Volk
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parteiamtlickie Lageszertung
Ilachrichlenblatt der Deutschen Arbeitsfront Dremen
der Nationalsozialisten Dremens
flmtsblatt des Senats der 5reien Hansestadt Vremen
Erscheint 7mal wöchentlich. Monatsbezug: RM. 2M einschl. Zustellgebühr: durch die Dost RM -><-» cmfchl. o2.oo P,g. ^berweisungsgebuhr. ausschl. Poftbsstellgeld. Bezugspreis ist im voraus zu entrichten. PeUlcheck. Hamburg t,. Betriebs,torungen begründen keinen Anspruch aufErstattung oder Ersah. Rs.-Gauverlag We,er-8ms 8. m. b. H., Bremen, Geeren 6/8 / Fernsprecher: 54121 und 51115.
Nr. 51? / 6. Jahrgang
Das amtliche verkimdungsblatt des Neichsstatchalters in Oldenburg und vremen
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Sonnabend, 14. November 1SZ6
kinzelpreis 15 Npf.
wüste Schlägerei in der Pariser Kammer
Peinliche Angriffe gegen Salengro
war er fatinenNuchtigZ
Paris, 13. November.
Bei einer Aussprache über den Fall Salengro. der zum Gegenstand die Behauptung hat, daß der französische Innenminister während des Krieges sahirenslnchtig geworden und vom Kriegsgericht
...
Unser lagssspiegel
Der Führer besuchte das erste Berliner Konzert der Londoner Philharmoniker.
Gauleiter Wagner sprach über seine Aufgaben als Relchskommissar für die Preisbildung.
Die Danziger Flaggensrcvler wurden zu Eesängnisjtrasen verurteilt.
In der Pariser Kammer kam es zu unglaublichen Prügeleien.
Die Berbilligungsaktion des Reichsnährstandes sür Marmelade wird sortgesührt.
Der Fischereihafen Wesermnnde soll erheblich ausgebaut werden.
Bei der Ueberweisungsfeier der HJ. sprach Oberbannführer Finkentey. Oberstwerkscharführer Schneider gab die Ans- sührungsbestimmungen zum Abkommen zwischen Dr. Sey und Stabschef Lutze bekannt. Korpssührer Hühnlein erließ Bestimmungen sür das Motorsportjahr 1337. Standartensnhrer Christensen wurde zum Gausachamtsleiter sür das Fachamt Boxen ernannt.
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in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden sei, kam es am Freitag in der Pariser Kammer zu einer Saalschlacht, wie man sie bisher in den Annalen des französischen Parlamentarismus wohl kaum beobachtet haben dürfte.
Der rechtsstehende Abgeordnete Becquart führte unter fortwährenden Unterbrechungen und Zwischenrufen von rechts und links in feiner
„Anklagerede" aus, datz die bisherigen Aussprachen und auch der Beschluß des sogenannten Ehrengerichts, dem General Eamelin vorstand, keine Aufklärung des Falles gebracht hätten. Er habe sich mit allen Augenzeugen der damaligen Ereignisse in Verbindung gesetzt. Alle Antworten liefen entweder darauf hinaus, datz Salengro fahnenflüchtig geworden sei, oder aber, daß die Auskunftgeber sich nicht genau des Falles erinnerten. Niemand aber habe die Unschuld Sa- lengros beteuert. Wenn er aber unschuldig sei, müsse er von jedem Verdacht reingewaschen werden. Wenn man ihn zu unrecht beschuldige, müßten die Verleumder bestraft werden. Der französische Kriegsminister habe sich geweigert, die notwendige Aufklärung zu geben. Die Zeugenaussagen gingen ausschließlich darauf hinaus, daß Salengro schon vor dem Kriege auf der Liste der Verdächtigen als Antimilitarist und Revolutionär gestanden habe. Am 7. Oktober 1915 habe er im Laufe des Nachmittags die französischen Stellungen verlassen und sei seither spurlos verschwunden gewesen.
Sofort nach der Gefangennahme Salengros habe eine heftige Beschieß'uim der französischen Stellungen eingesetzt. Der Redner erklärte, er weigere sich, anzunehmen, daß der Innenminister den Verrat so weit getrieben habe, seine eigenen Kameraden niedermetzeln zu lassen. Ein Zeuge habe ausgesagt, daß er, der Zeuge, häufig Verwundete und Tote zwischen den feindlichen Stellungen gesucht habe, niemals aber unter den Bedingungen, wie der Innenminister Salengro. Die Haltung Salengros sei also entweder die eines Helden oder eines Deserteurs.
Seine Vorgesetzten hätten ihn aber nie sür eine Auszeichnung vorgeschlagen, sondern ihn im Gegenteil vor das Kriegsgericht zitiert. Salengro habe die Möglichkeit gehabt, seine Ankläger wegen Verleumdung zu verfolgen. Er habe davon keinen Gebrauch gemacht.
Zum Schluß gab der Interpellant seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß von fünf Richtern sich zwei für die Schuld Salengros ausgesprochen hätten. Dies sei ein dunkler Punkt, der unbedingt aufgeklärt werden müßte.
Nachdem Becquart seine Ausführungen beendet hatte, betrat Ministerpräsident Leon Blum die Rednertribüne, um seinen Innenminister zu verteidigen. Aus der Rechten setzte sofort ei» selten beobachteter Tumult ein. Zwei Kommunisten sprangen über ihre Bank hinüber zu der Rechten, und in wenigen Sekunden kam es zu einer beispiellosen Saalschlacht. Es hagelte von allen Seite» Ohrseigen. Unter unbeschreiblichem Lärm versuchte Kammerpräsident Herriot die beiden kämpsenden Parteien auseinanderzu- üringen. Leon Blnm aus der Rednertribüne brauchte mehrere Minuten, um sich überhaupt der Lage bewußt zu werden. Er verließ schließlich die Tribüne, als er von Herriot dazu aufgefordert wurde. Die Saaldiener räumte» jetzt die Tribüne, und auch die Pressevertreter sahen sich gezwungen, ihre Tribüne zu verlassen. Erst nach längeren Bemühungen gelang es den Saaldienern, die Ruhe einigermaßen wiederherzustellen, nachdem Herriot inzwischen die Sitzung aufgehoben hatte.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung betrat dann wieder Ministerpräsident Leon Blum die Rednertribüne. Er erklärte, daß Salengro nur ein einziges Mal vor ein Kriegsgericht gestellt und mit drei gegen zwei Stimmen freigesprochen sei.
Der Schwerkriegsverleitzte rechtsstehende Abgeordnete Vallat forderte den Innenminister auf. sich mit dem Schiedsspruch eines Ehrengerichts einverstanden zu erklären und dieses Ehrengericht aus den Reihen seiner politischen Gegner zu wählen. Ein anderer Abgeordneter der Rechten gab seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß sich Salengro nicht selbst von der Tribüne der Kammer herab verteidigt habe. Er habe vergeblich auf jenen Schrei der Entrüstung gewartet, den jeder Schuldlose abgegeben haben würde. Diese Aufforderung veranlaßte Innenminister Salengro zu einigen kurzen Bemerkungen, in denen er lediglich erklärte, daß er als Soldat ebenso seine Pflicht getan habe wie jeder andere.
Preisbildung im dienst der Sesamtwirtschast
Neichskommisfar Vauleiter Wagner über leine Aufgabe im vierjal,resplan
Weimar, 13. November.
In feierlicher Form wurde Freitag vormittag in der vollbesetzten und mit den Fahnen des Reiches und dem Abzeichen des NS.- Rechtswahrerbundes geschmückten Weimar- Halle der erste Fachkongretz für das Prü- sungs- und Treuhandwesen eröffnet. Der Kongreß, der unter der Schirmherrschaft von Reichsminister Dr. Frank steht und von der Akademie für Deutsches Recht, dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund und dem Institut der Wirtschaftsprüfer veranstaltet wird. führte über 1500 Berufskameraden und mehrere hundert Gäste aus dem Reich in Weimar zusammen.
Die Anwesenheit von Wirtschaftsprüfern aus ngland, Holland, Norwegen und Dänemark zeigt, eiche Bedeutung der Veranstaltung auch im uslande beigemessen wird. Reichsgruppenwalter Krtschastsrechtler des NS.-Rechtswahrerbundes n. Mönckmeier, Vorsitzender des Instituts ir Wirtschaftsprüfer, eröffnete den Kongreß, dem is Aufgabe gestellt sei. in gemeinsamer Ackert nd Fühlungnahme fachliche und berufliche Fra- en zu klären. Er erteilte Reichsstatthalter und Nulleiter Sauckel das Wort, der mit Freude 'Wellte, daß er dem deutschen Prüfungs- und äeuhandwesen in Thüringen einen großen Er- Kg verdanke und daß er deshalb die Aufgaben nd die Arbeit des Prüfungs- und Treuhand- rejens nicht nur für nützlich, sondern auch für otwendig halte. Der Gauleiter meinte damit ie nützliche Mitarbeit bei der Ansteckung judi- her Eeschäftsmanöver in dem Suhler Wassen- »erk, vormals Simson und Genossen, und brachte um Ausdruck, daß der nationalsozialistische Staat lon den Treuhändern und Wirtschaftsprüfern er- °ne. daß auch der letzte Rest jüdl'cher Korruption in der deutschen Wrrt- chaft entdeckt und beseitigt werde. 8er Reichskommissar kür die Preisbildung
oauleiter Wagner
hielt dann leinen mit größter Spannung, ermatteten Voriraq über die ihm vom Führer und vom Ministerpräsidenten Generaloberst Göring "vertragene Aufgabe. Er führte u. a. aus: „Es m grundiatzlich falsch, zu glauben, die Tätigkeit oes Aeichskömmi^ars für Preisbildung wäre entscheidend oder gar ausschließlich nur eine uver- wachende. Ebeii,o abwegig ist die Meinung, es
käme lediglich daraus an, den Preis als das Endergebnis einer Kette von Vorgängen anzusehen und die Sache demgemäß zu behandeln. Damit zusammenhängend erweist sich auch die andere Anschauung als falsch, die in der Tätigkeit des Reichskommissars für Preisbildung etwa die Rolle eines kleinen oder größeren Schutzmannes erkennen will. Es ist auch nicht so, als sei die Ee- samttätigkeit auf das polizeiliche Gebiet unter Zuhilfenahme von Gesetz und Verwaltung abgestellt, so daß letzten Endes die ganze Tätigkeit mehr oder weniger ein Hinterdreinlaufen von bereits vollzogenen Wirtschaftsvorgängen wäre. Ganz entschieden weise ich die Meinung des Nur- Formalen auf diesem Gebiete zurück, weil das Problem der Preisbildung nur entscheidend und richtig behandelt wecken kann, wenn nach Möglichkeit aus dem lebendigen Prozeß des wirtschaftlichen Ablaufs die Maßnahmen voraus- qetroffen wecken, die als entscheidend für den Abschluß im Preise anzusprechen sind. Des weiteren trete ich nicht an den Aufgabenbereich heran mit Ansichten, die dem wirtschaftlichen Leben eine starre Form aufoktroyieren wollen oder gar den
natürlichen Bedingungen des Lebens entgegenstehen und die menschlichen Eigenschaften, Triebe und Willensrichtungen außer acht lassen.
Keine Vergewaltigung der Wirtschaft
Eines steht sür mich eindeutig fest: unter allen Umständen will ich in die Problematik der Aufgabe so tief wie irgend denkbar eindringen und mit der Sache fertig werden. Dabei denke ich nicht einen einzigen Augenblick an eine sinnlose Vergewaltigung der Wirtschaft, die ja letzten Endes ihren tiefsten Grund nur in der Verkennung jener Kräfte und Wechselwirkungen haben könnte, die im Ablauf wirtschaftlichen Geschehens entscheidend Berücksichtigung sinken müssen. Nationalsozialistische Auffassung vom wirtschaftlichen Leben baut auf denselben Grundsätzen aus, aus denen die Gestaltung des völkischen und staatlichen Werkes steht.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Kernpunkt: Verständigung mit Verlin
Nas kcho der wiener Nreier-Vesprechungen
Rom, 13. November.
Die Ergebnisse der Wiener Zusammenkunft der Vertreter Oesterreichs, Ungarns und Italiens, werden von der römischen Presse mit größter Befriedigung besprochen. Zu den großen positiven Aufbauwerten der Wiener Ergebnisse gehören, so betont „Popolo di Roma". die Beziehungen der drei Protokollstaaten zu Deutschland. Die Kreise, die ein Interesse daran haben, daß Italien wie versteinert nach dem Brenner blicke, die Kreise, die aus dem deutsch-österreichischen Ueberein- kommen eine diplomatische Niederlage Italiens machen und die Augen vor den tatsächlichen Ergebnissen der Berliner Besprechungen verschließen wollen, rechneten umsonst damit, daß die deutschitalienische Wiederannäherung in Wien eins Krise durchmachen oder wenigstens Hemmungen erfahren werde. In Wien sei es vielmehr mit den Händen zu greifen gewesen, daß die römischen Protokolle, das deutsch-österreichische Ueberein- kommen und die deutsch-italienische Verständigung drei Ergebnisse sind, die ganz vortrefflich zusammenpassen, sich sogar gegenseitig stützen und damit die Grundlagen für jene Zusammenarbeit mit Deutschland abgeben, die von Italien, Oesterreich und llngarn übereinstimmend
gewünscht. werde. Die Verständigung mit Berlin sei ein gemeinsames Ziel geworden.
Budapest, 13. November.
Das Endergebnis der Wiener Besprechungen wird in ungarischen maßgebenden kreisen als voll befriedigend bezeichnet. Das Regierungsblatt „Függetlenseg" bezeichnet das Zusammenwirken der Nom-Pakt-Staaten mit dem Deutschen Reich als den Beginn einer neuen Epoche. Der nati- onalvölkische „Uj Magyarsag" schreibt, die Wiener Konferenz habe ihre beiondere Aufmerksamkeit Deutschland zugewandt.
Wien, 13. November.
Die „Reichspost" ist der Ansicht, daß das Schwergewicht der römischen Protokolle auf wirtschaftlichem Gebiete liege. Die Wiener Besprechungen hätten vor allem ein wichtiges Ergebnis gehabt: Die Zusage österreichischer Beteiligung an der wirtschaftlichen Ausschließung Aethiopiens. Das „Neue Wiener Tageblatt" meint, es sei kein Zufall, daß jener Absatz der Verlautbarung, der von dem Wiederaufbau des Donaubeckens handelt, auch das Abkommen vom 11. Juli erwähne, stehe doch die österreichische Regierung in wirtschaftlichen Verhandlungen mit dem Deutschen Reiche.
koto-Rronr-8vIin estvrit keim Rükter. Der Vükrsr null Rslakslcsnrlsr swpüaZ in äsr lisioks- kavrüsi eins .^korännng des llstekskranonkunäes vom Vsntsoksn Roten Rrsv 2 . IVsItvilck
Die PecaMttlLEtttns Lies Atteteieickkees
Reichweite«: Walter Buch veröffentlicht in der „Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz" einen Aussatz über die Durchführung der Parteigerichtöverfahren nach Erlaß der Bereidigungsgesetze, dem wir nachstehende Auöivhrungen entnehmen:
Der Führer hat am 39. September d. I. ein Gesetz erlassen, das den rechtskundigen Richtern an den Parteigerichten die Möglichkeit gibt, Zeugen eidlich zu vernehmen. Mit diesem Gesetz hat die Parteigerichtsbarkeit eine neue große Verpflichtung übernommen.
Warum ist das Gesetz erlassen worden? War das notwendig? Die Parteigerichte sind doch Ehrengerichte und haben nach K 1 der Richtlinien zuvörderst den Zweck, die gemeinsame Ehre der Partei und die des einzelnen Parteigenossen zu wahren. Bei Ehrengerichten sind aber doch keine eidlichen Vernehmungen üblich. Da ist der Geladene doch gehalten, unter Abgabe des Ehrenwortes seine Aussage zu machen.
Aufgabe aller Parteigerichte ist es, nationalsozialistisches Recht zu suchen. Nationalsozialistisches Recht ist das, was dem deutschen Volk und — im engeren Rahmest — was der Bewegung dient. Voraussetzung für die Rechtsfindung ist die einwandfreie Feststellung des Tatbestandes. Diese Aufgabe kann vom Richter nicht ernst genug genommen wecken. Auf ihr allein gründet sich die tatsächliche Rechtsfindung.
Nun sind nach nationalsozialistischer Auffassung wohl alle an einem Gerichtsverfahren Beteiligten verpflichtet, an der Rechtsfindung teilzunehmen. Keiner der Beteiligten hat das Recht, durch falsche oder trügerische Aussagen die Rechtsfindung zu erschweren. Auch nicht Beschuldigter oder Angeschuldigter. Wir wissen aber nur zu gut. datz der Durchsetzung dieser letzten Forderung noch ungeheure Widerstände entgegenstehen. Wir wissen, daß der aus einer verkommenen Zeit übernommene Erundiatz: ihr müßt mir die strafbare Handlung oder Unterlassung nachweisen, noch allzu tief in der Volksseele sitzt. Wir wissen, daß daraus noch in weiten Kreisen des Volkes das Recht hergeleitet wird, der Beschuldigte oder Angeschuldigte könne vor Gericht eine Tat leugnen oder unbeschadet die Unwahrheit sagen.
Das deutsche Volk ist noch nicht wieder soweit, daß auch dem Be- oder Angeschuldigten die Pflicht auferlegt werden könnte, selbst auf die Gefahr hin. an der eigenen Person Schaden zu erleiden, unter allen Umständen der Wahrheit die Ehre zu geben. Der Zustand, daß auch der Angeklagte vor Gericht eidlich aussagen konnt« und seinem Eid Glauben geschenkt wurde, liegt unendlich weit zurück. In späterer Zeit wurden ihm Eideshelfer zugebilligt, bis er schließlich ganz von der Vereidigung ausgeschlossen wurde. Schon seit langer Zeit können vor Gericht im Strafverfahren nur noch Zeugen und Sachverständige eidlich vernommen wecken. Und selbst deren Eid wurde infolge langsam einsetzender Verrottunq so wenig Wert sür die Wahrheitsfindung durch den Richter -»gebilligt, daß er schließlich unter staatlichen Schutz gestellt und falsche eidliche Aussagen mit schwerer Strafe bedroht wecken mußten.
Eine ähnliche Entwicklung wie der Eid hat das Ehrenwort genommen. Die ehemals selbstverständliche Haltung, unter Ehrenwort nur die reine Wahrheit zu >agen. ist leider nicht mehr überall gang und gäbe Zu tief haben sich jüdische Ecdankcngänae auch auf diesem Gebiet ins deutsche Volk eingefressen. Mit Schaudern denken wir an unsere Jugend zurück, da mir zum erstenmal vom ..großen" und „kleinen" Ehrenwort, vom Ehrenwort „mir und ohne Ableitung" reden hörten Das Ehrenwort des unradeli:,-- Mannes, das früher eine ernste, renn ni>-,r sogar heilige Angelegenheit war. wurde zur billigen Scheidemünze herabgewürdigt. Auch alltägliche Belanglosigkeiten, die
einfach zu Lefahen oder zu verneinen genügt hätte, wurden „auf Ehrenwort" oder „auf Ehre" bejaht oder verneint. Mit dem, was einst des deutschen Mannes höchstes Gut und sein unantastbarer Schild war, wurde allmählich ganz gewissenlos Schindluder getrieben.
Dieser Zustand hat sich mit dem Wachstum der Bewegung auch bei der Arbeit der Parteigerichte bemerkbar gemacht. Die Ermahnung, datz der Zeuge vor dem Parteigericht seine Aussage auf Ehre und Gewissen macht, hat zur Wahrheitsfindung nicht mehr ausgereicht. Seit der Machtübernahme werden ja nicht nur Parteigenossen, sondern auch Volksgenossen als Zeugen vernommen. Immer häufiger mutzten zu deren Bereidung staatliche Gerichte in Anspruch genommen werden. Aber auch in den eigenen Reihen wurde die ehrenwörtliche Aussage nicht immer so ernst aufgefaßt, wie das zur Wahrheitsfindung unerläßlich ist.
Das Ehrenwort vor den Parteigerichten unter ähnlichen Schutz zu stellen, wie den Eid vor staatlichen Gerichten, erschien bei der durch Gesetz bestimmten Einheit von Partei und Staat nicht tunlich. Infolgedessen ist der Weg zur Wahrheitsfindung bei den Parteigerichten dem bei staatlichen Gerichten insoweit angeglichen worden.
Der Erlatz dieses Gesetzes veranlaßt mich zu folgender Mahnung an die Parteirichter: Jede
Sache, die einem Parteirichter zur Behandlung oder Entscheidung vorgelegt wird, ist von der Seite der Bewegung her zu betrachten. Es ist die Frage zu stellen: inwieweit wird die Bewegung von dieser Sache berührt?
Rein private oder persönliche Meinungsverschiedenheiten oder Streitereien können den Partei-
Pn;ergepflikt,t für Ausstellungen
Berlin, 13. November.
Der Reichsminister sür Volksausklärung und Propaganda gibt bekannt, datz sämtliche Aus- stellungsoorhaben der örtlichen zuständigen Landesstelle des Reichsministeriums sür Volksaufklärung und Propaganda anzuzeigen sind. Auch soweit bisher Anträge aus Genehmigung von Ausstellungen beim Werberat der deutschen Wirtschaft einzureichen waren, sind diese Anträge jetzt zunächst der Landesstelle vorzulegen, die sie an den Werberat der deutschen Wirtschaft weiterreicht.
richter erst dann zu parteigerichttichem Einschreiten veranlassen, wenn dadurch die Gemeinschaft der Partei in Mitleidenschaft gezogen wird. Es ist selbstverständlich, datz der verantwortungsbewußte Parteirichter ihm vorgetragene Klagen über einen Parteigenossen anhört und. wenn es sich um private Dinge handelt, in persönlicher Aus'prache ohne amtlichen Charakter, diese Klagen, die allzu häufig auf leicht zu klärenden Mißverständnissen beruhen, auszugleichen versucht. Der Parteirichtsr hat sich also hierbei vor allem als Schlichter zu fühlen, der die Srreitteile wieder auf die gemeinsame Plattform der nationalsozialistischen Weltanschauung zurückführen soll.
Die Aufgabe des Richters beginnt dann, wenn der Parteirichter aus dem vorgetragenen Sach- verhalt den Eindruck gewinnt, daß dadurch die Belange der Bewegung berührt sind. Der Parteirichter wird häufig in die Lage kommen, zu prüfen ob durch den vorgetragenen Sachverhalt der Grund,atz derAuIori, ät verletzt ist. Er wird ->abci bedenken müssen, datz es nicht angeht datz )er untergeordnete Besserwisser die Nichtbefolguna einer Anordnung einer vorgesetzten Stelle auf leine angebliche bessere Einsicht stützt. Wer glaubt.