Ausgabe 
(16.9.1935) Nr. 256
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Nr. rS6 / Iatzrgang

Montag, 16. September

kinzelprels 15 Bps.

parteiamtl

Z Neichstagsbeschlüffe von säkularer vedeutung

Die tjakenkreu;flagge Kelchs- und Nationalflagge / Nur der Neichsbiirger Iriiger der politischen Nechte luden können flch nicht mehr an deutschen Mödchen vergreifen oder mit deutschen frauen verbinden

Nede des sichrere

im Nürnberger Neichstag

Nürnberg, 16. September.

Der Führer hielt im Nürnberger Reichstag, (über dessen Verlauf wir im Innern des Blattes berichten) folgende Rede:

Abgeordnete, Männer des Deutschen Reichs­tages!

Namens der deutschen Reichsregieru-na habe ich den Reichstagspräsidenten Partei­genossen Eöring gebeten, für den heutigen Tag den Deutschen Reichstag zu einer Sitzung nach Nürnberg einzuberufen. Der Ort wurde ge­wählt, weil er durch die nationalsozialistische Be­wegung in einem innigen Zusammenhang steht mit den Ihnen heute vorzulegenden Gesetzen, die Zeit, weil sich die weitaus größte Zahl der Abge­ordneten als Parteigenossen noch in Nürnberg befinden.

Ich möchte Ihnen zu diesen durch einen Initia­tivantrag vorgelegten Gesetzen einige kurze allge­meine Bemerkungen machen. Der erste Teil des Reichsparteitages in Nürnberg ist zu Ende. Der Tag der Wehrmacht wird Hn morgen ab­schließen. Das Bild, das dieses Fest der Bewe­gung bietet, wiederholt den Eindruck des vergan­genen Jahres in verstärktem Matze. Das deut­sche Volk hat den Weg zu einer geschicht­lich wohl noch nie dagewesenen Ei­nigkeit und Disziplin gefunden. Dieser Ausdruck der

Festigkeit der Vewegung

ist zugleich der Ausdruck der Kraft des heutigen Regimes.

Was die deutsche Nation jahrhundertelang ver­geblich ersehnt hat, ist ihr nunmehr geworden: Das einige Volk der Vrüder, fr«; voir den gegenseitigen Vorurteilen und Hem­mungen vergangener Zeiten.

Dieser inneren Stänke wird morgen das Bild entsprechen, das die Wehrmacht uns bieten wird. Nicht eine Massendemonstration soll es sein, son­dern nur eine Darlegung des inneren Wertes unserer neuen Armee.

Das deutsche Volk kann sich glücklich schätzen im Bewußtsein dieser nach so furchtbarem Leid und langer Ohnmacht wiederervungenen Stärke. Und dies besonders in einer Zeit, die schweren Krisen ausgesetzt zu sein scheint.

Deutschland ist wieder gesund. Seine Einrich­tungen find nach innen und außen in Ordnung.

Um so größer ist die Verantwortung der Füh­rung des Reiches in so ernsten Zeiten. Es kann für unser ganzes Verhalten nur eine einzige Richt­linie geben: Unsere große und

unerschütterliche Friedensliebe

Ein solches Bekenntnis scheint mir jetzt nötig ZU sein, da sich leider eine gewisse internationale Presse fortgesetzt bemüht, Deutschland in den Kreis ihrer Kombinationen einzubeziehen. Bald wird der Fall behandelt, daß Deutschland gegen Frankreich vorgehen werde, bald die Annahme, daß es sich gegen Oesterreich wende, dann wieder die Befürchtung, daß es Rußland, ich weiß nicht wo, angreife. Diese Bedrohungen weiden dann meist als Argument für die Not­wendigkeit der nach Bedarf verschieden gewünsch­ten Koalitionen hingestellt.

Nicht weniger großzügig wird in dieser Presse aber auch die deutsche Freundschaft ver­geben bzw. als ein Objekt behandelt, das jedem Staatsmann, der das Bedürfnis empfindet, auch nur die Hand danach auszustrecken, sofort zur Verfügung steht.

Ich brauche Ihnen, meine Abgeordneten, Män­ner des Reichstages, wohl kaum zu versichern, daß die deutsche Regierung ihre Entschlüsse nicht trifft aus irgendwelcher Einstellung gegen irgendwen, sondern ausschließlich aus ihrem Verantwortungs­bewußtsein gegenüber Deutschland. (Bravo und Heilrufc.)

Der Zweck unserer Arbeit ist aber nicht, die Resultate derselben in einem leichtfertigen und damit wahnwitzigen Abenteuer wieder zu verbrauchen.

Der Zweck des Aufbaues der deut­schen Armee war nicht, irgendeinem euro­päischen Volk seine Freiheit zu bedrohen oder gar M nehmen, sondern ausschließlich dem deutschen Volk seine Freiheit zu bewahren. Dieser Ge­sichtspunkt bestimmt in erster Linie das außen­politische Verhalten der deutschen Reichsregierung. Wir nehmen daher auch keine Stellung zu Vor- LMgen, die nicht Deutschland betreffen und wun- scheu nicht, in solche Vorgänge hineingezogen zu werden. Mit umso größerer Beunruhigung ver­folgt aber das deutsche Volk gerade deshalb

Die Vorgänge in Litauen

Im tiessten Frieden wurde das Memelland Jahre nach dem Friedensschluß Deutschland ge­raubt. Dieser Raub wurde vom Völkerbund legali­siert und nur an die Einhaltung einer dem Me- meldeutschtum zu gewährenden und vertraglich niedergelegten Autonomie geknüpft. Seit Jahren uürd nun das deutsche Element dieses Gebietes besetz- und vertragswidrig mißhandelt und ge­quält. (Fortsetzung Seite 2)

(Drsbtbsriobi uussrss nsolr tiürubsrg sutssuätsn LonäsibsrioktsrstLttsrs)

ki. L. Nürnberg, 18. September.

Groß ist das Geschehen des Reichsparteitages 1935, aber über jedes Maß hinaus ragte die Be­deutung des gestrigen Tages, der ausgefüllt war mit dem Vorbeimarsch der SA., SS. und des NSKK., und an dessen Ende eine der denk­würdigsten Reichstagssitzungen stand, die je das deutsche Volk in seiner Geschichte auszuweisen hat.

Schon die Wahl des Ortes der Sitzung, der vom Reichsparteitag 1929 her als traditioneller Raum für die NSDAP. zu gelten hat, ließ auf die be­sondere Bedeutung dieser Reichstagssitzung schließen. Vom Reichstagspräsidenten Hermann Eöring eröffnet, beschloß gleich zu Anfang der Reichstag, die bisherige Geschäftsordnung demokratischer Herkunft dahin zu ändern, daß in

Zukunft gemäß dem Führerprinzip dem Reichs- tagspräsidenten alle Befugnisse zugesprochen werden, um nach eigenem Ermessen die Geschäfts­ordnung des Reichstages zu handhaben.

Den tiefen Eindruck wiederzugeben, den die darauf folgende R-e de des Führers bei allen dieser denkwürdigen Sitzung Beiwohnenden hinterließ, ist das Schilderungsvermögen zu klein. Was nach der Rede des Führers der drei Ee- setzesvorlagen von säkularer Bedeutung ange­kündigt hatte, Hermann Eöring in Begründung dieser Vorlagen sprach, wird gleichfalls ewigen geschichtlichen Wert erhalten.

Kein Wunder, wenn sämtliche drei Vorlagen, die durch Reichsinnenminister Dr. Frick einge­bracht worden waren, nicht nur die einstimmige, sondern die geradezu von frenetischem Beifall begleitete Zustimmung des Hohen Hauses fanden.

Das deutsche Volk desnationalsozialistischen Reiches steht von heute an unter der einen Flagge des Hakenkreuzes. Der deutsche Reichs- Liirger wird im Gegensatz zum Staatsangehörigen in Zukunft ein dieser Auszeichnung würdiger Volksgenosse sein, der mit nicht weniger Stolz wie einst der Staatsbürger des Weltreiches Rom sinngemäß von sich sagen darf: „Ich . bin ein

Deutscher!"

Und endlich wird als Regel gegen jederlei Art von Schändung durch eine minderwertige Rasse jedem Juden die Gelegenheit genommen sein, sich an deutschen Mädchen zu vergehen oder sich mit deutschen Frauen zu verbinden.

Es war, wie gesagt, eine Stunde von säkularer Bedeutung, diese Reichstagssitzung, und wir, die wir das Glück hatten, sie persönlich mitzuerleben, werden unseren Kindern und dereinst unseren Kindeskindern davon erzählen und mit Stolz sagen: Wir sind dabei gewesen!

kin Volk, eine flagge

(vraktbsriokt unseres In Nürnberg vsilsnäsn Hanptsvkriktlsitsrs)

Nürnberg, 16. September.

So ist es denn jetzt gekommen, wie es kommen mußte. Der Reichsparteitag der NSDAP. 1935, der Parteitag der Freiheit, der dritte seit der nationalsozialistischen Machtergreifung, hat dem deutschen Volke, hat dem Dritten Reich endgültig seine Flagge gegeben. Der strahlende Akkord des hehren Hakenkreuzes, des Wahrzeichens arischer Flammensehnsucht, arischer Pracht, arischen Stol­zes, arischen Heldentums aus weißem Feld im roten Grunde ist nunmehr zur deutschen Flagge schlechtweg geworden. Keine größere Freude, kein innigeres Symbol tiefster Verbundenheit des Führers mit dem deutschen Volk hätte Adolf Hitler den ihn hier in Nürn­berg umjubelnden Masten und all jenen Men­schen deutschen Blutes, die mit dem Herzen hier zugegen sind, geben können als er es tat mit diesem Geschenk.

Es war klar schon seit jenem denkwürdigen 21. März 1933, dem Täge von Potsdam, daß nach der vorläufigen Regelung der deutschen Flaggen- frage eine' endgültige folgen mußte, und es dünkt uns, daß dör Parteitag der Freiheit der einzig richtige Zeitpunkt war, diese Entscheidung zu treffen. Denn das Reich, das unter der national­sozialistischen Flagge erobert worden ist, das Reich, das unter der Flagge des Nationalsozia­lismus sich zur inneren Freiheit im März dieses Jahres auch die äußere Freiheit erobert hat, das Reich, das ohne den Nationalsozialismus heut« nichts wäre als ein trostloser Trümmerhaufen, auf dem die blutige Sowjetflagge wehte, dieses Reich darf und kann in seiner weiteren Ge« schichtsentwicklung, die aus eine Ewigkeit berech­net ist, keine andere Flagge haben als die Flagge Adolf Hitlers, diese herrliche, diese wunderbare, diese mit dem Märtyrerblut von 166 deutsche» Helden benetzte Hakenkreuzflagge. Wer als Deut­scher dies nicht begreift, dem ist nicht zu helfen» und er mag sich ruhig zu jenen „Toten" zählen, von denen der Führer in seiner diesjährigen Proklamation sagte, daß sie zu schweigen hätten.

Das Ausland aber, das niemals richtiges Ver­ständnis dafür zeigte, daß Deutschland zweierlei Flaggen als Ausdruck seines nationalen Seins führte, weiß nunmehr auch, daß, wenn es Deutschland ehre n-w ill, es die Haken­kreuzflagge zu ehren hat, und kein schä­biger Schüft jüdischer Einstellung wird, wenn es je wieder einer Meute jüdisch-marxistisch Verhetz­ter einfallen sollte, die Hakenkreuzflagge zu ver- unehren, dieses damit entschuldigen können, daß es bloß eine Parteiflagge sei.

So, wie die nationalsozialistische Partei Deutsch­land ist, so ist die Flagge der nationalsozialistischen Partei auch die deutsche Flagge, und wer es im Inland oder im Ausland fortan wagen wollte, diese deutsche Flagge zu mißachten, würde Deutsch, land mißachten, würde den Führer mißachten, würde das deutsche Volk mißachten.

Das alles hat aber nichts damit zu tun, daß die Flagge des zweiten Kaiserreiches uns in Deutschland nach wie vor ehrwürdig ist. Sie ist uns ehrwürdig, wie uns die große Vergangenheit dieses Deutschland, insbesondere die Erinnerung an die unerhört ruhmreichen Kriegstaten des deutschen Volkes im Weltkriege, ehrwürdig ist und ehrwürdig bleibt Aber wie das zweite Reich und seine Taten der Vergangenheit angehören, ge­hört auch die Flagge dieses zweiten Reiches der Vergangenheit an, und wir, die wir in einer neuen, ganz große deutsche Geschichte machenden Gegenwart leben, wir hissen in dieser Gegenwart sür alle Zukunft die Flagge des Dritten Reiches und keine andere mehr.

Traurig genug, wenn sich bisher eine feige und heimtückisch sich versteckende Opposition gegen den nationalsozialistischen Staat jener Flagge be- dient hat, um ihre Abneigung gegen das national­sozialistische Reich straflos Raum zu geben. Das ist nun mit dem heutigen Tage ein für allemal vorbei, und nicht zuletzt am Zeigen der Flagge wird man fortan in Deutschland erkennen, daß, wer nicht für das nationalsoziali- stische Reich Adolf Hitlers ist, eben

Ver Wortlaut der neuen Vesehe

Nelchsflaggengesetz

Nü r n der g, 16. September.

Der gestern in Nürnberg zusammengetre­tene Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1. Die Reichssarben sind Schwarz- Weitz-Rot.

Artikel 2. Die Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge. Sie ist zugleich Handelsflagge.

Artikel 3. Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Form der Reichskriegsflagge und der Reichsdienstflagge.

Artikel 4. Der Reichsminister des Innern erläßt, soweit nicht die Zuständigkeit des Reichekriegsministers gegeben Ist, die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvor­schriften.

Artikel 5. Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber derWehrmacht.

Nelitzsbürgergesetz

Der Reichstag hat in Nürnberg ferner einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

8 1. 1. Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches ange­hört und ihm dafür besonders verpflichtet

ist. 2. Die Staatsangehörigkeit wird' nach iren Vorschriften des Reichs- und Staats­angehörigkeitsgesetzes erworben.

8 2. 1. Reichsbürger ist nur der Staats­angehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dah er gewillt und geeignet »st, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. 2. Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. 3. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politisckien Rechte nach Maßgabe der Gesetze.

8 3. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Er­gänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts­und Verwaltungsvorschriften.

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern.

Vem Schutz Ses deutschen Blutes

Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraus­setzung sür den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation sür alle Zukunft zu sichern, bat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit ver­kündet wird.

8 1. 1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder art­verwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslande

geschlossen , sind. 2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.

8 2.' Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutfchen oder artverwandten Blutes ist verboten.

8 3. Juden dürfen weibliche Staatsange­hörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt be­schäftigen.

8 4. 1. Juden ist das Hissen der Reichs­und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. 2. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem «Schutz.

8 5. 1. Wer dem Verbot des 8 1 zuwider­handelt. wird mit Zuchthaus bestraft. 2. Der Mann, der dem Verbot des 8 2 zuwider­handelt, wird mit Gefängnis oder mit Zucht­haus bestraft. 3. Wer den Bestimmungen der 88 3 oder 4 zuwiderhandelt, wird mit Ge­fängnis bis zu einem Jahr und mit Geld­strafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8 6. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Ver­waltungsvorschriften.

8 7. Das Gesetz tritt am Tage der Ver­kündung, 8 3 jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft.

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern Der Reichsminister der Justiz Der Stellvertreter des Führers

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Voto: ^.VsItbUil