor, wurde bald Bezirksdietwart und dann Gaudietwart.

'Sein eigentlicher Aufstieg im sudetendeutschen Turnleben begann im Jahre 1925, als der älteste und sehr angesehene Turnverein inAsch, der am weitesten in reichsdeutsches Gebiet vorgeschobenen Grenzstadt, ihn zum Vereinsturnlehrer berief. Konrad Henlein vertrat vor allen Dingen den Erziehungsgedanken im Turnwesen, wurde (»auturnwart im Egerland, später Ber- bandsturnwart und übernahm schließlich die ge­samte Führung des Deutschen Turnverbandes. Einer seiner Mitstreiter im sudetendeutschen Kampf, Hans Eger. hat den jungen und ver­heißungsvollen Leiter der Turnbewegung einmal mit den Worten geschildert:Ein Mensch mit wunderbar klaren Augen und herzlichem Gemüt. Einfach , und schlicht in seinem Wesen, in seiner Rede. in seiner ganzen Haltung. Ich habe ihn oft geiehen, als er vor seinen Turnern stand. Es war immer die gleiche unbeirrbare Zuversicht Entschlossenheit und Tatkraft, die aus seinem Ge­sicht redete, der gleiche Wille zum völkischen Sein der ihn und seine Kameraden verband. Seine Per­sönlichkeit ließ ihn zum Führer der sudetendeut- ichen Turner werden."

Das Männerturnfest in Kaaden 1930 brachte das Bekenntnis:Der Deutsche Turnverband hat die einzige mannschaftliche Erziehungsstelle des judctendeutschen Stammes zu werden. Er muß von sich werfen, was ihm aus der Zeit gemein- schaitstötenden Liberalismus anhängt." Drei ^ahre später, auf dem Saazer Verbandsturn- Mt. konnte Henlein erklären, daß der Deutsche Turnverband der Erziehungsverband des Susetendeutschtums geworden sei. Von der Er- MU"g ^ es. daß sienicht Uebermittlung von Wissen ler,sondern ein klares Ausrichten nach e^eMne>iihe:'lichen Ziel. einem einheitlichen

sche Nationalsozialistische Arbe i t e r- parter verboten wurde, ging Henlein zu den Politikern über und erließ einen Auf- M Sammlung der Sudetendeutschen. Leiden- Ichlug ihm entgegen von Tschechen >emen Uebergang vom Turn- boden zum politischen Kampfplatz mit der Redens-