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Nr. W0 / 6. Jahrgang
Vonnerswg, S. flpril 1S56
kinzelpreis 15 Npf.
überspitzte Polemik statt flufbau-prbeit
Frankreichs abfiillige Antwort auf Veutschlands sriedensplan / vorschlüge auf versailler kröchen
Gens, S. April.
Die französische Abordnung hat am Mittwoch i« Genf folgende Schriftstücke veröffentlicht:
1. Ein Memorandum an die englische Regierung, worin die französische Regierung zu dem deutschen Friedensplan Stellung nimmt;
2. einen Plan, in dem die französische Regierung ihre Ansichten über die Festigung des Friedens Europas darlegt. Der Plan bezieht sich auf den
Unser lagesspiegel
Das französische Memorandum zum deutschen Friedensplan liegt vor.
Im Genfer Dreizehnerausschuh wandte sich Eden gegen Italiens Kriegsführung in Abessinien.
Deutschland und Polen haben in der Frage des Durchgangsverkehrs nach Ostpreußen eine Einigung erzielt.
Die Zahl der deutschen Rundfunkhörer ist im letzten Monat weiter gestiegen.
Das Amt für Erzieher, Kreis Vremen, ruft zur Teilnahme an seinem Kameradschaftslager auf.
Delmenhorst empfing feierlichst seine jungen Flieger.
Anlählich des Fuhballspiels Werder gegen Fürth wird der Führer des DFB., Regierungsrat Lindemann, nach Bremen kommen.
Ausbau der kollektiven Sicherheit und ist an die drei Ncstlocarnomächte gerichtet.
Die französische Denkschrift zu dem deutschen Friedensplan vom 31. März hat — nach einer formalen Einleitung — folgenden Wortlaut:
„1. Am Tage nach der Zurückweisung der frei und feierlich in Locarno eingegangenen oder erneuerten Verpflichtungen durch das Reich und auf Gründ des Einrückens von Streitkräften in die entmilitarisierte Zone wäre die Regierung der Republik berechtigt gewesen, unverzüglich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtslage wiederherzustellen und den „feindseligen Akt" zu ahnden, den die deutsche Initiative darstellt; in dem Bestreben, Europa neue Gefahren und Verwicklungen zu ersparen, hat sie es nicht getan. Sie hat zunächst den Völkerbundsrat ersucht, die begangene Zuwiderhandlung gegen den Vertrag festzustellen. Gleichzeitig hat sie in den Besprechungen, die vom 12. bis 19. März mit den Vertretern der anderen Locarno-Mächte geführt wurden, versucht, die Möglichkeiten einer gütlichen Lösung zu wahren.
Die Vereinbarung, die aus diesen Besprechungen hervorgegangen ist, beweist auf feiten der vier vertretenen Regierungen das Bestreben, den berechtigten Empfindlichkeiten Deutschlands weitgehend Rechnung zu tragen. Die deutsche Regierung lehnt nichtsdestoweniger die Vorschläge vom 19. März als eine Beeinträchtigung der Ehre des deutschen Volkes und als eine Verweigerung der Gleichberechtigung ab. Niemand bedroht indessen
die llnabliöngigkeit des deutschen Volkes
Niemand verweigert ihm die Gleichberechtigung. Niemand denkt daran, seine Ehre zu beeinträchtigen. Es mühte denn sein, dah es einen Anschlag auf die Ehre eines Volkes darstellt, wenn man dieses Volk an die Achtung der Verträge als Grundregel der internationalen Beziehungen erinnert — eine Grundregel, der sich die deutsche Regierung ebensowenig wie irgendeine andere mit der Behauptung entziehen kann, dah diese oder jene Verpflichtung ihre Freiheit oder ihre Unabhängigkeit behindere, oder daß diese oder jene Verpflichtung nach ihrem eigenen Ausdruck vom deutschen Volke nicht mehr „geduldet" werde.
„Um die Zusammenarbeit zwischen den Nationen zu fördern oder um ihnen den Frieden und die Sicherheit zu garantieren", so heißt es in der Einleitung zum Völkerbundspakt, „ist es notwendig, alle vertraglichen Verpflichtungen gewissenhaft zu achten". 'Wird die Reichsregierung, die ihre Absicht zur Rückkehr in den Völkerbund mitteilt, bei dieser Gelegenheit verlangen, daß dieser Wortlaut revidiert werde, um ihren Auffassungen gerecht zu werden? Soll man künftig an Stelle' dieses Wortlautes einfügen, daß die angeführte Regel da aufhört, wo für jedes Volk ein „Lebensrecht", über das es allein zu bestimmen hätte, anfängt?
2. Die deutsche Regierung, die in dieser Weise sich über die wesentlichen Grundsätze des internationalen Rechts hinweggesetzt hat. hat in ihrem Memorandum ebensowenig der Geschichte Rechnung getragen. Nach ihre'r Darstellung sollen die
Entinilitarisierungsbestrebungen für das Rhein-
land im Widerspruch zu den Grundlagen stehen, auf denen der Friede abgeschlossen wurde, und den Verpflichtungen widersprechen, die im Augenblick des Wavenstillstandes übernommen wurden. Diese Behauptungen beruhen weder unmittelbar noch mittelbar auf irgendeiner Grundlage.
2>e knimilikarisierung des Nkeinlandes
war nichts anderes, als eine Sicherheitsgarantie, die Europa gegen neue Unternehmungen Deutschlands gegeben wurde. Sie verletzte keinen der in
den 14 Punkten des Präsidenten Wil- son enthaltenen Grundsätze: Wenn es anders gewesen wäre, so hätte die deutsche Delegation in Versailles nicht verfehlt, es zu behaupten. Unter den Bestimmungen des Friedensvertrages gehören die Entmilitarisierungsbestimmungen zu den wenigen, gegen die im Verlaufe der Verhandlun- den die Vertreter Deutschlands in keinem Augenblick irgendeinen Protest erhoben haben.
Was den Locarno-Vsrtrag anbetrifft, so möchte man jetzt die Meinung zur Geltung bringen, daß er unter dem Zwang der Ruhrbesetzung ausgehandelt worden sei. Die Ruhr war geräumt, ehe die Verhandlungen auch nur in Aussicht genommen waren. Tatsächlich hatte der
Rheinpakt das Ziel, in Westeuropa auf der Grundlage der Achtung freiwillig eingegangener Verpflichtungen eine neue Lage zu schaffen; und die Verhandlungen über ihn sind von der deutschen Regierung selbst herbeigeführt worden, die darin eine Sicherheitsgaranlie für die Westgrenze des Reiches suchte. Das Friedenspfand, das Deutschland im Austausch dagegen beisteuerte, war die freiwillige Anerkennung der entmilitarisierten Zone. Der Vertrag von Locarno bildete die festeste Grundlage des Friedens im Westen. Diese Grundlage hat die Politik des Reiches bedenkenlos zerstört.
Zur Unterstützung eines Standpunktes, der von den Tatsachen widerlegt wird, glaubt das deutsche
Memorandum eine neue juristische Theorie anführen zu können:
Keine Nation könnte freiwillig, ohne äußeren Druck, auf ihre souveränen Rechte verzichten; den Entmilitarisierungsbestim- mungen liege der Zwang der Notwendigkeit zugrunde.
Und auch der Locarno-Vertrag, obwohl er unter Bedingungen der Freiheit und Gleichheit abgeschlossen sei, könnte keinen geheiligten Charakter haben, da er Bestimmungen wieder aufgreife, die bereits in einem auf Grund einer Niederlage abgeschlossenen Vertrag enthalten seien.
Paris stellt seltsame fragen
Hier tritt in seiner vollen Schwere der seltsame Anspruch Deutschlands hervor, dessen Tragweite Europa wohl abwägen muß: Behält sich Deutschland vor, soweit die Abgrenzung der Hoheitsgebiete in Europa sich aus den Verträgen von 1919 ergibt, diese ganze Regelung wieder in Frage zu stellen, gleichviel welche' Bekräftigungen auch seit dem Friedensschluß hinzugekommen sein mögen? Was bedeutet es daher, wenn die deutsche Legierung erklärt, daß sie keinen territorialen Ehrgeiz mehr hege? Was bedeutet es, wenn sie ihren "" llen verkündet, die Grenzen zu achten, wenn si- sich schon jetzt die Möglichkeit gewahrt hat, eines Tages zu behaupten, daß die von ihr freiwillig gegebene Bestätigung nicht die Wirkung haben könnte, den ursprünglichen Charakter des Ee- bietsverzichtes, aus dem diese Grenzen hervorgegangen sind, zu ändern, und daß dieser Verzicht unter äußerem Druck oder unter dem Zwang der Notwendigkeit zugestanden worden sei?
Muß man daraus schließen, daß Deutschland auf Grund dieser neuen Rechtsbasis, die einem noch nicht veröffentlichten internationalen Recht entnommen ist, morgen das Statut von Danzig, von Memel, von Oesterreich in Frage stellen könnte, oder daß es diese oder jene Erenzrevision in Europa, diese oder jene Zurückgabe deutscher Kolonialgebiete verlangen wird? Die französische Regierung glaubt, daß alle diese Fragen der Reichsregierung klargestellt werden müssen und daß diese ebenfalls klar darauf antworten muß, da kein Friedensplan auf einer für die Aufrechterhaltung des Friedens so gefährlichen Zweideutigkeit aufgebaut' werden kann.
III. Man könnte es sich versagen, auf die Argumente juristischer Art einzugehen, mit denen die
deutsche Regierung ihren Schritt vom 7. März rechtfertigen will. Diese Argumente sind übrigens wiederholt widerlegt worden. Was das Reich auch immer behaupten mag, die Tatsache bleibt bestehen, daß keine der anderen Locarno-Mächte jemals anerkannt hat, daß
der sranzöstsch-rufstsche Pakt
mit diesem Vertrage unvereinbar sei. Es bleibt auch bestehen, Vckß Deutschland geglaubt hat, sich zum Richter in eigener Sache auswerfen zu können, während der Vertrag ausdrücklich für den Fall von Meinungsverschiedenheiten ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren vorgesehen hatte. Schließlich bleib, auch die Feststellung des Völkerbundsrates bestehen. Indem das Reich außerdem nochmals die Befassung des Internationalen Gerichtshofes mit seinem Anspruch ablehnt, gesteht es die Schwäche seiner juristischen Beweisführung ein: Deutschland will nicht nach dem Haag gehen, weil es weiß, daß der Gerichtshof die deutsche Auffassung abweisen müßte.
IV. So ernst die am 7. März entstandene Lage auch war, so hatte sie doch die Locarno-Mächte nicht von eine Politik der Mäßigung abgebrachr. Ihre Regierungen waren bereit, mit Deutschland ein neues Statut für das Rheinland zu suchen: sie waren bereit, in großangelegte Verhandlungen einzutreten, um die Probleme zu regeln, die mit der Sicherheit Westeuropas verbunden sind, und um die Gesamtheit des europäischen Friedens auf soliden Grundlagen aufzubauen. Auf der Grundlage der „vollendeten Tatsache" war ein solches Verhandeln aber unmöglich. Unter äußerster Einschränkung ihrer legitimsten Forderungen haben die vier Regierungen von Deutschland lediglich die notwendige „Geste" verlangt, damit
die vorläufigen Lösungen
zur Wiederherstellung des von ihm so schwer erschütterten Vertrauens eintreten könnten. Sie forderten es auf, die Souveränität des internationalen Rechts dadurch anzuerkennen, daß es mit seinen Ansprüchen vor den Haager Gerichtshof ginge, ferner anzuerkennen, daß die Rhcin- land-Frage als Gegenstand eines internationalen Abkommens nicht' durch eine einseitige Entschließung geregelt werden könne und schließlich, sich Maßnahmen anzuschließen, die geeignet wären, eine neue Atmosphäre in den Ländern zu schaffen, deren Sicherheit durch das Vorgehen vom 7. März bedroht war. Dieser großzügigen Einstellung hat die deutsche Regierung nur Ablehnung entgegengestellt; wenn das Reich zugibt, daß eine Entspannung notwendig sei, so will es doch nicht seinen Beitrag dazu leisten.
Man hat Deutschland aufgefordert, vor den Haager Gerichtshof zu gehen: Deutschland lehnt ab; man hat es aufgefordert, auf seinem Gebiet entlang der französi'chen und, belgischen Grenze eine durch internationale Streitkräfte besetzte Zone einzurichten: Es antwortet mit einem Stillschweigen, das einer Ablehnung gleichkommt; man hat von ihm Garantien über die im Rhein- land stationierten paramilitärischen Rechte während der Uebergangszeit verlangt: Wiederum Schweigen. Und wenn die deutsche Regierung unter der Bedingung der Gegenseitigkeit und unter der Kontrolle einer internationalen Kommigicm damit einverstanden ist. die gegenwärtig in der Rheinzone stehenden Truppen nicht zu verstärken, so gibt sie keineswegs die Zusicherung. daß diese Truppen nicht schon jetzt stärker sind als diejenigen. deren Einrücken am 7. März amtlich mitgeteilt worden ist. Somit haben die Verstän- digunqsbemllhungen der Locarno-Mächte bei der deutschen Regierung keinerlei Widerhall gefunden.
V Die Reichsregierung behauptet allerdings, durch ihren „Friedensplan" einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau eines neuen Europas zu leisten. Dieser Beitrag ist leider mehr Schein als Wirklichkeit.
Me Negierung der Nepublik nimmt Kenntnis
von dem deutschen Vorschlag auf Abschluß eines neuen Vertrages zur Wiederherstellung des Sicherheitssystems, das Deutschland am 7. März hat zerstören wollen; dieser Vorschlag wird jedoch in den Augen der französi'chen Regierung nur Bedeutung gewinnen, wenn sie weiß. wie die Einhaltung der neuen Verpflichtungen des Reiches garantiert werden kann. Sie nimmt auch Kennt
nis davon, daß sich die Reichsregierung heute, in Abweichung von ihrer noch vor wen-g'en Wochen den Botschaftern Großbritanniens und Frankreichs bekundeten Einstellung für den Abschluß eines we st europäischen Luftpakles aumvricht; sie möchte jedoch wissen ob nach der Absi-bt der deutschen Regierung dieser Pakt die LuUilottenbegrenzung enthalten soll. in Er-
oon Nibbentrop kehrt heute zurück
London, 9. April.
Botschafter von Nibbentrop begibt sich heute früh im Flugzeug von London aus nach Deutschland zurück.
mangelung derer die von ihr angebotenen Sicherheitsgarantien praktisch gleich Null wären.
Die Vereinbarung vom 19. März enthält eine wesentliche Bestimmung über das Verbot oder die Beschränkung der künftigen, Anlage von Befestigungen in einer zu bestimmenden Zone. Beim gegenwärtigen Zustand Europas ist es notwendig, die Haltung der deutschen Regierung gegenüber dieser überragend wichtigen Bestimmung zu kennen. Daraus wird sich ergeben, ob das Reich bereit ist, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten den Grundsatz der kollektiven Sicherheit anzuerkennen, oder ob es im Gegen
teil sich die Möglichkeit vorbehalten will, nach seinem eigenen Misten und sogar mit Machtmitteln seine Beziehungen zu seinen schwächeren Nachbarn zu regeln, indem es ihnen gegenüber die Anwendung des Beistandes einschränkt. Die Entmilitarisierung des Rheinlandes war nicht nur ein Element der französischen und der belgischen Sicherheit, sie interessierte das politische Statut ganz Europas; der deutsche Plan bringt keinerlei Garantie, die ihr eventuelles Verschwinden aufwiegen würde.
VI. Die Feststellung ist unabweisbar, daß Deutschland mit Vorschlügen antwortet, die zur Festigung des Friedens in Europa ausgesprochen ungenügend sind. Wenn Deutschland sich bereit erklärt, mit jedem seiner Erenznachbarn im SUdost und Nordwesten unmittelbar über den
Abschluß von MchtangriffsvertrSgen
zu verhandeln, so geht es nicht davon aus, daß diese Verträge in ein kollektives System eingefügt werden; es geht noch weniger davon aus, daß den Verträgen Garantien des gegenseitiger. Beistandes beigegeben werden sollen. Zweiseitige Nichtangriffsverträge ohne irgendeine Bestimmung über gegenseitige Hilfe und Beistand zugunsten des etwaigen Opfers einer brutalen Vertragskündigung oder eines Eewaltstreiches würde zu den Verpflichtungen nichts hinzufügen, die sich für Deutschland, wie für seine Nachbarn, bereits aus dem Pakt von Paris vom Jahre 1928 ergeben.
Die europäische Sicherheit bildet ein Ganzes. Und der Grundsatz der kollektiven Sicherheit gilt nicht nur für einen Teil des Kontinents. Frankreich, das nicht nur auf die Wahrung seiner Freundschaften, sondern auch seiner Verpflichtungen als Völkerbundsmitglied bedacht ist, kann keine Regelung der europäischen Sicherheit in Betracht ziehen, um derentwillen es sich an der Sicherheit des übrigen Europa desinteressieren müßte.
Der Abschluß des französisch-sowjetrussischen Paktes hat dem Reich den Vorwand geliefert, den es suchte, um sich den Verpflichtungen des Vertrages von Locarno zu entziehen; es hat die, Drohung gegen seine eigene Sicherheit gerichteter militärischer Allianzen herausgestellt; es ist daher merkwürdig, daß es nicht in seinem eigenen Interesse den Abschluß irgendeines Nichtangriffsver- trages mit der Sowjetunion beabsichtigt. Vor einem Jahr. während der Stresa-Konferenz, hat sich die deutsche Regierung bereit erklärt, ein solches Abkommen abzuschließen und dabei zuzulassen, daß neben diesem Abkommen zwischen Rußland und den anderen Mächten Verträge über gegenseitige Hilfeleistung Platz greifen. Die deutsche Einstellung hat sich also geändert: Aus welchen Gründen und mit welchem Ziel?
VII. Es ist wahr, daß Deutschland sich bereit erklärt, in den Völkerbund zurückzukehren. Seitdem Deutschland Genf verlassen hat, hat die Regierung der Republik unablässig betont, daß die europäische Sicherheit nur im Rahmen des Völkerbundes verwirklicht werden könne; sie wäre also nicht die letzte, die sich über den am 7. März verkündeten Beschluß der Reichsregierung freuen würde. Sie muß jedoch die Frage stellen: Wie könnte Deutschland vor der Lösung der Krise, die es durch seine Politik der vollendeten Tatsachen hervorgerufen hat, als ein Staat betrachtet werden, der „tatsächliche Bürgschaften für seine ernstliche Absicht gibt, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten?"
Sie Nückkefir Veutschlands nach Vens
würde sich gegenwärtig in Unklarheit vollziehen. Die Reichsregierung hat in dringlicherer Form als vor wenigen Wochen ihre kolonialen Ansprüche in Erinnerung gebracht und damit doch wohl zu verstehen geben wollen, daß siä sich in Ermangelung einer für sie befriedigenden Lösung vorbehalten würde, von neuem auszu- treten. Und was die herbeizuführende Trennung zwischen dem V ö l k e r b u n d s p a k t und dem Friedensoertrag betrifft, so muß man von dieser schon öfter vorgebrachten Formel sagen, daß über ihren Sinn niemals Klarheit geschaffen worden ist.
Die Reichsregierung formuliert einen anderen Vorschlag, der mit den Grundsätzen des Paktes kaum vereinbar erscheint; indem sie anregt, daß die Einhaltung der abzuschließenden Verein
barungen durch ein Schiedsgericht siche: gestellt werde, dessen Entscheidungen obligatoriß sein sollten, schaltet sie nicht nur jedes Eingreife des Ständigen Internationalen Gerichtshofes au: sondern scheint, auch im voraus sogar die Zi ständigkeit des Rates abzulehnen. Würde ii Falle der Verletzung eines der Nichtangriffsve: träge, deren Abschluß Deutschland beabsichtig diese Verletzung unter die Zuständigkeit des Vö kerbundspaktes fallen? Wenn dem'nach der Al ficht der deutschen Regierung nicht so sein sollt so müßte man schließen, daß die Rückkehr de Reiches in den Völkerbund als ein Mittel zui Eingreifen in die Politik anderer Staaten i Aussicht genommen ist. obne daß irgendein wesen liche« Element der deutschen Politik der Kontra!! des Bundes unterstellt sein dürfte. (Forts. S. 2
Worte, nichts als Worte
wo bleibt die konstruktive Idee!
* Vremen, 9. April.
Die immerhin mit einiger Spannung erwartete französische Antwort auf das großzügige Friedensangebot des Führers wird bestimmt nicht den Widerhall in der Welt erfahren, den die Verfasser dieser Antwort zu erhoffen scheinen. Zwei Schriftstücke sind es, die in Genf veröffentlicht, den deutschen Friedensplan zum Gegenstand haben: eine Denkschrift und eine in 24 Punkte gegliederte Fassung der französischen Gegenvorschläge.
Befriedigen kann keines der beiden umfangreichen Schriftstücke; das zweite vielleicht noch weniger als das erste, obwohl gerade dieses sich auf einer Ebene bewegt, auf der man sonst in Wahlzeiten demokratischer Staaten nur polemischen Streitschriften zu begegnen pflegt (welch letztere weniger vom Verantwortungsbewußtsein als von dem Willen, urteilslose Massen einzufan- gen, getragen sind). Denn, wenn es auch tief bedauerlich ist, daß die Regierung eines großen europäischen Staates als Erwiderung auf die ihr hochherzig angebotene Friedenshand ihres Nachbarlandes nichts anderes vorzubringen hat, als Floskeln, die in ihren überspitzten Formulierungen oft genug das Maß des Anstandes überschreiten, ja sogar in den Niederungen übelster Verdächtigungen sich bewegen, so ist es noch viel trauriger, wenn man in dem Teil der Antwort, worin man endlich einmal aufbauende Gedanken, eine konstruktive Idee, erwarten durfte, nur ganz wenig mehr findet, als alte, längst überholte Formeln, von denen man mit dem besten Willen nicht sagen kann, daß sie als praktisch brauchbare Vorschläge der Sache des europäischen Friedens dienen können.
Weder mit internationalen Gemeinplätzen, noch mit Anregungen, die weit mehr einer Jnter- vcntionspolitik als einer Sicherheitspolitik das Wort reden, kann die europäische Frage — um eine solche geht es doch — befriedigend gelöst werden. Es sind reine Selbstverständlichkeiten, die in den französischen Gegenvorschlägen über die Gleichberechtigung und Unabhängigkeit aller Staaten und über die Achtung vor übernommenen Verpflichtungen ausgesprochen werden. Was aber diese Gegenvorschläge außerdem noch enthalten, wie z. V. den Gedanken eines Europa-Ausschusses, der durch Zweidrittelmehrheit die Rüstungsbeschränkung eines jeden Staates bestimmen soll, oder den einer europäischen Konvention zum Schutz des Warenaustausches und weiterhin den des Abschlusses eines europäischen Zollwaffenstillstandes, kann bestimmt nicht den Anspruch, neues europäisches Gedankengut zu sein, erheben. Und selbst, wenn sich über den einen oder den anderen dieser Punkte reden läßt, steht jetzt schon fest, daß die anscheinend aus einem geradezu krankhaften Mißtrauen gegen Deutschland geflossene Erklärung insgesamt keinesfalls das ist, was — ganz abgesehen von Deutschland — die Welt an französischen Gegenvorschlägen erwartet hat.
Kaum reden läßt sich über den ersten Teil der französischen Antwort: über die Denkschrift, worin Frankreich selbstgefällig als Muster an Achtung vor Verträgen hingestellt wird und wo ständig, fast in jedem Satz gegen Deutschland der Vorwurf der Vertragsbrllchigkeit erhoben ist. Wir wollen hier gar nicht aufzählen, in wie vielen Fällen durch Jahrhunderte deutscher Geschichte hindurch von Frankreich her Verträge und Frieden mit Deutschland gebrochen worden sind. Wir wollen auch nicht mehr aufzählen, was seit Abschluß des Ver- iailler Vertrags Frankreich sich an Durchbrechung Versailler Bestimmungen Deutschland gegenüber geleistet hat. Aber, daß Frankreich den Locarno- Vertrag gebrochen hat, als es das sowjetrussische Bündnis einging, von dieser schweren geschichtlichen Schuld Frankreichs wollen und müssen wir auch heute noch einmal sprechen und von dieser Schuld wird kein französischer Rechtfertigungsversuch die französische Regierung reinwaschen können, selbst wenn sie alle anderen europäischen Mächte als Eideshelfer für ihre vermeintliche Unschuld aufruft.
Zurückweisen aber müssen wir mit aller Entschiedenheit das französische Unterfangen. Staaten wie Danzig. Memel, Oesterreich und schließlich