Ausgabe 
(18.9.1935) Nr. 258
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partemmtl.Iageszeitung der

Nationalsozialisten Vremens

Das Amtsblatt des Senats

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>- V-. «r emen. Am G«re» k-8 , Fernspre cher: Roland 825.

Nr. rss / r. Jahrgang

der Freien fjanlestadt Vremen

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Mittwoch, 1S. Sepiember

«nzeigcn-Grundprcise: Tle 22>mw.Zeile im Anzeigenleii lS Rps. die 7v-mm.Zeile tm Textleil 7b Rps.

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kinrelpreis iS Npk»

.. : Italien spielt seine letzte starte aus

„Süknemaßnahmen würden die Landkarte kuropas verändern^ / Vraktverhaue an fteguptens Srenze

Nnssr Vagssspivgsl

Der Führer hat nach Abschluss des Reichs- parteitages Nürnberg verlassen.

Die Königin der Niederlande gab in ihrer Thronrede Erklärungen zur Außenpolitik Hollands ab.

In Ostafrika, nehmen sowohl die italienischen wie die abessinischen Truppenansammlnnge» ihren Fortgang. ... ,

Der südafrikanische Minister Pirow sprach sich . gegen eine Einverleibung Südwestasrikas in die Südafrikanische Union aus.

Der Bremer Pallon „Roland" wurde aus seiner 25. Fahrt über der Tschechoslowakei zum Niedergehen gezwungen.

Bremen übernimmt zur Weinwerbewoche im Oktober die Patenschaft sür zwei Moseldörser.

Heute wird ein Hochofen der Norddeutschen Hütte wieder in Betrieb genommen.

Der deutsche Außenhandel war im August mit 58 Mill. RM. aktiv.

Im Internationalen Jnsterburger Reit­turnier gewann Deutschland den Preis des Führers.

flbfatztt des sützrers aus Nürnberg

Nürnberg, 18. September.

Am Dienstag früh dauerte auf den Nürnberger Bahnhöfen die Verladung der letzten Formationen noch an. Unter anderem wurden auch die zu AL- iperrunaszwecken nach Nürnberg beorderten SS.- Formationen, die noch bis in die Vormittagsstun­den hinein Dienst getan hatten, verladen. In den Nürnberger Hotels setzte schon am frühen Morgen die Abreise der Gäste ein. Die Angehörigen des Führerkorps der Partei verließen gegen Mittag ebenfalls die Stadt der Reichsparteitage. Am Nachmittag fuhr auch der Führer aus Nürnberg ab, noch einmal umjubelt von den Menschen­massen, die noch ganz erfüllt waren von den histo- . rischen Tagen, deren Zeuge sie sein durften.

deutsche Wetzrschast löst sich auf

Nürnberg, 18. September.

Anläßlich des Reichsparteitages trat in Nürn­berg der Führerrat der Deutschen Wehrschaft zu­sammen und verfügte die Auflösung dieses waffen- studentischen Verbandes.

Herbstmonöver der Kriegsmarine

Wilhelmshaven, 18. September.

Die hier liegenden Einheiten der deutschen Kriegsflotte sind nunmehr ausgelaufen, um in der Nordsee bis zum Freitag dieser Woche unter der Leitung des Obersten. Befehlshabers der Kriegsmarine, Admiral Dr. h. c. Naeder, ein, strategisches Manöver durchzuführen. Dieses, strategische Manöver, dient in der Hauptsache der praktischen Erprobung der Befehlshaber und. Führer der einzelnen Unterverbände. Nach Be­endigung der Uebungen versammelt sich am Freitag die Kriegsflotte bei Helgoland, um dort vor 15 mit Zuschauern besetzten Dampfern Tausenden von Volksgenossen einen Einblick in den Dienst der Kriegsmarine zu geben:

slaZgenwechsel in New Parker küfen

N e w y o r k, 111. September.

Sämtliche zurzeit im Newyorker Hafen liegenden deutschen Schisse nahmen am Dienstag um 8 Uhr kräh, Newyorker Zeit, den feierlichen Flaggen- wechsel vor. Unter den Klängen des Prasentter- marschcs wurde die Hakenkreuzflagge gehißt- Kapitän Ahrens vom Lloydschnelldampser „Bremen" gab das Signal zu dem gemeinsamen feierlichen Akt. Die Newyorker Presse bringt d,e Berichte über dieses Ereignis mit zahlreichen Bildern aus der ersten Seite ihrer Ausgaben.

rschSrsung der Verketzrsstrafen

Ur. Berlin. 18. September.

die bisherigen Maßnahmen der Derkehrs- i, besonders die Ermahnungen und gebuhren- Verwarnungen, nicht dazu geführt haben, hlechte Vevkehrsdisziplin ausreichend zu ver­hak sich der Innenminister veranlaßt ge- in einem Runderlaß an die Landesregie- n das Ersuchen zu richten, daß künftig grunv-

h an Stelle der gebührenfreien Verwarnung lebührenpflichtige Verwarn u n g vandt werden soll. Wo das nicht ausreicht.

die dann zn verhängenden Polizeistrasen wirklich süblbar sein. Je nach der Lage des s soll als Polizeistrafe der ^ reif ach« Be- ; der Verwarnungsgebühr, also mindestens 3.—, festgesetzt werden, in schwsreren Fallen estens RM. S.— oder ein« entsprechende Hast-

, Paris, 18. September.

Mussolini hat dem in Italien weilenden Be­richterstatter des „Matin" eine Unterredung ge-' währt, in der er die italienische Politik gegenüber England umreißt und zuletzt fragt, wie sich Frank­reich schließlich gegenüber Italien verhalten wolle.

Mussolini, erklärte- die Kräfte des Internatio­nalismus bätten in Italien den Faschismus erniedrigen wollen. Es sei diesen Kräften aber nur. gelungen, ihn zn reizen. Der Groll Italiens werde lange anhalten; denn wenn das italienische Volk auch für Freundschaft empfänglich ist, habe es doch niemals Beleidigungen vergessen können. Italien liebe den Frieden, wolle ihn aber nur begründet auf der Gerechtigkeit. Italien habe für 'das englische Volk eine aufrichtige und im Läufe der Jahre treue Freundschaft empfunden. Es finde es aber heute ungeheuerlich, daß das eng­lische Volk, das die Welt beherrsche, ihm «in arm­seliges Stück Boden unter der afrikan'ifchen Sonne versage. ^

Es handele sich nicht um ei« Pokerspiel, aber Italien habe in seinem Spiel eine Karte, die den Einsatz seines ganzen Lebens darstelle, und es werde diese Karte ausspielen. Italien ver­

folge seinen geraden Weg. Nie werde es gegen eine europäische Nation eine feindselige Hand­lung begehen. Wenn man aber gegen Italien eine Kriegshandlung begehe, gut, das bedeute dann eben Krieg. Italien wünsche ihn nicht, habe aber auch keine Angst davor.

Die Gewehre würden da unten ganz von allein losgehen, stünden dach dort 400 000 bewaffnete Abessinier und 250 000 Italiener, die auch Ge­wehre hätten.

Mussolini wies dann auf die,, in Italien herrschende Ruhe und auf die Mobilmachungs­möglichkeiten des neuen Italien hin. Eine Million sei mobilisiert. Innerhalb eines Tages könne er zehn Millionen der politischen Streitkräfte mobil machen, ohne dabei die für die Landesverteidigung tätigen Arbeiter aus ihren Werken herausnehmen zu müssen.

Wenn man es wage, beispielsweise militärische Sühnemaßnahmen gegen Italien einzuführen, dann werde Italien noch mehr aufbieten können. Wolle Frankreich — dessen freundschaftliche Be­mühung für Italien und dessen europäische An­strengung er anerkenne — solche Sühnematz-

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nahmen? Mögen sich aber die anderen gesagt sein lassen, daß Sühnemaßnahmen die Gefahr einer Umschmelzung der Landkarte Europas mit sich bringen würden.

Die ägyptischen Zeitungen beschäftigen sich jetzt eingehend mit der Frage der militärischen „Vorsichtsmaßnahmen" ihres Landes. Danach bemühten sich die britischen Militärbehör­den um genaue Angaben über die Straßen nach der westlich gelegenen Wüste und um die Schaf­fung von telefonischen und telegrafischen Verbin­dungen dorthin. Die ägyptischen Behörden sollen bereits eine Austeilung und Verstärkung der dort vorhandenen Streitkrafte vorgenommen haben. Während die ägyptischen Erenzbehörden die Be­wegungen italienischer Truppen jenseits der Grenze genau überwachen, stellten die Ita­liener bereits an mehreren Stellen eine Sperre aus Drahtverhauen her.

Ein Teil der vor Alexandrien liegenden bri­tischen Flotte ist inzwischen nach Port Said und dem Roten Meer verlegt worden. Einige Schiffe bleiben vor Suez undJsmailia, andere liegen vor Port Sudan. Die Suez-Kanal-Zone wird stark überwacht. (Siehe auch Seite 2.)

wolzin, Litauen!

Rechtsbrüche und „diplomatische Schritte"

kr. !^ü. Bremen. 18. September.

Bei den letzten Wlkerbundsverhandlungen, so­wohl im Rat wie in den Vollversammlungen, ist im Zusammenhang mit dem italienisch-abefsi- nischen Streitfall sehr viel von der Pflicht der Mitglieder des Genfer Bundes, zwischenstaat­liche Verträge ohne jedes Wenn und Aber zu erfüllen, die Rede gewesen. Den teils auf Ita­lien, teils auf Abessinien gemünzten Genfer Worten maßgebender Außenminister lag der Ge­danke zugrunde, daß die Nichtbeachtung internationaler Verpflichtungen auch im Rahmen eines sogenannten Einzelfalles außerordentlich gefährlich fei, gefährlich nicht nur für die unmittelbar betroffenen Staaten, sondern für den Bestand der Friedensordnung überhaupt. Wir haben an dieser Auffassung lediglich das auszusetzen, daß man sie nur auf den Konflikt zwischen Italien und Abessinien anzuwenden scheint, während in einem anderen, nicht weniger dringenden Falle die Vertragsver- -tstzung«»-nicht, so tragisch genam>»en' >v«:ü>! «- . Er­gibt nämlich in Europa einen Staat (richtiger;^ Zwergstaat), der es sich erlauben darf, eine mit ihm feierlich getroffene zwischenstaatliche Ab­machung zu mißachten, fa, völlig gegen ihren Sinn auszulegen, ohne von den für die Durch­führung jener Abmachung mitverantwortlichen Staaten ausreichend zur Rechenschaft gezogen zn werden. Das Abkommen, um das es sich hier han­delt, ist das Memekstatut, das Land, das sich mit der ununterbrochenen Verletzung dieses Vertrages offenbar außerhalb jeder zwischen­staatlichen Rechtsordnung stellen darf, Litauen.

Vor einigen Tagen wurde nun zwar bekannt, daß die Signatarmächte jenes Vertrages, der den Memelländern die zur Erhaltung ihres Volkstums notwendige Selbstverwaltung garan­tiert, in Kowno diplomatische Vorstellungen wegen der rechtswidrigen, jede freie Willens­äußerung unterbindenden Maßnahmen Litauens zu den am 29. September stattfindenden Memel- wahlen erhoben haben. Wer aber die Geschichte der nur noch auf dem Papier bestehenden Memel- autonomis kennt, weiß, was von solchen diplo­matischen Vorstellungen zu halten ist. Wäre der Kampf, der sich dort oben an der Ost­see gegen eine Bevölkerung rein deutschen Vlu- res abspielt, nicht zu ernst, man könnte im Zu­sammenhang mit den erwähnten „Vorstellungen" Frankreichs, Englands und Italiens von pro- grammäßigen „Theater-Vorstellungen" sprechen, die für die praktische Politik ohne Bedeutung bleiben. Die auf dem Theaterzettel angegebenen Mitwirkenden denken jedenfalls gar nicht daran, aus dem formellen Akt eines diplomatischen Protestes für die politische Wirklichkeit die not­wendigen Folgerungen zu ziehen und den gepei­nigten Memelländern die geraubte kulturelle Freiheit und die im Laufe der Jahre stückweise entrissene Selbstverwaltung zurückzugeben. Im Gegenteil: Die Unverschämtheiten der litauischen Behörden nehmen ihren Fortgang, was u. a. mit der Ausbürgerung einer weiteren führenden Persönlichkeit des Memellandes zum Zwecke ihrer Streichung auf der Einheitsliste der Memelländer unter Beweis gestellt wird.

Der Führer und Reichskanzler hat in seiner außenpolitischen Rede vor dem Nürnberger Reichstag von tauglichen Mitteln gesprochen, mit denen Litauen zur Erfüllung seiner vertrag­lichen Pflichten gezwungen werden müßte. Wir haben bisher vergeblich darauf gewartet, daß den protestierenden Worten der Signatar­mächte die Taten folgen, und zwar. wenn nicht von litauischer Seite aus im Sinne einer rest­losen Durchführung des Memelstatuts, so seitens der Garantiestaaten unter dem Gesichtspunkt der Wahrung ihrer auf dem Spiele stehenden Autori­tät Das Ausland hat die Warnung des Führers sehr gul verstanden, nur der Hauptbeteiligte des Rechtsbruchs scheint noch immer nicht begreifen zu wollen, daß sich die deutsche Volksgemeinschaft der 65-Millionen-Nation nicht länger mit leeren Redensarten der Vertreter eines 2-Millionen- Volkes vertrösten lassen kann

In der Wlkerbundsverjammlung am Montag ist der litauische Außenminister Lozoraitis über die Politik der nichtssagenden Redensarten noch

Neue brunvlagen See lugenlwrbejt

Neichsberufsausbiköungsgesetz im Werden — für Herabsetzung des Schutzalters der Jugendlichen

Berlin, 18. September.

Während aus dem Gebiet der allgemeinen Be­rufsausbildung zahlreiche Reformen Platz greifen, während von Nach- und Umschulung, von Vor- und Nachlehre die Rede ist und umfangreiche Bemühun­gen um di« Lenkung des Arbeitseinsatzes angestrebt werden, tritt doch mit zwingender Notwendigkeit die Frage nach den allgemeinen Grundlagen der Jugendarbeit und nach der ordnungsgemäßen Be­rufsausbildung im besonderen in den Vor- dergrund.

Allgemein gewinnt die Ueberzeugung Raum, daß das Arbeitsverhältnis Jugendlicher, insbesondere hinsichtlich der beruflichen Ausbildung, nicht den betrieblichen Verhältnissen unterworfen sein darf, sondern als Angelegenheit von öffentlich-rechtlicher und politischer Bedeutung durch den Staat autori­tär zu gestalten ist.

Diese Ueberzeugung zwingt zugleich zu der Er- kenntnis, daß auch das Gesetz zur ,Ordnung der nationalen Arbeit mit der unzweifelhaften Ten­denz zur Verlagerung des Schwerge­wichts der Sozialpolitik in den Be­trieb nicht zu der Auffassung im Widerspruch' .steht- daß der Staat im Arbeitsverhältnis der Iu- gendlichen aus Gründen seiner eigenen Existenz und

Aufgabe einen politischen Herrschaftsbereich erster Ordnung erblickt.

Der Reichsarbeitsminister selbst hat im Sinne dieser Erkenntnis, die sich erst auf dem Wege unheilbarer Schäden in der Struktur und Lei­stungsfähigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung Geltung verschaffen konnte, kürzlich darauf hin­gewiesen, daß zu den vordringlichen Arbeiten seines Ministeriums die Fertigstellung oes Reichsberufsausbildungsge- sotzes und eine Sonderregelung des Ar­beitsschutzes für Jugendliche und Frauen gehören. '

Wenn der Reichsarbeitsminister jetzt eine Son­derregelung für Jugendliche und Frauen ange­kündigt hat, so kommt darin zum Ausdruck, daß der nationalsozialistische Staat mit der Berufs­ausbildung Jugendlicher zugleich auch dem all­gemeinen Gesundheitsschutz eine neue Grundlage zu geben bestrebt ist.

Die sozialpolitische Zeitschrift der Hitler-Jugend, „Das junge Deutschland", entwickelt an Hand der Entstehung der einzelnen Arbeitsschutzvorschriften die Notwendigkeit, ihren Geltungsbereich auch auf die jungen Angestellten sowie die Jugend­lichen der Land-, Haus- und Forstwirtschaft aus­

zudehnen. Eine Sonderbehandlung der Familien­betriebe erscheint nicht gerechtfertigt. Als „Kin­der" dürften in Zukunft nicht mehr, wie es die Gewerbeordnung vorsteht. Knaben und Mädchen bis zu 18 Jahren verstanden sein, sondern es müßten solche bis zu 14 Jahren gelten. Der Be­griff „Jugendlicher" hat sich — ebenfalls im Gegensatz zu den „jungen Leuten" der Gewerbe­ordnung — auf jugendliche Arbeiter, Lehrlinge und Jungangestellte zwischen 14 und 18 Jahren zu erstrecken. Damit würde die wesentlichste Forde­rung der Vergangenheit, die Heraufsetzung des jugendlichen Schutzalters auf 18 Jahre, erfüllt werden.

Der Arbeitsschutz Jugendlicher ist eine Ange­legenheit von politischer Bedeutung, insofern er einen Teil der Grundlagen der Jugendlichen­arbeit darstellt und damit nicht nur aus die ge­ordnete Berufsausbildung, sondern erfahrungs­gemäß auch wesentlich das Verhältnis des Men­schen zu seiner Arbeit und damit zum Staat und zur staatstragenden Bewegung bestimmt. Es wer­den die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß in Zukunft ein leistungsfreudiges und lei, stungsfähiges Geschlecht heranwächst.

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Die rndmrsiedsu kaknen äsr alten ^rmss an äsr Spitus äsr xroüsn ksraäs äsr iVVsllrwaellt vor äsrn Rudrer.

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