Ausgabe 
(6.11.1936) Nr. 309
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parteiamtliche Tageszeitung

liachnchtenbZatt der Deutschen Arbeitsfront Vremen

der Nationalsozialisten Vremens

flmtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Bremen

RM. 2,80 einschl. Zustellgebühr; durch die Post RM. 2,30 ^ S1' I?-^E^/-!>"Z'sgebuhr.auz,chl.Postbestellgeld.BezugSpreisistimvorauszu entrichten, Postscherk^Hamburg 1/2 .2, Betriebsstörungen begründen keinenAnspruch ausErstattung oderErsatz, Zis.-Gauverlag Wcser-Ems G, m. b, H„ Bremen . Gcercn S/8 / Fernsprecher: 84121 und 81118.

Nr. 509 / 6. Jahrgang

Das amtliche Verkimdungsblatt des Neichsstatchalters in Videnburg und Vremen

sreitag, 6. November 1956

Anzcigen-Grundprcise: Die 22-mm-ZeiIe im Anzeigenteil 12Pf„ die 70-mm-Z ste im Textteil 7o Ps. Ermäßigte Grundpreise (sür kleine Familien-Anzeigen u, a.) sowie sonstige Bedingungen Preis­liste 6 (Nachlutzstasfel L). Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewahr. Annahmeschluß 16 Uhr. Sprechzeit: Verlag werktäglich 12-13 Uhr: Schristlcitung Dienstag u nd Freitag 12^-13^ Uhr.

kinzelpreis 15 Npf.

Vas Volksempfinden firundlage des Straftechts

Ver kntwurs des neuen deutschen Strafgesetzbuches fertiggestellt /

Unterredung mit dem Keichsjusti;minister

7m Mittelpunkt Semeinschaft und kkre

Berlin, s. November.

Die amtliche Strasrechtskommission, die sich mit der Neugestaltung des deutschen «trafrechtes beschäftigte, hat ihre Arbeit ab­geschlossen und sich damit des Auftrages ent-

llnser lagvsspisgel

Die Arbeiten am kommenden deutschen Stras- recht sind nunmehr abgeschlossen. Rcichsminister Nust kündigt wichtige Kultur­maßnahmen an.

Dr. Scheel wurde zum Reichsstudentensiihrer ernannt.

Der britische Außenminister nahm zur Frage der deutsch-englischen Freundschaft bejahend Stellung.

Kriegsminister Daladier bestätigt die Bil­dung kommunistischer Zellen in der franzö­sischen Armee.

Die spanische Hauptstadt wird von den Natio­nalisten beschossen.

Bis zum 30. November muh der Besitz sämt­licher Valuten und Goldmünzen, auch auher Kurs gesetzter, angemeldet werden.

Staatsrat Ehberger äuherte sich über die Lage der Seeschiffahrt.

Kreisleiker Blanke wird heute auf der Ueber- weisnngsseier der HJ. sprechen.

Morgen findet in Bremen die Vereidigung der Rekruten statt.

Ein Ausruf richtet sich an die Hausfrau, sür die Ausnutzung der Kohlernte zu sorgen.

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ledigt, den sie im Frühjahr 1933 vom Führer empfangen hat.

In einer etwa 299 Seiten umsassenden Broschüre ,Das neue Strafrecht, grundsätzliche Gedanken >um Geleit" führen Reichsjustizminister Dr. Niirtner, Staatssekretär Dr. Freister, Graf von »er Goltz und der Ministerialdirektor im Reichs- iustizministerinm Dr. Wilhelm Crohne in den Lntwurf zum neuen deutschen Strafgesetzbuch ein. Der Entwurf beginnt mit folgendem Vorspruch: „llebcrzeugt, datz das deutsche Strafrecht von nationalsozialistischer Grnndanschauung durch­sungen sein mutz, hat die Reichsregierung dieses Nesetz beschlossen und übergibt es dem deutschen Volke. Das gesunde Empfinden des Volkes für Recht und Unrecht bestimmt Inhalt und Anwen- »ung des »trafrechtes. Sühne für Unrecht, Schutz »es Volkes, Festigung des Willens zur Gemein­schaft sind Sinn und Zweck des »trafrechtes. Ehre and Treue, Rasse und Erbgut, Wehrhastigkeit und Arbeitskraft, Zucht und Ordnung zu wahren, ist eine Aufgabe. Das Bekenntnis „Gemeinnutz zeht vor Eigennutz" gibt ihm die Prägung. In diesem Geist soll Recht gesprochen werden von be- msenen Richtern, die als Wahrer der Gerechtigkeit dem deutschen Volke dienen."

Bei einem Empfang der gesamten Presse im lleichsjustizministerium führte Reichsminister der Zustiz Dr. Gürtn er u. a. aus: Die Arbeit der imtlichen Strasrechtskommission habe für alle Beteiligten zwei große tiefe Erlebnisse gebracht: -inmal die klare Erkenntnis, daß sich ein Volk ein Strafrecht, das lebenswahr und lebenswichtig 'ei, nur dann geben könne, wenn über die Zr'undfragen des Strafrechtes, d. h. über die sittliche Bewertung des Tun und Lassens der Volksgenossen im Volk Einheit bestehe. Reichs- ninister der Justiz Dr. Eürtner gebrauchte zur Erläuterung hier das Beispiel, daß es nicht möglich sei, ein Strafrecht zu schaffen, wenn etwa -in' Teil des Volkes der Meinung sei, daß die Abtreibung nichts anderes sei als eine freie Ver­fügung über den eigenen Körper, während der andere Teil die Auffassung vertrete, daß die Ab­treibung ein schweres Verbrechen gegen das Leben des Volkes darstelle. Die zweite Erkenntnis sei die gewesen, daß es, wie von den Fundamenten bis zum fertigen Bau eines Hauses, auch von den Grundsätzen bis zur Formung des Eesetzbefehls ein weiter und nicht müheloser Weg sei. Er und alle seine Mitarbeiter, insbesondere der Stell­vertreter des Führers mit seinem Amt, hätten sich nicht gescheut, jede Mühe aufzuwenden, um das Werk 'erfolgreich zu gestalten.

Die Ausführungen der verichiedenen »ach- Learbeiter anläßlich des Presseempranges ließen erkennen, daß nicht der Schutz des einzelnen, zon- dern dasVolkim Mittelpunkt der Betrachtung steht daß nicht der gesetzliche Wortlaut der Para­graphen, sondern der Geist, der ihn schür, zum Richterspruch und daher zum Kern des Einzel- falles wird.

MorS und ratschlag

Aus den Ausführungen von Ministerialdirektor Schäfer über das Kapitel „Mord und Totschlag seht hervor, daß der Entwurf des neuen Straf­rechtes als Mörder denjenigen bezeichnet, der aus Mordlust, zur Besriedigung des GeschleWs- triebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Be­weggründen heimtückisch oder grausam, oder mrt

gemeingefährlichen Mitteln, oder zu dem Zweck, eine andere Straftat zu ermöglichen, einen Men­schen tötet. Die Strafe für den Mörder ist die Todesstrafe; in besonderen Ausnahmesällen kann auf lebenslanges Zuchthaus erkannt werden.

Alle übrigen Fälle der vorsätzlichen Tötung be­handelt der Entwurf als Totschlag und be­droht ihn mit lebenslänglichem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 5 Jahren. Die Tötung auf Verlangen ist als besonderes aus dem Totschlagstatbestand herausgenommenes Delikt behandelt. Selbstmordversuch - und Beihilfe zum Selbstmord sind nicht mit Strafe bedroht. Da­gegen wird in Zukunft die Verleitung zum Selbst­mord, auch wenn es nur zum Selbstmordversuch gekommen ist, strafbar sein. Ganz neu ist, daß der zum Mord oder Totschlag Festentschlossene auch schon bei bloßer Beschaffung oder Bereitstellung von Mordwerkzeugen wegen „Vorbereitung der Tötung" strafbar sein soll, und ebenso de'r neue Tatbestand „der gewissenlosen Menschen­gefährdung", wonach strafbar ist, wer wissentlich

und gewissenlos Menschenleben gefährdet. — Aus der Tatsache heraus, daß der kostbarste Besitz eines Volkes seine Kinder sind, ist der

Schutz des Kindes

im neuen Strafrecht festgelegt. Professor Dr. Kohlrausch erklärte hierzu, daß die öffentliche Verächtlichmachung von Ehe oder Mutterschaft, die öffentliche Aufforderung zur Be­schränkung der Kinderzahl in der Ehe bestraft wird. Abtreibung und Kindesaussetzung bleiben strafbar. Die schweren Strafen wegen Kindesmißhandlung wie auch wegen seelischer Mißhandlungen bleiben bestehen. Bei erpresserischem Kindesraub bleibt es bei der absoluten Todesstrafe. — Mit dem

Schutz der flrbeit und Wirtschaft

beschäftigte sich der Vortrag von Ministerialrat Grau. Das neue Strafrecht wird die Arbeits­kraft des einzelnen und der Nation unter seinen besonderen Schutz nehmen. Ausgangspunkt des

Schutzes wird eine Vorschrift gegen die öffentlich begangenen hetzerischen Angriffe auf den Willen des Volkes zur Arbeit sein, wobei die Angriffe auf den Reichsarbeitsdienst als den lebendigsten Ausdruck des völkischen Arbeitswillens besonders hervorgehoben werden sollen.

Streik und Aussperrung werden bestraft, und in einer Reihe von Sondervorschristen wird der Arbeiter vor Verfemung, vor Verdrängung vom Arbeitsplatz durch Verleumdungen, Arbeitsbetrug und Arbeitswuchcr geschützt.

Ebenso ist das gewissenlose Verschleudern von Betriebsmitteln durch den Betriebs­führer unter Strafe gestellt, wenn dadurch der Betrieb zum Erliegen und Arbeiter zur Ent­lastung lammen sollten. Die grundsätzliche Aus­gestaltung des strafrechtlichen Schutzes erstreckt sich auch auf den Schutz der deutschen Wirt­schaft.

(Fortsetzung auf Seite 2)

kin Werk

des Nationalsozialismus

Anläßlich des Abschlusses der Arbeiten der amtlichen Strasrechtskommission empfing Reichsjustizminister Dr. Gärtner ein Mitglied unserer Berliner Schristleitnng zu einer Unter­redung, deren Inhalt wir nachstehend wieder­geben:

Frage: Die Frage einer Strasrechtsresorm war schon seit Jahrzehnten „aktuell", blieb jedoch immer in Ausschüssen und Kommissio­nen stecke». Was waren die Voraussetzungen dafür, dah die Strasrechtskommission, die jetzt ihre Arbeiten abgeschlossen hat, in der kurzen Zeit seit der Machtergreifung durch den Na­tionalsozialismus die großen Aufgaben einer Reform nach nationalsozialistischen Grund­sätzen bewältigen und erfüllen konnte?

Antwort: An einer Strasrechtsresorm ist schon mehr als dreißig Jahre lang vor der nationalsozialistischen Revolution gearbeitet worden. Diese Arbeiten waren jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Mehr als alle anderen Rechtsgebiete ist das Straf­recht ein Spiegel der sittlichen und politischen Weltanschauung des Volkes. Solange die Weltanschauungen des Liberalismus und des Marxismus, des Zentrums und einer konservativen Richtung miteinander um die Macht im Staate kämpf­ten, konnte ein einheitliches Strafrecht nicht entstehen. Erst der Sieg des Nationalsozia­lismus hat die Voraussetzungen für den Neubau des Strafrechts geschaffen, indem er dem deutschen Volk eine einheitliche sittliche und politische Weltanschauung gab, von der aus die Fragen des Strafrechts neu durch­dacht und gelöst werden konnten.

Die amtliche Strasrechtskommission, die ihre Arbeiten am 31. Oktober abgeschlossen hat, konnte ihr Werk bereits in etwa 3 Jah­ren vollenden, weil sie in den Darlegungen des Führers in seinem Werk „Mein Kampf", im Programm der nationalsozialistischen Partei und in dem nationalsozialistischen Schrifttum insbesondere der Kampfzeit die weltanschaulichen Unterlagen sür ihre Ar­beiten vorfand. Erleichtert wurde die Arbeit der Kommission ferner durch die ständige Zusammenarbeit mit der Füh- rungder Partei, die in der Person des Staätsrats von der Goltz einen ständi­gen Kommissar ernannt hatte, von der Goltz hat an den Sitzungen der Kommission stän­dig teilgenommen und die Verbindung mit der Partei hergestellt und aufrechterhalten. Auch mit allen beteiligten Ministerien ist ständig Fühlung gehalten.

Eine Beschleunigung und Erleichterung der Arbeit wurde auch dadurch erzielt, daß die Bedürfnisse der Zeit dazu nötigten, in größeren Gesetzgebungswerken Teile der Re­form vorwegzunehmen, so durch das Ge­wohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933, durch das Gesetz über Hoch- und Lan­desverrat vom 24. April 1934 und durch das Gesetz vom 28. Juni 1935, das den Richter von der bisherigen engen Bindung an den Wortlaut des Gesetzes löste, und ihm damit ermöglichte, Strafe auch dann auszusprechen, wenn zwar nicht der Wortlaut eines Ge­setzes, aber das gesunde Empfinden des Volkes in Uebereinstimmung mit dem Grundgedanken eines Strafgesetzes für eine Tat Strafe verlangt. Mit der Verab­schiedung dieser Gesetze hat die Reichsregie­rung wichtige Entscheidungen getroffen, die der weiteren Arbeit an der Strafrechts- erneuerung zugrunde gelegt werden konnten.

Frage: Lassen sich einige größere kennzeich­nende Linien auszeichnen, die den Arbeiten der Kommission zugrunde liegen? Antwort: Die Zahl solcher Gedanken, die den Entwurf durchziehen, ist groß. Ich hebe aus ihnen hervor den Gedanken der Ausrichtung des Strafrechts an den Geboten der völkischen Sittenordnung und dem Volksgewissen. Das liberale Stras- rechtsdenken erkannte als rechtswidrig nur ein Verhalten an, das einen mit Strafe be­drohten Tatbestand erfüllt. Diese farblose und formale Abgrenzung von Recht und Un­recht haben wir bereits durch das Gesetz vom 28. Juni 1935 aufgegeben. Seit diesem Gesetz ist Unrecht im Strafrecht, was nach gesun­dem Volksempfinden und nach dem Grund­gedanken eines Strafgesetzes strafwürdig er­scheint. Der Entwurf zieht nunmehr die Fol­gerungen aus diesem Gedanken für die straf­rechtliche Schuld: Vorsätzlich handelt nach dem Entwurf nur, wer sich bewußt ist, Un­recht zu tun, oder mindestens dies in Kauf nimmt. Bisher enthielt der Schuldbegriff , keine ethische Färbung: ob der Täter seine

vk. Scheel keichssiudentensichrer

NS.-Studentenbund und deutsche Studentenschaft unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt

Berlin, 3. November.

Der Stndentenbundssührer, Pg. Derichsweiler, hat dem Stellvertreter des Führers die Erfüllung des am 1. August 1934 übernommenen Auftrages, den NSD.-Studentenbund zur Kampstruppe aller Nationialsozialisten an der Hochschule zu machen, gemeldet und dabei die Bitte ausgesprochen, ihn mit einer neuen Aufgabe zu betrauen. Der Stell­vertreter des Führers hat daraufhin den Partei­genossen Derichsweiler für eine neue Aufgabe in seinen Stab berufen und Pg. SS.-Obcrsturmbann- führer Dr. Gustav Adolf Scheel, den früheren Eau-Studentenbundsführer von Baden, entspre­chend einem Vorschlag des Pg. Derichsweiler, zum NSD.-Studentenbundssührer ernannt

Der stellvertretende Reichsführer der Deutschen Studentenschaft, Waldemar Müller, hat an den Reichserziehungsminister Rüst ein Schreiben gerichtet, in dem es u. a. heißt: Nach dem Rück­tritt des Pg. Feickert als Führer der Reichs­schaft der Studierenden und Reichsführer der Deutschen Studentenschaft haben Sie diese Aemter nicht neu besetzt, sondern mich beauftragt, ver­tretungsweise die Geschäfte zu führen. Sie gaben mir den Auftrag, nach Möglichkeit die ein­heitliche Führung aus seiten der Deutschen Studentenschaft vorzubereiten, bis dahin aber unter allen Umständen ihre sachliche Arbeit fort­

zuführen. Die Deutsche Studentenschaft steht heute bereit, politische Haltung mit beruflicher Leistung zu vollem Einsatz zu verbinden.

Ich glaube daher, daß die Stunde gekommen ist, in der ich Sie bitten kann, meinen vor, bereitenden Auftrag als erledigt zu erklären. Zur Herbeiführung einer einheitlichen Führung des gesamten deutschen Studententums schlage ich Ihnen vor, den früheren Kreissiihrer der Deut­schen Studentenschaft, SS.-Obersturmbannsührer Pg. Dr. Gustav Adolf Scheel, zum Führer der Rcichsschast der Studierenden und Reichsführer der Deutschen Studentenschaft zu ernennen."

Reichsminister Rüst hat Pg. Waldemar Müller u. a. wie folgt geantwortet: Ihrer Bitte entspre­chend entbinde ich Sie von den Geschäften eines stellvertretenden Reichsschaftführers und Reichs- fllhrers der Deutschen Studentenschaft, nachdem die Ihnen von mir gestellte Aufgabe erfüllt ist. Ich werde gemäß Ihrem Vorschlage den Partei­genossen Dr. Scheel zum Führer der Reichsschaft der Studierenden und Reichsführer der Deutschen Studentenschaft ernennen, nachdem inzwischen der Stellvertreter des Führers Dr. Scheel auch zum Führer des Studentenbundes ernannt hat.

Anschließend hat Reichserziehungsminister Rüst SS.-Obersturmbannführer Dr. Scheel ent­sprechend zum Reichsführer der Deutschen Stu­dentenschaft ernannt. Damit sind der NSD.- Studentenbund und die Deutsche Studentenschaft, die organisatorisch erhalten bleiben, wieder unter

einer Führung zusammengefaßt und ist die Ein­heit des gesamten deutschen Studen­tentums gewährleistet. Pg. Dr. Scheel, der die Amtsbezeichnung Reichs studenten- führer trafen wird, hat die große Aufgabe, das deutsche Studententum durch einheitlichen Einsatz zu um so größerer Leistung sür Volk und Staat zu führen.

In SS.-Obersturmbannführer Pg. Dr. Gustav Adolf Scheel wurde ein Mann als Reichsstuden- tenfllhrer berufen, der durch seinen langjährigen Kampf um die nationalsozialistische Hochschule schon weithin bekannt ist. Als Student trat er 1830 der SA. und dem NSD-Studentenbund bei. 1931 wurde er Führer der Heidelberger Studen­tenschaft. Unter seiner Führung wurde die Ent­fernung des berüchtigten Professors Eumbel von der Hochschule Heidelberg durchgesetzt. Bis zum Jahre 1938 war Dr. Scheel Kreisführer Süd­deutschland der Deutschen Studentenschaft und Eau-Studentenbundsführer Baden. 1934 machte er sein Staatsexamen und promovierte zum Doktor der Medizin. Die Universität Heidelberg ehrte ihn wegen seiner Verdienste um den Neuaufbau der Hochschule mit der Ernennung zum Ehre Il­sen ator, die erste und einzige Auszeichnung dieser Art in Deutschland. 1935 wurde Dr. Scheel vom Reichsführer SS. mit wichtigen Auf­gaben betraut.

kden: „wir machen die kinkreisung nicht mit"

Unlerftaus-krklärungen des britischen flußenministers - die frage der deutsch-englischen freundschast

Verständigungsbereitschaft gegenüber Mussolini

London, 5. November.

Vor vollbesetzten Bänken gab der englische Außenminister Eden am Donnerstagnachmittag im Unterhaus die mit großer Spannung erwartete Erklärung zur außenpolitischen Lage ab.

Eden führte u. a. aus, die von ihm im Einver­nehmen mit der Regierung der Völkerbundsver­sammlung unterbreiteten Reformoorschläge be­rührten nicht die grundsätzliche Struktur des Völ­kerbundes, sondern zielten nur auf Verbesserun- rungen ab.

Zu den Aussichten der Fünfmächtekonfe- renz erinnerte der Minister an die im Juli in London zwischen Belgien, Frankreich und Eng­land geführten Verhandlungen. Nunmehr seien die Ansichten aller fünf Mächte bekannt. Die bri­tische Regierung habe sie geprüft und verglichen und sei erst gestern wieder mit den anderen vier Regierungen in dieser Angelegenheit in Verbin­dung getreten.

Der Außenminister wandte sich dann den Be­ziehungen Englands zu einzelnen fremden Staa­ten zu. Er begann mit Frankreich und er­klärte, daß die englischen Beziehungen zur fran­zösischen Regierung sowohl eng als auch herzlich seien.

Was Deutschland angehe, so sei in jenem Lande wiederholt der Wunsch nach einer engeren englisch-deutschen Freundschaft aus­gedrückt worden. Dieser Wunsch werde in England aufrichtig erwidert (sehr starker Beifall).

Es gebe jedoch zwei Bedingungen, die England unvermeidlich an jede Freundschaft knüpfe, die es irgendeinem anderen Lande anbieten könne, gleichgültig, ob es Deutschland oder irgend jemand anders sei. Eine derartige Freundschaft könne nicht ausschließlich sein und könne sich nicht gegen irgend jemand anders richten (Beifall). Wenn er von Deutschland spreche, so müsse er sich zu einer dort neuerdings feststellbaren Neigung äußern, die darin bestehe, England die Schuld . für Deutschlands wirtschaftliche Schwierigkeiten

zu geben. Das sei eine Lehre, die England nicht einen Tag lang annehmen könne, noch stehe sie mit den Tatsachen in Einklang. Es sei ihm unmöglich, dem Unterhaus in Einzelheiten aus­einanderzusetzen, was England seit dem Ende des Krieges zu tun versucht habe, um mit Deutsch­land auf wirtschaftlichem und finanziellem Ge­biet zusammenzuarbeiten. Es sei eine Tatsache, daß England allein seit dem Kriege an Deutsch­land auf die eine oder andere Art fast den gleichen Betrag ausgeglichen habe, den es in Gestalt von Reparationen von Deutschland erhalten habe. Viel wichtiger als der wirtschaft­liche Gesichtspunkt der Frage sei aber die Haupt­frage, der man gegenüberstehe, nämlich die Mög­lichkeit, das Welt Handelsvolumen zu vermehren, das gleichzeitig zu einer Vermehrung der,deutschen Ausfuhren wie der Ausfuhren aller anderen Staaten führen würde. 2n diesem Zu­sammenhang wolle er auch eine Bemerkung zu dem kürzliihen Währungsabkommen der drei Mächte machen.

Andere Nationen einschließlich Deutschland seien ausdrücklich zur Mitarbeit eingeladen wor­den, und England würde sich sehr freuen, wenn Deutschland sich imstande sähe, seine Rolle in diesem Programm zu spielen. Es könne keine Rede davon sein, daß England sich an irgend­einer Einkreisung Deutschlands beteilige.

Anschließend wandte sich Eden Italien zu. Es sei notwendig, sich daran zu erinnern, daß die Verschlechterung der englisch-italienischen Be­ziehungen auf das Bemühen Englands zurückzu­führen sei, Verpflichtungen gemäß der Völker­bundssatzung zu erfüllen. Es sei niemals ein eng­lisch-italienischer Streitfall gewesen. Solange das nicht in Italien als wahr erkannt werde, wür­den die beiderseitigen Beziehungen unter diesem Mißverständnis leiden.

Das Mittelmeer sei für England im Gegensatz zu einer Aeußerung Mussolinis nicht eine Weg- kürzung, sondern eine Hauptverkehrsader. Die britische Regierung wende sich nicht gegen die Worte Mussolinis, daß das Mittelmeer für

Italien von lebenswichtiger Bedeutung sei, aber sie betone, daß die Freiheit der Verkehrswege in diesen Gewässern auch von lebenswich­tigem Interesse in des Wortes wahr- ster Bedeutung für das britische eich sei.

England habe nicht den Wunsch, irgendwelche italienischen Interessen im Mittelmeer zu be­drohen oder anzugreifen. Angesichts dieser Sach­lage sollte es nach englischer Ansicht den beiden Ländern möglich fein, auch weiterhin diese lebens­wichtigen Interessen rm Mittelmeer nicht nur ohne einen Konflikt aufrechtzuerhalten, sondern sogar zum gegenseitigen Nutzen.

Die englische Wiederaufrüstung müsse umfassend sein. Es werde niemals zu einem dauerhaften Frieden in der Welt kommen, so­lange nicht ein Rllstunusabkommen erzielt werde und solange nicht die Nationen sich der ihnen ge­bührenden Lebenshaltung erfreuten.

Abschließend stellte Eden drei Hauptpunkte des britischen Programms auf: 1. Stärkung der Autorität des Völkerbundes. 2. Herbeiführung einer europäischen Regelung. 3. Aufrüstung Eng­lands. Für diese Politik erbitte die Regierung die Unterstützung des Unterhauses.

Im Verlauf der Aussprache ergriff für die Labour Party D al ton das Wort. Er erklärte, Edens Rede sei enttäuschend. Seine Partei werde keinerlei Vertrauen zu der auswärtigen Politik der Regierung fassen.

Mander (Liberal) erklärte, die Lage in Spanien sei äußerst beschämend für England. Es sei bedauerlich, daß die Regierung die Richt- einmischungspolitik nicht energischer betreibe, Winston Churchill (Konservativ) erklärte, er könne der Rede Edens im wesentlichen zu­stimmen. Er, Churchill, stimme der Auffassung zu, daß England und Frankreich sich nicht in einen „nationalsozialistischen Feldzug" gegen den Kommunismus hineinziehen lassen sollten. England werde selbst in der Lage sein, mit seinen Kommunisten fertig zu werden. Churchill be­zeichnete dann die gegenwärtige Politik Sowjet- rußlands als unerhörten Wahnsinn.