Ausgabe 
(18.12.1935) Nr. 349
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Nationalsozialisten Vremens

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Das flmtsblatt des Senats der Freien fjanjestodt Dremen

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Nr. Z 4 S / Z. 7 alirgang

Mittwoch, 19 . Vezember

kinzelpreis 15 Npf.

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Metirlieit der Kammer stimmt für taval

See französische Ministerpräsident verteidigt die Pariser sriedensvorschläge und stellt die Vertrauenssrage

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Der Führer stattete der Leibstandarte in Lichterfelde einen Besuch ab.

Zur Durchführung des Ehegesnndheitsgesetzes sind ergänzende Vorschriften erlassen worden.

Laval erzielte in der Kammer nach einer außenpolitischen Erklärung erneut eine Mehrheit.

Der englische Außenminister Hoare konnte wegen Erkrankung an der Londoner Kabi- uettssitznng nicht teilnehmen.

Der deutsche Augenhandel schlicht im No­vember mit einem Ausfuhrllberschuh von S1 Millionen Mark ab.

Zur heute beginnenden Sammelaktion der Hitler-Jugend für das WHW. erlassen Kreis­leiter Blanke, Reg. Bürgermeister Heider und HJ^Standortführer Wichmann einen Aufruf.

Das bremische Eartenamt» plant eine Aus­gestaltung des Geländes am Eosselpark.

Ver sichrer besichtigt -ie teibstandarte

Berlin, 18. Dezember.

Der Führer stattete am Dienstag derLeib­standarte Adolf Hitler" einen längeren Besuch ab. Eegen 10 llhr vormittags tras der Führer in der Kaserne in Lichterselde ein und besichtigte zu­nächst, nachdem der Kommandeur der Leib­standarte, SS.-Obergruppenführer Josef Dietrich, die Standarte gemeldet hatte, die auf dem Hof des ersten Bataillons in feldgrauem Rock ange­tretenen drei Bataillone der Standarte. Der Führer schritt die Front der Kompanien ab und nahm dann den Parademarsch ab. Kompanie um Kompanie marschierte, schnurgerade ausgerichtet, am Führer vorüber; der Marsch der 11 Kompanien war wie ein Tritt, das Bild wie aus einem Guh.

Im Anschluß an die Parade besichtigte der Führer die gesamten Kasernenanlagen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen wurden die tech­nischen Anlagen der Leibstandarte in Augenschein genommen: Die vorbildliche hochmoderne Kraft- sahrwerkstätte, Garagen, die Waffenmeisterei und der Schießstand, der wohl der modernste Deutsch­lands sein dürfte. Als es dämmerte, hielt der Führer an die gesamte Leibstandarte im großen Speisesaal eine längere Ansprache und sprach bei dieser Gelegenheit dem Kommandeur der Leib­standarte, Obergruppenführer Josef Dietrich, und den SS.-Männern der Leibstandarte seinen Dank aus für all das Vorbildliche, was er an diesem Tage hatte sehen können.

Die Anwesenheit des Führers hatte sich in Lich­terfelde rasch herumgesprochen, und die Kaserne war den ganzen Tag umlagert von einer Menge begeisterter Menschen, die den Führer sehen und grüßen wollten.

veförderungen bei der Luftwaffe

Berlin, 18. Dezember.

Der Führer und oberste Befehlshaber der Wehr­macht Adolf Hitler hat mit Wirkung vom 1. De­zember den Befehlshaber im Luftkreis II Berlin, Emeralleutnant Kaupisch. zum General der Flieger und den Kommandeur der Fliegerschule, Oberst Christiansen, zum Generalmajor befördert. Ferner ist dem Kommandeur der Luftkreisschule II Berlin, Generalmajor Wilberg. der Charakter als Generalleutnant verliehen worden.

Schill'sche offiziere werden geehrt

Wesel, 18. Dezember.

Die Reichsarbeitsführung hat angeordnet, daß als Arbeitsdienstlager in Westdeutschland die Namen der elf Schill'schen Offiziere tragen sollen, die in Wesel auf Befehl Napoleons erschossen murden. Diese Lager befinden sich zum größten Teil auf der linken Niederrheinseite. Zwei liegen rechtsrheinisch in der Umgebung Wesels und eins ll-gt im- Em stand. Die Stadtverwaltung Wesel schenkt« ihnen je drei Nachbildungen der bekannten Hering'schen Gemälde, die dieVer­bindung des Todesurteils", denLetzten Gang" and dieErschießung" darstellen. In der Verwal­tung der Gruppe 210 Tanten wird außerdem noch mn großes Schill-Bild aufgehängt werden.

Sonderbechilfen an Kleinrentner

Berlin, 18. Dezember.

Ter Reichsarbeitsminister hat gemeinsam mit dem Reichsminister des Innern und dem Reichs- «mister der Finanzen wie in den Vorjahren den Landern zur Verteilung an die Kleinrentner e,8 Mill. RM. zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung soll möglichst bald erfolgen.

Deutsch-polnischer Wirtschaftsvertrag vom Sejm ratifiziert. Der polnische Sejm hat am Dienstag ^ Ersetz über die Notifizierung des deutsch- polnischen Wirtschaftsvertrages angenommen.

Paris, 18. Dezember

Der französische Ministerpräsident Laval gab am Dienstagvormittag bei der Beratung des Haushalts des Außenministeriums eine außen­politisch« Erklärung ab. Frankreich habe alles getan, den Krieg im Abcssinien zu verhindern; als er dennoch erklärt worden sei, sei in Genf der Mechanismus der kollektiven Sicherheit in Kraft gesetzt worden. Hinsichtlich der Sühnematznahmen habe sich die französische Regierung mit der bri­tischen Regierung noch vor Beginn der Feind­seligkeiten dahingehend geeinigt, daß keinerlei militärische Sllhnemaßnähmen angewandt und keine Maßnahmen durchgeführt werden wür­den, die zu einer Blockade führen könnten. Mit einem Wort, man habe alles ausgeschaltet, was eine Ausdehnung des italienisch-abessinischen Streites auf Europa zur Folge haben könnte.

Verschiedentlich habe Frankreich sich bemüht, eine Grundlage für neue Verhandlungen zu finden. Kürzlich hätte die Frage der Ausdeh­nung der wirtschaftlichen Maßnähmen vor dem Verbindungsausschuß behandelt werden sollen. Er

habe die Vertagung der auf den 29. November festgesetzten Sitzung erbeten, weil er zunächst mit Sir Samuel Hbäre eine Unterredung haben wollte, von deren Wichtigkeit die Kammer über­zeugt sein müßte. Diese Unterredung habe zu dem bekannten Friedens-Plan geführt.

Dieser Plan stelle er zögere nicht, dies zu erklären für die englische Regierung und für die französische Regierung die Grenze ihrer An­strengungen dar. Frankreich und England seien durchaus berechtigt gewesen, das zu tun, was sie getan hätten, denn Frankreich und England feien in Genf aufgefordert worden,, das Werk der Ver­mittlung fortzusetzen.

Man habe gesagt, daß der Plan dem An­greifer eine Belohnung ausstelle. Zunächst sei darauf hinzuweisen, daß Frankreich keinen Plan ausgearbeitet habe und keinerlei Entschluß zu fassen hatte. Frankreich habe nur die Aufgabe erfüllt, die ihm vom Völkerbund gestellt worden war. Dem Völkerbund gebühre es, einen end­gültigen Beschluß zu fassen. Er, Laval, lehne aber die an dem Plan geübte Kritik als ungerecht und

falsch ab. Er wisse wohl, was man ihm vorwerfe, aber er sehe nicht, was für ein anderes System man vorschlagen könnte. Was würden an seiner Stelle die. Gegner unternehmen? Würden sie vielleicht zu der vollkommenen und brutalen An­wendung aller Sühnemaßnahmen schreiten? (Zwischenruf von rechts:Sie würden den Krieg erklären" anhaltender Lärm und erregte Ant­wort von der Linken). Die verantwortlichen Ver­treter der verschiedenen Länder hätten bewußt die verschiedenen in den Völkerbundssatzungen vorgesehenen Bestimmungen beschränkt und be­wußt hätten sie jede Gefahr eines europäischen Krieges ausschalten wollen. Keiner der Vertreter der anderen Länder habe jemals eine andere Meinung geäußert. Um die Gefahr einer Aus­dehnung des Krieges zu vermeiden, habe er vor­geschlagen, Anregungen zu machen, die zu einer friedlichen, ehrenhaften und gerechten Lösung des Streites führen könnten. (Erregte Zwischenrufe von links.) Die ganze Welt wolle den Frieden, und zu Gunsten des Friedens habe er gehandelt.

(Fortsetzung auf Seite 2)

gesellen wandern

Von Reichshandwerksmeister Schmidt

Das Jahr 1938, in dem wir in enger Füh­lung mit der NS.-EemeinschaftKraft durch Freude" den alten Brauch des Gesellenwan- derns mit einer neuen Zweckbestimmung wieder zu Ehren brachten, neigt sich zu Ende. Unwill­kürlich drängt sich da die Frage auf, ob und wie­weit sich unsere Absichten verwirklicht haben, die wir bei der Neugestaltung des Wanderns hegten und wieweit die organisatorische Durchführung unserer Maßnahmen zweckmäßig gewesen ist. Ich habe nie einen Zweifel darüber gelassen, daß es sich zunächst um ein Experiment handelte und daß wir aus der Praxis heraus einen Zustand reifen lassen wollten, der wie selten einer geeignet ist, nicht nur die von uns ersehnte und auf Dauer berechnete innige Verbindung zwischen Volk und Handwerk zu schaffen, sondern auch die Erziehung und Ausbildung jener jungen Volksgenossen zu vollenden, die einmal berufen sein sollen, den Gedanken handwerklicher Qualitätsarbeit durch ihr Wirken zu ver­körpern.

Das, was uns an Hoffnungen und Wünschen in diesem Frühjahr vorschwebte, ist trotz mancher Schwierigkeiten in Erfüllung gegangen. Daran, daß unser Plan als solcher richtig war, vermoch­ten kleine Mißverständnisse nichts zu ändern. Darüber besteht jedenfalls kein Zweifel, daß die jungen Gesellen, denen wir die Möglichkeit des Wanderns gegeben haben, unendlich viel gesehen und erlebt haben, und daß die Wiederaufnahme des Wanderns wesentlich dazu beigetragen hat, das Vertrauensverhältnis zwischen Meister und Geselle zu vertiefen, den Sinn für die Volksgemeinschaft zu wecken den Sinn aber auch für die Schönheit unseres Vaterlandes und damit den Stolz auf die deutsche Heimat! Die Erfahrungen, die uns das Jahr 1935 gebracht hat, haben gezeigt, daß dasorgani­sierte" Wandern ohne weiteres ausbaufähig ist. Bekanntlich hatte die Reichsbetriebsge­meinschaft Handwerk nach den von mir erlassenen Richtlinien rund 1000 Gesellen aus dem Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerk in diesem Jahr zum Wandern zugelassen. Eine Reihe von Tatsachen ließ es als gegeben erscheinen, diese Wanderschaft in geordnete Bahnen zu len­ken und ich war mir mit den zuständigen Stellen der Partei und des Staates darin einig, daß die jungen Gesellen auf Grund eines großzügigen Austauschplanes Gelegenheit erhalten soll­ten, in den verschiedensten Teilen unseres Vater­landes zu arbeiten. Die Gesellen, die wir aus dem Gesichtskreis der engeren Heimat heraus­rissen und sich in fremde Verhältniße zu schicken zwangen, haben nunmehr zwischen 6 und 9 Mo­naten auf ihren Austauschplätzen gearbeitet und werden im kommenden Jahr entweder in ihre Heimat zurück- oder in andere Gegenden weiter­wandern.

Da sich diese Methode bewährt hat, können wir im Jahre 1936 zu einer wesentlichen Ausdeh­nung des Wanderns schreiten. Der Grund­satz des Austausches wird wohl auch in Zukunft, und zwar so lange beibehalten werden, als die planmäßige Gestaltung des deutschen Arbeits­marktes dies erforderlich macht, dessen Neuord­nung durch die nationalsozialistische Regierung keinerlei Zwischenfällen irgendwelcher Art ausge­setzt werden kann und darf. Wenn wir im kom­menden Jahr die Zahl der zum Wandern zuge­lassenen Berufe wesentlich erweitern, so ver­mögen wir dies, weil die Aufnahmefähigkeit und die Unterbringungsmöglichkeit sich in den letzten Monaten durch die Ankurbelung des deutschen Wirtschaftslebens wesentlich verbessert hat. Außer­dem hat sich herausgestellt, daß in manchen Ge­genden Deutschlands ein ausgesprochener Mangel an handwerklichen Fachkräften vorhanden ist; hier Abhilfe zu schaffen ist ein zwar nicht von vorn­herein beabsichtigter, aber immerhin begrüßens­werter Zweck der künftigen Wanderet.

Trotzdem werden wir auch das Wandern des Jahres 1936 zahlenmäßig begrenzen, und die rund 5000 auserwählten Gesellen prozentual auf die in Aussicht genommenen Verufszweige ver­teilen, wobei natürlich die Zweckmäßigkeit und Dringlichkeitsfrage mitspricht. Außer den Bäckern, Fleischern und Konditoren, können im Jahre 1936 die Müller, Zimmerer, Maler, Dach-

Her Nachweis Her klietauglichkelt

ergänzende Vorschriftenzur Durchführung des khegesun-heilsgesehes

(Orslitbsricbt unserer Berliner Lcbitktlsitung) Lr. Berlin, 18. Dezember.

Die Vorschriften über die Durchführung des Ehegesuillcheitsgesetzes, die in der bereits ver­öffentlichten Verordnung vom 29. November ent­halten sind, wurden jetzt in einem Runderlaß des Innenministers mit einer Reihe von Einzelheiten ergänzt. Für beide Verlobte wird grundsätzlich ein gemeinsames Ehetauglichkeitszeugnis ausge­stellt, und zwar durch dasjenige Gesundheitsamt, bei dem die Braut den Antrag gestellt hat. Der Standesbeamte darf das Aufgebot erst anordnen, wenn ihm das Zeugnis vorgelegt wird. Das gilt

in der Uebergangszeit jedoch lediglich in Zweifelsfällen, in denen der Beamte das Zeugnis ausdrücklich verlangt hat. An Stelle des Zeugnisses können die Verlobten dem Standes­beamten den rechtskräftigen Beschluß eines Erbgesundheitsgerichtes vorlegen, daß kein lhhehindernis besteht. Solange die Ehe noch nicht geschlossen ist, kann das Gesundheitsamt das Zeugnis zurücknehmen, wenn ihm nachträglich Ehehindernisse bekannt werden.

Der Beschluß eines Erbgesundheitsgerichts, daß kein Ehshindernis vorliegt, kann dagegen seine Rechtswirksamkeit nicht verlieren. Er

wird nur unwirksam, wenn zwischen dem Be­schluß und der Eheschließung mehr als sechs Monate verflossen sind.

Sind beide Verlobte oder der männliche Ver­lobte Ausländer, so findet das-Gesetz keine Anwendung. Ist die Verlobte Ausländerin, so hat nur der Verlobte das Ehetauglichkeitszeugnis bei­zubringen. Da dieses sich jedoch auch auf die ge­sundheitlichen Verhältnisse der Braut erstrecken muß, so ist er verpflichtet, die vom Gesundheits­amt verlangten Unterlagen für die Ehetauglichkeit der Braut beizubringen. Staatenlose, die im Zu­lande wohnen, werden wie Inländer behandelt, dagegen werden Staatenlose, die im Auslande wohnen, nur dann wie Inländer behandelt, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll. Das Ehegesundheitsgesetz steht der Eheschlie­ßung nicht im Wege, wenn die Ehe wegen lebens­gefährlicher Erkrankung ohne Aufgebot geschlossen werden darf.

Lehnt der Standesbeamte in der Uebergangs- zeit das Aufgebot ab, weil das von ihm geforderte Zeugnis nicht beigebracht wird. so ist die An­rufung des Gerichts ausgeschlossen und nur die Tienstaufsichtsbeschwerde zulässig. Diese Ableh­nung ist in der Uebergangszeit nicht zulässig, wenn ein Verlobter im Auslande wohnt. Das Ehetaug­lichkeitszeugnis enthält auch die Feststellung, daß aus der Ehe keine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwar­ten, ist,

wegen Naffenschande verurteilt

Berlin, 18, Dezember.

Zum erstenmal vor den Berliner Gerichten kam am Dienstag ein Fall von Rassenschande zur Ver­handlung. Die Anklage richtete sich gegen den 13jährigen Juden Otto Jaffe dem zür Last ge­legt wurde, nach Inkrafttreten des in Nürnberg verkündeten Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre mit einer deutsch- blütigen Frau rasseschänderisch verkehrt zu haben. Der Angeklagte lebte mit dieser Frau, die er, schon etwa fünf Jahre kannte, seit Beginn dieses Jahres in wilder Ehe in einer gemeinsamen Wohnung. Der Verbindung war auch ein jetzt neun Monate altes Kind entsprossen.

Wie der Staatsanwalt in seiner Anklagerede ausführte, kam Gefängnis oder Zuchthaus wahl­weise in Frage. Der vorliegende Fall recht­fertige aber «ine etwas mildere Beurteilung, da das Verhältnis bereits vor Inkrafttreten des Ge­setzes bestanden habe. Die volle Schärfe des Ge­setzes und damit eine fühlbare Zuchthausstrafe müsse und werde aber alle diejenigen treffen, die sich frivol über die Gesetze hinwegsetzen und nach Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen noch ein rasseschänderisches Verhältnis begonnen haben.

Das Gericht schloß sich im wesentlichen den Aus­führungen des Staatsanwalts an und erkannte antragsgemäß wegen Zuwiderhandlung gegen Paragraph 2 des Gesetzes zum Schutze der deut­schen Ehre und des deutschen Blutes aus ein Jahr drei Monate Gefängnis bei sofortiger Verhaftung des Angeklagten.

Hetzschriften in der Synagoge

Kowno, 18. Dezember.

Das litquische Kriegsgericht verurteilte in Litauisch-Krottingen 14 Kommunisten zu Zucht­hausstrafen von einem bis zu zwölf Jahren. Die Mehrzahl der Verurteilten sind Juden, so auch der zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilte Haupt­angeklagte Perski, der Sohn des örtlichen Rab­biners. Er hatte in der Synagoge ein Lager kommunistischer Hetzschriften unterhalten.

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